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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1833,Januar-Juli
- Erscheinungsdatum
- 1833
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Sächsisches Staatsarchiv Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id31472147Z1
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id31472147Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-31472147Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 1. Kammer: 9. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1844-02-19
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1833,Januar-Juli 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 1
- Protokoll1. Kammer: 1. Sitzung 9
- Protokoll1. Kammer: 2. Sitzung 11
- Protokoll1. Kammer: 3. Sitzung 15
- Protokoll1. Kammer: 4. Sitzung 19
- Protokoll1. Kammer: 5. Sitzung 23
- AbbildungGrundriss der Locale der ständischen Versammlungen in Dresden -
- Protokoll2. Kammer: 6. Sitzung 27
- Protokoll1. Kammer: 6. Sitzung 31
- Protokoll2. Kammer: 8. Sitzung 35
- Protokoll2. Kammer: 9. Sitzung 41
- Protokoll1. Kammer: 7. Sitzung 43
- Protokoll1. Kammer: 8. Sitzung 51
- Protokoll2. Kammer: 12. Sitzung 57
- Protokoll1. Kammer: 9. Sitzung 65
- Protokoll2. Kammer: 14. Sitzung 77
- Protokoll1. Kammer: 10. Sitzung 81
- Protokoll2. Kammer: 15. Sitzung 89
- Protokoll1. Kammer: 11. Sitzung 95
- Protokoll1. Kammer: 12. Sitzung 99
- Protokoll2. Kammer: 18. Sitzung 103
- Protokoll1. Kammer: 13. Sitzung 107
- Protokoll2. Kammer: 19. Sitzung 113
- Protokoll1. Kammer: 14. Sitzung 121
- Protokoll1. Kammer: 15. Sitzung 131
- Protokoll1. Kammer: 16. Sitzung 147
- Protokoll2. Kammer: 22. Sitzung 157
- Protokoll1. Kammer: 18. Sitzung 163
- Protokoll1. Kammer: 19. Sitzung 175
- Protokoll1. Kammer: 20 Sitzung 183
- Protokoll1. Kammer: 21. Sitzung 193
- Protokoll1. Kammer: 22. Sitzung 203
- Protokoll1. Kammer: 23. Sitzung 211
- Protokoll1. Kammer: 24. Sitzung 221
- Protokoll1. Kammer: 25. Sitzung 229
- Protokoll1. Kammer: 26. Sitzung 229
- Protokoll1. Kammer: 27. Sitzung 235
- Protokoll1. Kammer: 28. Sitzung 241
- Protokoll1. Kammer: 29. Sitzung 253
- Protokoll1. Kammer: 30. Sitzung 259
- Protokoll2. Kammer: 31. Sitzung 267
- Protokoll1. Kammer: 33. Sitzung 281
- Protokoll1. Kammer: 34. Sitzung 295
- Protokoll2. Kammer: 34. Sitzung 305
- Protokoll1. Kammer: 37. Sitzung 319
- Protokoll2. Kammer: 35. Sitzung 319
- Protokoll1. Kammer: 37. Sitzung (Beschluß) 327
- Protokoll1. Kammer: 38. Sitzung 331
- Protokoll2. Kammer: 36. Sitzung 339
- Protokoll2. Kammer: 37. Sitzung 347
- Protokoll2. Kammer: 38. Sitzung 371
- Protokoll1. Kammer: 40. Sitzung 395
- Protokoll2. Kammer: 40. Sitzung 403
- Protokoll1. Kammer: 42. Sitzung 413
- Protokoll1. Kammer: 43. Sitzung 419
- Protokoll2. Kammer: 42. Sitzung 435
- Protokoll1. Kammer: 44. Sitzung 443
- Protokoll2. Kammer: 43. Sitzung 453
- Protokoll1. Kammer: 45. Sitzung 461
- Protokoll2. Kammer: 44. Sitzung 471
- Protokoll1. Kammer: 45. Sitzung 475
- Protokoll1. Kammer: 47. Sitzung 487
- Protokoll2. Kammer: 47. Sitzung 495
- Protokoll1. Kammer: 48. Sitzung 503
- Protokoll1. Kammer: 49. Sitzung 509
- Protokoll1. Kammer: 50. Sitzung 517
- Protokoll2. Kammer: 50. Sitzung 521
- Protokoll1. Kammer: 51. Sitzung 531
- Protokoll2. Kammer: 52. Sitzung 547
- Protokoll1. Kammer: 53. Sitzung 555
- Protokoll2. Kammer: 53. Sitzung 561
- Protokoll1. Kammer: 54. Sitzung 569
- Protokoll2. Kammer: 54. Sitzung 575
