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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1833,Januar-Juli
- Erscheinungsdatum
- 1833
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Sächsisches Staatsarchiv Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id31472147Z1
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id31472147Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-31472147Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 1. Kammer: 70. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833-06-24
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1833,Januar-Juli 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 1
- Protokoll1. Kammer: 1. Sitzung 9
- Protokoll1. Kammer: 2. Sitzung 11
- Protokoll1. Kammer: 3. Sitzung 15
- Protokoll1. Kammer: 4. Sitzung 19
- Protokoll1. Kammer: 5. Sitzung 23
- AbbildungGrundriss der Locale der ständischen Versammlungen in Dresden -
- Protokoll2. Kammer: 6. Sitzung 27
- Protokoll1. Kammer: 6. Sitzung 31
- Protokoll2. Kammer: 8. Sitzung 35
- Protokoll2. Kammer: 9. Sitzung 41
- Protokoll1. Kammer: 7. Sitzung 43
- Protokoll1. Kammer: 8. Sitzung 51
- Protokoll2. Kammer: 12. Sitzung 57
- Protokoll1. Kammer: 9. Sitzung 65
- Protokoll2. Kammer: 14. Sitzung 77
- Protokoll1. Kammer: 10. Sitzung 81
- Protokoll2. Kammer: 15. Sitzung 89
- Protokoll1. Kammer: 11. Sitzung 95
- Protokoll1. Kammer: 12. Sitzung 99
- Protokoll2. Kammer: 18. Sitzung 103
- Protokoll1. Kammer: 13. Sitzung 107
- Protokoll2. Kammer: 19. Sitzung 113
- Protokoll1. Kammer: 14. Sitzung 121
- Protokoll1. Kammer: 15. Sitzung 131
- Protokoll1. Kammer: 16. Sitzung 147
- Protokoll2. Kammer: 22. Sitzung 157
- Protokoll1. Kammer: 18. Sitzung 163
- Protokoll1. Kammer: 19. Sitzung 175
- Protokoll1. Kammer: 20 Sitzung 183
- Protokoll1. Kammer: 21. Sitzung 193
- Protokoll1. Kammer: 22. Sitzung 203
- Protokoll1. Kammer: 23. Sitzung 211
- Protokoll1. Kammer: 24. Sitzung 221
- Protokoll1. Kammer: 25. Sitzung 229
- Protokoll1. Kammer: 26. Sitzung 229
- Protokoll1. Kammer: 27. Sitzung 235
- Protokoll1. Kammer: 28. Sitzung 241
- Protokoll1. Kammer: 29. Sitzung 253
- Protokoll1. Kammer: 30. Sitzung 259
- Protokoll2. Kammer: 31. Sitzung 267
- Protokoll1. Kammer: 33. Sitzung 281
- Protokoll1. Kammer: 34. Sitzung 295
- Protokoll2. Kammer: 34. Sitzung 305
- Protokoll1. Kammer: 37. Sitzung 319
- Protokoll2. Kammer: 35. Sitzung 319
- Protokoll1. Kammer: 37. Sitzung (Beschluß) 327
- Protokoll1. Kammer: 38. Sitzung 331
- Protokoll2. Kammer: 36. Sitzung 339
- Protokoll2. Kammer: 37. Sitzung 347
- Protokoll2. Kammer: 38. Sitzung 371
- Protokoll1. Kammer: 40. Sitzung 395
- Protokoll2. Kammer: 40. Sitzung 403
- Protokoll1. Kammer: 42. Sitzung 413
- Protokoll1. Kammer: 43. Sitzung 419
- Protokoll2. Kammer: 42. Sitzung 435
- Protokoll1. Kammer: 44. Sitzung 443
- Protokoll2. Kammer: 43. Sitzung 453
- Protokoll1. Kammer: 45. Sitzung 461
- Protokoll2. Kammer: 44. Sitzung 471
- Protokoll1. Kammer: 45. Sitzung 475
- Protokoll1. Kammer: 47. Sitzung 487
- Protokoll2. Kammer: 47. Sitzung 495
- Protokoll1. Kammer: 48. Sitzung 503
- Protokoll1. Kammer: 49. Sitzung 509
- Protokoll1. Kammer: 50. Sitzung 517
- Protokoll2. Kammer: 50. Sitzung 521
- Protokoll1. Kammer: 51. Sitzung 531
- Protokoll2. Kammer: 52. Sitzung 547
- Protokoll1. Kammer: 53. Sitzung 555
- Protokoll2. Kammer: 53. Sitzung 561
