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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1833,Januar-Juli
- Erscheinungsdatum
- 1833
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Sächsisches Staatsarchiv Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id31472147Z1
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id31472147Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-31472147Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 2. Kammer: 34. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833-04-18
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1833,Januar-Juli 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 1
- Protokoll1. Kammer: 1. Sitzung 9
- Protokoll1. Kammer: 2. Sitzung 11
- Protokoll1. Kammer: 3. Sitzung 15
- Protokoll1. Kammer: 4. Sitzung 19
- Protokoll1. Kammer: 5. Sitzung 23
- AbbildungGrundriss der Locale der ständischen Versammlungen in Dresden -
- Protokoll2. Kammer: 6. Sitzung 27
- Protokoll1. Kammer: 6. Sitzung 31
- Protokoll2. Kammer: 8. Sitzung 35
- Protokoll2. Kammer: 9. Sitzung 41
- Protokoll1. Kammer: 7. Sitzung 43
- Protokoll1. Kammer: 8. Sitzung 51
- Protokoll2. Kammer: 12. Sitzung 57
- Protokoll1. Kammer: 9. Sitzung 65
- Protokoll2. Kammer: 14. Sitzung 77
- Protokoll1. Kammer: 10. Sitzung 81
- Protokoll2. Kammer: 15. Sitzung 89
- Protokoll1. Kammer: 11. Sitzung 95
- Protokoll1. Kammer: 12. Sitzung 99
- Protokoll2. Kammer: 18. Sitzung 103
- Protokoll1. Kammer: 13. Sitzung 107
- Protokoll2. Kammer: 19. Sitzung 113
- Protokoll1. Kammer: 14. Sitzung 121
- Protokoll1. Kammer: 15. Sitzung 131
- Protokoll1. Kammer: 16. Sitzung 147
- Protokoll2. Kammer: 22. Sitzung 157
- Protokoll1. Kammer: 18. Sitzung 163
- Protokoll1. Kammer: 19. Sitzung 175
- Protokoll1. Kammer: 20 Sitzung 183
- Protokoll1. Kammer: 21. Sitzung 193
- Protokoll1. Kammer: 22. Sitzung 203
- Protokoll1. Kammer: 23. Sitzung 211
- Protokoll1. Kammer: 24. Sitzung 221
- Protokoll1. Kammer: 25. Sitzung 229
- Protokoll1. Kammer: 26. Sitzung 229
- Protokoll1. Kammer: 27. Sitzung 235
- Protokoll1. Kammer: 28. Sitzung 241
- Protokoll1. Kammer: 29. Sitzung 253
- Protokoll1. Kammer: 30. Sitzung 259
- Protokoll2. Kammer: 31. Sitzung 267
- Protokoll1. Kammer: 33. Sitzung 281
- Protokoll1. Kammer: 34. Sitzung 295
- Protokoll2. Kammer: 34. Sitzung 305
- Protokoll1. Kammer: 37. Sitzung 319
- Protokoll2. Kammer: 35. Sitzung 319
- Protokoll1. Kammer: 37. Sitzung (Beschluß) 327
- Protokoll1. Kammer: 38. Sitzung 331
- Protokoll2. Kammer: 36. Sitzung 339
- Protokoll2. Kammer: 37. Sitzung 347
- Protokoll2. Kammer: 38. Sitzung 371
- Protokoll1. Kammer: 40. Sitzung 395
- Protokoll2. Kammer: 40. Sitzung 403
- Protokoll1. Kammer: 42. Sitzung 413
- Protokoll1. Kammer: 43. Sitzung 419
- Protokoll2. Kammer: 42. Sitzung 435
- Protokoll1. Kammer: 44. Sitzung 443
- Protokoll2. Kammer: 43. Sitzung 453
- Protokoll1. Kammer: 45. Sitzung 461
- Protokoll2. Kammer: 44. Sitzung 471
- Protokoll1. Kammer: 45. Sitzung 475
- Protokoll1. Kammer: 47. Sitzung 487
- Protokoll2. Kammer: 47. Sitzung 495
- Protokoll1. Kammer: 48. Sitzung 503
- Protokoll1. Kammer: 49. Sitzung 509
- Protokoll1. Kammer: 50. Sitzung 517
- Protokoll2. Kammer: 50. Sitzung 521
- Protokoll1. Kammer: 51. Sitzung 531
- Protokoll2. Kammer: 52. Sitzung 547
- Protokoll1. Kammer: 53. Sitzung 555
- Protokoll2. Kammer: 53. Sitzung 561
