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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 13.1888
- Erscheinungsdatum
- 1888
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.b
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454432Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454432Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454432Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 38 (22. September 1888)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Bestimmungen über Konkurrenz-Prüfung von Marine-Chronometern auf der Deutschen Seewarte zu Hamburg
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 13.1888 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (7. Januar 1888) 1
- AusgabeNr. 2 (14. Januar 1888) 9
- AusgabeNr. 3 (21. Januar 1888) 17
- AusgabeNr. 4 (28. Januar 1888) 25
- AusgabeNr. 5 (4. Februar 1888) 33
- AusgabeNr. 6 (11. Februar 1888) 41
- AusgabeNr. 7 (18. Februar 1888) 49
- AusgabeNr. 8 (25. Februar 1888) 57
- AusgabeNr. 9 (3. März 1888) 65
- AusgabeNr. 10 (10. März 1888) 73
- AusgabeNr. 11 (17. März 1888) 81
- AusgabeNr. 12 (24. März 1888) 89
- AusgabeNr. 13 (31. März 1888) 97
- AusgabeNr. 14 (7. April 1888) 105
- AusgabeNr. 15 (14. April 1888) 113
- AusgabeNr. 16 (21. April 1888) 121
- AusgabeNr. 17 (28. April 1888) 129
- AusgabeNr. 18 (5. Mai 1888) 137
- AusgabeNr. 19 (12. Mai 1888) 145
- AusgabeNr. 20 (19. Mai 1888) 153
- AusgabeNr. 21 (26. Mai 1888) 161
- AusgabeNr. 22 (2. Juni 1888) 169
- AusgabeNr. 23 (9. Juni 1888) 177
- AusgabeNr. 24 (16. Juni 1888) 185
- AusgabeNr. 25 (23. Juni 1888) 193
- AusgabeNr. 26 (30. Juni 1888) 201
- AusgabeNr. 27 (7. Juli 1888) 209
- AusgabeNr. 28 (14. Juli 1888) 217
- AusgabeNr. 29 (21. Juli 1888) 225
- AusgabeNr. 30 (28. Juli 1888) 233
- AusgabeNr. 31 (4. August 1888) 241
- AusgabeNr. 32 (11. August 1888) 249
- AusgabeNr. 33 (18. August 1888) 257
- AusgabeNr. 34 (25. August 1888) 265
- AusgabeNr. 35 (1. September 1888) 273
- AusgabeNr. 36 (8. September 1888) 281
- AusgabeNr. 37 (15. September 1888) 289
- AusgabeNr. 38 (22. September 1888) 297
- ArtikelBestimmungen über Konkurrenz-Prüfung von Marine-Chronometern auf ... 297
- ArtikelUhrmacherschule zu Solothurn 298
- ArtikelDer Werth von Patenten und die Patentverwerthung (III) 299
- ArtikelWelche Fehler kommen beim Ankergange vor und wie werden ... 300
- ArtikelUeber das Tragen zweier Taschenuhren im vorigen Jahrhundert 301
- ArtikelAllgemeinnützige Aufklärungen über Patentwesen 302
- ArtikelVerschiedenes 302
- ArtikelAnzeigen 303
- AusgabeNr. 39 (29. September 1888) 305
- AusgabeNr. 40 (6. Oktober 1888) 313
- AusgabeNr. 41 (13. Oktober 1888) 321
- AusgabeNr. 42 (20. Oktober 1888) 329
- AusgabeNr. 43 (27. Oktober 1888) 337
- AusgabeNr. 44 (3. November 1888) 345
- AusgabeNr. 45 (10. November 1888) 353
- AusgabeNr. 46 (17. November 1888) 361
- AusgabeNr. 47 (24. November 1888) 369
- AusgabeNr. 48 (1. Dezember 1888) 377
- AusgabeNr. 49 (8. Dezember 1888) 385
- AusgabeNr. 50 (15. Dezember 1888) 393
- AusgabeNr. 51 (22. Dezember 1888) 401
- AusgabeNr. 52 (29. Dezember 1888) 409
- BandBand 13.1888 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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38 Erscheint wöchentl. — Abonnementspr. pro Quart. 2 Mk. — Oesterr. Währ. tl. 1,20. Inserate die Igespalt. Petitzeile oder deren Raum Wiederh bangen 2—3 Mal 10%, 4—8 Mal 20%, 9—26 Mal 33 /s%i 27—52 Mal 50% Rabatt. — Arbeitsmarkt pro Zeile 15 Pf. HALLE a. S., den 22. September 1888. Alle Buchhandlungen und Postämter nehmen Bestellungen an. Yerantwörtlicher Redakteur: Ferdinand Rosenkranz in Leipzig Verlag von Wilhelm Knapp in Halle a. S. Mit Nummer 40 beginnt das IV. Quartal des „ Allgemeinen Journals der Uhrmachcrkuiist 44 . Es wird daher uni schleunige Erneuerung des Abonnements gebeten, damit die Weiterlieferung ohne Verzögerung geschehen kann. Bestellungen nehmen entgegen: alle Buchhandlungen und Postämter des In- und Auslandes, sowie die Expedition des „Allgemeinen Journals der