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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1833,Januar-Juli
- Erscheinungsdatum
- 1833
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Sächsisches Staatsarchiv Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id31472147Z1
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id31472147Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-31472147Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 1. Kammer: 69. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833-06-21
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1833,Januar-Juli 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 1
- Protokoll1. Kammer: 1. Sitzung 9
- Protokoll1. Kammer: 2. Sitzung 11
- Protokoll1. Kammer: 3. Sitzung 15
- Protokoll1. Kammer: 4. Sitzung 19
- Protokoll1. Kammer: 5. Sitzung 23
- AbbildungGrundriss der Locale der ständischen Versammlungen in Dresden -
- Protokoll2. Kammer: 6. Sitzung 27
- Protokoll1. Kammer: 6. Sitzung 31
- Protokoll2. Kammer: 8. Sitzung 35
- Protokoll2. Kammer: 9. Sitzung 41
- Protokoll1. Kammer: 7. Sitzung 43
- Protokoll1. Kammer: 8. Sitzung 51
- Protokoll2. Kammer: 12. Sitzung 57
- Protokoll1. Kammer: 9. Sitzung 65
- Protokoll2. Kammer: 14. Sitzung 77
- Protokoll1. Kammer: 10. Sitzung 81
- Protokoll2. Kammer: 15. Sitzung 89
- Protokoll1. Kammer: 11. Sitzung 95
- Protokoll1. Kammer: 12. Sitzung 99
- Protokoll2. Kammer: 18. Sitzung 103
- Protokoll1. Kammer: 13. Sitzung 107
- Protokoll2. Kammer: 19. Sitzung 113
- Protokoll1. Kammer: 14. Sitzung 121
- Protokoll1. Kammer: 15. Sitzung 131
- Protokoll1. Kammer: 16. Sitzung 147
- Protokoll2. Kammer: 22. Sitzung 157
- Protokoll1. Kammer: 18. Sitzung 163
- Protokoll1. Kammer: 19. Sitzung 175
- Protokoll1. Kammer: 20 Sitzung 183
- Protokoll1. Kammer: 21. Sitzung 193
- Protokoll1. Kammer: 22. Sitzung 203
- Protokoll1. Kammer: 23. Sitzung 211
- Protokoll1. Kammer: 24. Sitzung 221
- Protokoll1. Kammer: 25. Sitzung 229
- Protokoll1. Kammer: 26. Sitzung 229
- Protokoll1. Kammer: 27. Sitzung 235
- Protokoll1. Kammer: 28. Sitzung 241
- Protokoll1. Kammer: 29. Sitzung 253
- Protokoll1. Kammer: 30. Sitzung 259
- Protokoll2. Kammer: 31. Sitzung 267
- Protokoll1. Kammer: 33. Sitzung 281
- Protokoll1. Kammer: 34. Sitzung 295
- Protokoll2. Kammer: 34. Sitzung 305
- Protokoll1. Kammer: 37. Sitzung 319
- Protokoll2. Kammer: 35. Sitzung 319
- Protokoll1. Kammer: 37. Sitzung (Beschluß) 327
- Protokoll1. Kammer: 38. Sitzung 331
- Protokoll2. Kammer: 36. Sitzung 339
- Protokoll2. Kammer: 37. Sitzung 347
- Protokoll2. Kammer: 38. Sitzung 371
- Protokoll1. Kammer: 40. Sitzung 395
- Protokoll2. Kammer: 40. Sitzung 403
- Protokoll1. Kammer: 42. Sitzung 413
- Protokoll1. Kammer: 43. Sitzung 419
- Protokoll2. Kammer: 42. Sitzung 435
- Protokoll1. Kammer: 44. Sitzung 443
- Protokoll2. Kammer: 43. Sitzung 453
- Protokoll1. Kammer: 45. Sitzung 461
- Protokoll2. Kammer: 44. Sitzung 471
- Protokoll1. Kammer: 45. Sitzung 475
- Protokoll1. Kammer: 47. Sitzung 487
- Protokoll2. Kammer: 47. Sitzung 495
- Protokoll1. Kammer: 48. Sitzung 503