- Protokoll2. Kammer: 55. Sitzung 591
- Protokoll1. Kammer: 57. Sitzung 599
- Protokoll1. Kammer: 58. Sitzung 607
- Protokoll2. Kammer: 57. Sitzung 615
- Protokoll1. Kammer: 59. Sitzung 619
- Protokoll2. Kammer: 58. Sitzung 627
- Protokoll1. Kammer: 62. Sitzung 639
- Protokoll2. Kammer: 59. Sitzung 647
- Protokoll2. Kammer: 60. Sitzung 659
- Protokoll2. Kammer: 61. Sitzung 675
- Protokoll1. Kammer: 66. Sitzung 683
- Protokoll2. Kammer: 62. Sitzung 691
- Protokoll2. Kammer: 63. Sitzung 699
- Protokoll2. Kammer: 64. Sitzung 707
- Protokoll1. Kammer: 68. Sitzung 711
- Protokoll2. Kammer: 65. Sitzung 719
- Protokoll1. Kammer: 69. Sitzung 725
- Protokoll1. Kammer: 70. Sitzung 733
- Protokoll1. Kammer: 71. Sitzung 741
- Protokoll1. Kammer: 72. Sitzung 753
- BandBand 1833,Januar-Juli 1
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v. Deutrich: Der Grund, warum ich kurze Angabe der Gründe wünschte, ist Ersparniß der Zeit und Vorberathung über den Gegenstand. Eine ausführliche Erklärung wünsche ich nicht, das kann der Antragsteller spater auseinandersetzen. Prinz Johann: Ich würde darauf antragen, daß der Antrag nicht sowohl motivirt, sondern nur kurz entwickelt sei; daß der Antrag übrigens gegen die Verfassungsurkunde sei, kann ich nicht glauben. v. Großmann: Ich fürchte aus der Ausnahme die Wie derkehr einer alten Weitschweifigkeit. Etwas Unwürdiges finde ich übrigens auch darin, daß ein Antragsteller eine Skizze seines Antrags liefern solle, wie ein Student, der zum erstenmal pre digt, dem Superintendent die Predigtskizze zur Prüfung vorlegt. Prinz Johann: §. 49. der Landtagsordnung schreibt vor, daß die Reihenfolge der Berathungsgegenstände durch das Vorbringen fremdartiger Gegenstände nicht unterbrochen werden solle; für mündliche Anträge, die nicht zur Tagesordnung gehö ren, ist mithin kein Raum gestattet, darum sind sie schriftlich an zubringen. v. Krug: Gegen schriftliche Eingaben habe ich nichts; nur daß sie motivirt sein sollen, will ich nicht. v. Oppel: Kurz motivirt muß der Antrag sein, der nö tigen Uebersicht wegen. Präsident: §. 109. der Verfassungsurkunde sagt, die Stände haben das Recht, in Bezug auf alle zu ihrem Wirkungs kreise gehörige Gegenstände dem Könige ihre gemeinschaftlichen Wünsche und Anträge in der geeigneten Form vorzulegen. Eben so ist jedes einzelne Mitglied der Stände befugt, seine auf der gleichen Gegenstände sich beziehenden Wünsche und Anträge in seiner Kammer vorzubringen. Nun ist im ersten Satze die geeig nete Form ein gewöhnlicher schriftlicher Vortrag; und wenn es im dritten Satze des ß. heißt „eben so", so ist dieß so viel, als: „auf gleiche Weise"; mithin würde es heißen: Jeder ist berechtigt, seinen Antrag schriftlich vorzubringen. Nun ist vom Antragsteller vorgeschlagen, diese Berechtigung in eine Obliegen heit zu verwandeln. Der Präsident fragte nun: ob die Kammer geneigt fei, den ersten Punct des Vorschlags, daß die Anträgo schriftlich anzubringen seien, anzunehmen? Sie stimmte dafür, eben so wie für die derartige Abfassung des Antrags, daß er mit Be stimmtheit ausdrücke, wie der Beschluß der Kammer lauten würde, wenn der Antrag unverändert Genehmigung fände. Da gegen verneinte die Kammer die Frage: Ob der Antragsteller verpflichtet sein solle, Motiven desselben mit beizubringen? Hierauf wurde die öffentliche Sitzung gegen halb 2 Uhr ge schlossen und zu einer geheimen übergegangen. Dreizehnte