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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1833,Januar-Juli
- Erscheinungsdatum
- 1833
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Sächsisches Staatsarchiv Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id31472147Z1
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id31472147Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-31472147Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 1. Kammer: 45. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833-05-13
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1833,Januar-Juli 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 1
- Protokoll1. Kammer: 1. Sitzung 9
- Protokoll1. Kammer: 2. Sitzung 11
- Protokoll1. Kammer: 3. Sitzung 15
- Protokoll1. Kammer: 4. Sitzung 19
- Protokoll1. Kammer: 5. Sitzung 23
- AbbildungGrundriss der Locale der ständischen Versammlungen in Dresden -
- Protokoll2. Kammer: 6. Sitzung 27
- Protokoll1. Kammer: 6. Sitzung 31
- Protokoll2. Kammer: 8. Sitzung 35
- Protokoll2. Kammer: 9. Sitzung 41
- Protokoll1. Kammer: 7. Sitzung 43
- Protokoll1. Kammer: 8. Sitzung 51
- Protokoll2. Kammer: 12. Sitzung 57
- Protokoll1. Kammer: 9. Sitzung 65
- Protokoll2. Kammer: 14. Sitzung 77
- Protokoll1. Kammer: 10. Sitzung 81
- Protokoll2. Kammer: 15. Sitzung 89
- Protokoll1. Kammer: 11. Sitzung 95
- Protokoll1. Kammer: 12. Sitzung 99
- Protokoll2. Kammer: 18. Sitzung 103
- Protokoll1. Kammer: 13. Sitzung 107
- Protokoll2. Kammer: 19. Sitzung 113
- Protokoll1. Kammer: 14. Sitzung 121
- Protokoll1. Kammer: 15. Sitzung 131
- Protokoll1. Kammer: 16. Sitzung 147
- Protokoll2. Kammer: 22. Sitzung 157
- Protokoll1. Kammer: 18. Sitzung 163
- Protokoll1. Kammer: 19. Sitzung 175
- Protokoll1. Kammer: 20 Sitzung 183
- Protokoll1. Kammer: 21. Sitzung 193
- Protokoll1. Kammer: 22. Sitzung 203
- Protokoll1. Kammer: 23. Sitzung 211
- Protokoll1. Kammer: 24. Sitzung 221
- Protokoll1. Kammer: 25. Sitzung 229
- Protokoll1. Kammer: 26. Sitzung 229
- Protokoll1. Kammer: 27. Sitzung 235
- Protokoll1. Kammer: 28. Sitzung 241
- Protokoll1. Kammer: 29. Sitzung 253
- Protokoll1. Kammer: 30. Sitzung 259
- Protokoll2. Kammer: 31. Sitzung 267
- Protokoll1. Kammer: 33. Sitzung 281
- Protokoll1. Kammer: 34. Sitzung 295
- Protokoll2. Kammer: 34. Sitzung 305
- Protokoll1. Kammer: 37. Sitzung 319
- Protokoll2. Kammer: 35. Sitzung 319
- Protokoll1. Kammer: 37. Sitzung (Beschluß) 327
- Protokoll1. Kammer: 38. Sitzung 331
- Protokoll2. Kammer: 36. Sitzung 339
- Protokoll2. Kammer: 37. Sitzung 347
- Protokoll2. Kammer: 38. Sitzung 371
- Protokoll1. Kammer: 40. Sitzung 395
- Protokoll2. Kammer: 40. Sitzung 403
- Protokoll1. Kammer: 42. Sitzung 413
- Protokoll1. Kammer: 43. Sitzung 419
- Protokoll2. Kammer: 42. Sitzung 435
- Protokoll1. Kammer: 44. Sitzung 443
- Protokoll2. Kammer: 43. Sitzung 453
- Protokoll1. Kammer: 45. Sitzung 461
- Protokoll2. Kammer: 44. Sitzung 471
- Protokoll1. Kammer: 45. Sitzung 475
- Protokoll1. Kammer: 47. Sitzung 487
- Protokoll2. Kammer: 47. Sitzung 495
- Protokoll1. Kammer: 48. Sitzung 503
- Protokoll1. Kammer: 49. Sitzung 509
- Protokoll1. Kammer: 50. Sitzung 517
- Protokoll2. Kammer: 50. Sitzung 521
- Protokoll1. Kammer: 51. Sitzung 531
- Protokoll2. Kammer: 52. Sitzung 547
