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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1833,Januar-Juli
- Erscheinungsdatum
- 1833
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Sächsisches Staatsarchiv Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id31472147Z1
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id31472147Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-31472147Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 1. Kammer: 54. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833-06-01
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1833,Januar-Juli 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 1
- Protokoll1. Kammer: 1. Sitzung 9
- Protokoll1. Kammer: 2. Sitzung 11
- Protokoll1. Kammer: 3. Sitzung 15
- Protokoll1. Kammer: 4. Sitzung 19
- Protokoll1. Kammer: 5. Sitzung 23
- AbbildungGrundriss der Locale der ständischen Versammlungen in Dresden -
- Protokoll2. Kammer: 6. Sitzung 27
- Protokoll1. Kammer: 6. Sitzung 31
- Protokoll2. Kammer: 8. Sitzung 35
- Protokoll2. Kammer: 9. Sitzung 41
- Protokoll1. Kammer: 7. Sitzung 43
- Protokoll1. Kammer: 8. Sitzung 51
- Protokoll2. Kammer: 12. Sitzung 57
- Protokoll1. Kammer: 9. Sitzung 65
- Protokoll2. Kammer: 14. Sitzung 77
- Protokoll1. Kammer: 10. Sitzung 81
- Protokoll2. Kammer: 15. Sitzung 89
- Protokoll1. Kammer: 11. Sitzung 95
- Protokoll1. Kammer: 12. Sitzung 99
- Protokoll2. Kammer: 18. Sitzung 103
- Protokoll1. Kammer: 13. Sitzung 107
- Protokoll2. Kammer: 19. Sitzung 113
- Protokoll1. Kammer: 14. Sitzung 121
- Protokoll1. Kammer: 15. Sitzung 131
- Protokoll1. Kammer: 16. Sitzung 147
- Protokoll2. Kammer: 22. Sitzung 157
- Protokoll1. Kammer: 18. Sitzung 163
- Protokoll1. Kammer: 19. Sitzung 175
- Protokoll1. Kammer: 20 Sitzung 183
- Protokoll1. Kammer: 21. Sitzung 193
- Protokoll1. Kammer: 22. Sitzung 203
- Protokoll1. Kammer: 23. Sitzung 211
- Protokoll1. Kammer: 24. Sitzung 221
- Protokoll1. Kammer: 25. Sitzung 229
- Protokoll1. Kammer: 26. Sitzung 229
- Protokoll1. Kammer: 27. Sitzung 235
- Protokoll1. Kammer: 28. Sitzung 241
- Protokoll1. Kammer: 29. Sitzung 253
- Protokoll1. Kammer: 30. Sitzung 259
- Protokoll2. Kammer: 31. Sitzung 267
- Protokoll1. Kammer: 33. Sitzung 281
- Protokoll1. Kammer: 34. Sitzung 295
- Protokoll2. Kammer: 34. Sitzung 305
- Protokoll1. Kammer: 37. Sitzung 319
- Protokoll2. Kammer: 35. Sitzung 319
- Protokoll1. Kammer: 37. Sitzung (Beschluß) 327
- Protokoll1. Kammer: 38. Sitzung 331
- Protokoll2. Kammer: 36. Sitzung 339
- Protokoll2. Kammer: 37. Sitzung 347
- Protokoll2. Kammer: 38. Sitzung 371
- Protokoll1. Kammer: 40. Sitzung 395
- Protokoll2. Kammer: 40. Sitzung 403
- Protokoll1. Kammer: 42. Sitzung 413
- Protokoll1. Kammer: 43. Sitzung 419
- Protokoll2. Kammer: 42. Sitzung 435
- Protokoll1. Kammer: 44. Sitzung 443
- Protokoll2. Kammer: 43. Sitzung 453
- Protokoll1. Kammer: 45. Sitzung 461
- Protokoll2. Kammer: 44. Sitzung 471
- Protokoll1. Kammer: 45. Sitzung 475
- Protokoll1. Kammer: 47. Sitzung 487
- Protokoll2. Kammer: 47. Sitzung 495
- Protokoll1. Kammer: 48. Sitzung 503
- Protokoll1. Kammer: 49. Sitzung 509
- Protokoll1. Kammer: 50. Sitzung 517
- Protokoll2. Kammer: 50. Sitzung 521
