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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1833,Januar-Juli
- Erscheinungsdatum
- 1833
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Sächsisches Staatsarchiv Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id31472147Z1
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id31472147Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-31472147Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 2. Kammer: 55. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833-06-04
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1833,Januar-Juli 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 1
- Protokoll1. Kammer: 1. Sitzung 9
- Protokoll1. Kammer: 2. Sitzung 11
- Protokoll1. Kammer: 3. Sitzung 15
- Protokoll1. Kammer: 4. Sitzung 19
- Protokoll1. Kammer: 5. Sitzung 23
- AbbildungGrundriss der Locale der ständischen Versammlungen in Dresden -
- Protokoll2. Kammer: 6. Sitzung 27
- Protokoll1. Kammer: 6. Sitzung 31
- Protokoll2. Kammer: 8. Sitzung 35
- Protokoll2. Kammer: 9. Sitzung 41
- Protokoll1. Kammer: 7. Sitzung 43
- Protokoll1. Kammer: 8. Sitzung 51
- Protokoll2. Kammer: 12. Sitzung 57
- Protokoll1. Kammer: 9. Sitzung 65
- Protokoll2. Kammer: 14. Sitzung 77
- Protokoll1. Kammer: 10. Sitzung 81
- Protokoll2. Kammer: 15. Sitzung 89
- Protokoll1. Kammer: 11. Sitzung 95
- Protokoll1. Kammer: 12. Sitzung 99
- Protokoll2. Kammer: 18. Sitzung 103
- Protokoll1. Kammer: 13. Sitzung 107
- Protokoll2. Kammer: 19. Sitzung 113
- Protokoll1. Kammer: 14. Sitzung 121
- Protokoll1. Kammer: 15. Sitzung 131
- Protokoll1. Kammer: 16. Sitzung 147
- Protokoll2. Kammer: 22. Sitzung 157
- Protokoll1. Kammer: 18. Sitzung 163
- Protokoll1. Kammer: 19. Sitzung 175
- Protokoll1. Kammer: 20 Sitzung 183
- Protokoll1. Kammer: 21. Sitzung 193
- Protokoll1. Kammer: 22. Sitzung 203
- Protokoll1. Kammer: 23. Sitzung 211
- Protokoll1. Kammer: 24. Sitzung 221
- Protokoll1. Kammer: 25. Sitzung 229
- Protokoll1. Kammer: 26. Sitzung 229
- Protokoll1. Kammer: 27. Sitzung 235
- Protokoll1. Kammer: 28. Sitzung 241
- Protokoll1. Kammer: 29. Sitzung 253
- Protokoll1. Kammer: 30. Sitzung 259
- Protokoll2. Kammer: 31. Sitzung 267
- Protokoll1. Kammer: 33. Sitzung 281
- Protokoll1. Kammer: 34. Sitzung 295
- Protokoll2. Kammer: 34. Sitzung 305
- Protokoll1. Kammer: 37. Sitzung 319
- Protokoll2. Kammer: 35. Sitzung 319
- Protokoll1. Kammer: 37. Sitzung (Beschluß) 327
- Protokoll1. Kammer: 38. Sitzung 331
- Protokoll2. Kammer: 36. Sitzung 339
- Protokoll2. Kammer: 37. Sitzung 347
- Protokoll2. Kammer: 38. Sitzung 371
- Protokoll1. Kammer: 40. Sitzung 395
- Protokoll2. Kammer: 40. Sitzung 403
- Protokoll1. Kammer: 42. Sitzung 413
- Protokoll1. Kammer: 43. Sitzung 419
- Protokoll2. Kammer: 42. Sitzung 435
- Protokoll1. Kammer: 44. Sitzung 443
- Protokoll2. Kammer: 43. Sitzung 453
- Protokoll1. Kammer: 45. Sitzung 461
- Protokoll2. Kammer: 44. Sitzung 471
- Protokoll1. Kammer: 45. Sitzung 475
- Protokoll1. Kammer: 47. Sitzung 487
- Protokoll2. Kammer: 47. Sitzung 495
- Protokoll1. Kammer: 48. Sitzung 503
- Protokoll1. Kammer: 49. Sitzung 509
- Protokoll1. Kammer: 50. Sitzung 517
- Protokoll2. Kammer: 50. Sitzung 521
