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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1833,Januar-Juli
- Erscheinungsdatum
- 1833
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Sächsisches Staatsarchiv Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id31472147Z1
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id31472147Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-31472147Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 2. Kammer: 52. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833-05-30
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1833,Januar-Juli 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 1
- Protokoll1. Kammer: 1. Sitzung 9
- Protokoll1. Kammer: 2. Sitzung 11
- Protokoll1. Kammer: 3. Sitzung 15
- Protokoll1. Kammer: 4. Sitzung 19
- Protokoll1. Kammer: 5. Sitzung 23
- AbbildungGrundriss der Locale der ständischen Versammlungen in Dresden -
- Protokoll2. Kammer: 6. Sitzung 27
- Protokoll1. Kammer: 6. Sitzung 31
- Protokoll2. Kammer: 8. Sitzung 35
- Protokoll2. Kammer: 9. Sitzung 41
- Protokoll1. Kammer: 7. Sitzung 43
- Protokoll1. Kammer: 8. Sitzung 51
- Protokoll2. Kammer: 12. Sitzung 57
- Protokoll1. Kammer: 9. Sitzung 65
- Protokoll2. Kammer: 14. Sitzung 77
- Protokoll1. Kammer: 10. Sitzung 81
- Protokoll2. Kammer: 15. Sitzung 89
- Protokoll1. Kammer: 11. Sitzung 95
- Protokoll1. Kammer: 12. Sitzung 99
- Protokoll2. Kammer: 18. Sitzung 103
- Protokoll1. Kammer: 13. Sitzung 107
- Protokoll2. Kammer: 19. Sitzung 113
- Protokoll1. Kammer: 14. Sitzung 121
- Protokoll1. Kammer: 15. Sitzung 131
- Protokoll1. Kammer: 16. Sitzung 147
- Protokoll2. Kammer: 22. Sitzung 157
- Protokoll1. Kammer: 18. Sitzung 163
- Protokoll1. Kammer: 19. Sitzung 175
- Protokoll1. Kammer: 20 Sitzung 183
- Protokoll1. Kammer: 21. Sitzung 193
- Protokoll1. Kammer: 22. Sitzung 203
- Protokoll1. Kammer: 23. Sitzung 211
- Protokoll1. Kammer: 24. Sitzung 221
- Protokoll1. Kammer: 25. Sitzung 229
- Protokoll1. Kammer: 26. Sitzung 229
- Protokoll1. Kammer: 27. Sitzung 235
- Protokoll1. Kammer: 28. Sitzung 241
- Protokoll1. Kammer: 29. Sitzung 253
- Protokoll1. Kammer: 30. Sitzung 259
- Protokoll2. Kammer: 31. Sitzung 267
- Protokoll1. Kammer: 33. Sitzung 281
- Protokoll1. Kammer: 34. Sitzung 295
- Protokoll2. Kammer: 34. Sitzung 305
- Protokoll1. Kammer: 37. Sitzung 319
- Protokoll2. Kammer: 35. Sitzung 319
- Protokoll1. Kammer: 37. Sitzung (Beschluß) 327
- Protokoll1. Kammer: 38. Sitzung 331
- Protokoll2. Kammer: 36. Sitzung 339
- Protokoll2. Kammer: 37. Sitzung 347
- Protokoll2. Kammer: 38. Sitzung 371
- Protokoll1. Kammer: 40. Sitzung 395
- Protokoll2. Kammer: 40. Sitzung 403
- Protokoll1. Kammer: 42. Sitzung 413
- Protokoll1. Kammer: 43. Sitzung 419
- Protokoll2. Kammer: 42. Sitzung 435
- Protokoll1. Kammer: 44. Sitzung 443
- Protokoll2. Kammer: 43. Sitzung 453
- Protokoll1. Kammer: 45. Sitzung 461
- Protokoll2. Kammer: 44. Sitzung 471
- Protokoll1. Kammer: 45. Sitzung 475
- Protokoll1. Kammer: 47. Sitzung 487
- Protokoll2. Kammer: 47. Sitzung 495
- Protokoll1. Kammer: 48. Sitzung 503
- Protokoll1. Kammer: 49. Sitzung 509
- Protokoll1. Kammer: 50. Sitzung 517
- Protokoll2. Kammer: 50. Sitzung 521
- Protokoll1. Kammer: 51. Sitzung 531
- Protokoll2. Kammer: 52. Sitzung 547
- Protokoll1. Kammer: 53. Sitzung 555
- Protokoll2. Kammer: 53. Sitzung 561
- Protokoll1. Kammer: 54. Sitzung 569
