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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 13.1888
- Erscheinungsdatum
- 1888
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.b
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454432Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454432Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454432Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 21 (26. Mai 1888)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Aus dem alten Leipziger Innungsleben
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 13.1888 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (7. Januar 1888) 1
- AusgabeNr. 2 (14. Januar 1888) 9
- AusgabeNr. 3 (21. Januar 1888) 17
- AusgabeNr. 4 (28. Januar 1888) 25
- AusgabeNr. 5 (4. Februar 1888) 33
- AusgabeNr. 6 (11. Februar 1888) 41
- AusgabeNr. 7 (18. Februar 1888) 49
- AusgabeNr. 8 (25. Februar 1888) 57
- AusgabeNr. 9 (3. März 1888) 65
- AusgabeNr. 10 (10. März 1888) 73
- AusgabeNr. 11 (17. März 1888) 81
- AusgabeNr. 12 (24. März 1888) 89
- AusgabeNr. 13 (31. März 1888) 97
- AusgabeNr. 14 (7. April 1888) 105
- AusgabeNr. 15 (14. April 1888) 113
- AusgabeNr. 16 (21. April 1888) 121
- AusgabeNr. 17 (28. April 1888) 129
- AusgabeNr. 18 (5. Mai 1888) 137
- AusgabeNr. 19 (12. Mai 1888) 145
- AusgabeNr. 20 (19. Mai 1888) 153
- AusgabeNr. 21 (26. Mai 1888) 161
- ArtikelAus dem alten Leipziger Innungsleben 161
- ArtikelAufruf an die Uhrenfabrikanten der Schweiz 164
- ArtikelPopuläre astronomische Vorträge, gehalten vom Mathematiker Herrn ... 164
- ArtikelKiste für Ausstellungen 165
- ArtikelAllgemeinnützige Aufklärungen über Patentwesen 165
- ArtikelVerschiedenes 166
- ArtikelAnzeigen 167
- AusgabeNr. 22 (2. Juni 1888) 169
- AusgabeNr. 23 (9. Juni 1888) 177
- AusgabeNr. 24 (16. Juni 1888) 185
- AusgabeNr. 25 (23. Juni 1888) 193
- AusgabeNr. 26 (30. Juni 1888) 201
- AusgabeNr. 27 (7. Juli 1888) 209
- AusgabeNr. 28 (14. Juli 1888) 217
- AusgabeNr. 29 (21. Juli 1888) 225
- AusgabeNr. 30 (28. Juli 1888) 233
- AusgabeNr. 31 (4. August 1888) 241
- AusgabeNr. 32 (11. August 1888) 249
- AusgabeNr. 33 (18. August 1888) 257
- AusgabeNr. 34 (25. August 1888) 265
- AusgabeNr. 35 (1. September 1888) 273
- AusgabeNr. 36 (8. September 1888) 281
- AusgabeNr. 37 (15. September 1888) 289
- AusgabeNr. 38 (22. September 1888) 297
- AusgabeNr. 39 (29. September 1888) 305
- AusgabeNr. 40 (6. Oktober 1888) 313
- AusgabeNr. 41 (13. Oktober 1888) 321
- AusgabeNr. 42 (20. Oktober 1888) 329
- AusgabeNr. 43 (27. Oktober 1888) 337
- AusgabeNr. 44 (3. November 1888) 345
- AusgabeNr. 45 (10. November 1888) 353
- AusgabeNr. 46 (17. November 1888) 361
- AusgabeNr. 47 (24. November 1888) 369
- AusgabeNr. 48 (1. Dezember 1888) 377
- AusgabeNr. 49 (8. Dezember 1888) 385
- AusgabeNr. 50 (15. Dezember 1888) 393
- AusgabeNr. 51 (22. Dezember 1888) 401
- AusgabeNr. 52 (29. Dezember 1888) 409
- BandBand 13.1888 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
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- Links
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-Erscheint wöchentl. — Abonnementspr. pro Quart. 2 Mk. — Oesterr. Währ. fl. 1,20. — Inserate die igespalt. Petitzeile oder deren Raum 25 Pf., bei Wiederholungen 2—3 Mal 10%, 4—8 Mal 20%, 9—26 Mal 33%%, 27—52 Mal 50% Rabatt. — Arbeitsmarkt pro Zeile 15 Pf. HALLE a. S., den 26. Mai 1888. Alle Buchhandlungen und Postämter nehmen Bestellungen an. Verantwortlicher Redakteur: Ferdinand Rosenkranz in Leipzig. Verlag von Wilhelm Knapp in Halle a. S. Inhalt: Aus dem alten Leipziger Innungsleben. — Aufruf an die Uhrenfabrifeanten der Schweiz. — Populäre astronomische Yorträge. (Fortsetzung.) Kiste für Ausstellungen. — Allgemeinnützige Aufklärungen über Patentwesen. — Verschiedenes. — Anzeigen. JPP*'~ Zur Beachtung! Alle für die Expedition bestimmten Geld-, Brief- und Inseratensendungen, ferner Abonnementshestellungen sind stets zu adressiren an die Expedition des „Allgemeinen Journals der Uhrmacherkunst“, Wilhelm Knapp in Halle a. S. Aus dem alten Leipziger Inniingslelbeii. Die