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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1833,Januar-Juli
- Erscheinungsdatum
- 1833
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Sächsisches Staatsarchiv Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id31472147Z1
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id31472147Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-31472147Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 2. Kammer: 6. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833-02-04
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1833,Januar-Juli 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 1
- Protokoll1. Kammer: 1. Sitzung 9
- Protokoll1. Kammer: 2. Sitzung 11
- Protokoll1. Kammer: 3. Sitzung 15
- Protokoll1. Kammer: 4. Sitzung 19
- Protokoll1. Kammer: 5. Sitzung 23
- AbbildungGrundriss der Locale der ständischen Versammlungen in Dresden -
- Protokoll2. Kammer: 6. Sitzung 27
- Protokoll1. Kammer: 6. Sitzung 31
- Protokoll2. Kammer: 8. Sitzung 35
- Protokoll2. Kammer: 9. Sitzung 41
- Protokoll1. Kammer: 7. Sitzung 43
- Protokoll1. Kammer: 8. Sitzung 51
- Protokoll2. Kammer: 12. Sitzung 57
- Protokoll1. Kammer: 9. Sitzung 65
- Protokoll2. Kammer: 14. Sitzung 77
- Protokoll1. Kammer: 10. Sitzung 81
- Protokoll2. Kammer: 15. Sitzung 89
- Protokoll1. Kammer: 11. Sitzung 95
- Protokoll1. Kammer: 12. Sitzung 99
- Protokoll2. Kammer: 18. Sitzung 103
- Protokoll1. Kammer: 13. Sitzung 107
- Protokoll2. Kammer: 19. Sitzung 113
- Protokoll1. Kammer: 14. Sitzung 121
- Protokoll1. Kammer: 15. Sitzung 131
- Protokoll1. Kammer: 16. Sitzung 147
- Protokoll2. Kammer: 22. Sitzung 157
- Protokoll1. Kammer: 18. Sitzung 163
- Protokoll1. Kammer: 19. Sitzung 175
- Protokoll1. Kammer: 20 Sitzung 183
- Protokoll1. Kammer: 21. Sitzung 193
- Protokoll1. Kammer: 22. Sitzung 203
- Protokoll1. Kammer: 23. Sitzung 211
- Protokoll1. Kammer: 24. Sitzung 221
- Protokoll1. Kammer: 25. Sitzung 229
- Protokoll1. Kammer: 26. Sitzung 229
- Protokoll1. Kammer: 27. Sitzung 235
- Protokoll1. Kammer: 28. Sitzung 241
- Protokoll1. Kammer: 29. Sitzung 253
- Protokoll1. Kammer: 30. Sitzung 259
- Protokoll2. Kammer: 31. Sitzung 267
- Protokoll1. Kammer: 33. Sitzung 281
- Protokoll1. Kammer: 34. Sitzung 295
- Protokoll2. Kammer: 34. Sitzung 305
- Protokoll1. Kammer: 37. Sitzung 319
- Protokoll2. Kammer: 35. Sitzung 319
- Protokoll1. Kammer: 37. Sitzung (Beschluß) 327
- Protokoll1. Kammer: 38. Sitzung 331
- Protokoll2. Kammer: 36. Sitzung 339
- Protokoll2. Kammer: 37. Sitzung 347
- Protokoll2. Kammer: 38. Sitzung 371
- Protokoll1. Kammer: 40. Sitzung 395
- Protokoll2. Kammer: 40. Sitzung 403
- Protokoll1. Kammer: 42. Sitzung 413
- Protokoll1. Kammer: 43. Sitzung 419
- Protokoll2. Kammer: 42. Sitzung 435
- Protokoll1. Kammer: 44. Sitzung 443
- Protokoll2. Kammer: 43. Sitzung 453
- Protokoll1. Kammer: 45. Sitzung 461
- Protokoll2. Kammer: 44. Sitzung 471
- Protokoll1. Kammer: 45. Sitzung 475
- Protokoll1. Kammer: 47. Sitzung 487
- Protokoll2. Kammer: 47. Sitzung 495
- Protokoll1. Kammer: 48. Sitzung 503
- Protokoll1. Kammer: 49. Sitzung 509
- Protokoll1. Kammer: 50. Sitzung 517
- Protokoll2. Kammer: 50. Sitzung 521
- Protokoll1. Kammer: 51. Sitzung 531
