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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1833,Januar-Juli
- Erscheinungsdatum
- 1833
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Sächsisches Staatsarchiv Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id31472147Z1
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id31472147Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-31472147Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 2. Kammer: 37. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833-04-29
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1833,Januar-Juli 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 1
- Protokoll1. Kammer: 1. Sitzung 9
- Protokoll1. Kammer: 2. Sitzung 11
- Protokoll1. Kammer: 3. Sitzung 15
- Protokoll1. Kammer: 4. Sitzung 19
- Protokoll1. Kammer: 5. Sitzung 23
- AbbildungGrundriss der Locale der ständischen Versammlungen in Dresden -
- Protokoll2. Kammer: 6. Sitzung 27
- Protokoll1. Kammer: 6. Sitzung 31
- Protokoll2. Kammer: 8. Sitzung 35
- Protokoll2. Kammer: 9. Sitzung 41
- Protokoll1. Kammer: 7. Sitzung 43
- Protokoll1. Kammer: 8. Sitzung 51
- Protokoll2. Kammer: 12. Sitzung 57
- Protokoll1. Kammer: 9. Sitzung 65
- Protokoll2. Kammer: 14. Sitzung 77
- Protokoll1. Kammer: 10. Sitzung 81
- Protokoll2. Kammer: 15. Sitzung 89
- Protokoll1. Kammer: 11. Sitzung 95
- Protokoll1. Kammer: 12. Sitzung 99
- Protokoll2. Kammer: 18. Sitzung 103
- Protokoll1. Kammer: 13. Sitzung 107
- Protokoll2. Kammer: 19. Sitzung 113
- Protokoll1. Kammer: 14. Sitzung 121
- Protokoll1. Kammer: 15. Sitzung 131
- Protokoll1. Kammer: 16. Sitzung 147
- Protokoll2. Kammer: 22. Sitzung 157
- Protokoll1. Kammer: 18. Sitzung 163
- Protokoll1. Kammer: 19. Sitzung 175
- Protokoll1. Kammer: 20 Sitzung 183
- Protokoll1. Kammer: 21. Sitzung 193
- Protokoll1. Kammer: 22. Sitzung 203
- Protokoll1. Kammer: 23. Sitzung 211
- Protokoll1. Kammer: 24. Sitzung 221
- Protokoll1. Kammer: 25. Sitzung 229
- Protokoll1. Kammer: 26. Sitzung 229
- Protokoll1. Kammer: 27. Sitzung 235
- Protokoll1. Kammer: 28. Sitzung 241
- Protokoll1. Kammer: 29. Sitzung 253
- Protokoll1. Kammer: 30. Sitzung 259
- Protokoll2. Kammer: 31. Sitzung 267
- Protokoll1. Kammer: 33. Sitzung 281
- Protokoll1. Kammer: 34. Sitzung 295
- Protokoll2. Kammer: 34. Sitzung 305
- Protokoll1. Kammer: 37. Sitzung 319
- Protokoll2. Kammer: 35. Sitzung 319
- Protokoll1. Kammer: 37. Sitzung (Beschluß) 327
- Protokoll1. Kammer: 38. Sitzung 331
- Protokoll2. Kammer: 36. Sitzung 339
- Protokoll2. Kammer: 37. Sitzung 347
- Protokoll2. Kammer: 38. Sitzung 371
- Protokoll1. Kammer: 40. Sitzung 395
- Protokoll2. Kammer: 40. Sitzung 403
- Protokoll1. Kammer: 42. Sitzung 413
- Protokoll1. Kammer: 43. Sitzung 419
- Protokoll2. Kammer: 42. Sitzung 435
- Protokoll1. Kammer: 44. Sitzung 443
- Protokoll2. Kammer: 43. Sitzung 453
- Protokoll1. Kammer: 45. Sitzung 461
- Protokoll2. Kammer: 44. Sitzung 471
- Protokoll1. Kammer: 45. Sitzung 475
- Protokoll1. Kammer: 47. Sitzung 487
- Protokoll2. Kammer: 47. Sitzung 495
- Protokoll1. Kammer: 48. Sitzung 503
- Protokoll1. Kammer: 49. Sitzung 509
- Protokoll1. Kammer: 50. Sitzung 517
- Protokoll2. Kammer: 50. Sitzung 521
- Protokoll1. Kammer: 51. Sitzung 531
- Protokoll2. Kammer: 52. Sitzung 547
