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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1833,Januar-Juli
- Erscheinungsdatum
- 1833
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Sächsisches Staatsarchiv Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id31472147Z1
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id31472147Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-31472147Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 1. Kammer: 47. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833-05-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1833,Januar-Juli 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 1
- Protokoll1. Kammer: 1. Sitzung 9
- Protokoll1. Kammer: 2. Sitzung 11
- Protokoll1. Kammer: 3. Sitzung 15
- Protokoll1. Kammer: 4. Sitzung 19
- Protokoll1. Kammer: 5. Sitzung 23
- AbbildungGrundriss der Locale der ständischen Versammlungen in Dresden -
- Protokoll2. Kammer: 6. Sitzung 27
- Protokoll1. Kammer: 6. Sitzung 31
- Protokoll2. Kammer: 8. Sitzung 35
- Protokoll2. Kammer: 9. Sitzung 41
- Protokoll1. Kammer: 7. Sitzung 43
- Protokoll1. Kammer: 8. Sitzung 51
- Protokoll2. Kammer: 12. Sitzung 57
- Protokoll1. Kammer: 9. Sitzung 65
- Protokoll2. Kammer: 14. Sitzung 77
- Protokoll1. Kammer: 10. Sitzung 81
- Protokoll2. Kammer: 15. Sitzung 89
- Protokoll1. Kammer: 11. Sitzung 95
- Protokoll1. Kammer: 12. Sitzung 99
- Protokoll2. Kammer: 18. Sitzung 103
- Protokoll1. Kammer: 13. Sitzung 107
- Protokoll2. Kammer: 19. Sitzung 113
- Protokoll1. Kammer: 14. Sitzung 121
- Protokoll1. Kammer: 15. Sitzung 131
- Protokoll1. Kammer: 16. Sitzung 147
- Protokoll2. Kammer: 22. Sitzung 157
- Protokoll1. Kammer: 18. Sitzung 163
- Protokoll1. Kammer: 19. Sitzung 175
- Protokoll1. Kammer: 20 Sitzung 183
- Protokoll1. Kammer: 21. Sitzung 193
- Protokoll1. Kammer: 22. Sitzung 203
- Protokoll1. Kammer: 23. Sitzung 211
- Protokoll1. Kammer: 24. Sitzung 221
- Protokoll1. Kammer: 25. Sitzung 229
- Protokoll1. Kammer: 26. Sitzung 229
- Protokoll1. Kammer: 27. Sitzung 235
- Protokoll1. Kammer: 28. Sitzung 241
- Protokoll1. Kammer: 29. Sitzung 253
- Protokoll1. Kammer: 30. Sitzung 259
- Protokoll2. Kammer: 31. Sitzung 267
- Protokoll1. Kammer: 33. Sitzung 281
- Protokoll1. Kammer: 34. Sitzung 295
- Protokoll2. Kammer: 34. Sitzung 305
- Protokoll1. Kammer: 37. Sitzung 319
- Protokoll2. Kammer: 35. Sitzung 319
- Protokoll1. Kammer: 37. Sitzung (Beschluß) 327
- Protokoll1. Kammer: 38. Sitzung 331
- Protokoll2. Kammer: 36. Sitzung 339
- Protokoll2. Kammer: 37. Sitzung 347
- Protokoll2. Kammer: 38. Sitzung 371
- Protokoll1. Kammer: 40. Sitzung 395
- Protokoll2. Kammer: 40. Sitzung 403
- Protokoll1. Kammer: 42. Sitzung 413
- Protokoll1. Kammer: 43. Sitzung 419
- Protokoll2. Kammer: 42. Sitzung 435
- Protokoll1. Kammer: 44. Sitzung 443
- Protokoll2. Kammer: 43. Sitzung 453
- Protokoll1. Kammer: 45. Sitzung 461
- Protokoll2. Kammer: 44. Sitzung 471
- Protokoll1. Kammer: 45. Sitzung 475
- Protokoll1. Kammer: 47. Sitzung 487
- Protokoll2. Kammer: 47. Sitzung 495
- Protokoll1. Kammer: 48. Sitzung 503
- Protokoll1. Kammer: 49. Sitzung 509
- Protokoll1. Kammer: 50. Sitzung 517
- Protokoll2. Kammer: 50. Sitzung 521
- Protokoll1. Kammer: 51. Sitzung 531
- Protokoll2. Kammer: 52. Sitzung 547
- Protokoll1. Kammer: 53. Sitzung 555
- Protokoll2. Kammer: 53. Sitzung 561
- Protokoll1. Kammer: 54. Sitzung 569
- Protokoll2. Kammer: 54. Sitzung 575
- Protokoll2. Kammer: 55. Sitzung 591
- Protokoll1. Kammer: 57. Sitzung 599
- Protokoll1. Kammer: 58. Sitzung 607
- Protokoll2. Kammer: 57. Sitzung 615
- Protokoll1. Kammer: 59. Sitzung 619
- Protokoll2. Kammer: 58. Sitzung 627
- Protokoll1. Kammer: 62. Sitzung 639
- Protokoll2. Kammer: 59. Sitzung 647
- Protokoll2. Kammer: 60. Sitzung 659
- Protokoll2. Kammer: 61. Sitzung 675
- Protokoll1. Kammer: 66. Sitzung 683
- Protokoll2. Kammer: 62. Sitzung 691
- Protokoll2. Kammer: 63. Sitzung 699
- Protokoll2. Kammer: 64. Sitzung 707
- Protokoll1. Kammer: 68. Sitzung 711
- Protokoll2. Kammer: 65. Sitzung 719
- Protokoll1. Kammer: 69. Sitzung 725
- Protokoll1. Kammer: 70. Sitzung 733
- Protokoll1. Kammer: 71. Sitzung 741
- Protokoll1. Kammer: 72. Sitzung 753
- BandBand 1833,Januar-Juli 1