- Protokoll1. Kammer: 53. Sitzung 555
- Protokoll2. Kammer: 53. Sitzung 561
- Protokoll1. Kammer: 54. Sitzung 569
- Protokoll2. Kammer: 54. Sitzung 575
- Protokoll2. Kammer: 55. Sitzung 591
- Protokoll1. Kammer: 57. Sitzung 599
- Protokoll1. Kammer: 58. Sitzung 607
- Protokoll2. Kammer: 57. Sitzung 615
- Protokoll1. Kammer: 59. Sitzung 619
- Protokoll2. Kammer: 58. Sitzung 627
- Protokoll1. Kammer: 62. Sitzung 639
- Protokoll2. Kammer: 59. Sitzung 647
- Protokoll2. Kammer: 60. Sitzung 659
- Protokoll2. Kammer: 61. Sitzung 675
- Protokoll1. Kammer: 66. Sitzung 683
- Protokoll2. Kammer: 62. Sitzung 691
- Protokoll2. Kammer: 63. Sitzung 699
- Protokoll2. Kammer: 64. Sitzung 707
- Protokoll1. Kammer: 68. Sitzung 711
- Protokoll2. Kammer: 65. Sitzung 719
- Protokoll1. Kammer: 69. Sitzung 725
- Protokoll1. Kammer: 70. Sitzung 733
- Protokoll1. Kammer: 71. Sitzung 741
- Protokoll1. Kammer: 72. Sitzung 753
- BandBand 1833,Januar-Juli 1
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64. Außerordentliche Beilage zur Leipziger Zeitung. Dresden, Freitags, den 17. Mai 1833. Nachrichten vom Landtage. Fünf und vierzigste öffentliche Sitzung der zweiten Kammer, am 13. Mai 1833. (Beschluß.) Abg. v. Mayer glaubt aus der Discussion wahrgenom men zu haben, daß die Kammer zu der Ueberzeugung gelangt sei, man habe nur Palliativmittel angewendet, ohne das Nebel vom Grund aus zu beseitigen. Dieß letztere sei nur möglich gewe sen dadurch, daß man alle Verträge abgeschnitten hätte. Dieß sei aber nicht die Meinung der Kammer gewesen und die Minister hätten ausdrücklich erklärt, das Gesetz solle nicht präceptiv, sondern nur subsidiarisch sein, und die Willensfreiheit stehe als oberster Grundsatz oben an. Wohin man damit gekommen, sehe man jetzt. Man komme jetzt wieder auf Medicinen zurück, die Krank heit zu beseitigen, die man in der Wurzel nicht habe vertilgen wollen. Trete man aber nun dem Vorschlag des Abg. Axt bei, so komme man offenbar mit dem Hauptgrundsatz in Widerspruch. Wenn überhaupt Willensfreiheit gelten solle, so müsse sie auch während der Ehe gelten, und da man diesen Grundsatz einmal festgestellt habe, so solle man auch dabei bleiben, damit nicht je dem einzelnen Z. ein anderes Motiv zum Grunde liege. Er stimme daher zwar für den Vorschlag des Abg. Roux, aber gegen den des Abg. Axt. Abg. Eisenftuck sprach sich ebenfalls gegen das Amende ment des Abg. Axt aus. Wenn Verträge bis zur Geburt des ersten Kindes geschlossen werden sollten, so müßten sie bis zum letzten Augenblick vor der Geburt zulässig sein. Wenn man aber bedenke, in welchem Zustande, körperlich und geistig, die Frau sich dann befinde, und wie leicht es dem, dessen geistlichen Zu spruch sie vielleicht begehrte, werden würde, sie zu irgend einem Vertrage zu vermögen, so möchte dieser Zeitpunkt nicht als der glücklichste erscheinen. Der Deputationsbcricht pflichtet hier den Motiven bei und sagt, „daß eine durchaus freie Uebereinkunft nicht untersagt werden könne, soll nicht dadurch das Rechtsprin- cip verletzt werden, dem in der Gesetzgebung jede andere Rücksicht untergeordnet werden muß. Willkühr bricht Landrecht, so sagt ein altes deutsches Nechtssprichwort, und wie könnte wohl ein ausreichender Rechtsgrund dafür ausgestellt werden, um die Be