- Protokoll2. Kammer: 52. Sitzung 547
- Protokoll1. Kammer: 53. Sitzung 555
- Protokoll2. Kammer: 53. Sitzung 561
- Protokoll1. Kammer: 54. Sitzung 569
- Protokoll2. Kammer: 54. Sitzung 575
- Protokoll2. Kammer: 55. Sitzung 591
- Protokoll1. Kammer: 57. Sitzung 599
- Protokoll1. Kammer: 58. Sitzung 607
- Protokoll2. Kammer: 57. Sitzung 615
- Protokoll1. Kammer: 59. Sitzung 619
- Protokoll2. Kammer: 58. Sitzung 627
- Protokoll1. Kammer: 62. Sitzung 639
- Protokoll2. Kammer: 59. Sitzung 647
- Protokoll2. Kammer: 60. Sitzung 659
- Protokoll2. Kammer: 61. Sitzung 675
- Protokoll1. Kammer: 66. Sitzung 683
- Protokoll2. Kammer: 62. Sitzung 691
- Protokoll2. Kammer: 63. Sitzung 699
- Protokoll2. Kammer: 64. Sitzung 707
- Protokoll1. Kammer: 68. Sitzung 711
- Protokoll2. Kammer: 65. Sitzung 719
- Protokoll1. Kammer: 69. Sitzung 725
- Protokoll1. Kammer: 70. Sitzung 733
- Protokoll1. Kammer: 71. Sitzung 741
- Protokoll1. Kammer: 72. Sitzung 753
- BandBand 1833,Januar-Juli 1
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'M/» Außerordentliche Beilage zur Leipziger Zeitung. Dresden, Dienstags, den 5. Februar 1833. Nachrichten vom Landtage. Sechste öffentliche Sitzung der zweiten Kammer, Montag den 4. Februar 1833. Nach Berichtigung des Präsenzprotocolls traten die an die Stelle der Abgeordneten von der Pforte und Pitterlin cinberufe- nen Stellvertreter, Kammerherr von Könneritz und Lehmann aus Zwenkau, in die Kammer und leisteten den nach tz. 82. der Ver- faffungsurkunde vorgeschriebenen Eid, worauf ihnen die Platze derjenigen Deputaten, für welche sie eingetreten, angewiesen wurden. Hiernächft wurde das Protocoll der letzten Sitzung ver lesen und zu dessen Berichtigung von dem Abgeordneten Häm in er bemerkt, daß, so viel er sich entsinne, der Antrag, den Ent wurf der Landtagsordnung betreffend, dahin gegangen sei, daß man durch die zur Prüfung desselben besonders erwählte Depu tation eine provisorische Geschäftsordnung für den jetzigen Landtag feststellen lassen möchte, und erst am Ende des Landtags mit Hilfe der Lnmittelst gesammelten Erfahrungen eine definitiv gültige ein führe. Während man noch darüberZweifel erhob, ob dies der Sinn des Antrags wirklich gewesen sei, nahm der Staatsminister von Lindenau das Wort und eröffnete: daß er in der letzten Sitzung, als der Abgeordnete Eifenstuck über die Landtagsordnung und zugleich über die Gesetzgebung sich ausgesprochen habe, um des willen keine Erwiederung gegeben, weil der Staatsminister, den der letztere Gegenstand zunächst angehe, nicht anwesend, auch dieser Gegenstand der Tagesordnung fremd, und nicht zur Be- rathung angesetzt gewesen sei, daß er aber gegenwärtig, da man auf den Entwurf der Landtagsordnung zurückkomme, in Bezug auf denselben folgendes zu entgegnen habe: Es werde dieser zunächst eine Weitläufigkeit vorgeworfen, welche es unmöglich mache, die vorhabenden Gesetzgebungs-Gegenstände bald zur Erledigung zu bringen, wenn man dabei die vorgeschriebene Geschäftsordnung treu befolgen wolle. Diese a priori aufge stellte Behauptung müsse er aber s posteriori um deswillen für ungegründet halten, weil der vorliegende Entwurf der Landtags ordnung hauptsächlich aus der in Baiern eingeführten Geschäfts ordnung entnommen sei, die sich schon als praktisch bewährt