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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1833,Januar-Juli
- Erscheinungsdatum
- 1833
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Sächsisches Staatsarchiv Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id31472147Z1
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id31472147Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-31472147Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 1. Kammer: 33. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833-04-12
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1833,Januar-Juli 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 1
- Protokoll1. Kammer: 1. Sitzung 9
- Protokoll1. Kammer: 2. Sitzung 11
- Protokoll1. Kammer: 3. Sitzung 15
- Protokoll1. Kammer: 4. Sitzung 19
- Protokoll1. Kammer: 5. Sitzung 23
- AbbildungGrundriss der Locale der ständischen Versammlungen in Dresden -
- Protokoll2. Kammer: 6. Sitzung 27
- Protokoll1. Kammer: 6. Sitzung 31
- Protokoll2. Kammer: 8. Sitzung 35
- Protokoll2. Kammer: 9. Sitzung 41
- Protokoll1. Kammer: 7. Sitzung 43
- Protokoll1. Kammer: 8. Sitzung 51
- Protokoll2. Kammer: 12. Sitzung 57
- Protokoll1. Kammer: 9. Sitzung 65
- Protokoll2. Kammer: 14. Sitzung 77
- Protokoll1. Kammer: 10. Sitzung 81
- Protokoll2. Kammer: 15. Sitzung 89
- Protokoll1. Kammer: 11. Sitzung 95
- Protokoll1. Kammer: 12. Sitzung 99
- Protokoll2. Kammer: 18. Sitzung 103
- Protokoll1. Kammer: 13. Sitzung 107
- Protokoll2. Kammer: 19. Sitzung 113
- Protokoll1. Kammer: 14. Sitzung 121
- Protokoll1. Kammer: 15. Sitzung 131
- Protokoll1. Kammer: 16. Sitzung 147
- Protokoll2. Kammer: 22. Sitzung 157
- Protokoll1. Kammer: 18. Sitzung 163
- Protokoll1. Kammer: 19. Sitzung 175
- Protokoll1. Kammer: 20 Sitzung 183
- Protokoll1. Kammer: 21. Sitzung 193
- Protokoll1. Kammer: 22. Sitzung 203
- Protokoll1. Kammer: 23. Sitzung 211
- Protokoll1. Kammer: 24. Sitzung 221
- Protokoll1. Kammer: 25. Sitzung 229
- Protokoll1. Kammer: 26. Sitzung 229
- Protokoll1. Kammer: 27. Sitzung 235
- Protokoll1. Kammer: 28. Sitzung 241
- Protokoll1. Kammer: 29. Sitzung 253
- Protokoll1. Kammer: 30. Sitzung 259
- Protokoll2. Kammer: 31. Sitzung 267
- Protokoll1. Kammer: 33. Sitzung 281
- Protokoll1. Kammer: 34. Sitzung 295
- Protokoll2. Kammer: 34. Sitzung 305
- Protokoll1. Kammer: 37. Sitzung 319
- Protokoll2. Kammer: 35. Sitzung 319
- Protokoll1. Kammer: 37. Sitzung (Beschluß) 327
- Protokoll1. Kammer: 38. Sitzung 331
- Protokoll2. Kammer: 36. Sitzung 339
- Protokoll2. Kammer: 37. Sitzung 347
- Protokoll2. Kammer: 38. Sitzung 371
- Protokoll1. Kammer: 40. Sitzung 395
- Protokoll2. Kammer: 40. Sitzung 403
- Protokoll1. Kammer: 42. Sitzung 413
- Protokoll1. Kammer: 43. Sitzung 419
- Protokoll2. Kammer: 42. Sitzung 435
- Protokoll1. Kammer: 44. Sitzung 443
- Protokoll2. Kammer: 43. Sitzung 453
- Protokoll1. Kammer: 45. Sitzung 461
- Protokoll2. Kammer: 44. Sitzung 471
- Protokoll1. Kammer: 45. Sitzung 475
- Protokoll1. Kammer: 47. Sitzung 487
- Protokoll2. Kammer: 47. Sitzung 495
- Protokoll1. Kammer: 48. Sitzung 503
- Protokoll1. Kammer: 49. Sitzung 509
- Protokoll1. Kammer: 50. Sitzung 517
- Protokoll2. Kammer: 50. Sitzung 521
- Protokoll1. Kammer: 51. Sitzung 531
