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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1833,Januar-Juli
- Erscheinungsdatum
- 1833
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Sächsisches Staatsarchiv Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id31472147Z1
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id31472147Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-31472147Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 2. Kammer: 63. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833-06-20
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1833,Januar-Juli 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 1
- Protokoll1. Kammer: 1. Sitzung 9
- Protokoll1. Kammer: 2. Sitzung 11
- Protokoll1. Kammer: 3. Sitzung 15
- Protokoll1. Kammer: 4. Sitzung 19
- Protokoll1. Kammer: 5. Sitzung 23
- AbbildungGrundriss der Locale der ständischen Versammlungen in Dresden -
- Protokoll2. Kammer: 6. Sitzung 27
- Protokoll1. Kammer: 6. Sitzung 31
- Protokoll2. Kammer: 8. Sitzung 35
- Protokoll2. Kammer: 9. Sitzung 41
- Protokoll1. Kammer: 7. Sitzung 43
- Protokoll1. Kammer: 8. Sitzung 51
- Protokoll2. Kammer: 12. Sitzung 57
- Protokoll1. Kammer: 9. Sitzung 65
- Protokoll2. Kammer: 14. Sitzung 77
- Protokoll1. Kammer: 10. Sitzung 81
- Protokoll2. Kammer: 15. Sitzung 89
- Protokoll1. Kammer: 11. Sitzung 95
- Protokoll1. Kammer: 12. Sitzung 99
- Protokoll2. Kammer: 18. Sitzung 103
- Protokoll1. Kammer: 13. Sitzung 107
- Protokoll2. Kammer: 19. Sitzung 113
- Protokoll1. Kammer: 14. Sitzung 121
- Protokoll1. Kammer: 15. Sitzung 131
- Protokoll1. Kammer: 16. Sitzung 147
- Protokoll2. Kammer: 22. Sitzung 157
- Protokoll1. Kammer: 18. Sitzung 163
- Protokoll1. Kammer: 19. Sitzung 175
- Protokoll1. Kammer: 20 Sitzung 183
- Protokoll1. Kammer: 21. Sitzung 193
- Protokoll1. Kammer: 22. Sitzung 203
- Protokoll1. Kammer: 23. Sitzung 211
- Protokoll1. Kammer: 24. Sitzung 221
- Protokoll1. Kammer: 25. Sitzung 229
- Protokoll1. Kammer: 26. Sitzung 229
- Protokoll1. Kammer: 27. Sitzung 235
- Protokoll1. Kammer: 28. Sitzung 241
- Protokoll1. Kammer: 29. Sitzung 253
- Protokoll1. Kammer: 30. Sitzung 259
- Protokoll2. Kammer: 31. Sitzung 267
- Protokoll1. Kammer: 33. Sitzung 281
- Protokoll1. Kammer: 34. Sitzung 295
- Protokoll2. Kammer: 34. Sitzung 305
- Protokoll1. Kammer: 37. Sitzung 319
- Protokoll2. Kammer: 35. Sitzung 319
- Protokoll1. Kammer: 37. Sitzung (Beschluß) 327
- Protokoll1. Kammer: 38. Sitzung 331
- Protokoll2. Kammer: 36. Sitzung 339
- Protokoll2. Kammer: 37. Sitzung 347
- Protokoll2. Kammer: 38. Sitzung 371
- Protokoll1. Kammer: 40. Sitzung 395
- Protokoll2. Kammer: 40. Sitzung 403
- Protokoll1. Kammer: 42. Sitzung 413
- Protokoll1. Kammer: 43. Sitzung 419
- Protokoll2. Kammer: 42. Sitzung 435
- Protokoll1. Kammer: 44. Sitzung 443
- Protokoll2. Kammer: 43. Sitzung 453
- Protokoll1. Kammer: 45. Sitzung 461
- Protokoll2. Kammer: 44. Sitzung 471
- Protokoll1. Kammer: 45. Sitzung 475
- Protokoll1. Kammer: 47. Sitzung 487
- Protokoll2. Kammer: 47. Sitzung 495
- Protokoll1. Kammer: 48. Sitzung 503
- Protokoll1. Kammer: 49. Sitzung 509
- Protokoll1. Kammer: 50. Sitzung 517
- Protokoll2. Kammer: 50. Sitzung 521
- Protokoll1. Kammer: 51. Sitzung 531
- Protokoll2. Kammer: 52. Sitzung 547
- Protokoll1. Kammer: 53. Sitzung 555
- Protokoll2. Kammer: 53. Sitzung 561
- Protokoll1. Kammer: 54. Sitzung 569
- Protokoll2. Kammer: 54. Sitzung 575