- Protokoll1. Kammer: 53. Sitzung 555
- Protokoll2. Kammer: 53. Sitzung 561
- Protokoll1. Kammer: 54. Sitzung 569
- Protokoll2. Kammer: 54. Sitzung 575
- Protokoll2. Kammer: 55. Sitzung 591
- Protokoll1. Kammer: 57. Sitzung 599
- Protokoll1. Kammer: 58. Sitzung 607
- Protokoll2. Kammer: 57. Sitzung 615
- Protokoll1. Kammer: 59. Sitzung 619
- Protokoll2. Kammer: 58. Sitzung 627
- Protokoll1. Kammer: 62. Sitzung 639
- Protokoll2. Kammer: 59. Sitzung 647
- Protokoll2. Kammer: 60. Sitzung 659
- Protokoll2. Kammer: 61. Sitzung 675
- Protokoll1. Kammer: 66. Sitzung 683
- Protokoll2. Kammer: 62. Sitzung 691
- Protokoll2. Kammer: 63. Sitzung 699
- Protokoll2. Kammer: 64. Sitzung 707
- Protokoll1. Kammer: 68. Sitzung 711
- Protokoll2. Kammer: 65. Sitzung 719
- Protokoll1. Kammer: 69. Sitzung 725
- Protokoll1. Kammer: 70. Sitzung 733
- Protokoll1. Kammer: 71. Sitzung 741
- Protokoll1. Kammer: 72. Sitzung 753
- BandBand 1833,Januar-Juli 1
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51. Außerordentliche Beilage zur Leipziger Zeitung. Dresden, Donnerstags, den 2. Mai 1833. Nachrichten vom Landtage. Sieben und dreißigste öffentliche Sitzung der zweiten Kammer, am 29. April 1833. (Fortsetzung.) Der Abg. Atenstädt (welcher schon früher um das Wort gebeten hatte) sprach jetzt ungefähr folgendes: Als ich mir das Wort erbat, nachdem der Abg. Runde gesprochen hatte, wollte ich den Gegenstand von eben der Seite beleuchten, wie es nun von dem Regierungsbevollmachtigten geschehen ist. Auch ich war der Ansicht, daß das Recht, jene Bestimmungen durch eine Verordnung ergehen zu lassen, in dem allgemeinen Vorbehalte der Regierung gegründet sei, und konnte nicht finden, daß in jenem Landtagsabschiede derselbe auf irgend ein Gesetz besonders beschränkt sei. Ich fand ferner, daß die früheren Stände nicht nur diese Bestimmungen ausdrücklich genehmigt, sondern auch gebeten hatten, deren Publikation baldigst erfolgen zu lassen, so daß sich jetzt die Regierung in der Lage befindet, auf der einen Seite einen Tadel zu empfinden, daß sie diese Verordnung nicht schon längst erließ, und jetzt wieder, daß sie sie überhaupt er ließ. Wenn femer tz. 2. Ausnahmen enthält, welche das da malige ständische Gutachten nicht berührte, so ist dieß doch of fenbar nur eine Erläuterung der allgemeinen Regel in tz. 1.; denn es ist ohne Zweifel ein Neubau, wenn eine gänzlich neue Aussetzung des Daches, oder eine Hauptreparatur oder Verän derung des Dachstuhles vorgenommen werden soll, zumal da hier immer nur die Bedachung, ohne Rücksicht auf das übrige Gebäude in Frage kommt. Uebrigens sollte nach der früheren Verfassung die Regierung das Gutachten der Stände wohl hö ren, ohne dasselbe jedoch unbedingt befolgen zu müssen. Wenn aber die Stände den Zweck wollten, so müßten sie der Regierung norhwendig auch die Mittel gewähren. Der Zweck war, durch Aiegeldachungen die öftern Feuersbrünste zu verhüten. Um die sen Zweck zu erreichen, bedurfte es guter Ziegel, und damit diese erlangt würden, erließ man die spatere Verordnung. Was das Zerschlagen der vorschriftswidrigen Ziegel anlangt, so be kräftigt die Constitution selbst in einem gewissen Maße diese Maßregel, indem sie tz. 53 die Consiscation gestattet. Was bezweckt aber diese anders, als eine