Uhrmacher-Innung. Zu einer Zeit, wie die gegenwärtige, wo man so vielfach bestrebt ist, das Gute, welches den alten Innungen eigen war, mit Hinweglassung der Schattenseiten derselben, von neuem zu beleben, ist es wohl am Platze, näheres über die Einrichtungen der alten Innungen zu erfahren. Hierzu bietet nun ein Innungs statut die beste Gelegenheit und im Nachfolgenden wird der Inhalt des Statutes der Leipziger Uhrmacher-Innung vom 19. März des Jahres 1779 den Lesern unseres Journals unterbreitet werden. Das genannte Statut ist auf grosse Pergamentblätter ge schrieben und macht mit dem daran hängenden umfangreichen Siegel, das in eiuer mit Deckel versehenen Holzkapsel befindlich, einen ehrwürdigen Eindruck. Das Statut hat seine Aufbewahrung noch heutigen Tages in der Innungslade erhalten, aufgestellt im Museum für die Geschichte Leipzigs. Die hiesige Innung selbst ist seit einigen Jahren aufgelöst und eine neue bisher noch nicht begründet worden; in Dresden ist das letztere schon länger geschehen, die alte Innung musste sich ebenfalls auflösen, es bildete sich aber bald wieder eine neue, auf Grund der gegenwärtig geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Die Leipziger und Dresdener Innung standen in der alten Zeit in vielfachen Wechselbeziehungen zu einander; es sind auch beide aus den gemeinsamen Innungen der Schlosser, Sporer, Büchsen- und Windenmacher hervorgegangen. Der Leipziger Uhrmacher-Innung wurde im Jahre 1779 das Privilegium ertheilt, dessen Wortlaut nachfolgend wiedergegeben ist. Ausser diesem Statut giebt es noch ein um Jahrzehnte früheres, welches in manchen Punkten strenger abgefasst ist; dasselbe ist auch noch vorhanden, und aus den nachfolgend gegebenen Anmerkungen sind die hauptsächlichsten Abweichungen zu ersehen. Die Bechtschreibung und der Styl der alten Schriftstücke ist nach den Originalen erhalten worden, um den Sätzen die Eigenart zu bewahren. Der Inhalt der wichtigsten Innungsartikel betrifft folgendes: im Art. I über das Aller des Lehrlings; im Art. II die Dauer der Lehrzeit, 4 Jahre betragend, oder 5, wenn der Lehrling Kleider und Wäsche vom Lehrherrn erhalten hat. Art. III handelt von der Probezeit, Art. IV von der Anmeldung und Art. Y von der Vorstellung des Lehrlings bei der Innungs-Zusammen kunft und die Aufbewahrung seines Geburtsscheines in der Innungslade. Art. VI handelt von den Gebühren; bei der An meldung des Lehrlings 12 Groschen Einschreibegeld und 2 Groschen für die Armen; fürs Lossprechen war 1 Thaler zur Lade zu ent richten und 1 Thaler für den Lehrbrief. Art. VII besagt, dass ein Entweichen des Lehrlings aus der Lehre streng geahndet wurde, denn wenn der Betreffende binnen 6 Wochen nicht wieder in die Lehre eintrat, ging das Lehrgeld verloren und ebenso das Bett, welches der Lehrling beim Antritt der Lehre mitzubringen hatte. Kehrte er aber zurück, so musste er für jeden ausge bliebenen Tag eine Woche länger in der Lehre bleiben; einen Monat länger für jeden fehlenden Tag pflegten besonders strenge Meister vorzulesen, um dem Lehrling der alten Schule ein heim liches Grauen einzuprägen. Der Art. VIII war vom Gesetzgeber bestimmt, den Lehrling vor schlechter Behandlung zu schützen. Der Uebergang zu einem anderen Beruf konnte nach Art. IX nur während der ersten Hälfte der Lehrzeit stattfinden, der betreffende Lehrling musste dabei geloben, niemals Pfuscherei zu treiben. Nach Art. XIII betrug die Zeit der Wanderschaft 2 Jahre, doch konnte dieselbe in aussergewöhnlichen Fällen ganz oder theilweise erlassen werden. Nach Art. XIV musste der Gehilfe um 10 Uhr Abends zu Hause sein, „damit er zur Arbeit nicht ungeschickt werde und in einen unordentlichen Lebenswandel verfalle“; er erhielt im Betretungsfalle eine Busse von 12 Groschen, welche der Meister im Fall er den Gehilfen nicht anzeigte, zur Innungslade zahlen musste. Die Arbeitszeit war nach Art. XV auf 14 Stunden an gesetzt und dauerte, mit Ausnahme der Mittagszeit, von früh 5 bis Abends 7 Uhr. Kein Gehilfe durfte nach Art. XVI die Stelle
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