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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1833,Januar-Juli
- Erscheinungsdatum
- 1833
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Sächsisches Staatsarchiv Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id31472147Z1
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id31472147Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-31472147Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 1. Kammer: 34. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833-04-13
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1833,Januar-Juli 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 1
- Protokoll1. Kammer: 1. Sitzung 9
- Protokoll1. Kammer: 2. Sitzung 11
- Protokoll1. Kammer: 3. Sitzung 15
- Protokoll1. Kammer: 4. Sitzung 19
- Protokoll1. Kammer: 5. Sitzung 23
- AbbildungGrundriss der Locale der ständischen Versammlungen in Dresden -
- Protokoll2. Kammer: 6. Sitzung 27
- Protokoll1. Kammer: 6. Sitzung 31
- Protokoll2. Kammer: 8. Sitzung 35
- Protokoll2. Kammer: 9. Sitzung 41
- Protokoll1. Kammer: 7. Sitzung 43
- Protokoll1. Kammer: 8. Sitzung 51
- Protokoll2. Kammer: 12. Sitzung 57
- Protokoll1. Kammer: 9. Sitzung 65
- Protokoll2. Kammer: 14. Sitzung 77
- Protokoll1. Kammer: 10. Sitzung 81
- Protokoll2. Kammer: 15. Sitzung 89
- Protokoll1. Kammer: 11. Sitzung 95
- Protokoll1. Kammer: 12. Sitzung 99
- Protokoll2. Kammer: 18. Sitzung 103
- Protokoll1. Kammer: 13. Sitzung 107
- Protokoll2. Kammer: 19. Sitzung 113
- Protokoll1. Kammer: 14. Sitzung 121
- Protokoll1. Kammer: 15. Sitzung 131
- Protokoll1. Kammer: 16. Sitzung 147
- Protokoll2. Kammer: 22. Sitzung 157
- Protokoll1. Kammer: 18. Sitzung 163
- Protokoll1. Kammer: 19. Sitzung 175
- Protokoll1. Kammer: 20 Sitzung 183
- Protokoll1. Kammer: 21. Sitzung 193
- Protokoll1. Kammer: 22. Sitzung 203
- Protokoll1. Kammer: 23. Sitzung 211
- Protokoll1. Kammer: 24. Sitzung 221
- Protokoll1. Kammer: 25. Sitzung 229
- Protokoll1. Kammer: 26. Sitzung 229
- Protokoll1. Kammer: 27. Sitzung 235
- Protokoll1. Kammer: 28. Sitzung 241
- Protokoll1. Kammer: 29. Sitzung 253
- Protokoll1. Kammer: 30. Sitzung 259
- Protokoll2. Kammer: 31. Sitzung 267
- Protokoll1. Kammer: 33. Sitzung 281
- Protokoll1. Kammer: 34. Sitzung 295
- Protokoll2. Kammer: 34. Sitzung 305
- Protokoll1. Kammer: 37. Sitzung 319
- Protokoll2. Kammer: 35. Sitzung 319
- Protokoll1. Kammer: 37. Sitzung (Beschluß) 327
- Protokoll1. Kammer: 38. Sitzung 331
- Protokoll2. Kammer: 36. Sitzung 339
- Protokoll2. Kammer: 37. Sitzung 347
- Protokoll2. Kammer: 38. Sitzung 371
- Protokoll1. Kammer: 40. Sitzung 395
- Protokoll2. Kammer: 40. Sitzung 403
- Protokoll1. Kammer: 42. Sitzung 413
- Protokoll1. Kammer: 43. Sitzung 419
- Protokoll2. Kammer: 42. Sitzung 435
- Protokoll1. Kammer: 44. Sitzung 443
- Protokoll2. Kammer: 43. Sitzung 453
- Protokoll1. Kammer: 45. Sitzung 461
- Protokoll2. Kammer: 44. Sitzung 471
- Protokoll1. Kammer: 45. Sitzung 475
- Protokoll1. Kammer: 47. Sitzung 487
- Protokoll2. Kammer: 47. Sitzung 495
- Protokoll1. Kammer: 48. Sitzung 503
