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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1833,Januar-Juli
- Erscheinungsdatum
- 1833
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Sächsisches Staatsarchiv Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id31472147Z1
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id31472147Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-31472147Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 1. Kammer: 9. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1844-02-19
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1833,Januar-Juli 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 1
- Protokoll1. Kammer: 1. Sitzung 9
- Protokoll1. Kammer: 2. Sitzung 11
- Protokoll1. Kammer: 3. Sitzung 15
- Protokoll1. Kammer: 4. Sitzung 19
- Protokoll1. Kammer: 5. Sitzung 23
- AbbildungGrundriss der Locale der ständischen Versammlungen in Dresden -
- Protokoll2. Kammer: 6. Sitzung 27
- Protokoll1. Kammer: 6. Sitzung 31
- Protokoll2. Kammer: 8. Sitzung 35
- Protokoll2. Kammer: 9. Sitzung 41
- Protokoll1. Kammer: 7. Sitzung 43
- Protokoll1. Kammer: 8. Sitzung 51
- Protokoll2. Kammer: 12. Sitzung 57
- Protokoll1. Kammer: 9. Sitzung 65
- Protokoll2. Kammer: 14. Sitzung 77
- Protokoll1. Kammer: 10. Sitzung 81
- Protokoll2. Kammer: 15. Sitzung 89
- Protokoll1. Kammer: 11. Sitzung 95
- Protokoll1. Kammer: 12. Sitzung 99
- Protokoll2. Kammer: 18. Sitzung 103
- Protokoll1. Kammer: 13. Sitzung 107
- Protokoll2. Kammer: 19. Sitzung 113
- Protokoll1. Kammer: 14. Sitzung 121
- Protokoll1. Kammer: 15. Sitzung 131
- Protokoll1. Kammer: 16. Sitzung 147
- Protokoll2. Kammer: 22. Sitzung 157
- Protokoll1. Kammer: 18. Sitzung 163
- Protokoll1. Kammer: 19. Sitzung 175
- Protokoll1. Kammer: 20 Sitzung 183
- Protokoll1. Kammer: 21. Sitzung 193
- Protokoll1. Kammer: 22. Sitzung 203
- Protokoll1. Kammer: 23. Sitzung 211
- Protokoll1. Kammer: 24. Sitzung 221
- Protokoll1. Kammer: 25. Sitzung 229
- Protokoll1. Kammer: 26. Sitzung 229
- Protokoll1. Kammer: 27. Sitzung 235
- Protokoll1. Kammer: 28. Sitzung 241
- Protokoll1. Kammer: 29. Sitzung 253
- Protokoll1. Kammer: 30. Sitzung 259
- Protokoll2. Kammer: 31. Sitzung 267
- Protokoll1. Kammer: 33. Sitzung 281
- Protokoll1. Kammer: 34. Sitzung 295
- Protokoll2. Kammer: 34. Sitzung 305
- Protokoll1. Kammer: 37. Sitzung 319
- Protokoll2. Kammer: 35. Sitzung 319
- Protokoll1. Kammer: 37. Sitzung (Beschluß) 327
- Protokoll1. Kammer: 38. Sitzung 331
- Protokoll2. Kammer: 36. Sitzung 339
- Protokoll2. Kammer: 37. Sitzung 347
- Protokoll2. Kammer: 38. Sitzung 371
- Protokoll1. Kammer: 40. Sitzung 395
- Protokoll2. Kammer: 40. Sitzung 403
- Protokoll1. Kammer: 42. Sitzung 413
- Protokoll1. Kammer: 43. Sitzung 419
- Protokoll2. Kammer: 42. Sitzung 435
- Protokoll1. Kammer: 44. Sitzung 443
- Protokoll2. Kammer: 43. Sitzung 453
- Protokoll1. Kammer: 45. Sitzung 461
- Protokoll2. Kammer: 44. Sitzung 471
- Protokoll1. Kammer: 45. Sitzung 475
- Protokoll1. Kammer: 47. Sitzung 487
- Protokoll2. Kammer: 47. Sitzung 495
- Protokoll1. Kammer: 48. Sitzung 503
- Protokoll1. Kammer: 49. Sitzung 509
