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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1833,Januar-Juli
- Erscheinungsdatum
- 1833
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Sächsisches Staatsarchiv Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id31472147Z1
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id31472147Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-31472147Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 2. Kammer: 44. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833-05-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1833,Januar-Juli 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 1
- Protokoll1. Kammer: 1. Sitzung 9
- Protokoll1. Kammer: 2. Sitzung 11
- Protokoll1. Kammer: 3. Sitzung 15
- Protokoll1. Kammer: 4. Sitzung 19
- Protokoll1. Kammer: 5. Sitzung 23
- AbbildungGrundriss der Locale der ständischen Versammlungen in Dresden -
- Protokoll2. Kammer: 6. Sitzung 27
- Protokoll1. Kammer: 6. Sitzung 31
- Protokoll2. Kammer: 8. Sitzung 35
- Protokoll2. Kammer: 9. Sitzung 41
- Protokoll1. Kammer: 7. Sitzung 43
- Protokoll1. Kammer: 8. Sitzung 51
- Protokoll2. Kammer: 12. Sitzung 57
- Protokoll1. Kammer: 9. Sitzung 65
- Protokoll2. Kammer: 14. Sitzung 77
- Protokoll1. Kammer: 10. Sitzung 81
- Protokoll2. Kammer: 15. Sitzung 89
- Protokoll1. Kammer: 11. Sitzung 95
- Protokoll1. Kammer: 12. Sitzung 99
- Protokoll2. Kammer: 18. Sitzung 103
- Protokoll1. Kammer: 13. Sitzung 107
- Protokoll2. Kammer: 19. Sitzung 113
- Protokoll1. Kammer: 14. Sitzung 121
- Protokoll1. Kammer: 15. Sitzung 131
- Protokoll1. Kammer: 16. Sitzung 147
- Protokoll2. Kammer: 22. Sitzung 157
- Protokoll1. Kammer: 18. Sitzung 163
- Protokoll1. Kammer: 19. Sitzung 175
- Protokoll1. Kammer: 20 Sitzung 183
- Protokoll1. Kammer: 21. Sitzung 193
- Protokoll1. Kammer: 22. Sitzung 203
- Protokoll1. Kammer: 23. Sitzung 211
- Protokoll1. Kammer: 24. Sitzung 221
- Protokoll1. Kammer: 25. Sitzung 229
- Protokoll1. Kammer: 26. Sitzung 229
- Protokoll1. Kammer: 27. Sitzung 235
- Protokoll1. Kammer: 28. Sitzung 241
- Protokoll1. Kammer: 29. Sitzung 253
- Protokoll1. Kammer: 30. Sitzung 259
- Protokoll2. Kammer: 31. Sitzung 267
- Protokoll1. Kammer: 33. Sitzung 281
- Protokoll1. Kammer: 34. Sitzung 295
- Protokoll2. Kammer: 34. Sitzung 305
- Protokoll1. Kammer: 37. Sitzung 319
- Protokoll2. Kammer: 35. Sitzung 319
- Protokoll1. Kammer: 37. Sitzung (Beschluß) 327
- Protokoll1. Kammer: 38. Sitzung 331
- Protokoll2. Kammer: 36. Sitzung 339
- Protokoll2. Kammer: 37. Sitzung 347
- Protokoll2. Kammer: 38. Sitzung 371
- Protokoll1. Kammer: 40. Sitzung 395
- Protokoll2. Kammer: 40. Sitzung 403
- Protokoll1. Kammer: 42. Sitzung 413
- Protokoll1. Kammer: 43. Sitzung 419
- Protokoll2. Kammer: 42. Sitzung 435
- Protokoll1. Kammer: 44. Sitzung 443
- Protokoll2. Kammer: 43. Sitzung 453
- Protokoll1. Kammer: 45. Sitzung 461
- Protokoll2. Kammer: 44. Sitzung 471
- Protokoll1. Kammer: 45. Sitzung 475
- Protokoll1. Kammer: 47. Sitzung 487
- Protokoll2. Kammer: 47. Sitzung 495
- Protokoll1. Kammer: 48. Sitzung 503
- Protokoll1. Kammer: 49. Sitzung 509