- Protokoll1. Kammer: 49. Sitzung 509
- Protokoll1. Kammer: 50. Sitzung 517
- Protokoll2. Kammer: 50. Sitzung 521
- Protokoll1. Kammer: 51. Sitzung 531
- Protokoll2. Kammer: 52. Sitzung 547
- Protokoll1. Kammer: 53. Sitzung 555
- Protokoll2. Kammer: 53. Sitzung 561
- Protokoll1. Kammer: 54. Sitzung 569
- Protokoll2. Kammer: 54. Sitzung 575
- Protokoll2. Kammer: 55. Sitzung 591
- Protokoll1. Kammer: 57. Sitzung 599
- Protokoll1. Kammer: 58. Sitzung 607
- Protokoll2. Kammer: 57. Sitzung 615
- Protokoll1. Kammer: 59. Sitzung 619
- Protokoll2. Kammer: 58. Sitzung 627
- Protokoll1. Kammer: 62. Sitzung 639
- Protokoll2. Kammer: 59. Sitzung 647
- Protokoll2. Kammer: 60. Sitzung 659
- Protokoll2. Kammer: 61. Sitzung 675
- Protokoll1. Kammer: 66. Sitzung 683
- Protokoll2. Kammer: 62. Sitzung 691
- Protokoll2. Kammer: 63. Sitzung 699
- Protokoll2. Kammer: 64. Sitzung 707
- Protokoll1. Kammer: 68. Sitzung 711
- Protokoll2. Kammer: 65. Sitzung 719
- Protokoll1. Kammer: 69. Sitzung 725
- Protokoll1. Kammer: 70. Sitzung 733
- Protokoll1. Kammer: 71. Sitzung 741
- Protokoll1. Kammer: 72. Sitzung 753
- BandBand 1833,Januar-Juli 1
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^42. Außerordentliche Beilage zur Leipziger Zeitung. Dresden, Dienstags, den 16. April 1833. Nachrichten vom Landtage. Vier und dreißigste öffentliche Sitzung der er sten Kammer, am 13. April 1833. Die Sitzung begann halb Eilf Uhr. Nach Vorlefung des Protokolls der letzten Sitzung ward auch die Fassung des in desselben angenommenen tz. 23. des zur Berathung vorlie genden Gesetzentwurfs Vorgelegen, die jedoch nach den vereinig ten Vorschlägen des Secretairs Hartz, Prinz Johann und v. Schumann noch einige Abänderungen erlitt, so daß der letzte Satz des angezognen tz. nunmehr lauten sollte: „In gleichen kommt die Vorschrift des Generale vom 20. May 1817 §. 3. (C. 4. 0. 3. Abteilung l. S. 801) in Wegfall, und es sind Ansprüche, die von Zeit der Wirksamkeit des gegenwär tigen Gesetzes an, bei Gelegenheit der Aufbringung und Aus gleichung der Militairllistungen erwachsen, oder durch selbige veranlaßt werden, von Justizbehörden zu erörtern und zu entscheiden." Diese Fassung ward von der Kammer angenommen und hierauf das Protokoll durch Bürgermeister Gottschald und V. Deutrich mit vollzogen. Auf der Registrande war nur eine Nummer neu eingetragen: Gesuch der Töpfermeister zu Bischofswerda, um Eintritt in den Zollverband mit Preußen oder, bei dessen Ausbleiben, höhere Besteuerung ausländischer Töpferwaaren und Verweigerung neuer Concessionen für Dorf töpfer. Dieses Gesuch ward der 4. Deputation zur Begut achtung übergeben. Man ging hierauf nach der Tagesordnung zur Fortsetzung der Berathung über das Competenzgefetz über, uns Secretair Hartz verlas zuvörderst die laut erhaltenen Auftrags (s. Nr. 41 d. Bl. S. 283.) dem Vorschläge des königl. Commissars von Wietersheim gemäß von ihm entworfene Fassung des tz. 22. Sie lautete wie folgt: „tz. 22. Justizbehörden haben jedoch zur Zeit, und so lange nicht ein Gesetz etwas anderes bestimmt sowohl 1) Criminalurtheln den Anhang beizufügen, daß vor Entlassung rc. — zu erstatten sei; als auch 2) in dem im Re- fcripte vom 6. August 1772. (6. 