Uhrmacherkunst“ in Halle a. S., Mühlweg 19. Bestimmungen über die Konkurrenz-Prüfungen von Marine-Chronometern auf der Deutschen Seewarte zu Hamburg. NIL Konkurrenz-Prüfung vom 11. November 1888 bis 20. April 1889. In Gemässheit der vom Chef der Kaiserlichen Admiralität unterm 2. Dezember 1875 erlassenen Instruktion für die Deutsche Seewarte, § 2 unter 4, wird in Hamburg auf der, der Leitung der dortigen Sternwarte unterstellten Abtheilung IV der Seewarte (Chronometer-Prüfungs-Institut) in der Zeit vom 11.November 1888 bis 20. April 1889 die zwölfte der alljährlich zu veranstaltenden Konkurrenz - Prüfungen von Marine-Chronometern abgehalten werden, zu welcher es jedem im Gebiete des Deutschen Reiches etablirten Uhrmacher freistehen wird, bis zu sechs von ihm angefertigte Marine-Chronometer unter Beachtung der nach stehenden Bedingungen und Tragung der Transportkosten sowie der Verantwortung einzusenden. Die Chronometer werden innerhalb dieses Zeitraumes in den zu diesem Zwecke im Gebäude der Abtheilung IV besonders eingerichteten Räumlichkeiten in 10tägigen Intervallen wiederholt successive verschiedenen Temperaturen von etwa 5 bis 30 Grad der hunderttheiligen Skala ausgesetzt werden, und wird ihr Ver halten, mit Bezug aut die sieh dabei etwa herausstellenden Unregelmässigkeiten im Gange, sorgfältig beobachtet werden. Nach beendigter Prüfung werden die Chronometer ihrer Güte nach so geordnet werden, dass dasjenige Chronometer, bei welchem der Unterschied zwischen dem grössten und kleinsten eintägigen^ Gange (Betrag a) plus dem doppelten Betrage der grössten Schwankung im eintägigen Gange von einer Dekade zur folgenden (Betrag 5), vermehrt um den genäherten Mittelwerth der Acceleration (Betrag c) ein Minimum ist, den ersten Rang in der zu veröffentlichenden Prüfungsliste einnimmt, und die anderen Chronometer nach der Zunahme der Summe dieser drei numerischen Grössen naehfolgen. Einer Verfügung der Kaiserlichen Admiralität vom 24. August v. J. zufolge wird auch in diesem Jahre eine Prämiirung von Chronometern stattfinden, an welcher die geprüften Instrumente nach den bei der Prüfung erzielten Resultaten in der Weise theilnehmen, dass das in der Liste die erste Stelle einnehmende Chronometer, jedoch unter der Bedingung, dass der Betrag a-\-2b-\-c den Werth von 2,5 Sek. nicht erreicht, voransteht. Innerhalb dieser I. Klasse, welche allein zur Prämiirung berechtigt ist, werden die einzelnen Chronometer nach den Beträgen a-f-2ö-f-c (der geringere Betrag stets voran) geordnet, Die erste Prämie beträgt 700 Alk., das die zweite Stelle einnehmende Chronometer erhält eine Prämie von 600 Mk. und die vier folgenden Instru mente erhalten eine solche von resp. 500, 400, 300 und 300 Alk. Es können demnach 6 Chronometer, welche jedoch der ersten Klasse angehören müssen, prämiirt werden, ohne dass dieser Prämienfonds nothwendigerweise erschöpft zu werden braucht, Die Prämiirung eines Chronometers ist indessen mit davon abhängig zu machen, dass der Besitzer desselben sich verpflichtet, dasselbe der Kaiserlichen Marine auf deren Wunsch für den Preis von 600 Mk. zu überlassen. Ein und dasselbe Chronometer kann nur einmal prämiirt werden. Den einzusendenden Instrumenten ist beizufügen eine genaue Angabe über die Zeit der Fertigstellung, die Art der Kompensation und der Hemmung unter Beigabe einer dieselben erläuternden Skizze, sowie die Zeit der letzten Reinigung, da nur Uhren, welche innerhalb eines Jahres vor Beginn der Prüfung gereinigt wurden, bei der Prämiirung berücksichtigt werden können. Bezüglich des Ankaufs von Chronometern behält sich die Kaiserliche Admiralität die freie Wahl vor, wird aber, wie schon bemerkt, für jedes in ihren Besitz übergehende Instrument neben der auf dasselbe entfallenden Prämie noch 600 Alk. zahlen. Nach Beendigung der Prüfung wird einem jeden Fabrikanten ein von der Direktion der Seewarte unterzeichnetes und mit dem Dienstsiegel versehenes Attest über das Verhalten der von ihm
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