- Protokoll1. Kammer: 51. Sitzung 531
- Protokoll2. Kammer: 52. Sitzung 547
- Protokoll1. Kammer: 53. Sitzung 555
- Protokoll2. Kammer: 53. Sitzung 561
- Protokoll1. Kammer: 54. Sitzung 569
- Protokoll2. Kammer: 54. Sitzung 575
- Protokoll2. Kammer: 55. Sitzung 591
- Protokoll1. Kammer: 57. Sitzung 599
- Protokoll1. Kammer: 58. Sitzung 607
- Protokoll2. Kammer: 57. Sitzung 615
- Protokoll1. Kammer: 59. Sitzung 619
- Protokoll2. Kammer: 58. Sitzung 627
- Protokoll1. Kammer: 62. Sitzung 639
- Protokoll2. Kammer: 59. Sitzung 647
- Protokoll2. Kammer: 60. Sitzung 659
- Protokoll2. Kammer: 61. Sitzung 675
- Protokoll1. Kammer: 66. Sitzung 683
- Protokoll2. Kammer: 62. Sitzung 691
- Protokoll2. Kammer: 63. Sitzung 699
- Protokoll2. Kammer: 64. Sitzung 707
- Protokoll1. Kammer: 68. Sitzung 711
- Protokoll2. Kammer: 65. Sitzung 719
- Protokoll1. Kammer: 69. Sitzung 725
- Protokoll1. Kammer: 70. Sitzung 733
- Protokoll1. Kammer: 71. Sitzung 741
- Protokoll1. Kammer: 72. Sitzung 753
- BandBand 1833,Januar-Juli 1
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80. Außerordentliche Beilage zur Leipziger Zeitung. Dresden, Dienstags, den 11. Juni 1833. Nachrichten vom Landtage. Fünf und fünfzigste öffentliche Sitzung der zweiten Kammer, am 4. Juni 1833. (Besch luß.) Der 11. §. des Entwurfs einer Gesinde-Ordnung lautet: „Unmündige, ihre Aeltern mögen noch am Leben sein oder nicht, bedürfen dann auch zur ersten Dienstvermiethung der Ein willigung ihrer Aeltern, Angehörigen oder Vormünder nicht, wenn sie bei denselben nicht mehr im Hause sind, sondern sich in der Fremde befinden und sich daselbst bereits ihr Fortkommen selbst haben suchen müssen. Die Deputation schlug folgendes Gutachten vor: 11- dürste in Uebereinstimmung mit §. 9., wo von einer Einwilligung „der Angehörigen" keine Rede ist, und da der Zusatz: ihre Aeltern mögen noch am Leben sein oder nicht, überflüssig scheint, im Eingänge so zu fassen sein: Unmündige bedürfen auch zur ersten Dienstvermiethung der Einwilligung ihrer Aeltern oder Vormünder nicht, wenn sie rc. Die vorgefchlagene Fassung der Deputation wurde ange nommen. tz. 12: „Kinder unter 14 Jahren, welche noch nicht confirmirt sind, können nur unter der Bedingung in Dienste gegeben und genom men werden, daß die Dienstherrschaft sie auf die noch übrige Dauer der Schulzeit und bis nach der von ihr selbst ordnungs mäßig zu besorgenden Confirmation täglich wenigstens zwei Stunden in die Schule, so wie in den Vorbereitungs-Unterricht zum erstmaligen Genüsse des heiligen Abendmahls schicke." Bei diesem tz. sprechen sich mehrere Mitglieder gegen den Entwurf aus. Abg. Runde: Dieser hat die Fortdauer eines Uebel- ftandes gestattet, gegen welchen ich mich auf das kräftigste zu sprechen gedrungen fühle. Er betrifft die Vermiethung von Kindern in dem Alter, wo sie noch die Schule besuchen. Ohne auf die Nachtheile einzugehen, welche dem Körper dieser Kinder so leicht durch Überschätzung ihrer Kräfte gerade inderArbeitsperiode zugefügt werden können, wo die landwirth- schastlichen Arbeiten am schwersten und dringendsten sind, bleibe ich beider auch gewöhnlich zutreffenden Voraussetzung stehen, daß die selben hauptsächlich zum Behufdes