habe, und aus den Erfahrungen, deren Baiern unter allen konstitutio nellen Staaten Deutschlands gewiß die meisten gemacht habe, von Landtag zu Landtag vervollkommnet worden sei. Aus diesem Grunde halte er es nicht für zweckmäßig, an die Stelle dieser be reits bewährten Geschäftsordnung, zu schnell ein anderes Pro visorium aufzustellen. Der Vicepräsident v. Haase erklärte sich für das Befug- niß der Kammer, von dem allerdings als Norm dienenden Ent würfe dennoch auf die Vorschläge der zu Begutachtung des Ent wurfs ernannten Deputation, wenn dieselben Lücken bemerke, in einzelnen Punkten abzugehen. Der Abgeordnete Eisen stuck sprach sich dahin aus, daß der fragliche Antrag, welcher von ihm ausgegangen, keineswegs auf ein neues Provisorium gegangen sei; auch könne er der Kam mer, nachdem sie den Entwurf einmal angenommen, die eben ausgesprochene Befugniß nicht zugestehen. Abänderungen könne man ohne die andere Kammer gar nicht vornehmen, weil dieß zu einer Ungleichheit des Verfahrens in beiden und dadurch zu großen Jnconvenienzen Anlaß geben könne. Seine Meinung gehe daher dahin, daß man den Entwurf der Lanotagsordnung provisorisch,genau befolgen müsse, daß derselbe aber von beiden Kammern durch die dazu eingesetzten Deputationen geprüft werden möchte, damit es auf diese Art möglich werde, eine auf verfassungsmäßigem Wege erlangte Geschäftsordnung noch im Laufe der gegenwärtigen Verhandlungen definitiv einzuführen. Eine längere Erfahrung halte er dazu nicht für unumgänglich nöthig, da, wie der Staatsminister v. Lindenau so eben bemerkt habe, der Entwurf auf die Erfahrung fremder Staaten gegrün det sei, und die von mehreren Anwesenden auf den bisherigen ständischen Versammlungen des Königreichs Sachsen gemachten Erfahrungen benutzt werden können; ein provisorischer Zustand aber immer als der bedenklichste erscheine. Der Abgeordnete v. Haase: Die Kammer habe sich über die Annahme des Entwurfs definitiv noch nicht erklärt. Etwas Verfassungswidrigessei daher nicht darin zu finden, wenn die Kammer über einzelne Modifikationen desselben abstimmcn und diese Abstimmung der andern Kammer und der Regierung mit theile. Er selbst werde in der heutigen Sitzung eine derartige Modifikation zu beantragen die Ehre haben. Der anwesende Staatsminister v. Könneritz erklärte den Antrag des Abg. Eisenstuck für vollkommen verfassungsmäßig, indem über die vorläufige Gültigkeit des Entwurfs kein Zweifel sein könne, wie auch das königl. Dekret, wodurch den Ständen der Entwurf vorgelegt worden sei, bestätige. Sollte aber über dieses Dekret, und inwiefern die Stände durch dieses gebunden wären, ein Zweifel obwalten, so wäre dieses zuvörderst in Vor trag zu bringen. Hiernächst sprach sich derselbe Herr Staatsminister über den in der letzten Sitzung durch den Abg. Eisenstuck zur Sprache gebrachten Gegenstand, die Gesetzgebung betreffend, ohngefähr iu folgender Maaße aus: „Je wichtiger dieser Gegenstand ist, je mehr Wahrheiten der geehrte Sprecher in diesem, mit Scharfsinn durchdachten, mit rhetorischem und humoristischem Talente durchgeführtem Vor trage entwickelt hat, um so mehr fühlte ich mich veranlaßt, nach träglich einige Worte hierüber zu sagen, nicht sowohl, um das
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