- Protokoll2. Kammer: 55. Sitzung 591
- Protokoll1. Kammer: 57. Sitzung 599
- Protokoll1. Kammer: 58. Sitzung 607
- Protokoll2. Kammer: 57. Sitzung 615
- Protokoll1. Kammer: 59. Sitzung 619
- Protokoll2. Kammer: 58. Sitzung 627
- Protokoll1. Kammer: 62. Sitzung 639
- Protokoll2. Kammer: 59. Sitzung 647
- Protokoll2. Kammer: 60. Sitzung 659
- Protokoll2. Kammer: 61. Sitzung 675
- Protokoll1. Kammer: 66. Sitzung 683
- Protokoll2. Kammer: 62. Sitzung 691
- Protokoll2. Kammer: 63. Sitzung 699
- Protokoll2. Kammer: 64. Sitzung 707
- Protokoll1. Kammer: 68. Sitzung 711
- Protokoll2. Kammer: 65. Sitzung 719
- Protokoll1. Kammer: 69. Sitzung 725
- Protokoll1. Kammer: 70. Sitzung 733
- Protokoll1. Kammer: 71. Sitzung 741
- Protokoll1. Kammer: 72. Sitzung 753
- BandBand 1833,Januar-Juli 1
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Geistlichen, vor ihm zu erscheinen, leicht nicht Folge leisten würden, und wünscht daher dem h. noch die Worte beigefügt zu sehen: „oder daß derselbe auf Erfordern sich zum Sühnever suche nicht gestellt habe." Dieser Vorschlag findet aber die g e h ö r i g e Unterstützung nicht, nachdem noch v. Großmann bemerkt hat, daß es in einem solchen Falle dem Geistlichen freistünde, die Hilfe der Ge richte in Anspruch zu nehmen, welche den Parteien das Erschei nen dann anbefehlen würden. Prinz Johann laßt seinen Vorschlag, daß bei gemischten Ehen der Sühneversuch bloß vor Einem der beiden Geistlichen der Eheleute tentirt werden solle, fallen. Das Bedenken des Secretair Hartz, welcher das Wort „zuständigen" zu unbestimmt findet, wird durch den Einwand, daß hier nur Ehepaare gemeint seien, welche stets denselben Ge richtsstand hätten, gehoben. v. Großmann bemerkt, wie bisher ein dreifacher Süh neversuch stattgefunden habe, nämlich der erste vor dem Orts geistlichen, der zweite — nach beigebrachtem Zeugnisse über zuerst gepflogenen — vor dem Superintendenten, der dritte endlich in dem vom Consistorio festgesetzten Gütetermine. Un entschieden sei es bisher noch geblieben, ob der Sühneversuch vor dem Superintendenten auch inskünftige noch stattsinden solle. Daß dieß so sei, halte er schon um deßwillen für nöthig, weil die von dem Superintendenten versuchte Sühne häufig von gutem Erfolg gewesen sei. Entscheide man sich für den Wegfall, so müsse er, um wenigstens die Rechte der jetzt leben den Superintendenten zu bewahren, auf Entschädigung dersel ben wegen der wegfallenden Sporteln antragen. — Nachdem der Antrag wegen Fortdauer der Gütepflegung vor den Superintendenten die gehörige Unterstützung gefun den, bemerkt Staatsminister von Könneritz: Offenbar gehe aus den frühem Beschlüssen der hohen Kammer hervor, man wolle den Sühneversuch blos dem Ortspfarrer überlassen. Er stelle nicht in Abrede, daß ein Sühneversuch vor dem Superin tendenten wirksam auf die Parteien sein könne; allein er mache auch zugleich auf die daraus für letztere nothwendig entspringenden Kosten aufmerksam. Eine Entschädigung halte er um deswillen nicht für rechtmäßig, weil mit Wegfall der Arbeit auch die Gebühren dafür, als reine Remuneration für dieselbe, füglich nicht mehr gefordert werden könnten. Sonach würde am Ende kein Gesetz mehr gegeben werden dürfen, ohne nicht die in solcher Weife dadurch vielleicht Benachtheiligten zu entschädigen. v. Großmann widerspricht dem, und bemerkt, daß er nicht gewohnt sei zu sportuliren, und nicht im eignen Interesse, sondern durch seine Stellung zu diesem Anträge