Suche löschen...
Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1833,Januar-Juli
- Erscheinungsdatum
- 1833
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Sächsisches Staatsarchiv Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id31472147Z1
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id31472147Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-31472147Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 1. Kammer: 40. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833-05-02
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1833,Januar-Juli 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 1
- Protokoll1. Kammer: 1. Sitzung 9
- Protokoll1. Kammer: 2. Sitzung 11
- Protokoll1. Kammer: 3. Sitzung 15
- Protokoll1. Kammer: 4. Sitzung 19
- Protokoll1. Kammer: 5. Sitzung 23
- AbbildungGrundriss der Locale der ständischen Versammlungen in Dresden -
- Protokoll2. Kammer: 6. Sitzung 27
- Protokoll1. Kammer: 6. Sitzung 31
- Protokoll2. Kammer: 8. Sitzung 35
- Protokoll2. Kammer: 9. Sitzung 41
- Protokoll1. Kammer: 7. Sitzung 43
- Protokoll1. Kammer: 8. Sitzung 51
- Protokoll2. Kammer: 12. Sitzung 57
- Protokoll1. Kammer: 9. Sitzung 65
- Protokoll2. Kammer: 14. Sitzung 77
- Protokoll1. Kammer: 10. Sitzung 81
- Protokoll2. Kammer: 15. Sitzung 89
- Protokoll1. Kammer: 11. Sitzung 95
- Protokoll1. Kammer: 12. Sitzung 99
- Protokoll2. Kammer: 18. Sitzung 103
- Protokoll1. Kammer: 13. Sitzung 107
- Protokoll2. Kammer: 19. Sitzung 113
- Protokoll1. Kammer: 14. Sitzung 121
- Protokoll1. Kammer: 15. Sitzung 131
- Protokoll1. Kammer: 16. Sitzung 147
- Protokoll2. Kammer: 22. Sitzung 157
- Protokoll1. Kammer: 18. Sitzung 163
- Protokoll1. Kammer: 19. Sitzung 175
- Protokoll1. Kammer: 20 Sitzung 183
- Protokoll1. Kammer: 21. Sitzung 193
- Protokoll1. Kammer: 22. Sitzung 203
- Protokoll1. Kammer: 23. Sitzung 211
- Protokoll1. Kammer: 24. Sitzung 221
- Protokoll1. Kammer: 25. Sitzung 229
- Protokoll1. Kammer: 26. Sitzung 229
- Protokoll1. Kammer: 27. Sitzung 235
- Protokoll1. Kammer: 28. Sitzung 241
- Protokoll1. Kammer: 29. Sitzung 253
- Protokoll1. Kammer: 30. Sitzung 259
- Protokoll2. Kammer: 31. Sitzung 267
- Protokoll1. Kammer: 33. Sitzung 281
- Protokoll1. Kammer: 34. Sitzung 295
- Protokoll2. Kammer: 34. Sitzung 305
- Protokoll1. Kammer: 37. Sitzung 319
- Protokoll2. Kammer: 35. Sitzung 319
- Protokoll1. Kammer: 37. Sitzung (Beschluß) 327
- Protokoll1. Kammer: 38. Sitzung 331
- Protokoll2. Kammer: 36. Sitzung 339
- Protokoll2. Kammer: 37. Sitzung 347
- Protokoll2. Kammer: 38. Sitzung 371
- Protokoll1. Kammer: 40. Sitzung 395
- Protokoll2. Kammer: 40. Sitzung 403
- Protokoll1. Kammer: 42. Sitzung 413
- Protokoll1. Kammer: 43. Sitzung 419
- Protokoll2. Kammer: 42. Sitzung 435
- Protokoll1. Kammer: 44. Sitzung 443
- Protokoll2. Kammer: 43. Sitzung 453
- Protokoll1. Kammer: 45. Sitzung 461
- Protokoll2. Kammer: 44. Sitzung 471
- Protokoll1. Kammer: 45. Sitzung 475
- Protokoll1. Kammer: 47. Sitzung 487
- Protokoll2. Kammer: 47. Sitzung 495
- Protokoll1. Kammer: 48. Sitzung 503
- Protokoll1. Kammer: 49. Sitzung 509
- Protokoll1. Kammer: 50. Sitzung 517
- Protokoll2. Kammer: 50. Sitzung 521