- Protokoll1. Kammer: 50. Sitzung 517
- Protokoll2. Kammer: 50. Sitzung 521
- Protokoll1. Kammer: 51. Sitzung 531
- Protokoll2. Kammer: 52. Sitzung 547
- Protokoll1. Kammer: 53. Sitzung 555
- Protokoll2. Kammer: 53. Sitzung 561
- Protokoll1. Kammer: 54. Sitzung 569
- Protokoll2. Kammer: 54. Sitzung 575
- Protokoll2. Kammer: 55. Sitzung 591
- Protokoll1. Kammer: 57. Sitzung 599
- Protokoll1. Kammer: 58. Sitzung 607
- Protokoll2. Kammer: 57. Sitzung 615
- Protokoll1. Kammer: 59. Sitzung 619
- Protokoll2. Kammer: 58. Sitzung 627
- Protokoll1. Kammer: 62. Sitzung 639
- Protokoll2. Kammer: 59. Sitzung 647
- Protokoll2. Kammer: 60. Sitzung 659
- Protokoll2. Kammer: 61. Sitzung 675
- Protokoll1. Kammer: 66. Sitzung 683
- Protokoll2. Kammer: 62. Sitzung 691
- Protokoll2. Kammer: 63. Sitzung 699
- Protokoll2. Kammer: 64. Sitzung 707
- Protokoll1. Kammer: 68. Sitzung 711
- Protokoll2. Kammer: 65. Sitzung 719
- Protokoll1. Kammer: 69. Sitzung 725
- Protokoll1. Kammer: 70. Sitzung 733
- Protokoll1. Kammer: 71. Sitzung 741
- Protokoll1. Kammer: 72. Sitzung 753
- BandBand 1833,Januar-Juli 1
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63. Außerordentliche Beilage zur Leipziger Zeitung. Dresden, Donnerstags, den 16. Mai 1833. Nachrichten vom Landtage. Vier und vierzigste öffentliche Sitzung der zweiten Kammer, am 11. Mai 1833. (Beschluß.) Ein anderes Amendement zum tz. 7 (des Gesetzentwurfs über die gemischten Ehen u.s.w.) hatte der Abg. Schäffer vorgeschlagen, nach welchem nach den Worten: „Eine solche Uebereinkunft" die Worte eingeschaltet werden sollten: „welche sich jedoch blos darauf erstrecken kann, daß sämmtliche Kinder in einer und derselben Confession, keinesweges aber in verschie denen erzogen werden sollen." Der Antragsteller erinnerte hierbei, daß die Erziehung von Kindern derselben Aeltern in verschiedenen Confessionen aus dem moralischen und religiösen Gesichtspuncte nie gerechtfertigt werden könnte. Nach den Grundsätzen der katholischen Kirche würden die Protestanten als Verirrte betrachtet; man sei verpflichtet, dieselben der wahren Kirche auf jede Weise wieder zuzuführen. Wenn man dagegen in den protestantischen Schulen die Reformationsgeschichte auch ohne alle Leidenschaft vortrage, so werde doch das Herz der Kinder gegen die Grundsätze der katholischen Kirche erbittert werden. Aus diesen Verhältnissen würden fortwährende Rei bungen und Störungen der Hausandacht entstehen. In Sach sen habe man immer Religiosität und Moral unterstützt. Er glaube nicht, daß man die Freiheit des Willens so weit berück sichtigen müsse, daß dadurch in den Familien Zwiespalt ent stehe. — Der Staatsminister D. Müller bemerkt, daß durch die Erziehung der Kinder in verschiedenen Confessionen auch die Toleranz befördert, und die Parität zwischen den Rechten der Ehegatten eingeführt werde. Die Kammer könne ohne große Inconsequenz von der einmal beschlossenen Willensfreiheit in Bezug auf Verträge nicht abgehen. Die Regierung werde das Amendement schwerlich genehmigen. Der Präsident war der Ansicht, daß die Gründe des Abg. Schäffer wohl zu erwägen, und das Erziehungsprincip, welches für die zukünftige Bildung von so