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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1833,Januar-Juli
- Erscheinungsdatum
- 1833
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Sächsisches Staatsarchiv Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id31472147Z1
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id31472147Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-31472147Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 2. Kammer: 37. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833-04-29
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1833,Januar-Juli 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 1
- Protokoll1. Kammer: 1. Sitzung 9
- Protokoll1. Kammer: 2. Sitzung 11
- Protokoll1. Kammer: 3. Sitzung 15
- Protokoll1. Kammer: 4. Sitzung 19
- Protokoll1. Kammer: 5. Sitzung 23
- AbbildungGrundriss der Locale der ständischen Versammlungen in Dresden -
- Protokoll2. Kammer: 6. Sitzung 27
- Protokoll1. Kammer: 6. Sitzung 31
- Protokoll2. Kammer: 8. Sitzung 35
- Protokoll2. Kammer: 9. Sitzung 41
- Protokoll1. Kammer: 7. Sitzung 43
- Protokoll1. Kammer: 8. Sitzung 51
- Protokoll2. Kammer: 12. Sitzung 57
- Protokoll1. Kammer: 9. Sitzung 65
- Protokoll2. Kammer: 14. Sitzung 77
- Protokoll1. Kammer: 10. Sitzung 81
- Protokoll2. Kammer: 15. Sitzung 89
- Protokoll1. Kammer: 11. Sitzung 95
- Protokoll1. Kammer: 12. Sitzung 99
- Protokoll2. Kammer: 18. Sitzung 103
- Protokoll1. Kammer: 13. Sitzung 107
- Protokoll2. Kammer: 19. Sitzung 113
- Protokoll1. Kammer: 14. Sitzung 121
- Protokoll1. Kammer: 15. Sitzung 131
- Protokoll1. Kammer: 16. Sitzung 147
- Protokoll2. Kammer: 22. Sitzung 157
- Protokoll1. Kammer: 18. Sitzung 163
- Protokoll1. Kammer: 19. Sitzung 175
- Protokoll1. Kammer: 20 Sitzung 183
- Protokoll1. Kammer: 21. Sitzung 193
- Protokoll1. Kammer: 22. Sitzung 203
- Protokoll1. Kammer: 23. Sitzung 211
- Protokoll1. Kammer: 24. Sitzung 221
- Protokoll1. Kammer: 25. Sitzung 229
- Protokoll1. Kammer: 26. Sitzung 229
- Protokoll1. Kammer: 27. Sitzung 235
- Protokoll1. Kammer: 28. Sitzung 241
- Protokoll1. Kammer: 29. Sitzung 253
- Protokoll1. Kammer: 30. Sitzung 259
- Protokoll2. Kammer: 31. Sitzung 267
- Protokoll1. Kammer: 33. Sitzung 281
- Protokoll1. Kammer: 34. Sitzung 295
- Protokoll2. Kammer: 34. Sitzung 305
- Protokoll1. Kammer: 37. Sitzung 319
- Protokoll2. Kammer: 35. Sitzung 319
- Protokoll1. Kammer: 37. Sitzung (Beschluß) 327
- Protokoll1. Kammer: 38. Sitzung 331
- Protokoll2. Kammer: 36. Sitzung 339
- Protokoll2. Kammer: 37. Sitzung 347
- Protokoll2. Kammer: 38. Sitzung 371
- Protokoll1. Kammer: 40. Sitzung 395
- Protokoll2. Kammer: 40. Sitzung 403
- Protokoll1. Kammer: 42. Sitzung 413
- Protokoll1. Kammer: 43. Sitzung 419
- Protokoll2. Kammer: 42. Sitzung 435
- Protokoll1. Kammer: 44. Sitzung 443
- Protokoll2. Kammer: 43. Sitzung 453
- Protokoll1. Kammer: 45. Sitzung 461
- Protokoll2. Kammer: 44. Sitzung 471
- Protokoll1. Kammer: 45. Sitzung 475
- Protokoll1. Kammer: 47. Sitzung 487
- Protokoll2. Kammer: 47. Sitzung 495
- Protokoll1. Kammer: 48. Sitzung 503
- Protokoll1. Kammer: 49. Sitzung 509
- Protokoll1. Kammer: 50. Sitzung 517
- Protokoll2. Kammer: 50. Sitzung 521
- Protokoll1. Kammer: 51. Sitzung 531
- Protokoll2. Kammer: 52. Sitzung 547
- Protokoll1. Kammer: 53. Sitzung 555
- Protokoll2. Kammer: 53. Sitzung 561
- Protokoll1. Kammer: 54. Sitzung 569
- Protokoll2. Kammer: 54. Sitzung 575
- Protokoll2. Kammer: 55. Sitzung 591
- Protokoll1. Kammer: 57. Sitzung 599
- Protokoll1. Kammer: 58. Sitzung 607
- Protokoll2. Kammer: 57. Sitzung 615
- Protokoll1. Kammer: 59. Sitzung 619
- Protokoll2. Kammer: 58. Sitzung 627
- Protokoll1. Kammer: 62. Sitzung 639
- Protokoll2. Kammer: 59. Sitzung 647
- Protokoll2. Kammer: 60. Sitzung 659
- Protokoll2. Kammer: 61. Sitzung 675
- Protokoll1. Kammer: 66. Sitzung 683
- Protokoll2. Kammer: 62. Sitzung 691
- Protokoll2. Kammer: 63. Sitzung 699
- Protokoll2. Kammer: 64. Sitzung 707
- Protokoll1. Kammer: 68. Sitzung 711