hauptung zu rechtfertigen, daß der höchste Staatszweck, die Wahrnehmung des Staatswohls es gebiete, dem Gesetz, nach welchem Krnoer aus gemischter Ehe in der Confession des Vaters zu erziehen, das Verbot beizufügen, daß alle Verträge, wodurch die Aeltexn eine Uebereinkunft treffen, die Kinder aus ihrer Ehe nicht nach der Confession des Vaters zu erziehen, für null und nichtig erklärt werden sollen. Erwägt man ein solches Verbot unbefangen, so kann man nicht verkennen, daß dadurch die Frei ¬ heit des Willens und Gewissens ohne Noth und in einer Be ziehung, welche gewissenhaften Aeltern als eine der theuersten erscheinen muß, beschrankt und eingeengt würde, ja eine solche Bestimmung könnte leicht dahin führen, dahin mißbraucht wer den, um den Uebertritt von einer Confession zu der andern gegen innere Ueberzeugung herbeizuführen, was immer vermieden wer den muß, um Seiten des Staates es nicht zu verschulden, daß einer seiner Angehörigen sich veranlaßt finde, seine religiöse Ueber zeugung irgend einer Nebenrücksicht, welche auch immer es sein möge, nachzusetzen und aufzuopfern. Findet die Deputation nun es dem Recht gemäß, daß eine solche Uebereinkunft über Erziehung der Kinder, wie der Gesetz entwurf sie gestattet, nicht untersagt werde, so muß sie aus dem selben Grunde auch die Zulässigkeit einer solchen Uebereinkunft während der Ehe, wie die Abänderung und Aufhebung einer be reits getroffenen Uebereinkunft für statthaft annehmen, da ein gnü- gender Rechtsgrund nicht vorliegt, um die Freiheit auch diesfalls zu beschränken. Was das Bedenken über den festgesetzten Zeit- punct des 10. Altersjahres anlangt, so hat die Deputation eben falls dieses Bedenken erhoben, fand es aber, mit Einschluß des Abg. Roux, durch die Erwägung beseitigt, daß es nur darauf ankomme, einen festen Zeitpunct anzugeben." Abg. Roux: Allerdings habe er sich in der Deputation der Stimmenmehrheit angeschlossen, und es vorgezogen, bestimmt das 10. Jahr, als unbestimmt den Eintritt in das schulfähige Alter als terminum St! guem anzugeben. Aber ein Deputations mitglied erscheine deshalb nicht weniger selbstständig in der Kam mer und gebe seine Meinung nicht gefangen; daher er das erfüllte 6. Jahr vorgeschlagen habe, insbesondere deshalb, weil anzuneh men sei, daß das Kind bis dahin noch keinen Religionsunterricht genossen hätte, ein Wechsel in der Confession also ohne nachthei- lige Folgen sein würde. Abg. Axt: Der Deputationsbericht spreche von der Allge walt der Liebe; er glaube aber, daß es doch nur die seltenem Fälle sein möchten, wo jemand seine religiöse Ueberzeugung aufopfere, um sich der Allgewalt der Liebe hinzugeben. Auf solchen Leicht sinn könne man nicht Rücksicht nehmen. Das Beispiel aber, was der Referent vom letzten Augenblicke vor der Entbindung ausge stellt habe, singire einen Fall, der im Gesetz bereits vorgesehen sei, indem nach tz. 7 beide Lheile vor Gericht erscheinen müßten. Der Präsident recapitulirte nochmals die einzelnen An sichten und stellte sodann die Frage: ob die Kammer das Amen dement des Abg. Axt annehmen wolle? Es erklärten sich 43 Stimmen dagegen. Man kam hieraufzu dem Amendement desAbg. Roux. Der ! Referent verlangte, daß zuvörderst über das Deputationsgut-
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