- Protokoll1. Kammer: 54. Sitzung 569
- Protokoll2. Kammer: 54. Sitzung 575
- Protokoll2. Kammer: 55. Sitzung 591
- Protokoll1. Kammer: 57. Sitzung 599
- Protokoll1. Kammer: 58. Sitzung 607
- Protokoll2. Kammer: 57. Sitzung 615
- Protokoll1. Kammer: 59. Sitzung 619
- Protokoll2. Kammer: 58. Sitzung 627
- Protokoll1. Kammer: 62. Sitzung 639
- Protokoll2. Kammer: 59. Sitzung 647
- Protokoll2. Kammer: 60. Sitzung 659
- Protokoll2. Kammer: 61. Sitzung 675
- Protokoll1. Kammer: 66. Sitzung 683
- Protokoll2. Kammer: 62. Sitzung 691
- Protokoll2. Kammer: 63. Sitzung 699
- Protokoll2. Kammer: 64. Sitzung 707
- Protokoll1. Kammer: 68. Sitzung 711
- Protokoll2. Kammer: 65. Sitzung 719
- Protokoll1. Kammer: 69. Sitzung 725
- Protokoll1. Kammer: 70. Sitzung 733
- Protokoll1. Kammer: 71. Sitzung 741
- Protokoll1. Kammer: 72. Sitzung 753
- BandBand 1833,Januar-Juli 1
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achtung des Gesetzentwurfes wegen Erfüllung der Militairpflicht ernannten außerordentlichen Deputation, die bei Abfassung des künftigen Hauptberichts zu beobachtende Form betreffend. Referent ist v. Einsiedel. Der Inhalt des vorläufigen Deputationsberichts ist im Auszuge folgender: Die mit Begutachtung eines Gesetzentwurfs beauftragten Deputationen hatten bisher die von ihnen vorzuschlagenden Ab änderungen der Kammer jedesmal in einer bestimmten Fassung vorgelegt. Bei dem vorliegenden Gesetze erscheine aber dieses Verfahren nicht ganz angemessen, indem die Deputation der Ansicht sei, mehrere in der mit vorgelegten Verordnung enthaltene Bestim mungen in das Gesetz selbst aufzunehmen, Vorschläge einer neuen Fassung des letzteren sich aber im Einzelnen ohne Uebersicht des Ganzen nicht füglich würden thun lassen. Die Deputation halte daher ein abweichendes Verfahren für zweckmäßig, wobei zwar jeder einzelne abzuändernde des Gesetzentwurfs und jede in den selben aufzunehmende Position des Verordnungsentwurfs beson ders zu begutachten, jedoch nur im Allgemeinen die Ansicht dar über festzustellen sein werde, dergestalt daß die wörtliche Fassung der letzten Hauptredaction des Gesetzes Vorbehalten bliebe. Aus der Landtagsordnung möchte ein Grund gegen diesen Antrag nicht herzuleiten sein, da dieselbe im Z. 79. eine Vorlegung in bestimmter Redaction nur hinsichtlich der von den einzelnen Mitgliedern der Kammer beantragten Modisicationen vorschreibe. Vielmehr werde dieses Verfahren zu Abkürzung der Berathung führen. Da jedoch dasselbeauch auf die Form der künftigenVer- handlung von Einfluß sein werde, habe die Deputation sich ver anlaßt gefunden, zunächst diesen Vorbericht zu erstatten. Referent v. Einsiedel: Die Deputation konnte sich nicht verhehlen, daß sie wohl in mancher Hinsicht nichts Geringes unternähme, wenn sie durch diesen Bericht der Kammer den Weg zeigen wollte, welchen selbige bei ihren künftigen Verhandlungen einschlagen möge. Allein die Gründe, die für die vorzuschlagende Veränderung sprachen, schienen der Deputation so wichtig, daß sie es für unerläßliche Schuldigkeit ansah, diesen Gegenstand zur Entscheidung der Kammer vorzulegen und unter den obwaltenden Umständen Genehmigung des vorgeschlagenen Verfahrens hofft. Staatsminister v. Zezschwitz: Ohne der Berathung der hohen Kammer über diesen Gegenstand in irgend einer Hinsicht vorgreifen zu wollen, sähe er sich doch Folgendes zu äußern ver anlaßt: Obwohl das Princip des Gesetzes dahin gehe, Gleichheit bei der Verpflichtung zum Militärdienst herbeizuführen, so würden doch durch die nothwendige Berücksichtigung des Staats- und Familienrechts dabei gewisse Ausnahmen nöthig. Die Bestim mungen über dieselben seien aber ganz davon abhängig, ob das vorgeschlagene Princip der Stellvertretung genehmiget werde, in dem sodann die Exemtionen sehr beschränkt werden könnten. Von den hierüber anzunehmenden Grundsätzen seien die meisten der Pa ragraphen sowohl des Gesetzes als der demselben beigefügten Ver ordnung abhängig. Rein unmöglich werde es daher sein, über irgend einen Paragraph einen Beschluß zu fassen oder ihn anzu nehmen, ohne vorher über das Hauptprincip einig zu sein. Zudem sei es wohl möglich, daß die Kammer von der Ansicht der Depu tation abweiche, da werde dann leicht in der Fassung Dieses oder Jenes übersehen werden können. Der Vorschlag der Deputation sei deshalb sehr zweckmäßig. Er glaube aber, daß man noch wei ter gehen möchte, und schlage deshalb vor, die Deputation möge zuvörderst in einem zweiten Vorberichte die Hauptprincipien des Gesetzes und ihre Ansicht darüber aufstellen. Fänden dann die Hauptgrundsätze des Gesetzes Beifall, so könne die Deputation ihre Arbeiten mit Erfolg fortsetzen; werde aber nur einer der Hauptgrundsatze nicht angenommen, so müsse das ganze Gesetz umgearbeitet werden. V. Deutrich erklärt sich mit dem Anträge einverstanden, umsomehr, da die Erfahrung bewiesen habe, daß da, wo zwei Principien sich einander entgegenftünden, die Ansichten der Kam mer oftmals mit denen der Deputation nicht in Einklang zu bringen gewesen wären. Es sei daher unumgänglich nothwendig, daß man zuvor die Principien feststelle, welche die Kammer dem Ge setze untergelegt wissen wolle. Wenn man sich hierüber gefaßt haben werde, möchte die Sache zuvörderst an die 2. Kammer ge bracht werden, damit dann, wenn beide Kammern im Einver- standniß seien, mit Sicherheit fortgearbeitet werden könne. Der tz. 124. der Landtagsordnung scheine einem solchen Verfahren auch nicht entgegen zu stehen. Prinz Johann pflichtet sowohl dem Anträge des Staats- ministerS v. Zezschwitz, als dem des 0. Deutrich bei. Hinsichtlich der Fassung bemerkt er, daß, wenn man auch mit Zuversicht er warten könne, die Regierung werde nach Feststellung der Haupt principien die Nedaction im Sinne der Kammer bewirken, so scheine es doch nöthig, auch über die Fassung einig zu werden, und ein Einverstandniß darüber herzustellen. Sei die Kammer hiermit einverstanden, so möge man entweder der Deputation die Fassung überlassen, oder sie der Regierung in der Maße anheim stellen, daß dieselbe nochmals mitgetheilt, und von der Deputa tion geprüft werde, welche dann der Kammer über ihre etwaigen Bedenken Vortrag erstatten möchte. Referent v. Einsiedel stimmt der ausgesprochenen An sicht des Kriegsministers bei. Die Deputation habe ohnehin die Absicht gehabt, in ihrem Berichte die Hauptprincipien des Ge setzentwurfs voranzustellen. v. Großmann stimmt für die gemachten Vorschläge, in dem er sie schon früher, zwar ohne Erfolg, in Anregung gebracht habe, und dadurch die Verhandlungen wahrhaft rationell und fruchtbar werden, zugleich auch eine Geld- und Zeitersparniß herbeiführen würden. v. Crusius: Die Deputation habe nicht zu weit in ihren
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