- Protokoll2. Kammer: 65. Sitzung 719
- Protokoll1. Kammer: 69. Sitzung 725
- Protokoll1. Kammer: 70. Sitzung 733
- Protokoll1. Kammer: 71. Sitzung 741
- Protokoll1. Kammer: 72. Sitzung 753
- BandBand 1833,Januar-Juli 1
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1833, die für weil. Sr. Maj. den König Friedrich August zu errichtenden Denkmale betreffend; auf die Tagesordnung. Man ging hierauf zur heutigen Tagesordnung über. Auf derselben stand ein Bericht der 4. und ein Bericht der 3. Dk. putation, die wir hier sofort beide mittheilen, da sich die folgende Discussion häufig auf beide zugleich bezog. Der erste, vom Referenten v. Thiel au bereits in der 35. Sitzung (S. No. 45 d. Bl.) vorgetragene Bericht über eine unterm 12. März d. I. eingereichte Befchwerdeschrift der Amts landschaft Dippoldiswalde, lautete folgendermaßen: Die Amtslandschaft Dippoldiswalde hat unter dem 12. März d. I. eine Beschwerdeschrift an die 2. Kammer gelangen lassen, deren letzter Punct, welcher gegen die Abentrichtung der städtischen Abgabe zu Dresden, von I Groschen pro Scheffel Ha fer, gerichtet, hier seiner Natur nach nicht in Betracht kommen kann, deren Ersterer aber um so größere Berücksichtigung, nach Ansicht der Deputation, verdienen dürfte, als nicht allein die in demselben aufgestellte Beschwerde vollkommen begründet, sondern auch ein verfassungsmäßiges Recht der Stände, auf Concurrenz bei Erlassung von Gesetzen, verletzt zu fein scheint. — Dieser erste Punct der genannten Beschwerde ist gegen die unter dem 18.Mai des Jahres 1832 erlassene Verordnung des Ministern des In nern, „die baupoliceilichen Maaßregeln zu Abwendung von Feuersgefahr betreffend", gerichtet, und besonders gegen die Aus führung desselben folgendes aufgestellt: 1) daß das Mandat von 1775 6gp. I. tz. 1. zwar anbefehle, daß jedes neue Gebäude, wenn es nur möglich zu machen sey, mit Ziegeln, aus serdem aber mit Stroh rc. gedeckt werden solle, keinesweges aber unbedingt die Strohbedachung verbiete und die Ziegelbedachung anbefehle: wodurch dem armen Landmann es möglich geworden, im contribuablen Zustande zu bleiben, welches ihm nicht möglich gewesen sein würde, wenn er hätte mit Ziegeln decken sollen, da die Kosten bei dieser Bedachung gänzlich für denselben unerschwinglich seien, und dieselbe ohne Aufnahme von Capital gar nicht zu bewerkstelligen wäre; 2) daß die Ziegelbedachung, so wie die mit Lehmschindeln in der dortigen Gegend ganz unpractifch sei, und zwar weil Erstere, besonders wegen der großen Theils schlechten Masse, bei starkem Frost oder bei häufigem Witterungswechsel leicht sprängen, oder mürbe und bröckelig würden, Letztere aber durch den schweren Druck des Schnees, durch das Thauwetter, durch anhaltenden Regen oder Sturm, leicht würden vernichtet werden; 3) daß die Ziegelbedachung unpractifch sei, weil das un ter derselben aufbewahrte Getreide, Heu oder Stroh sehr leicht dem Verderben ausgesetzt sei, daß besonders auch bei Schneege- stöbe das beste Ziegeldach selten so dicht sei, daß der feine Schnee nicht durchgetrieben werde; 4) selbst die Feuersgefahr werde durch die Zicgelbedachung nicht vermindert, wenn wie in dieser Amts landschaft die Gehöfte nicht, wie in den Städten, in einander ge baut wären, besonders da der Ziegel von der Sonnengluth so er hitzt würde, daß selbst das Sparrwcrk ganz heiß werde, mithin der Blitz augenblicklich zünde, wogegen das Strohdach theils durch den bei Gewitter eintretenden Regen, theils durch das Be ließen mit Wasser bei Feuersgefahr, so durchnäßt und angefeuch- itet werde, daß es eben so wenig brenne, wie die Erfahrung ihnen gelehrt habe; 5) das Strohdach gewähre ihnen ein sicheres Dach für die Vorräthe,. und sei ihnen weit wohlfeiler an;uschaffen, da ihnen das Material zuwachse, sie die Schoben selbst verfertigten, während das Ziegeldach Hunderte von Thalern koste; auch könn ten die ärmern Leute leicht das nöthige Material zum Bau eines Hauses mit^trohbedachung durch christlicheMildtbätigkeit erhal ten, als auch besonders in dieser Amtslandschaft die Einrichtung I vorhanden , daß durch eine besondere Feuerversscherungsanstalt H den Calamitosen dasStroh zur Bedachung geliefert werde, welche höchst wesentliche Unterstützung sie durch dieses Gesetz verloren.