- Protokoll1. Kammer: 54. Sitzung 569
- Protokoll2. Kammer: 54. Sitzung 575
- Protokoll2. Kammer: 55. Sitzung 591
- Protokoll1. Kammer: 57. Sitzung 599
- Protokoll1. Kammer: 58. Sitzung 607
- Protokoll2. Kammer: 57. Sitzung 615
- Protokoll1. Kammer: 59. Sitzung 619
- Protokoll2. Kammer: 58. Sitzung 627
- Protokoll1. Kammer: 62. Sitzung 639
- Protokoll2. Kammer: 59. Sitzung 647
- Protokoll2. Kammer: 60. Sitzung 659
- Protokoll2. Kammer: 61. Sitzung 675
- Protokoll1. Kammer: 66. Sitzung 683
- Protokoll2. Kammer: 62. Sitzung 691
- Protokoll2. Kammer: 63. Sitzung 699
- Protokoll2. Kammer: 64. Sitzung 707
- Protokoll1. Kammer: 68. Sitzung 711
- Protokoll2. Kammer: 65. Sitzung 719
- Protokoll1. Kammer: 69. Sitzung 725
- Protokoll1. Kammer: 70. Sitzung 733
- Protokoll1. Kammer: 71. Sitzung 741
- Protokoll1. Kammer: 72. Sitzung 753
- BandBand 1833,Januar-Juli 1
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Außerordentliche Beilage zur Leipziger Zeitung. Dresden, Sonnabends den 20. April 1833. Nachrichten vom Landtage. Vier und dreißigste öffentliche Sitzung der zwei ten Kammer, den 18. April 1833. Die-Sitzung beginnt nach 10 Uhr. Das Protocoll der letzten Sitzung wird verlefen, genehmigt und durch die Abgeord neten Blumenthal und Domschmit vollzogen. Aus der Registrande kam Folgendes zur Mittheilung: 1. Das Fleischhauerhandwerk zu Dresden bittet, bei Be- rathung des Gesetzes die Schlachtsteuer betreffend, da hin Entschließung zu fassen, daß die Schlachtsteuer beim Schlachten zum Verkaufe wenigstens der beim Haus schlachten gleichgesetzt, ferner bei der Verwiegung der Ochsen und Kühe, Kopf, Lunge, Leber, Kaldaunen, Flecke, Magen und Füße weggelassen und endlich wegen der et waigen Gewichts-Irrungen nicht sofort Untersuchung und Strafe verhängt werde; Resolution: an die vierte Deputation. 2. Der Abg. Häntzschel aus Königstein überreicht eine an ihn gerichtete Schrift der Innungen der Schuhma cher, Schlosser, Glaser, Schmiede, Böttger, Schneider, Fleischer, Tischler, und Leinweber zu Königsstein, Dohna, Gottleuba, Pirna, Wehlen und Hohenstein, worinnen sie ihre Beschwerden hinsichtlich des Hausirhandels, des Pfu schens, der Anhäufung von Gewerbtreibenden auf dem Lande, der Ertheilung von Concessionen zu Betreibung bürgerlicher Gewerbe auf dem Lande, der Nachsicht bei Prüfung und Beurtheilung der Meisterstücke und bei Er theilung des Meisterrechtes, so wie hinsichtlich der auf Ritter-, Erbrichter- und andern Gütern hastenden Gerech tigkeiten zu Setzung von Personen zur freien Ausübung bürgerlicher Gewerbe deduciren und um Verwendung für Abstellung dieser Beschwerden bitten; Resolution: zur vierten Deputation. 3. Der Abg. Lehmann überreicht: s. eine Petition Friederiken Wilhelminen Kissingin, Be sitzerin der Barthen-Mühle bei Taucha, worinnen sie au' Erschwerung des Erbauens neuer Mühlen oder auf Ver minderung ihrer bedeutenden Abgaben antragt, d. eine Petition mehrerer Angesessener zu Credefeld, Jo hann Gottfried Eisolds und Genossen, um Minderung ihrer hohen Abgaben und deren Berücksichtigung bei Er lassung eines neuen Steuergesetzes; Resolution: zur vierten Deputation. 