- Protokoll2. Kammer: 54. Sitzung 575
- Protokoll2. Kammer: 55. Sitzung 591
- Protokoll1. Kammer: 57. Sitzung 599
- Protokoll1. Kammer: 58. Sitzung 607
- Protokoll2. Kammer: 57. Sitzung 615
- Protokoll1. Kammer: 59. Sitzung 619
- Protokoll2. Kammer: 58. Sitzung 627
- Protokoll1. Kammer: 62. Sitzung 639
- Protokoll2. Kammer: 59. Sitzung 647
- Protokoll2. Kammer: 60. Sitzung 659
- Protokoll2. Kammer: 61. Sitzung 675
- Protokoll1. Kammer: 66. Sitzung 683
- Protokoll2. Kammer: 62. Sitzung 691
- Protokoll2. Kammer: 63. Sitzung 699
- Protokoll2. Kammer: 64. Sitzung 707
- Protokoll1. Kammer: 68. Sitzung 711
- Protokoll2. Kammer: 65. Sitzung 719
- Protokoll1. Kammer: 69. Sitzung 725
- Protokoll1. Kammer: 70. Sitzung 733
- Protokoll1. Kammer: 71. Sitzung 741
- Protokoll1. Kammer: 72. Sitzung 753
- BandBand 1833,Januar-Juli 1
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74. Außerordentliche Beilage zur Leipziger Zeitung. Dresden, Montags, den 3. Juni 1833. Nachrichten vom Landtage. Zwei und fünfzigste öffentliche Sitzung der zweiten Kammer, am 30. Mai 1833. (Beschluß.) Man geht hierauf zur Tagesordnung über, auf welcher die Berathung über da Decret, die Errichtung von Kreisdirec- tkonm betreffend, steht, und der Abg. v. Friesen trägt zuvör derst als Uferent von der Rednerbühne aus die Motiven der Regierung vor, wie folgt. „Was die Motiven des vorliegenden Plans betrifft, so be darf es nur der Erwähnung, daß nach der in Gemäßheit der neuen Verfassung erfolgten Einrichtung von Ministeriell-Depar tements, es insbesondere für das Ministerium des Innern zur Ausführung der zu dessen Ressort gehörigen Geschäftsgegenstände gewisser Behörden, die zwischen ihm, als dem Centralpuncte und den Localbehörden mitten innen standen, bedurfte, da, um seiner amtlichen Stellung zu genügen, besagtes Ministerium an der Ausführung der bestehenden oder zu ertheilenden Vorschriften im Einzelnen in der Regel nicht Thcil nehmen kann, sondern auf die Centralübersicht und Leitung des Ganzen sich zu beschränken hat. — Wenn nun aber diese centrale Geschäftsleitung dem Ministerio des Innern zukommt, so ergiebt sich von selbst, daß eine ander- weite Centralisirung in der Mittelyehörde, wie sie vorher bei der Landesregierung statt fand und (weil es weder rathsam noch thun- lich schien, die bestehende Geschäftsführung im Wesentlichen zu stören, ohne an deren Stelle sofort eine gehörig vorbereitete neue Einrichtung, über welche Man Sich ohnehin noch mit den Stän den zu vernehmen wünschte, stellen zu können) einstweilen noch unterm Ministerio des Innern bei der Landesdirection fortdauert, keineswegs erforderlich, noch für die Dauer als angemessen zu er achten war, indem vielmehr die Vertheilung des Wirkungskreises der Mittelbchörden nach einzelnen Bezirken unbezweifelt den Vor zug einer den Unterthanen näheren, daher erfolgreicheren und kraft vollem Verwaltung, so wie eines einfachem und schnellem Ge schäftsganges hat, und die mancherlei Vortheile gewährt, diese Behörden auch in den zum Ressort der andern Ministerien gehö rigen Verwaltungsangelegenheiten als Organe gebrauchen zu kön nen, demnächst durch ein Nähertreten an die verschiedenen Lan- destheile Geschäfts- undGesetzkenntniß allgemeiner zu verbreiten, eine für die Provinz ersprießliche mehrere Vertheilung des Geld umlaufs zu befördern, für selbige, in möglichen Fällen einer ge hemmten Verbindung mit der Centralstelle, den