— Da sie nun bei allen Behörden mir ihren durch ihr Amt selbst unterstützten Gesuchen keine Remedur gesunden, sondern im Ge- gentheil consequent verlangt worden, die Häuser mit Ziegeln zu decken, so sehen sie sich genothigt, desfalls sich an die Stände zu wenden. — Wenn die Deputation nun zur näheren Beurtheilung des Gesetzes übergeht, um ihre Ansichten über die mehr oder min dere Begründung der angeführten Beschwerde der Beurtheilung der Kammer zu unterlegen, so kann sie sich nicht entbrechen zu bemerken, daß schon im Jahre 1824 der weitere Ausschuß der Ritterschaft sich durchaus Hegen die Erlassung eines solchen Ver botes der Strohdächer aus oconomischen, dem Interesse des plat ten Landes entsprechenden Gründen, erklärt hat, und daß die Deputation dieser Ansicht beitrete, als sie des Dafürhaltens ist: daß dieses Gesetz weder dem Zwecke des Gesetzgebers und der Antragstellenden Stände, insoweit er die Sicherstellung der Brandkasse betrifft, genüge, dem Interesse des platten Lan des aber gar nicht entspreche, und die individuelle Freiheit un- nöthiger Weise beschränke. Der Antrag der alten Stände ging, wie Blatt 2040 der Land tagsacten äe ^mw 1824. Vol. IV. ersichtlich, aus dem Gutach ten hervor, welches selbige über sechs von der Regierung, zu Ver besserung des Brandkasseninstituts, denselben zur Begutachtung vorgelegte Vorschläge erstatteten. — Der Antrag der königli chen Regierung ging damals dahin: „der Deckung der Dächer mit Stroh oder Schindeln ein Ziel zu setzen, und um dem Aermern es möglich zu machen, sein Dach mit Ziegeln oder Schiefer zu decken, auf Ausmittelung eines Fonds dazu Bedacht zu nehmen." Das Gutachten der Stände ging, wie oberwahnt, mit Aus nahme des weitern Ausschusses, auf diesen Vorschlag ein, jedoch nur in Hinsicht auf neu zu errichtende Gebäude (Blatt 2060), sprach sich aber zugleich dahin aus, daß bei stehenden Gebäuden die Verschwindung der Stroh - und Schindelbedachung nur durch Prämien für die Vertauschung mit Ziegeln oder Schiefer, (also im Wege der freiwilligen Zustimmung) zu erlangen sein dürfte. Die Stände erklärten jedoch zugleich, daß die weitere Erwägung dieses Gegenstandes und die nähere Angabe der Mittel und Wege zu Erlangung eines Fonds dazu, so wie die Anzeige, wie hoch derselbe festzusetzen, der Brandversicherungs-Commission noch aufzugeben sei. — Die Sicherstellung des Brandkasseninstituts mithin hat den Anlaß zu der Erlassung dieses Gesetzes gegeben, wel ches Institut aber, als auf keinen rationellen Grundsätzen beru hend, den Grund seiner Gefährde in sich selbst enthält; und würde die Verbesserung dieses Instituts selbst die erste Gelegen heit gegeben haben, den überhand nehmenden Brandstiftungen und mithin der Ueberlastung der Brandkasse, Einhalt zu thun, und dieses Nebel, so weit die Brände durch Anlegung des Feuers durch den Besitzer selbst entstehen, aus der Wurzel heben. — Die Verhinderung des Feueranlegens aber durch Fremde, sei es wegen Nahrungslosigkeit oder aus andern Motiven, kann weder durch massive Gebäude, noch durch irgend eine , auf die Errich tung der Häuser Bezug habende Maßregel bewirkt werden. Die Welterverbreitung des Feuers hingegen kann, wie die Erfahrung es täglich beweist, durch Ziegeldächer und Brandgiebel, inmit ten von Strohbedachungen oder auch im allgemeinen selbst, wo viele mit Ziegeldächern versehene Gebäude an einander stehen, keinesweges unbedingt verhindert werden, wenigstens nicht in der Art, daß ein Gesetz sich rechtfertigen ließe, welches dem Hauptzweck der landwirtschaftlichen Gebäude geradezu entge gensteht; sondern dürfte in -dieser Beziehung die bessere Einrich tung der Feuerpolicei auf dem Lande bei dem Feuer selbst, und namentlich hierunter die Vorsorge für gnügend vorhandenes Was-
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