öffentliche Sitzung der zweiten Kam mer am 20. Februar 1833. Nach Beginn der Sitzung gegen halb ) 1 Uhr, wurde zuvör derst der jetzt erst eingetreteneAbg. Mo sig verfassungsmäßig ver eidet, und hierauf das Protocoll der letzten Sitzung verlesen. Gegen dasselbe bemerkte der Abg. Sachße, daß die von ihm an gezogene Ministerialverordnung, nicht, wie im Protocoll ange ¬ geben, vom18ten, sondern vom 14. December 1831 sei. Auch vermißte der Abg. Lattermann die Angaben der Motive, die ihn auf den Druck seiner Eingabe anzutragen bewogen hätten, und welche in der großen Minorität, in der er sich befunden, und in den Bestimmungen des §. 83. der Verfassungsurkunde zu su chen seien (s. I>lo. 13. d. Bl.). Außer diesen Bemerkungen ward das Protocoll genehmigt, und durch die Abgg. Job und Haußnermitvollzogen. Aus der Registrande kam zur Mittyeilung: 1. Bemerkungen der Damastfabrikanten zu Großschönau über eine angeblich von Zittau aus ausgestellte Petition hinsicht lich des Anschlusses Sachsens an das preuß. Zollsystem; Eine solche Petition ist bis jetzt noch gar nicht eingegan gen; Häher i>o. 1. einstweilen sä sets. 2. Vorstellung der Bürgerschaft zu Taucha, auf Abhülfe der auf dem Bauwesen daselbst lastenden Beschwerungen; wurde der 4ten Deputation zur Begutachtung über wiesen. 3. Antrag des Abg. Sachße, auf eine zeitgemäße Abände rung des tz. 19. des Mandats wider die Selbstrache; wurde an die 3te Deputation gegeben. 4. Urlaubsgesuch des Abg. Ploß vom 21.Febr. bis 7. May; wurde bewilligt. Man ging hierauf zur Tagesordnung über. Auf derselben stand zuerst die Berathung darüber, ob die zum Protocoll gege bene Eingabe des Abg. Lattermann, worin dieser seine Gründe für die Gültigkeit der auf den Kaufmann Leuner gefallenen Wahl ausführlicher entwickelt, mit dem Protocolle zugleich gedruckt werden solle? In Bezug auf diese Frage äußerte sich der Abg. Roux da hin, daß es bei Beantwortung derselben darauf ankommen werde, zu entscheiden, ob diese Schrift ein incegrirender Theil des Pro- tocolls sei oder nicht. Wäre sie ein solcher, so würde es zum Ressort der Redactionsdeputation gehören, über den Druck der selben zu entscheiden. Man könne diese Schrift aber nur dann für einen integrirenden Theil des Protokolls ansehen, wenn darin die Motiven zu dem von der Kammer gefaßten Beschlüsse enthal ten wären; sie enthalte aber etwas ganz anderes, und zwar ge rade die der Kammer widersprechende Meinung; könne mithin als wesentlicher Theil des Protocolls nicht angesehen werden. Eben so wenig aber auch als Separatvotum; denn dieses sei nach der Landtagsordnung nur in einem gewissen hier nicht vorliegen den Falle zulässig. Er könne daher für das Abdrucken der Schrift nicht stimmen, da sie eigentlich nichts anderes enthalte als das, was derAbg. Lattermann bei seinerStimmgebung mündlich hätte ausführen können, eine schriftliche Stimmgebung aber der Land tagsordnung zuwider sei, auch, wenn sie stattsinden dürste, zu unendlichen Weitläuftigkeiten Veranlassung geben werde- Der Abg. Lattermann erklärte hierauf, daß die fragliche Schrift ihrem ursprünglichen Zwecke nach an die 4te Deputation habe übergeben werden sollen, und von ihm auch nur deshalb ab gefaßt worden sei, weil er geglaubt habe, es werde die Leunersche Wahlangelegenheit dieser Deputation zur Begutachtung überge ben werden. Da dieß aber nicht geschehen sei, so sei ihm nichts
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