- Protokoll1. Kammer: 49. Sitzung 509
- Protokoll1. Kammer: 50. Sitzung 517
- Protokoll2. Kammer: 50. Sitzung 521
- Protokoll1. Kammer: 51. Sitzung 531
- Protokoll2. Kammer: 52. Sitzung 547
- Protokoll1. Kammer: 53. Sitzung 555
- Protokoll2. Kammer: 53. Sitzung 561
- Protokoll1. Kammer: 54. Sitzung 569
- Protokoll2. Kammer: 54. Sitzung 575
- Protokoll2. Kammer: 55. Sitzung 591
- Protokoll1. Kammer: 57. Sitzung 599
- Protokoll1. Kammer: 58. Sitzung 607
- Protokoll2. Kammer: 57. Sitzung 615
- Protokoll1. Kammer: 59. Sitzung 619
- Protokoll2. Kammer: 58. Sitzung 627
- Protokoll1. Kammer: 62. Sitzung 639
- Protokoll2. Kammer: 59. Sitzung 647
- Protokoll2. Kammer: 60. Sitzung 659
- Protokoll2. Kammer: 61. Sitzung 675
- Protokoll1. Kammer: 66. Sitzung 683
- Protokoll2. Kammer: 62. Sitzung 691
- Protokoll2. Kammer: 63. Sitzung 699
- Protokoll2. Kammer: 64. Sitzung 707
- Protokoll1. Kammer: 68. Sitzung 711
- Protokoll2. Kammer: 65. Sitzung 719
- Protokoll1. Kammer: 69. Sitzung 725
- Protokoll1. Kammer: 70. Sitzung 733
- Protokoll1. Kammer: 71. Sitzung 741
- Protokoll1. Kammer: 72. Sitzung 753
- BandBand 1833,Januar-Juli 1
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-15 97. Außerordentliche Beilage zur Leipziger Zeitung. Dresden, Montags, den 1. Juli 1833. Nachrichten vom Landtage. Neun und sechzigste öffentliche Sitzung der ersten Kammer, am 21. Juni 1833. Die Sitzung ward ^11 Uhr eröffnet. Nach Verlesung des in der vorhergegangenen Session aufgenommenen Protocolls, wurde selbiges genehmigt, und durch die Mitglieder von Po- fern und v. Klien mit vollzogen. Auf der Registrande waren neu eingegangen: 1. v. Haase, Stellvertreter des Präsidenten in der 2. Kam mer, schlagt vor, einen Theil der den Standen vorgelegten Gesetze nicht zu berathen; Die Kammer beschloß, diesen Gegenstand, nachdem er im Aus zuge verlesen, so lange zurückzulegen, bis darüber ein Beschluß oder Antrag aus der 2. Kammer eingegangen sei. 2. Amtsaccessist Richard von Stern zu Chemnitz tragt auf Erweiterung des Wirkungskreises der Rechtscandidaten und der bei den Untergerichten zugelassenen Accessisten an; Hierzu bemerkt v. Deutlich: Daß dieser Antrag durch das zu erwartende Gesetz über die Qualisication zum Staats dienste vor der Hand als erledigt zu betrachten sein dürfte. Staatsminister v. Könneritz: Die Regierung habe be reits den vorigen Ständen ein solches Gesetz vorgelegt, welche es aber nicht eher für brauchbar erachtet hätten, als bis die Trennung der Verwaltung von der Justiz völlig bestimmt sei; diese Trennung sei bis jetzt aber noch nicht zu bewirken gewesen, und man könne überhaupt nicht voraussagen, ob sie sich mit auf die Untern Behörden erstrecken werde; weshalb den jetzigen Ständen ein solches Gesetz noch nicht habe vorgelegt werden können. Man resolvirte hierauf, diesen Gegenstand an die 4. Depu tation abzugeben. 3. Protocollextract der 2. Kammer vom 31. Mai, die Be- rathung über das Decret wegen der Peräquations - Ange legenheiten betreffend; An die 2. Deputation. 4. Bericht der 3. Deputation, den Antrag des Bürgermei sters Bernhardt in Betreff der Besoldungsabzüge bei den Communalbeamten betreffend; Zum Druck zu befördern, und auf die Tagesordnung zu bringen. 