Fortgang der Verwaltung zu sichern, überhaupt aber dem bei den neuen Staats einrichtungen vorwaltenden Zweck zu entsprechen, daß das Indi viduum, die Commun, die Provinz so selbstständig als möglich gemacht, und nur derjenigen Leitung und Oberaufsicht der höch sten Staatsbehörde unterworfen werde, welche zu Erreichung des allgemeinen Staatszwecks nothwendig erforderlich ist," Demnächst giebt der königl. Commissar v. Günther, unter Bezugnahme auf die von der Deputation beantragten Abänderungen des Gesetzentwurfs die nöthigen Erläuterungen zu den einzelnen Vorschlägen der Regierung. Der Abg. 21. Richter spricht sich dahin aus, daß die dem Plane unterliegenden Grundsätze die vollste Anerkennung verdienten. Wenn im Decrete gesagt werde, daß der vorwal tende Zweck der neuen Staatseinrichtungen sei, daß das Indi viduum, die Commun, die Provinz so selbstständig als möglich gemacht werde, so könne dieß jedem Staatsbürger nur lieb sein. Gerade diese Selbstständigkeit sei es, nach der man so sehnlich verlange. Werde dieser Grundsatz festgehalten, so könne es nicht fehlen, daß diese Einrichtung eine Wohlthat für das Land sein werde. Einen zweiten, in dem Decrete ausgesprochnen Grundsatz anlangend, durch die neue Einrichtung Geschäfts und Gesetzkenntniß allgemeiner zu verbreiten, so erscheine dieß ebenfalls als etwas höchst wünschenswerthes. Die ganze Or ganisation der Verwaltung des Staates sei in früherer Zeit so gestaltet gewesen, daß die Mitglieder, welche bei einem Verwal tungszweige angeftellt waren, gewöhnlich keine oder nur wenige Kenntnisse von einem andern Verwaltungszweige sich eyverben konnten. So hätten z. B° die, welche beim Bergwesen ange- stellt, nichts von dem Forst-, Post- oder Schulwesen erfahren können; daraus sei nothwendig hervorgegangen, daß jedes Mit glied einer bestimmten Verwaltung nur für diese hätte gebraucht werden können, und daß die einzelnen Verwaltungszwekge im gewöhnlichen Gange fortgeführt worden wären, ohne daß man zu einer Verbesserung hätte gelangen können. Eben so schätz bar sei der dritte, im Decrete ausgesprochne Grundsatz, einen einfachem und schnellem Geschäftsgang eintreten zu lassen. — Es scheine jedoch, daß diese Grundsätze in der Ausführung des Planes selbst nicht so vollständig und allseitig beobachtet wor den wären, als es wohl zu wünschen sei. Das lasse sich frei lich bei der allgemeinen Erörterung nicht so vollständig nach weisen, als beim Durchgehen der einzelnen Paragraphen. Nur im Allgemeinen wolle er noch bemerken, daß, wenn gesagt werde, daß eine Centralisirung in der Mittelbehörde, wie sie vorher bei der Landesregierung stattgefunden, und einstweilen unter dem Ministerio des Innern bei der Landesdirection noch fortdauere, keinesweges mehr erforderlich sei, doch auch erinnert werden müsse, 'daß auch bei andern Mittelbehörden im Lande eine solche Centralisation statt fände, und die Kammer darauf Rücksicht zu nehmen haben dürfte, ob nicht die Aufhebung der Centralisation bei der Landesdirection dahin führen möge, daß dieser allgemeine Grundsatz des Decrets bei den andern Mittelbehörden ebenfalls ausgeführt werde. Abg. v. Thiel au spricht seine Ueberzeugung von der hohen Wichtigkeit des vorliegenden Entwurfs aus. Er sei die Basis für die ganze künftige Verwaltung; denn 1) «müsse die Regierung die sämmtlichen andern Verwaltungsmaßregeln dar-
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