- Protokoll2. Kammer: 52. Sitzung 547
- Protokoll1. Kammer: 53. Sitzung 555
- Protokoll2. Kammer: 53. Sitzung 561
- Protokoll1. Kammer: 54. Sitzung 569
- Protokoll2. Kammer: 54. Sitzung 575
- Protokoll2. Kammer: 55. Sitzung 591
- Protokoll1. Kammer: 57. Sitzung 599
- Protokoll1. Kammer: 58. Sitzung 607
- Protokoll2. Kammer: 57. Sitzung 615
- Protokoll1. Kammer: 59. Sitzung 619
- Protokoll2. Kammer: 58. Sitzung 627
- Protokoll1. Kammer: 62. Sitzung 639
- Protokoll2. Kammer: 59. Sitzung 647
- Protokoll2. Kammer: 60. Sitzung 659
- Protokoll2. Kammer: 61. Sitzung 675
- Protokoll1. Kammer: 66. Sitzung 683
- Protokoll2. Kammer: 62. Sitzung 691
- Protokoll2. Kammer: 63. Sitzung 699
- Protokoll2. Kammer: 64. Sitzung 707
- Protokoll1. Kammer: 68. Sitzung 711
- Protokoll2. Kammer: 65. Sitzung 719
- Protokoll1. Kammer: 69. Sitzung 725
- Protokoll1. Kammer: 70. Sitzung 733
- Protokoll1. Kammer: 71. Sitzung 741
- Protokoll1. Kammer: 72. Sitzung 753
- BandBand 1833,Januar-Juli 1
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41. Außerordentliche Beilage zur Leipziger Zeitung. Dresden, Montags, den 15. April 1833. Nachrichten vom Landtage. Drei und dreißigste öffentliche Sitzung der ersten Kammer, am 12. April 1833. Der Präsident eröffnet die Sitzung gegen halb eilf Uhr; das Protocoll der Letztvorherigen wird verlesen, genehmigt, und nachdem das Mitglied Reiche-Eifenftuck einen Zweifel ge äußert, ob er das Protokoll, ungeachtet an ihm die Reihe sei, mit unterzeichnen könne, da er in der letzten Sitzung nicht an wesend gewesen/von den Mitgliedern Graf Vitzthum-Eck- ftädt und v. Minkwitz mit vollzogen. — Es nmd demnächst ein an den Präsidenten gelangtes Aller höchstes Handschreiben verlesen, worin von S. Maj., dem Kö nige, den gerreuen Ständen die aufBewerbung zu München statt gefundene feierliche Zusage der Hand I. K. H. der Prinzessin Marie von Bayern für Se. K. H. den Prinzen Mitregenten bekannt gemacht wird. — Der Präsident bemerkt noch, daß künftigen Sonntag die Stände ihre Glückwünsche in einer be- sondern Cour darbringen würden. — Auf der Tagesordnung steht die Fortsetzung der Berathung über das Competenzgesetz, dessen 19. tz. vom Prinzen Johann als Referenten nunmehr vorgelesen wird, wie folgt: Nach h. 1. fallt unter andern weg: 1. die Gerichtsbarkeit des Ministeriums der Finanzen in den vor Bergämtern verhandelten Rechtssachen, in Jagd-, Forst- undFlcßsachen; 2. das Recht mehrerer Verwaltungsbehörden, Untersuchungen der Verbrechen der bei ihnen Angestellten oder ihnen Unterge benen, ingleichen Untersuchungen, wegen gewisser mit den von ihnen ressortirenden Gegenständen in Verbindung stehenden Verbrechen (z. B. der Postdiebstähle oder Beraubung — Störung des öffentlichen Gottesdienstes) zu leiten ; 3. die nach dem Mandate vom 1. September 1828 §. 1. — 4. (Gesetzsammlung vom Jahre 1828 S. 201.) der Oberrech nungsdeputation zustehenden Befugnisse, wogegen diese Be hörde und andre kompetente Verwaltungsbehörden berechtigt bleiben, die Rechnungsführer durch Strafen zu ihren Obliegen heiten anzuhalten, so wie bei nicht erfolgter oder ungenü gend befundener Beantwortung der Erinnerungen, den Rech nungsabschluß nach dem Rechnungsergebnisse festzustellen; mit Vorbehalt für den Rechnungsführer, seinen etwaigen Anspruch im Wege Rechtens auszuführen. Die Kammer nahm in Folge der deshalb gestellten Frage diesen §. einstimmig an. Man ging zu §. 