- Protokoll1. Kammer: 51. Sitzung 531
- Protokoll2. Kammer: 52. Sitzung 547
- Protokoll1. Kammer: 53. Sitzung 555
- Protokoll2. Kammer: 53. Sitzung 561
- Protokoll1. Kammer: 54. Sitzung 569
- Protokoll2. Kammer: 54. Sitzung 575
- Protokoll2. Kammer: 55. Sitzung 591
- Protokoll1. Kammer: 57. Sitzung 599
- Protokoll1. Kammer: 58. Sitzung 607
- Protokoll2. Kammer: 57. Sitzung 615
- Protokoll1. Kammer: 59. Sitzung 619
- Protokoll2. Kammer: 58. Sitzung 627
- Protokoll1. Kammer: 62. Sitzung 639
- Protokoll2. Kammer: 59. Sitzung 647
- Protokoll2. Kammer: 60. Sitzung 659
- Protokoll2. Kammer: 61. Sitzung 675
- Protokoll1. Kammer: 66. Sitzung 683
- Protokoll2. Kammer: 62. Sitzung 691
- Protokoll2. Kammer: 63. Sitzung 699
- Protokoll2. Kammer: 64. Sitzung 707
- Protokoll1. Kammer: 68. Sitzung 711
- Protokoll2. Kammer: 65. Sitzung 719
- Protokoll1. Kammer: 69. Sitzung 725
- Protokoll1. Kammer: 70. Sitzung 733
- Protokoll1. Kammer: 71. Sitzung 741
- Protokoll1. Kammer: 72. Sitzung 753
- BandBand 1833,Januar-Juli 1
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-»s 77. Außerordentliche Beilage zur Leipziger Zeitung. Dresden, Donnerstags, den 6. Juni 1833. Nachrichten v Vier und fünfzigste öffentliche Sitzung der ersten Kammer, am 1. Juni 1833. (Beschluß.) Bischof Mauermann tragt demnächst noch darauf an, daß für die katholische Geistlichkeit ein Priesterhaus errichtet werde. Er habe bereits angeführt, daß, wenn ein katholischer Geistlicher einer öffentlichen Strafe unterliege, er nicht mehr im Stande sei, seinem Dienste vorzustehen. In Preußen, Wür- temberg und Baden habe man für solche Fälle Anstalten getrof fen. — Prinz Johann macht darauf aufmerksam, daß die Deputation ebenfalls beantragt habe, auf dieses Verhältniß Rücksicht zu nehmen. Wenn also die Vorschläge der Deputa tion angenommen würden, so würde sich der Antrag erledigen.— Es wendet sich nun die Berathung der Kammer 3) auf die Frage: ob die Schullehrer dem Deputationsgutachten ge mäß unter die Gerichte des Wohnortes gestellt, oder die Be stimmungen des Gesetzentwurfes beibehalten werden sollen? Zuvörderst bemerkt Prinz Johann, daß er nicht glaube, daß bei ihnen dieselben Gründe, wie bei den Geistlichen, eintraten, worauf v. Großmann erwiedert, daß im Allgemeinen wohl dieselben Gründe einträten; denn auf den Schullehrern ruhe das öffentliche Vertrauen, und auf diesem ihre Wirksamkeit. Bürgermeister Wehner: Wenn das Bild treu ist, was von der Patrimonialgerichtsbarkeit entworfen wurde, so muß ich gestehen, daß mir die Haut schaudert. Allein es ist aller dings zu schwarz dargeftellt. In meiner ganzen Gegend weiß ich keinen Patrimonialrichter, der sich so weit vergessen könnte, die Geistlichen und Schullehrer auf die angegebene Weise zu be handeln. Ware jene Schilderung wahr, so müßte ich die Schullehrer allerdings bedauern, wenn sie unter die Ortsge richte kämen, allein sie beruht blos auf einem Jrrthum. — V. Großmann: Ich muß dem widersprechen, als ich die hohe Kammer mit einem Jrrthume unterhalten wollte. Der Abg- Wehner hat nur Gelegenheit gehabt, die einzelnen Patrimonialrichter in ihrer Geschäftsverbindung zu sehen; allein .ich habe Gelegenheit genug