Sache dem allgemeinen Verkehre zu entziehen, wobei es doch gleichgiltig ist, ob sie vernichtet wird oder nicht. Den meisten Policeiverordnungen aber ist es eigen, daß demjenigen, welcher in ein Policeiverge- hcn fällt, die Sache, die es begründete, weggenommen wird, wie z. B. wenn Kochinstrumente eine Glasur enthalten, die beim Gebrauche schädlich werden könnte. Eine bloße Geldstrafe würde den Zweck nicht erreichen, weil sie die Möglichkeit, mit der Sache dennoch Schaden zu stiften, nicht ausschließt. Es kann aber nicht jede Bestimmung dieser Art Gegenstand eines besondern Gesetzes werden, sondern die Ausführung des allge meinen Gesetzes macht sie an und für sich nothwendig. Wenn z. B. das Impfen durch ein Gesetz geboten ist, so folgt von selbst, weil ohne dieß das Gesetz nicht ausführbar wäre, daß die nöthige Lymphe geschafft werden muß, und wie dieß am zweck mäßigsten geschehen soll, ist Gegenstand der Verordnungen. Ich bin daher der Ansicht ebenfalls, daß dem Gutachten der 4. Deputation keine Folge zu geben sei. Vicepräsident v. Haase: Der Auftrag der 4. Deputation ging blos dahin, die an sie gelangte Beschwerde zu begutachten, nicht aber zu untersuchen, ob und inwiefern jene spätere Verord nung vom 9. Ian. d. I. zweckmäßig erlassen war oder nicht. Hatte sie in dieser Hinsicht ein Bedenken, so mußte sie einen Antrag darauf stellen, und die Begutachtung desselben, welche sie gleich selbst übernommen hat, der 3. Deputation überlassen. Abg. Eisen stuck: Nie hat sich die Diskussion über eine Sache weiter verbreitet, und nie hat sich eine längere Reihe von Verstößen gegen die Landtagsordnung gezeigt, als bei der heu tigen Berathung. Es sei mir erlaubt, von dem Privilegium, welches dem Gegenstände derselben in dieser Rücksicht zu Theil geworden ist, ebenfalls Gebrauch zu machen. Die Deputation hat allerdings ihre Grenzen verkannt, es ist aber nicht das er stemal; ein Beweis, wie nothwendig es ist, sich jederzeit streng an die Formen zu halten, obwohl man mir oft, wenn ich das Abweichen von derselben rügte, widersprochen hat. Die Be rathung hat schon ganz ordnungswidrig begonnen. Sie be trifft keinen Gesetzentwurf, und nach tz. 67 der Landtagsordnung findet eine Aufzeichnung von Sprechern, eine Trennung der all gemeinen Berathung von der besondern nur bei Berathungen über Gesetzentwürfe statt. Es war nichts zu berathen, als die Beantwortung der Frage, ob die eingereichte Beschwerde der Amtslandschaft zu Dippoldiswalde Beachtung verdiene oder nicht, und es ist zu verwundern, wie uns diese Frage bereits mehrere Stunden beschäftigen konnte. Ueberall hat doch bis her der Satz gegolten, daß Ziegeldächer in der Regel den Stroh- und Schindeldächern vorzuziehen seien, und nachdem das Stre ben , den Gebrauch der Ziegeldächer allgemeiner zu verbreiten, fünfzig bis siebzig Jahre gedauert hat, so muß man sich in der That verwundern, im Jahre Ein Tausend Acht hundert und drei und dreißig in der 2. Kammer der sächsischen Standever- sammlung die Quästion erhoben zu sehen, ob nicht vielmehr Strohdächer den Ziegeldächern vorzuziehen wären? Der Bericht der 4. Deputation behauptet unter andern, daß durch den Erlaß jener Verordnung verfassungsmäßige Rechte der Stände verletzt
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