Viehhütens gemiethet werden. Ich erwähne auch dabei nur beiläufig die materiellen Nachtheile, welche dem Grundbesitzer durch die mancherlei Schaden, Ver- drüßlichkciten und Anfeindungen erwachsen, welchedieseunzurech- nungsfahigen Hirten aus Leichtsinn, Unverstand und kindischem Muthwillen veranlassen, ohne die Folgen davon zu übersehen oder ersetzen Zu können. Ich bleibe vielmehr bei dem weit grö- ßern, unersetzlichen Nachtheil stehen, der für diese armen Wesen in Bezug auf ihre intellektuelle und sittliche Bildung aus jenem Dienstverhältniß hervorgehet. Wer da weiß, wie es unter dem Gesinde auf dem Lande hergehet, der wird mit mir die Ueberzeugung theilen, daß ein solches unter jenes versetztes Kind kaum etwas anders, als ge rade das Gegentheil von dem hören wird, was ihm der Lehrer in der Schule beizubringen bemühet war; daß er als Beispiel fast nichts als die Ausbrüche roher Leidenschaftlichkeit flehet, daß in dieser Sphäre die Gemeinheit oft so weit gehet, daß oft in demselben Bett, wohin der kleine Miethling verwiesen ist, die Größern Dinge treiben, wovon das Kind in diesen Jahren noch keine Ahndung haben, geschweige Zeuge sein sollte; daß sie die hier aufgenommenen Begriffe zu ihren Commilitonen männlichen und weiblichen Geschlechtes auf die müssige Zeit während des Wcidelebens, und auch auf ihre übrigen Mitschüler übertragen; daß mit den tausenderlei Ungezogenheiten, die sie sich bei diesem Nomadenleben aneignen, alle Fäden nothwendig zerreißen müs sen, durch welche der Lehrer in der Schule bemüht war, die Kin der an Religion und Sitte zu fesseln, und daß damit nothwen dig aller Erfolg des Unterrichtes überhaupt vereitelt werden muß. In der That vereinigen sich alle Klagen der Schullehrer über Schulversäumnisse und Rückschritte ihrer Schüler dahin, daß diese Uebelstände mit der Zeit anheben, wo die Kinder in der eben angegebenen Art vermiethet zu werden pflegen. Diese Wahrnehmung ist um so betrübender, wenn man erwägt, daß gerade dieß mit den Jahren zusammen trifft, wo die ersten Vor schritte zur Entwickelung des Denkvermögens überstanden, und die Empfänglichkeit für die wesentlichem Thcile des Unterrichts sich einigermaßen ausgebildet hat. Gerade um diese Zeit, welche für den Erfolg des Schulunterrichts am allerwichtigsten ist, wird das Kind derselben entzogen oder wenigstens der wahre Nu tzen von derselben dergestalt vereitelt, daß daran zugleich alle die Hoffnungen scheitern, welche wir in Hinsicht der Volksbildung auf eine Verbesserung des Schulunterrichtes bauen. — Wenn nun der glückliche Erfolg unserer Verfassung im Allgemeinen und die wirkliche Frucht so vieler von uns berathener Gesetze hauptsächlich auf eben diese Hoffnung gebauet werden muß, und wenn wir bald Gesetzentwürfen entgegensehen, die zum Theil mit großen Opfern die Verbesserung unsers Schulwesens zum Zweck haben, so kann es gewiß auch keinem Zweifel unterlie gen, daß die Kammer einen Uebelstand beseitigen wird, wodurch alle jene Zwecke, Hoffnungen und Wünsche theilweise so ganz und gar vereitelt werden. Ich trage daher darauf an, daß das Vermiethen von Kin dern, die noch die Schule besuchen, ganz und gar verboten
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