20. des Gesetzentwurfs über, dessen In halt folgender war: Fleischliche Verbrechen, Wucher, unerlaubte Selbsthilfe sind von Justizbehörden zu untersuchen und zu bestrafen. Dasselbe gilt von der Hinterziehung der Militairpflicht auf Requisition der Aushe bungsbehörden, dafern der, Pflichtige nicht ins Militair einge stellt wird. Rücksichtlich unerlaubter Spiele sind Policeibehörden kompe tent, dafern nicht die Bestimmung im tz. 13. eintritt. I). Deutrich äußerte, daß in den Motiven zu dem vor liegenden Z. anerkannt worden, daß mehrere von den Vergehen, welche man an die Justizbehörde verweisen wolle, bloße Policei- vergehen wären. Er vermöge nicht abzusehen, warum diejeni gen, welche sich solcher Policeivergehen schuldig gemacht hätten, unbedingt, und selbst dann, wenn die Strafe das §. 13. ange-. gebene Maaß nicht überschreite, vor eine Criminalbehörde gestellt werden sollten. Nochmals müsse er daraus aufmerksam machen, daß es einem Bürger sehr empfindlich sein müsse, wenn er wegen eines bloßen Policeivergehens vor das Criminalgericht gestellt werde. Es sei der Unterschied zwischen peinlichen und nicht peinlichen Vergehen schon seit Jahrhunderten anerkannt worden. Diesen Unterschied aufheben, hieße einen wahren Rückschritt machen. In Bezug auf die fleischlichen Vergehen, den Wucher und die Hinterziehung der Militairpflicht sei im tz. 13. die beste Grenze angegeben worden. Was die Selbsthilfe anlange, so ge höre dieselbe, wenn sie nicht gegen Personen, sondern blos ge gen Sachen gerichtet sei, offenbar blos für die Policeibehörde. Der Sprecher schlug folgende Fassung des §. vor: „Fleischliche Verbrechen, Wucher, und unerlaubte Selbst hilfe, so weit dieselben nicht gegen Personen gerichtet ist, Hinterziehung der Militairpflicht, in sofern der Pflich tige nicht in das Militair eingestellt wird, und uner- erlaubte Spiele sind von Policeibehörden zu untersuchen und zu bestrafen, dafern nicht die Bestimmung des Z. 13. eintritt." Der königl. Commissar v. Schumann entgegnet: Ge meine Verbrechen möchten durchaus nicht vor eine Policeibehörde gehören. Im Wesentlichen gehe I). Deutrich's Antrag dahin, daß für die wichtigem Verbrechen eigne Gerichte, eben so wie eigne Gerichte für die geringem Vergehen bestehen möchten und dann wären blos noch die policeilichen Vergehungen übrig. Die Zuchtpoliceigerichte in Frankreich wären eigentlich nicht policei- liche Behörden, sondern wahre Gerichte für minder wichtige Verbrechen aller Art. In Sachsen könne etwas Aehnliches bei Einrichtung besonderer Criminalgcrichte vielleicht eintreten, wo die geringem Vergehen wahrscheinlich an die Civilbehörden zu verweisen sein dürften. Es scheine aber hei den Bestimmungen des Gesetzentwurfs sein Verbleiben haben zu müssen, so lange keine besondern Criminalgerichte beständen. Ohnehin gehörten fleischliche Verbrechen, in sofern sie in der Zukunft noch als solche zu betrachten wären, und Übertretungen der Gesetze wider den Wucher schon nach §. 13. größtentheils vor die Justizbehörden. Zu viele Ausnahmen und Distinktionen würden die Sache nv"
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