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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1833,Januar-Juli
- Erscheinungsdatum
- 1833
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Sächsisches Staatsarchiv Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id31472147Z1
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id31472147Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-31472147Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 1. Kammer: 53. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833-05-31
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1833,Januar-Juli 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 1
- Protokoll1. Kammer: 1. Sitzung 9
- Protokoll1. Kammer: 2. Sitzung 11
- Protokoll1. Kammer: 3. Sitzung 15
- Protokoll1. Kammer: 4. Sitzung 19
- Protokoll1. Kammer: 5. Sitzung 23
- AbbildungGrundriss der Locale der ständischen Versammlungen in Dresden -
- Protokoll2. Kammer: 6. Sitzung 27
- Protokoll1. Kammer: 6. Sitzung 31
- Protokoll2. Kammer: 8. Sitzung 35
- Protokoll2. Kammer: 9. Sitzung 41
- Protokoll1. Kammer: 7. Sitzung 43
- Protokoll1. Kammer: 8. Sitzung 51
- Protokoll2. Kammer: 12. Sitzung 57
- Protokoll1. Kammer: 9. Sitzung 65
- Protokoll2. Kammer: 14. Sitzung 77
- Protokoll1. Kammer: 10. Sitzung 81
- Protokoll2. Kammer: 15. Sitzung 89
- Protokoll1. Kammer: 11. Sitzung 95
- Protokoll1. Kammer: 12. Sitzung 99
- Protokoll2. Kammer: 18. Sitzung 103
- Protokoll1. Kammer: 13. Sitzung 107
- Protokoll2. Kammer: 19. Sitzung 113
- Protokoll1. Kammer: 14. Sitzung 121
- Protokoll1. Kammer: 15. Sitzung 131
- Protokoll1. Kammer: 16. Sitzung 147
- Protokoll2. Kammer: 22. Sitzung 157
- Protokoll1. Kammer: 18. Sitzung 163
- Protokoll1. Kammer: 19. Sitzung 175
- Protokoll1. Kammer: 20 Sitzung 183
- Protokoll1. Kammer: 21. Sitzung 193
- Protokoll1. Kammer: 22. Sitzung 203
- Protokoll1. Kammer: 23. Sitzung 211
- Protokoll1. Kammer: 24. Sitzung 221
- Protokoll1. Kammer: 25. Sitzung 229
- Protokoll1. Kammer: 26. Sitzung 229
- Protokoll1. Kammer: 27. Sitzung 235
- Protokoll1. Kammer: 28. Sitzung 241
- Protokoll1. Kammer: 29. Sitzung 253
- Protokoll1. Kammer: 30. Sitzung 259
- Protokoll2. Kammer: 31. Sitzung 267
- Protokoll1. Kammer: 33. Sitzung 281
- Protokoll1. Kammer: 34. Sitzung 295
- Protokoll2. Kammer: 34. Sitzung 305
- Protokoll1. Kammer: 37. Sitzung 319
- Protokoll2. Kammer: 35. Sitzung 319
- Protokoll1. Kammer: 37. Sitzung (Beschluß) 327
- Protokoll1. Kammer: 38. Sitzung 331
- Protokoll2. Kammer: 36. Sitzung 339
- Protokoll2. Kammer: 37. Sitzung 347
- Protokoll2. Kammer: 38. Sitzung 371
- Protokoll1. Kammer: 40. Sitzung 395
- Protokoll2. Kammer: 40. Sitzung 403
- Protokoll1. Kammer: 42. Sitzung 413
- Protokoll1. Kammer: 43. Sitzung 419
- Protokoll2. Kammer: 42. Sitzung 435
- Protokoll1. Kammer: 44. Sitzung 443
- Protokoll2. Kammer: 43. Sitzung 453
- Protokoll1. Kammer: 45. Sitzung 461
- Protokoll2. Kammer: 44. Sitzung 471
- Protokoll1. Kammer: 45. Sitzung 475
- Protokoll1. Kammer: 47. Sitzung 487
- Protokoll2. Kammer: 47. Sitzung 495
- Protokoll1. Kammer: 48. Sitzung 503
- Protokoll1. Kammer: 49. Sitzung 509
- Protokoll1. Kammer: 50. Sitzung 517