veranlaßt wor den sei. Der Erfolg der von dem Superintendenten übernom menen Sühneversuche sei immer sehr segensreich gewesen, ob gleich er nicht für dessen statistische Berechnung bürgen wolle; allein schon die amtliche Erfahrung, und in der Regel die höhere wissenschaftliche Bildung desselben sprechen dafür. Schon darin habe der katholische Geistliche viel voraus, daß er als an Gottes Statt handelnd gedacht werde, der protestantische hin gegen nur mittelbar, als von seiner Gemeinde berufen, wirke. Der Superintendent erhalte vom Staate keine Emolumente, als jährlich 16 Thlr. Tranksteuererlaß, und doch seien seiner Offt'cia- lien so viele und zeitraubende; eben der Versöhnungsversuch sei eine der bedeutendsten Einnahmen des Superintendenten, be sonders in größern Ephorien, gewesen. Als in Preußen die neue Organisation der Consistorien ins Leben getreten, habe kein Ephorus etwas an seinem Einkommen verloren, sondern im Gegentheile oft daran gewonnen. Bischof Mauermann: Er finde den Antrag V. Groß manns nicht mehr als billig. Versuche, die Parteien wieder zu vereinigen, könnten nicht ost genug angcftellt werden, weil dadurch den Scheidungen am meisten Einhalt gethan würde. — Auch Prinz Johann erklärt sich dafür, mit dem Bemerken, daß bei den Katholiken ein so häufiger Sühneversuch schon um deswillen nöthig werde, weil die Verehlichten zwar geschieden, so lange der andere Theil aber lebe, nicht anderweit verbunden werden könnten, und deshalb weit mehr Ursache haben, sich ver söhnlich zu zeigen, als die Protestanten. Das Präsidium geht nun zu der Frage über: Soll noch ein Sühneversuch vor dem Superintendenten statt finden? wel ches von 20 gegen 16 Stimmen verneint wird. So trägt nunmehr v. Großmann darauf an, daß sein Antrag wegen Entschädigung der Superintendenten in die Schrift ausgenommen werde. Auch dieses finden mehrere Mitglieder nicht für passend, und Staatsminister v. Könneritz erklärt: Es sei fern von ihm, das Einkommen der Superintendenten in irgend einer Rücksicht zu beschränken; dieses sei ihm überhaupt ein ganz fremdes Feld, er habe nur sagen wollen, daß der Wegfall gewisser Geschäfte, die bisher einen Theil der Einkünfte der Ephoren ausgemacht hätten, keinen rechtlichen Grund auf Entschädigung darböten, und daß dergleichen Ansprüche, welche man an den Staat mache, ihn bei der Ausführung zweckmäßiger Einrichtungen hindern müßten. v. Klien verwendet sich hierauf für den Antragsteller. Staatsminister v. Müller bemerkt: Er habe schon früher die hohe Kammer von der beabsichtigten neuen Organisation des Kirchenwesens in Kenntniß gesetzt, und wolle auch hier nament lich auf die den Superintendenturen bevorstehende wesentliche Veränderung aufmerksam machen, indem bei sich täglich häu fender Arbeit die Kräfte ihrer Vorstände nicht hinreichen und den Anforderungen allenthalben entsprechen könnten; es würde bei dieser neuen Einrichtung hauptsächlich auch auf die Schadlos haltung wegen etwaniger Verluste der Einkünfte mit gesehen werden, und möge man daher lieber erst diese abwarten. I). Großmann: Er könne bei der Unbestimmtheit der zu erwartenden Einrichtung nicht von seinem Anträge abgehen. — Es stellt hierauf der Präsident die Frage: Soll der Antrag wegen Entschädigung der Superintendenten für den Verlust der Gebühren bei Sühneversuchen unter Eheleuten in die Schrift ausgenommen werden? dieß bejahen 20 gegen 16 Stimmen.
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