4. DerAbg.v.Wkesand trägtdarauf an, daß die zweite Kam mer beschließen möge, bei der Regierung einen Gesetzent wurf zu beantragen, nach welchem jede Gemeinde für soli ¬ darisch verbindlich erklärt wird, den Verlust zu ersetzen, welcher von Einzelnen aus ihrer Mitte durch derartige tumultuarische Austritte verursacht wird, die von den Gemeindegliedern in Folge der von der Behörde erfolgten Aufforderung verhindert werden konnten und sollten. Der Abg. v. Wiesand nahm hierbei das Wort: Ich er laube mir, begann er, zu Rechtfertigung meines Antrages folgen des zu bemerken. Bei den im Jahre 1831 hieselbst versammelten Landständen brachten die Kaufleute Sala und Rompano von Chemnitz das Gesuch an, daß ihnen wegen des großen Verlustes, welchen sie durch den dortigen so bekannten als abscheulichen Er- ceß erlitten, eine Entschädigung bewilligt werden möchte. Die allgemeine Ritterschaft, zu welcher ich damals zu gehören die Ehre hatte, war der Ansicht, daß die nachgesuchte Entschädigung aus den Landeskassen nicht bewilligt werden könne, daß vielmehr eine jede Gemeinde, welche einem solchen Erceß ruhig zusehe, lchne sol chen zu beseitigen, schuldig und verbunden sei, den daraus für das einzelne Mitglied der Gemeinde entstehenden Schaden zu er- etzen und zu vergüten. Das Gesuch der erwähnten Kaufleute Sala und Rompano wurde daher nicht bewilligt, ohne daß jedoch in dieser Sache weiter etwas geschah. Seit der Zeit haben wir nun die Verfassung vom 4. <Lept. 1831 erhalten, welche die Si cherheit der Person, der Rechte und des Eigenthums eines jeden Staatsbürgers unter den Schutz der Gesetze stellt. Zu Aufrecht haltung dieser Haupt-Basis des konstitutionellen Lebens, so wie überhaupt der thätigen Beförderung des wahren Staatswohles widmen nun unsere hohen Ministerien eine so rege und wohltä tige Sorgfalt, daß man sicher hoffen kann, es werde keine gegrün dete Beschwerde irgend eines Staatsangehörigen ohne verfas sungsmäßige Abhilfe bleiben. Und sollte dieser Fall wider Er warten dennoch eintreten, so werden die Kammern der Stände versammlung, welche dermalen in Wirksamkeit getreten, dafür innerhalb der Grenzen ihrer Befugnisse besorgt sein. Da nun unter diesen Umständen keine in der That gegründete Be schwerde ohne verfassungsmäßige Abhilfe bleibt, bleiben kann und bleiben wird, so können wir auch der zuversichtlichen Hoffnung leben, daß sich solche beklagenswerthe Ereignisse, als wir im Jahre 1830 und 1831 erlebt haben, in Sachsen niemals wieder erneuern werden. Sollte aber dennoch in einer Gemeinde eine Rotte Unruhestifter die öffentliche Ruhe und gesetzliche Ord nung stören, und namentlich die Sicherheit der Person und des Eigenthums eines Gemeindemitgliedes gefährden, so sind die Mit glieder der Gemeinde schuldig und verbunden, die öffentliche Ruhe aufrecht zu erhalten und das bedrohete Mitglied ihrer Gemeinde zu beschützen. Denn es hat ein jedes Mitglied einer Gemeinde als Staatsbürger die Verpflichtung auf sich, kräftigst dazu beizu tragen, daß gesetzliche Ordnung im Staate ungestört bestehe, und als Gemeinde-Mitglied ist ein jeder schuldig, das bedrängte Mit glied seiner Gemeinde in Schutz zu nehmen, zufolge des Gesell schaftsverbandes, welches alle Mitglieder einer Gemeinde zu einer moralischen Person, zu einer Körperschaft einigt und verbindet. Vernachlässigen nun die Mitglieder einer Gemeinde die ihnen hierunter obliegenden Verpflichtungen, so folgt von selbst, daß selbige den für das einzelne Mitglied der Gemeinde dadurch ent-
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