hoher Wichtigkeit, vorzüglich zu berücksichtigen sei. — Der königl. Commissar O. H anel erinnert, daß eine solche Vereinigung nach der herr schenden Ansicht der beste Ausweg sei. Die von den frühem Ständen in diesem Sinne beantragten gesetzlichen Bestimmun gen habe man als einen Zwang in das Gesetz nicht aufnchmen wollen. — Abg. Atenstädt macht darauf aufmerksam, daß durch das Amendement der beabsichtigte Zweck nicht erreicht werde. Der Abg. Axt äußert, daß der Mensch vor allem in seinen Religionsgrundsätzen feststehen müsse. Die Kinder würden durch Mittheilung der ihnen gelehrten verschiedenen Grundsätze in ihrer Ueberzeugung irre gemacht. — Der Abg. v. Thiel au spricht sich ebenfalls für das Amendement aus; die Absicht des Gesetzgebers könne unmöglich gewesen sein, gemischte Ehen zu begünstigen. Abg. Runde glaubt, daß es wünschenswerth sei, wenn die Töchter, welche der Mutter bis in das reifere Alter am nächsten ständen, in der Confession derselben erzogen würden, damit sich die Religionsmeinungen beider nicht zu schroff berühr ten. — Abg. Eisenstuck ist gegen das Amendement, weil es 1) dem Princip der Willensfreiheit gänzlich widerstreite. Durch seine Annahme werde blos eine halbe Willensfreiheit vorhanden sein, die keine Freiheit sei. 2) habe das Amendement auch die Erfahrung wider sich. In Württemberg habe man eine ähn liche Beschränkung gehabt; sie aber bald aufgehoben, da man gesehen, daß sie verletzend für die Staatsangehörigen gewesen. Staatsminister v. Müller macht darauf aufmerksam, daß es nicht mehr an der Zeit sei, ein solches Amendement an zunehmen, weil es in Widerspruche mit dem einmal angenom menen Grundsätze stehe, daß man die Freiheit der Verträge nicht mehr beschränken wolle. — Der Vicepräsident v. Haase erinnert dagegen, daß in tz.8. ebenfalls eine Beschränkung liege, und man sich nicht so streng an die Worte des Gesetzes in einer so wichtigen Angelegenheit binden müsse. — Abg. v. Mayer spricht sich gegen das Amendement aus. Man habe einmal das Princip der unbedingten Freiheit der Verträge angenom men und müsse der Consequenz wegen auch dabei stehen bleiben; durch diese Freiheit werde das Verderbliche der Verträge ausge schlossen. In der Oberlausitz zeige die Erfahrung, daß die Geschwister, welche auf eine solche Weise erzogen würden, al lerdings sich etwas entfremdeten; dafür ständen sie aber den Aeltern näher, und die Söhne lernten die Mutter um des Va ters willen, so wie die Töchter den Vater um der Mutter wil len lieben. — Secretair Bergmann stimmte ebenfalls dem Amendement nicht bei. Das Präsidium stellte hierauf an die Kammer die Frage: ob sie über das Amendement Schäffers abstimmen wolle? unter 61 Mitgliedern erklärten sich nur 12 dagegen. Das Amen- tement selbst aber wurde demnächst mit 31 gegen 30 Stimmen verworfen. Der Abg. v. Thielau hatte ferner ein Amendement vorge schlagen, nach welchem statt der Worte des Z. „vor der ordentli chen weltlichen Obrigkeit" „vor der weltlichen Obrigkeit des je desmaligen Aufenthaltorts" gesetzt werden sollte. Der Abg. Eisenftuck findet es bedenklich, daß im vorlie-
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