5. Petition der Schneiderinnung zu Chemnitz, die künftige Gewerbsordnung und mehrere darauf sich beziehende Wün sche betreffend; Man beschlieft, diesen Gegenstand einstweilen beizulegen, und ihn später derjenigen Deputation zu übergeben, welche sich mit dem zu erwartenden Gesrtze über das Gewerbswesen beschäfti gen werde. Auf der Tagesordnung, zu welcher man zuvörderst über geht, steht die Fortsetzung der Berathung über den Gesetzent wurf wegen der privilegirten Gerichtsstände. tz. 71. wird vom Referenten Bürgermeister Bernhardt verlesen: (Vollziehung des Gesetzes.) „Mit der Vollziehung dieses Gesetzes ist Unser Ministerium beauftragt. Dasselbe wird auch bestimmen, wenn das Gesetz in Wirksamkeit treten, und wie es mit den anhängigen Sachen, welche durch das Gesetz betroffen werden, zu halten sei." Das Deputationsgutachten hierzu lautet: Es ist noch zu gedenken zu §. 71- daß anstatt: „ist Unser Ministerium" es heißen soll: „sind Unsere Ministerien." Der tz. wird in der berichtigten Maße a llg em ei n ange nommen. Demnächst geht man zum letzten Theile des Deputations berichts über, welcher folgenden Inhalts ist: Herr Bischof Mauermann, Decan des Domstifts St. Petri zu Budissin, hat in einer an die erste Deputation der ersten Kam mer gerichteten schriftlichen Eingabe vom 31. März d. I. dieser Deputation seine Ansicht über das im Entwürfe vorliegende Ge setz, rücksichtlich depAnwendung desselben aufdieOberlausitz, mit- getheilt und darzuthun gesucht, daß die Bestimmungen des Ge setzes weder der Form noch der Materie nach, ohne Verletzung der bestehenden Verträge, für die Oberlausitz Giltigkeit erlangen können, s. der Form nach nicht, weil das Gesetz m den 11.20. 54—66. Veränderungen in der kirchlichen Verfassung einführen wolle, welche nach Z. 3. des Vertrags vom 9. December 1832 ohne der Oberlausitzischen Stände Zustimmung nicht vorgenom men werden könnten, b. in materieller Hinsichtmicht, weil die Bestimmungen des Gesetzes in jenen die hergebrachten Rechte der Oberlausitz im Wesentlichen beeinträchtigen und verletzen. Als solche Verletzung wird namentlich angegeben: as. die Aufhebung desprmlsxü lorl der katholischen Geistlichen, db. die Aufhebung der geistlichen Gerichtsbarkeit über geistliche Gebäude und Grundstücke, ce. die Verweisung der Verlöbniß- und Ehesachen bei gemisch ten Ehen an das weltliche Gericht, ckll. die Unterordnung des domstiftlichen Consistorii zu Budis- sin unter das Vicariatsgericht zu Dresden, , und beruft Herr Bischof Mauermann sich in dieser Beziehung auf die im Traditionsrecesse vom Jahre 1635 enthaltene allgemeine Zusicherung der Erhaltung des «tatus in Religionssachen in der Oberlausitz. — Drei Mitglieder der Deputation sind der An sicht, daß die receßmäßigen Rechte der katholischen Kirche in der Oberlausitz allerdings in mehreren Puncten durch das vorliegende Gesetz berührt werden, und daher durch einen allgemeinen, diesel ben sichernden §. in ihrem erweislichen Umfange erhalten werden
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