gehabt, sie hinter den Coulissen zu beobachten. Deswegen kann ich mit Ueberzeugung behaupten, daß meine Erklärung vollkommen begründet ist. v. Klien erinnert, daß es vornämlich auf den Localver hältnissen beruhe, wenn durch Verweisung des Lehrstandes an die Patrimonialgerichte demselben die ihm gebührende äußere Achtung nicht erwiesen werde. — Der Staatsminister v. Kön ner itz äußert sich dahin, daß die Regierung die Geistlichen und Schullehrer aus eben denselben Rücksichten den Aemtern habe unterordnen wollen, aus denen es bei den Staatsdienern über om Landtage. Haupt geschehe. Daß die Patrimonialrichter die Schullehrer wegwerfend behandeln würden, ließe sich nicht voraussetzen. — v.Carlowitz spricht sich für das Deputationsgutachten aus, und macht darauf aufmerksam, daß der Patrimonialrichter eben so gut nach Recht und Gewissen urtheilen müsse, wie die Richter bei königl. Aemtern. Bei einem kleinen Patrimonialgerichte sei der Vorzug zu erwarten, daß die Schullehrer von dem Ein zelrichter schneller Recht erhalten könnten, als dieß in großen, mit Geschäften überhäuften Gerichten der Fall sei. Er glaube, daß bei einem Einzelrichter eine größere Schonung der Verhält nisse statt finden werde, welche bei einem Collegialgerichte weg falle. — Reiche-Eisenstuck äußerte, daß er die Sache aus einem praktischen Gesichtspuncte zu betrachten pflege, und deswegen glaube, daß eine entferntere Gerichtsftelle den Schuldienern selbst nicht angenehm sein könne, weil ihnen dadurch mehrere Kosten in vorkommenden Fällen verursacht - würden, und die Ortsbehörde immer mehr geneigt sein werde, auf ihre in der Regel so beschränkte Lage Rücksicht und Bedacht zu nehmen, daß die Kosten nicht zu sehr gehäuft, und ihre Angelegenheiten möglichst kurz abgethan würden. Es wären ferner in der Re gel die sie betreffenden Rechtssachen mit Gemeindegliedern von der Ortsbehörde besser gekannt, und daher auch eher entschieden, und könne ihnen auch eher Schutz gegen wohlbekannte Chika- neurs werden. Das hinsichtlich der Geistlichen herausgehobene Bedenken, nicht vor ihren Beichtkindern vor Gericht zu stehen, finde bei den Schuldienern nicht statt, weil die Schulkinder nicht zu Gericht säßen. —- Bei streitsüchtigen Schuldienern endlich, sollten sie öfters an entfernten Gerichtsstellen erschei nen, würde die Schuljugend Hundstage in unübersehbarer An zahl haben, und deswegen würde es für die Schuldiener eben sowohl als für das allgemeine Beste ersprießlich sein, den Schul lehrern einen ihrem Wohnorte möglich nahen Gerichtsstand an zuweisen. v. Großmann stimmt nochmals dafür, daß Geistliche und Schullehrer auf gleiche Weise behandelt werden möchten, und erkennt dankbar die dahingehende im Gesetzentwürfe enthaltene edle Absicht der Regierung an. Auf eine Bemerkung des v. Deutrich, daß bei den Schullehrern nicht dieselben Rücksich teneinträten, wie bei Geistlichen, spricht sich v. Großmann dahin aus, daß eine öffentliche Degradation darin liege, wenn der Schullehrer dem Prediger hintenanstehen solle. Der Präsident stellt hierauf die Frage: ob die Kammer dem Deputationsgutachten, daß die Schullehrer unter die Orts-
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