- Protokoll2. Kammer: 50. Sitzung 521
- Protokoll1. Kammer: 51. Sitzung 531
- Protokoll2. Kammer: 52. Sitzung 547
- Protokoll1. Kammer: 53. Sitzung 555
- Protokoll2. Kammer: 53. Sitzung 561
- Protokoll1. Kammer: 54. Sitzung 569
- Protokoll2. Kammer: 54. Sitzung 575
- Protokoll2. Kammer: 55. Sitzung 591
- Protokoll1. Kammer: 57. Sitzung 599
- Protokoll1. Kammer: 58. Sitzung 607
- Protokoll2. Kammer: 57. Sitzung 615
- Protokoll1. Kammer: 59. Sitzung 619
- Protokoll2. Kammer: 58. Sitzung 627
- Protokoll1. Kammer: 62. Sitzung 639
- Protokoll2. Kammer: 59. Sitzung 647
- Protokoll2. Kammer: 60. Sitzung 659
- Protokoll2. Kammer: 61. Sitzung 675
- Protokoll1. Kammer: 66. Sitzung 683
- Protokoll2. Kammer: 62. Sitzung 691
- Protokoll2. Kammer: 63. Sitzung 699
- Protokoll2. Kammer: 64. Sitzung 707
- Protokoll1. Kammer: 68. Sitzung 711
- Protokoll2. Kammer: 65. Sitzung 719
- Protokoll1. Kammer: 69. Sitzung 725
- Protokoll1. Kammer: 70. Sitzung 733
- Protokoll1. Kammer: 71. Sitzung 741
- Protokoll1. Kammer: 72. Sitzung 753
- BandBand 1833,Januar-Juli 1
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7S. Außerordentliche Weilage zur Leipziger Zeitung. Dresden, Dienstags, den 4. Juni 1833. Nachrichten vom Landtage. Drei und fünfzigste öffentliche Sitzung der ersten Kammer, am 31. Mai 1833. (Besch lu ß.) Mehrere Mitglieder der Kammer (worunter Prinz Jo hann, v. Zedtwitz, v. Carlowitz, Fürst v. Schön burg, Bürgermeister Wehner) sprachen sich nun zur Unter stützung des Deputationsgutachtens zum tz. 10. des Gesetzent wurfs über die privilegirten Gerichtsstände aus, wahrend von andern (namentlich vom Staatsminister v. Könneritz, v. Schumann, v. Deutrich, O. Großmann, v. Klien) dagegen gesprochen wird. Prinz Johann äußert, daß bei jeder der drei Akademien zu Dresden, Freiberg und Tharand eine andere Einrichtung in Hinsicht des Gerichtsstandes bestehe, und man dieses bunte Ge misch um so eher durch gänzliche Aufhebung der Exemtion be seitigen könne, als die an allen drei Orten eintretenden ordent lichen Gerichte sehr wohl organisirt seien. Staatsmknister v- Könneritz und v. Schumann füh ren an, daß kein Grund vorzuliegen scheine, warum die Zög linge der übrigen Akademien anders als die in Leipzig behandelt werden sollten, ferner daß in dem eximirten Gerichtsstände kein Vorzug für die Studirenden liegen solle, sondern, daß der Grund davon lediglich theils in den Verhältnissen der Studiren- den, welche noch keine bürgerliche Stellung hätten, theils in der Nothwendigkeit liege, die Disciplin und Justiz in einer Behörde, und zwar soweit möglich in derjenigen zu vereinigen, welche die Studien leite, endlich daß eine prompte Rechtspflege gegen Studirende selbst ein eigenes Gericht zu erfordern scheine, da sie außerdem, als Minorenne und unter ihren übrigen Ver hältnissen, größtentheils bei dem l'oro ihrer Aeltern oder des Geburtsorts zu belangen sein würden. v. Carlowitz bemerkt, daß die Justiz über die Studiren den dem Lehr- und Unterrichtsverhaltnisse ganz fremd sei, und daß die Deputation dem tz. 55. der Verfassungsurkunde mehr Folge geben zu müssen geglaubt habe, als im Gesetzentwürfe ge schehen. Fürst v. Schönburg erinnert, daß bei der Universität Leipzig