- Protokoll1. Kammer: 50. Sitzung 517
- Protokoll2. Kammer: 50. Sitzung 521
- Protokoll1. Kammer: 51. Sitzung 531
- Protokoll2. Kammer: 52. Sitzung 547
- Protokoll1. Kammer: 53. Sitzung 555
- Protokoll2. Kammer: 53. Sitzung 561
- Protokoll1. Kammer: 54. Sitzung 569
- Protokoll2. Kammer: 54. Sitzung 575
- Protokoll2. Kammer: 55. Sitzung 591
- Protokoll1. Kammer: 57. Sitzung 599
- Protokoll1. Kammer: 58. Sitzung 607
- Protokoll2. Kammer: 57. Sitzung 615
- Protokoll1. Kammer: 59. Sitzung 619
- Protokoll2. Kammer: 58. Sitzung 627
- Protokoll1. Kammer: 62. Sitzung 639
- Protokoll2. Kammer: 59. Sitzung 647
- Protokoll2. Kammer: 60. Sitzung 659
- Protokoll2. Kammer: 61. Sitzung 675
- Protokoll1. Kammer: 66. Sitzung 683
- Protokoll2. Kammer: 62. Sitzung 691
- Protokoll2. Kammer: 63. Sitzung 699
- Protokoll2. Kammer: 64. Sitzung 707
- Protokoll1. Kammer: 68. Sitzung 711
- Protokoll2. Kammer: 65. Sitzung 719
- Protokoll1. Kammer: 69. Sitzung 725
- Protokoll1. Kammer: 70. Sitzung 733
- Protokoll1. Kammer: 71. Sitzung 741
- Protokoll1. Kammer: 72. Sitzung 753
- BandBand 1833,Januar-Juli 1
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^14. Außerordentliche Beilage zur Leipziger Zeitung. Dresden, Donnerstags den 21. Februar 1833. Nachrichten vom Landtage. Neunte öffentliche Sitzung der ersten Kammer am 19. Februar 1833. Der Präsident v. Gersdorf eröffnete die Sitzung 20 Mi nuten nach 11 Uhr. Secretair Hartz verliest das Protocoll der letzten Sitzung vom 14. Februar, welches nach einer Bemerkung des U. Krug berichtigt und durch v. Polenz und 0. Erusius mit vollzogen wurde. Anwesend waren die Minister v. Carlowitz, v. Minkwitz, v. Zezschwitz, v. Könneritz und v. Müller, so wie die königl. Commissarien I). Schumann und v. Wietersheim. Hierauf erfolgte die Mittheilung der eingegangenen und auf der Registrande verzeichneten Schriften: 1. Ein Schreiben des v. Schönberg auf Rothschönberg, die Entschuldigung seines Außenbleibens und Bitte um Ver längerung seines Urlaubs auf unbestimmte Zeit enthaltend; nebst beiliegendem ärztlichen Zeugniß. Auf die Frage des Präsidenten, ob eine hohe Kammer sel bigem den nachgesuchten Urlaub verwilligen wolle, bemerkte v. Deutrich, daß er es wegen des §. 65. der Verfassung urkunde, wonach die Zahl 10 von den vom Könige ernannten Rittergutsbesitzern stets vorhanden sein müsse, für bedenklich halte, einen Urlaub auf unbestimmte Zeit zu ertheilen, weil sich dann die Abwesenheit auf dieZeit der Dauer des Landtags erstre cken könnte. v. Ziegler u. Klipphausen war derselben Meinung, indem er glaubte, daß ein Urlaub auf unbestimmte Zeit nicht zu gestatten, sondern im Fall der fortdauernden Krankheit auf wie derholtes Ansuchen von 4 zu 4 Wochen zu ertheilen sei. Der Präsident stellte demnach die Frage, ob dem v. Schönberg der Ur laub auf 4Wochen zu gestatten sei? die Kammer war einstimmig dafür. 2. 7 Allerhöchste Decrete; wurden zu den Acten genommen. 3. Petition mehrerer Gemeinden um Aufhebung des Lehn wesens. 4. Petition der Gemeinde Langenleuba, desselben Inhalts; beide wurden der 4.'Deputation zugewiesen. 