0. 2. Abth. I. S. 669) er ¬ wähnten Falle (wenn gegen rc. — überführt werden kann) in bisheriger Maße auf unbestimmte Aufbewahrung im Zucht hause zu erkennen." Mit Hinweglassung des Wortes: „jedoch" wurde §. 22. in dieser Fassung einstimmig angenommen. Prinz Johann, als Referent, verlas hierauf §. 26., wel cher also lautet: „ §. 26. Streitigkeiten über das Recht auf dem Lande Bier zu brauen, auszuschroten und das eigene Gebräude zu ver zapfen, sind jedoch zu den tz. 25. erwähnten Sachen nicht zu rechnen. In selbigen entscheiden, sowohl über Besitz, als über das Recht, die Justizbehörden." Die Deputation hatte hierbei nichts zu erinnern. Secre tair v. Zedtwitz bemerkte, daß im tz. blos vom Ausschroten die Redesei; es kämen aber ebenso häufig auch Differenzen über das Einschroten vor. Ob es daher nicht zweckmäßig wäre, die Worte: „und einzuschroten" hinzuzusetzen, oder ob man die Absicht gehabt habe, Streitigkeiten dieser Art den Verwaltungs behörden zu überlassen? Der königl. Commissar v. Schu mann erklärte, daß man im tz. ganz dieselben Worte gebraucht habe, welche in dem Mandate vom 21. Febr. 1827 darüber ständen; daß aber die beantragte Einschaltung ganz unbedenk lich sei. Bürgermeister Ritterstädt wünschte einen all gemeineren Ausdruck, weil es kein besonderes Einschroterecht gäbe. Man könnte daher sagen: „Streitigkeiten über Bier zwang, sowie über das Recht" rc. Dieses Amendement ward einstimmig angenommen, und mit ihm der ganze tz. Es folgte tz. 27. „In Irrungen über Rechtsverhältnisse der Erbherren und Erbpflichtigen sind, soweit nicht das Gesetz über Ablösungen und Gemeinheitstheilungen vom 17. März 1832 eine Ausnahme macht, nur Justizbehörden competent." Hierzu machte Bürgermeister Ritterstädt die Bemer kung, daß es ihm vorkomme, als ob aus der Fassung des tz. nicht das hervorginge, was darin gemeint sei, daß nämlich hier blos von privatrechtlichen Verhältnissen die Rede sei; auch sei es zweifelhaft, ob in den Worten „der Erbherren und Erb pflichtigen" die Partikel und einen disjunctiven oder kopula tiven Sinn habe. Es wurden daher diese Worte so abgeän dert: „In Irrungen über Privatrechtsverhältnisse zwischen den Erbherren und Erbpflichtigen." rc. Mit dieser Modifikation wurde tz. 27. einstimmig angenommen. Die beiden folgenden tztz. wurden unverändert angenom men, indem weder die Deputation, noch ein anderes Mitglied der Kammer etwas dagegen zu erinnern wußte. Sie hei ßen so: „ tz. 28. Von der Competenz in Ehestreitigkeiten und von dem Wegfall anderer privilegirter Gerichtsstände bei Verwal tungsbehörden, ingleichen von Verwaltungssachen, die bei Ju stizbehörden vorkommen, wird in vesonderen Gesetzen gehan delt." „tz. 29. Alle bisherige diesem Gesetze entgegenlaufende allgemeine und besondere Bestimmungen werden hiermit auf gehoben." Der Referent verlas nunmehr den letzten §. dieses Gesetzes, welcher folgendermaßen lautet:
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