- Protokoll1. Kammer: 51. Sitzung 531
- Protokoll2. Kammer: 52. Sitzung 547
- Protokoll1. Kammer: 53. Sitzung 555
- Protokoll2. Kammer: 53. Sitzung 561
- Protokoll1. Kammer: 54. Sitzung 569
- Protokoll2. Kammer: 54. Sitzung 575
- Protokoll2. Kammer: 55. Sitzung 591
- Protokoll1. Kammer: 57. Sitzung 599
- Protokoll1. Kammer: 58. Sitzung 607
- Protokoll2. Kammer: 57. Sitzung 615
- Protokoll1. Kammer: 59. Sitzung 619
- Protokoll2. Kammer: 58. Sitzung 627
- Protokoll1. Kammer: 62. Sitzung 639
- Protokoll2. Kammer: 59. Sitzung 647
- Protokoll2. Kammer: 60. Sitzung 659
- Protokoll2. Kammer: 61. Sitzung 675
- Protokoll1. Kammer: 66. Sitzung 683
- Protokoll2. Kammer: 62. Sitzung 691
- Protokoll2. Kammer: 63. Sitzung 699
- Protokoll2. Kammer: 64. Sitzung 707
- Protokoll1. Kammer: 68. Sitzung 711
- Protokoll2. Kammer: 65. Sitzung 719
- Protokoll1. Kammer: 69. Sitzung 725
- Protokoll1. Kammer: 70. Sitzung 733
- Protokoll1. Kammer: 71. Sitzung 741
- Protokoll1. Kammer: 72. Sitzung 753
- BandBand 1833,Januar-Juli 1
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
55. Außerordentliche Beilage zur Leipziger Zeitung. Dresden, Dienstags, den 7. Mai 1833. Nachrichten vom Landtage. Vierzigste öffentliche Sitzung der ersten Kam mer, am 2. Mai 1833. (Beschluß.) Hierauf nahm v. Schilling das Wort, und erklärte sich damit einverstanden, daß die Verordnung vom 25. Mai 1832. nicht sowohl als eine Abänderung des Wahlgesetzes, sondern nur als eine im Geiste desselben geschehene Ergänzung anzusehen sei. Allein erheblich und bedenklich sei die Frage, ob es wohl- gethan und zu rechtfertigen sei, daß man bei Erlassung des Wahlgesetzes von dem, was mit den vorigen Standen verhan delt worden, abgegangen sei. Ob die eine oder die andere An sicht die rathsamfte gewesen, lasse er dahin gestellt sein, nach seinem Dafürhalten aber, und nach der Bestimmung der Ver fassungsurkunde, müsse ein Gesetz gerade so, wie es von den Ständen vorher berathen worden sei, abgefaßt werden. Auch sei es ihm zweifelhaft, ob die Erlassung der oben angezognen Verordnung nach dem tz. 87. oder 88. der Verfassungsurkunde zu beurtheilen. Im übrigen trete er dem Gutachten der De putation wegen Annahme des in Frage stehenden Gesetzent wurfs bei. Secretair Hartz erinnert dagegen, daß die 2. Hälfte des tz. 55. des Wahlgesetzes lediglich durch einen Jrrthum in das Wahlgesetz gekommen sei, welcher den Ständen eben so wie der Regierung zur Last falle, und daß Letztere selbst nach Erkennung des Fehlers solchen zu verbessern außer Stand gewesen sei, weil sie von dem durch die Stände genehmigten, und von einer De putation derselben signirten Exemplare nicht habe abweichen dürfen. Bürgermeister Reiche-Eisen stuck stimmt Secretair Hartz bei, daß der Regierung kein Vorwurf zu machen, man habe es von beiden Seiten übersehen. Beim Anfänge des Land tags 1831 habe man sich bei Kleinigkeiten oft zu sehr aufgehal ten, und am Ende habe die Zeit gefehlt, und sei in hochwichtigen Dingen die höchste Eile geboten gewesen. Vesiigia xerrent, setzt er hinzu. v. Schilling findet durch diese Erläuterung die aufge stellte Frage erledigt, und nachdem sich noch mehrere Mitglieder