ein besonderes geordnetes Gericht bestehe, was den übri gen Akademien fehle, und wodurch sich die Verschiedenheit, welche die Deputation Vorschläge, hinlänglich rechtfertige. V. Großmann findet, daß die akademische Gerichtsbar keit in Leipzig, solle sie die einzige bleiben, und sonach ganz iso- lirt stehen, vielfachen Angriffen preisgegeben sein würde, und daß sich junge Leute lieber und williger denen unterworfen sahen, welchen sie vermöge ihrer Kenntnisse und ihres väterlichen Sinne^Achtung zollten, weshalb denn die Aufhebung des be- ondern kori bei den Akademien zu Freiberg, Tharand und Dres den deren Frequentirung durch Ausländer wohl vermindern dürfte. .. ... v. Carlowitz bemerkt dagegen, daß man dem Ent lehen von Kastengeist entgegen treten müsse, und überhaupt müsse man Studirende darauf aufmerksam machen, daß die Rechte anderer Staatsbürger den ihrigen gleichzuachten seien. Was aber den Einwand betreffe, daß Fremde, wenn sie erfüh ren , daß der bisherige Genuß des privilegirten Gerichtsstandes auf den Akademien ihnen genommen werden solle, sich von dem Beziehen derselben abhalten lassen würden, so sei wohl da ran nicht zu glauben, da sie, noch nicht ihre eignen Herrn, von Aeltern oder Vormündern abhingen, deren Wille es sei, daß ihre Kinder und resp. Mündel auf den Akademien etwas lernen, das Vorstehen vor Gericht aber vermeiden sollen. v. Großmann: Dem müsse er widersprechen, es liege im Principe, daß sich die zu Freiberg, Tharand und Dresden Studirenden, als solche, denen in Leipzig in allen Rechten gleichgestellt wissen wollten; dieß stütze sich auf einen rein psy chologischen Grund, und nach Gottes Ordnung muß sich der Mensch richten. v. Klien weiset darauf hin, daß sich die bisherige Ein richtung als zweckmäßig bewährt habe, da sich die Studirenden Sachsens von den auf andern Universitäten vorgekommenen Verirrungen meist frei erhalten hätten. v. Deutrich bemerkt, daß sich bei der Verbindung der Disciplinargewalt mit der akademischen Justiz auch Civilsa- chen, die bei Studirenden ohnehin meist nicht von Wichtigkeit seien, und kleine Vergehen besser, kürzer und erfolgreicher abthun ließen, als beim gewöhnlichen Gerichte, auch daß von jungen Leuten die Rede sei, die sich erst noch bilden sollten, und daß sonach bei allen vier Akademieen wohl so besondere Verhältnisse vorhanden wären, wie sie tz. 55. der Verfassungsurkunde voraus setze, wenn besondere torr» fortbeftehen sollten. Bürgermeister Wehner bemerkt, daß man bei Bewilli gung exemter Gerichtsstände nicht über das wahrhaft Nothwen- dige hinausgehen müsse, und daß man, wenn es nach dem Ge setzentwürfe gehe, am Ende auch für die Lyceen ein besonderes Forum werde in Anspruch nehmen sehen. Nachdem sich die Mitglieder der Deputation bemüht ha ben, die ihnen entgegcngestellten Gründe zu widerlegen, fin det sich Prinz Joh an n veranlaßt, einen Vorschlag zu thun, durch welchen er beide Parteien zu vereinigen beabsichtigt. Er geht dahin, daß mindestens die Studirenden der medicinisch- chirurgischen Akademie zu Dresden, bei welcher die Rücksichten, j wie zu Leipzig, Freiberg und Tharand, nicht einträten, dem
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