5. Ein Antrag des Mitgl. Gottschald auf Revision u. baldi ge Bekanntmachung der im §. 118. der Landtagsordnung ent haltenen Bestimmungen über die Erfordernisse der an die Stande gerichteten Petitionen. I). Deutrich trägt zuvörderst auf die jedesmalige Mitthei lung des Inhalts solcher Anträge an, weshalb gedachter Antrag Gottschalds vorgelesen wird. Nach dessen Vernehmung spricht I). Deutrich seine Ansicht dahin aus, daß der Gegenstand entwe der auf die Tagesordnung zu bringen, oder der ersten Deputa tion zu übergeben sein dürste. Nostitzu. Jänckendorf tritt der Ansicht, daß der An trag der ersten Deputation zu übergeben sei, bei; jedoch nur unter der Bedingung, daß dieselbe ihr Gutachten sogleich hierüber abgebe. Min. v. Carlowitz bemerkt, daß die im §. 118 sud s—K angegeben Gründe zur Abweisung derPecitionen aus derBaierschen Landtagsordnung wörtlich entlehnt seien; wenn sich nun diese Bestimmungen dort als genügend bewährt hätten, sollte er glau ben, daß sie auf dem Landtage in Sachsen auch hinreichen würden. v. Deutrich erwiedertjedoch, daß, wenn die vorliegen de Landtagsordnung öffentlich bekannt gemacht worden wäre, dieß wohl sehr richtig sein würde; allein vor der Hand wäre es doch nothwendkg, daß die Kammer bestimme, ob die Deputation bei den in tz. 118 a — § gegebenen Bestimmungen bleiben und bei Beurtheilung der ihr vorliegenden Petitionen sich streng daran halten solle. Prinz Johann: der Antrag Gottschalds geht nicht auf eine Abänderung der tz. 118 s—K gegebenen Bestimmungen, son dern blos auf Bekanntmachung derselben, mithin würde nicht von einer Abänderung, sondern nur von einer Bekanntmachung des Inhalts dieses §. die Rede sein können. Secretair Hartz macht dagegen aufmerksam, daß der An trag ein doppelter sei, und sowohl auf Prüfung, als auch auf Bekanntmachung der §. 118 gegebenen Bestimmungen gehe. Dem Volke solle der Weg gezeigt werden, auf welchem es mit seinen Petitionen nicht irre gehe. Wenn es sich um die Frage handele, ob man in Betreff des tz. 118. Veränderungen treffen wolle, so möchte die Berathung hierüber wohl am besten auf die Tagesordnung zu bringen sein; handele es sich aber um die Frage, ob man genannten tz. bekannt machen wolle, so könne wohl auch heute schon eine Discussion hierüber stattfinden. Doch mache er darauf aufmerksam, daß, wolle man so lange warten, bis der 118 näher bestimmt worden, viel Zeit unterdessen ver gehen und man noch viele Petitionen erhalten würde, welche die nöthigen Erfordernisse nicht hätten. Der Staatsminister v. Zezschwitz erinnert, daß die-Land tagsordnung so lange verbindend sei, bis anderweite gesetzliche, Bestimmung getroffen worden. Die Kammer könnte vielleicht bei der Regierung die Frage in Antrag stellen, ob nicht, bis die Land tagsordnung zum Gesetze erhoben worden, Modist'cationen der Form nach statthaft seien. v. Oppel: Möchte es nicht besser sein, wenn denUnter- thanen jedesmal bekannt gemacht würde, warum ihre Schrift zu rückgegeben worden sei? v. Deutrich: Ich glaube, es würde hinlänglich sein, wenn die Deputation ermächtigt wird, nicht zu streng bei diesen
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