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65. Außerordentliche Beilage zur Leipziger Zeitung. Dresden, Sonnabends, den 18. Mai 1833. Nachrichten vom Landtage. Sieben und vierzigste öffentliche Sitzung der ersten Kammer, am 14. Mai 1833. (Beschluß.) Der Vkceprasident v. Deutlich geht nunmehr zu den einzelnen unter die beschlossene Regel unterzuordnenden Fallen über. Graf v. Hoh ent Hal erinnert hierbei zuvörderst, daß er zwar für das Princip sei, die Fälle aber so viel als möglich be schrankt zu sehen wünsche, weil es bei den Jmmediatsachen nun mehr vorkommen könne, daß dieselben in einer einzigen Instanz entschieden würden, wenn auch durch zwei von verschiedenen Collegien abgefaßte Urthel. Man geht nun die einzelnen Gegenstände durch, bei welchen nach dem Vorschläge der Deputation das so eben an genommene Princip zur Anwendung kommen soll: 1. bei Executivprocessen. Bürgermeister Wehner bemerkt, daßExeculivfachenhäufig in den Gang des ordentlichen Processes durch Erkenntniß auf Beweis und Gegenbeweis eingeleitet werden müßten, wenn sie auch vielleicht später zum summarischen Verfahren zurückgelang ten. Solche Fälle seien schon verwickelter, eigneten sich zur Subsummirung unter das aufgestellte Princip nicht, und schlage er deshalb vor, dem Worte „Executivprocesse" das Beiwort „reine" beizufügen. — Dieser Vorschlag findet die erforderliche Unterstützung. Der königl. Commissar O. Schumann: Die Executiv- sachen wären oft nicht nur sehr bedeutend, sondern, nach den zur Zeit geltenden Proceßgefetzen, zuweilen sehr verwickelt, ja, es sei manchmal ganz zweifelhaft, ob eine Sache executivisch betrieben werden dürfe oder nicht. Der vorgeschlagene Zusatz sei zu un bestimmt, um hier zur Abhilfe zu genügen und möge man diesen ersten Gegenstand sonach weglassen. Fürst v. Schönburg: Durch eine Erecutivsache erwachse kein irreparabler Nachtheil, indem theils die ordentliche Klage, theils die Wiederklage unbenommen bleibe. — v. Carlowitz: In einzelnen Fallen könne wohl die Nachlassung eines dritten Urtbels Wünschenswerth sein; hier jedoch sei die Regel im Auge zu behalten. Bürgermeister Wehner: Bei gerichtlichen Ur kunden finde ja ein noch viel kürzerer Weg statt, ohne daß an dere Mittel zur Reparirung des etwanigen Schadens vorhanden wären als hier. Staatsminister v. Könneritz erinnert noch gegen das Anführen des Mitgliedes von Carlowitz, daß hier nicht von der Regel die Rede, der ganze neue tz. 18. vielmehr nur eine Aus nahme sei. Demnächst wird auf die vom Viceprasidenten gestellte Frage, 1) die vom Bürgermeister Wehner beantragte Zu setzung des Zusatzes „reine" von 26 gegen 7 Stimmen geneh migt, und 2) mit 31 gegen 1 Stimme bejaht, daß reine Executivsachen in den tz. 18. ausgenommen werden sollen. Die Bemerkung des Prinzen Iohann, daß nunmehr und nach Beifügung des Wörtchens „reine" in der ersten Zeile zu mehrerer Deutlichkeit nach dem Worte „und" das Wort „in" zu wiederholen sein werde, erkennt man allgemein als richtig an. 2. Rücksichtlich der Provocationsprocesse erinnert der königl. Commissar v. Schumann, daß dergleichen zu selten vor kämen, als daß ihre Eximirung von der Regel der Mühe verlohne. Die Kammer nimmt demnächst mit 31 gegen 1 Stimme die Provocationsprocesse in tz. 18. auf. 3. In Bezug auf diejenigen Erkenntnisse, welche bloß Zinsen und Kosten betreffen, erinnert v. Schumann, daß über diese Acccssorien in der Regel zugleich mit bei der Haupt sache entschieden werde. — Diese Frage: Sollen die Er kenntnisse über Zinsen und Kosten in tz. 18. mit ausgenom men werden? bejahen ebenfalls 32 Stimmen gegen 1. — 4. Die Erkenntnisse über Schäden. Bürgermeister W e h n e r bemerkt, daß dieselben nicht nur häufig die allerverwickeltsten, sonden dabei oft auch große Sum men in Frage wären, weshalb er darauf antrage, bei ihnen die allgemeine Regel bestehen zu lassen, und sie in tz. 18. nicht auf zunehmen. Staatsminister v. Könneritz, der königl. Commissar v. Schumann,!). Schilling und Secretair v. Zedtwitz treten dieser Ansicht bei. Dagegen macht Fürst v. Schönburg bemerklich, daß es denn doch hart sei, wenn der, welcher einen Proceß gewon nen habe, nun erst noch einen neuen wegen der Schäden da, wo es nicht nöthig, durch alle Instanzen hindurch führen solle. Die Frage: Sollen die Erkenntnisse wegen der Schäden in den tz. 18. ausgenommen werden?verneinen27 Stimmen gegen 6. 5. Die Zwischenurthel betreffend, äußert der königl. Commissar v. Schumann, daß solche insonderheit da, wo von der Auferlegung des Beweises die Rede sei, häufig von der größten Wichtigkeit seien, und materiell den Ausgang des Processes entschieden. — Dieser Ansicht tritt der Staats minister v. Könneritz bei.
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