für den Gesetzentwurf ausgesprochen, wird vom Präsidenten die Frage gestellt, ob die Kammer gemeint sei, den Gesetz-Vor schlag anzunehmen? — Nach Abtritt der königlichen Beauf tragten ergiebt sich bei der durch Namensaufruf bewirkten Ab stimmung, daß 34 Mitglieder für, und 1 (Reiche-Eisenftuck) gegen den Gesetz-Vorschlag stimmen. Man fuhr nun mit der Berathung über die von der 2. Kam mer beantragte Vorlegung eines verbesserten Wahlgesetzes fort. Der Referent v. Carlowitz verkennt nicht, daß das Wahl gesetz einige Mangel habe, findet dieselben jedoch nicht so we sentlich, um schon jetzt eine Revision dieses Gesetzes zu veranstal ten. Außer den im Deputationsberichte angeführten Gründen spräche auch noch dagegen, daß die gemachte Erfahrung zu kurz sei, um darauf mit Sicherheit eine Verbesserung der man gelhaften Bestimmungen bauen zu können; ohnehin werde eine zweckmäßige Reform der Wahlangelegenheit rmausführbar blei ben, so lange nicht eine gleichmäßige Besteuerung eingeführt worden sei. Uebrigens kenne ja die Regierung die Mangel des Wahlgesetzes, und werde nach der in zweiter Kammer ertheilten Zusicherung solche gewiß sorgfältig sammeln, weshalb es eines besondern Antrags in dieser Beziehung nicht bedürfe. — Der Sprecher ging nun auf die Frage, über die zu Giltigkeit der Wahl eines Rittergutsbesitzers erforderliche Anzahl von Stim menden über, worüber er eine Bestimmung nicht für nothwen- dig, auch nicht für angemessen hielt, weil die Rittergutsbesitzer vermöge eignen Rechts über die Wahlen Theil nähmen, und da her nicht in dieselbe Classe mit erst selbst gewählten Wahlmän nern zu setzen wären. Das Interesse an den ständischen Wahlen werde von Jahr zu Jahr steigen, und niemals der Fall eintreten, daß eine zu kleine Zahl von Wählern gegenwärtig sei. Wenn er daher für den Antrag auf Vorlegung eines Ge setzvorschlags in dieser Sache nicht stimmen könne, so wünsche er doch, daß die Kammer in der ständischen Schrift ausspreche, wie man der Regierung das Recht, Wahlen der Rittergutsbesi tzer wegen der zu geringen Zahl der Wähler aus rationellen Gründen zu cassiren, nicht zuzugestehen vermöge; vielmehr jede von den Rittergutsbesitzern vollzogene Wahl nach den einschla^ genden Verhältnissen für giltig erkenne. v. Deutrich bemerkt, daß bei einer zu geringen Zahl von Wählern nach dem Wesen des Geschäfts allerdings Beden ken einträten. vr. Großmann hält dafür, daß die Theilnahme an den Wahlen für die Rittergutsbesitzer nicht blos facultativ sein dürfte. Es könnte ja in Folge des Interesses, welches die Rittergutsbe sitzer an einander knüpfe, der Fall eintreten, daß sie einmal Alle wegbleiben könnten, wodurch das Beginnen der Stände- Versammlung unmöglich würde, wenigstens so viel die 2. Kam mer anlange. Es ließe sich denken, daß sogar die ganze Staats maschine dadurch in Stocken geriethe. Er wolle nicht gerade darauf antragen, daß die Anwesenheit von 2 Drittheilm zur Giltigkeit der Wahlen erfordert werde, allein er halte die Be stimmung der Zahl von Rittergutsbesitzern, welche anwesend sein müßten, schon deshalb für nothwendig, weil hierdurch mittel-
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder