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Erzgebirgischer Volksfreund : 20.02.1919
- Erscheinungsdatum
- 1919-02-20
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1735709689-191902201
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1735709689-19190220
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1735709689-19190220
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungErzgebirgischer Volksfreund
- Jahr1919
- Monat1919-02
- Tag1919-02-20
- Monat1919-02
- Jahr1919
- Titel
- Erzgebirgischer Volksfreund : 20.02.1919
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WMMkAWMr Donnerstag, den 20. Februar 1S1S Nr. 42 72. Jahrg SS» »« .»r»,«»lr,Nch« Dol'»!»»«»' «nchOnl »,»» «u «»»nab»« d« Ta,« na» Sann- und ll«k!Iag«n. w«»»a»»r«>»< »anal»» Mar» I.L0 durch »I« «uslrlg-r ^ in- «au,; durch dN P-II dK>,«n „«„ll^rltch M-rd 4.»r, manalUch Mar» I.S«. «n,«I,<n»r«>»i Im «mlsblattbeprl, d«r Raum d«r I Ip. Lalo»»!,««« so Pla., ausu-ilrl, SS PI,.. Im anE-n Teil »I« halb« J«U« I.40PK- Im RililomrlUl »Ug«tt« IL0M». ! P»-Ich«ch-a»n«»< Leipzig Nr. lSLSS. II«llm. «In« «ew«r »!r dl« «ulnadm» am aar,,Iän<«d«n«, L-a« lawl« an »«»«>««« Sl«» mir» I - nichi auch ,i»I für »I« SUchM«»»« durch g«n». 1 »«ine Beronlworlung. - Uni«rdr«chung<n dm Srlchdtt»-1 dttrUdr- begründ«» ?rii,e Nnlprüch«. D«I 3-d>u»m-«rp>, I und «anduri a«U«n Rabatt« als nichi „nsadatt. I tzaupi,«,chLsid^«n«n In »u«, Lddui». s»»««d«r, mchl echwarzinderg. , I der Amkshaupkmannschasten Schwarzen» ^Ugeomri * -Uinrsoiurl borg und Zwickau, sowie dsr Slaals- und Städtischen Behörden in Aue, Grünhaln, Kartenstein, Johanngeorgenstadt, Löbnitz, Neustädtel, Schneeberg, Schwarzenberg bzw. Wildenfels. Verlag von C. M. Gärtner, Aue, Erzgeb. F«mspr«ch - Anschlüsse: Aue 8t, Lößnitz (Amt Aue) 440, Schneeberg 10. Schwarzenberg 19. Drahtanschrift: Dolkssreund Aueerzgedirge. Stenerkassierer und Sparkassenkonlrolleur, nicht unter 2l Jahre alt, mit allen Arbeiten einer umfangreichen Gemeinde«, Spar- und Girokasse voll» ständig vertraut, auch zur Vertretung des Kauplkassierers befähigt, tür l. April dieses Jahres gesucht. Iahresgeholt zunächst 1800 Mk. einschließlich Teuerungszulagen. Gehaltsregelung durch Staffel bevorstehend» Gesuche mit Lebenslauf und Zeugnissen bis 8. März erdeten. Bockau» den 16. Februar ISIS. Ser Semeinberal. , Illgen, Gemeindevorstand. Schutzmannsstelle für abwechselnden Tages« und Nachtdienst am 1. April zu besetzen. Gehalt elnfchNetzttch Teuerungs zulagen zunächst 1300 M, freie Wohnung, Heizung und Beleuchtung im Gemeindeamt- Der SleUeninhab« muh Schreibgewandtheit, unbedingte Zuverlässigkeit, Ehrlichkeit und Ordnungsliebe besitzen, die Ehesnn» hat die Keizung und Reinhaltung der Gemeindeamtsräume zu besorgen. Gshaltsregelung durch Staffel steht bevor. Bewerbungen mit Lebenslauf und Zeugnissen bis 8. Marz erbeten. Bockau, den lS. Februar lSlS. Der «emetnberat. Illgen, Gemeindeoorsland. Oberwiesenthaler Slaalssorslrevter Gasthaus „Deutsches «aus" in Buchholz. Donnerstag, den 27. Februar 1919, vorm. ',10 Uhrr 2 Stück Harts Klötze von 16/,S cm Oberstärke, 4342 Slück weiche Klötze 8-30 cm Oberstärke, 24 rm weiche Nutzscheile, 20 rm weiche Nuhknüppel, 24,5 rm weiche Zacken. Kahlschläge in den Abt. 2, 20, 2l, Absäumung in den Abt. 28, 3S, Bruch- und Dürrhölzer in den Abt. 57, 58 und 64. Forflrevieroerwattung Oberwiesenthal. Forstrenlamt Annabers. Der am 25. Februar 1919 zusammentretenden Volkskammer -soll folgender im Gesamtministerium beschlossener Entwurf eines ivorläufigen Grundgesetzes für den Freistaat Sachsen vorgelegt wer den: 1. Die Volkskammer. 8 1. Die auf Grund des Landeswahlaesetzes vom 27. Dezember ,1918 einberufene Volkskammer übt vorbehältlich der Volksabstim- -mung nach 8 15 die gesetzgebende Gewalt ans und überwacht die > Durchführung der Gesetze. Sie gibt sich ihre Geschäftsordnung. s 8 2. (1) Die Wahlen der Abgeordneten werden durch einen von -der Volkskammer eingesetzten Ausschuß geprüft. (2) Jeder Wahlberechtigte kann gegen die Gültigkeit derWahlen i binnen 2 Wochen nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes bei der i Volkskammer schriftlich Einspruch erheben. Der Einspruch ist zu be° ! gründen. (3) Das Ergebnis der Wahlprüfung ist der Volkskammer zur 'Beschlußfassung vorzulegen. 8 3. Die Vorschriften der bisherigen Verfassung über die per- 'sönliche Unverletzlichkeit der Abgeordneten sind entsprechend anzu- - wenden. - 8 4. Gesetzentwürfe werden vom Gesamtministerium bei der s Volkskammer eingebracht oder von der Volkskammer dem Gesamt- Minlsterium überwiesen. Den ihm überwiesenen Entwurf hat das ^Gesamtministerium zu prüfen und abgeändert oder unverändert der Volkskammer zur endgültigen Beschlußfassung wieder vorzulegen. 8 5. Gesetze kommen durch einfachen Mehrheitsbeschluß der Volkskammer bei Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Abge- ! ordneten zustande. 8 S. (1) Alle Einnahmen und Ausgaben des Staates müssen in j einem allgemeinen Staatshaushalt-Plan oder, soweit für ein Unter- ' nehmen des Staates ein getrennter Haushalt geführt wird, in einem /besonderen Haushaltplan festgestellt werden. Die Feststellung ae- - kchieht auf em Jahr durch Gesetz. Nach Ablauf des Jahres bleibt «das Gesamtministerium bis zum Inkrafttreten des neuen Gesekes -über die Feststellung der allgemeinen oder des besonderen Staats- ! haushalt-Planes ermächtigt, die rechtlich begründeten VccpsUaMil- jgen des Staates zu erfüllen, die Verwaltung fortzuführcn und zu - diesem Zwecke die nötigen Ausgaben zu leisten, die bisherigen Steu- i ern und Abgaben weiter zu erheben, sowie Schatzanweisungen aus- >zugeben. i (2) Der Staatshaushalt-Plan und der Haushaltvlan Les Staat- ' lichen Elektrizitätsunterrehmens für die Jahre 1918/19 bleiben gül tig. Wesentliche Abweichungen sind der Volkskammer vorzulegen i und unterstehen ihrer Bewilligung. 8 7. Auf Antrag von mindestens einem Drittel der Abgeord- ! neten sind Untersuchungsausschüsse aus der Mitte der Volkskammer § einzusetzen, in denen die Parteien vertreten fein müssen, denen die - Antragsteller angehören. 8 8. (1) Jeder Minister und jeder der Volkskammer als Negie- , rungsvertreter benannter Beamte ist berechtigt, an den Beratungen j der Volkskammer und ihrer Ausschüsse teilzunehmcn. , (2) Die Minister sind auf Verlangen der Volkskammer oder - eines Ausschusses verpflichtet zu erscheinen undAuskunft zu erteilen. (3) Die Minister und die Regiernngsvertreter müssen gehört j werden, so oft sie cs verlangen. ß 9. (1) Die Volkskammer vertagt sich nach eigenem Beschluß. (2) Der Staatspräsident beruft auf Vorschlag des Gesamtmini steriums die Volkskammer wieder ein. Er muß sie wieder einbe- rufen, wenn es von mindestens einem Drittel der Abgeordneten schriftlich beantragt wird. 8 10. Der Staatspräsident löst die Volkskammer auf, wenn sie es bei Anwesenheit von mindestens zwei Drittel der Zahl ihrerMit- , «lieber durch Mehrheitsbeschluß verlangt, sonst spätestens mit Ab- j lauf des Jahres 1920. 2. Der Staatspräsident. 8 11. (1) Dio Volkskammer wählt mit absoluter Stimmenmehr- iheit einen Staatspräsidenten. Sein Amt dauert bis zum Amtsan» ! tritt des auf Grund ter künftigen Verfassung gewähltenPräsidenten. (2) Für den Fall brr Behinderung wird der Staatspräsident durch den Ministerpräsidenten vertreten. 8 12. (1) Der Staatspräsident vertritt den Staat noch außen. Staatsvcrträgc, die sich auf Gegenstände der Gesetzgebung ziehen, bedürfen der Zustimmung der Volkskammer. (2) Er ernennt den Ministerpräsidenten und auf seine» Dor- i Wag dl« erforderliche Zahl von Ministern. bürg Sachverständige der Kohle»- und Eisenindustrie, di« dock i» erster Linie dabei interessiert sind, zugezogen wurden. Bon Anfang, an hat der Verein Deutscher Stahlindustrie!!er immer und immer wieder dringend um Zulassung von Sachverständigen gebeten. Wo» ' her nimmt Herr Erzberger das Recht, allein über so wichtige Frage» unseres Volkes zu entscheiden? Unsere Unterhändler haben, wie di« Hamburger Reeder sich ausdrückten, in leichtfertigster Weis« di«! Feinde geradezu eingcladen, uns . in den Hauptpunkten Schwierig keiten zu machen. Wer gab Herrn Erzberger das Recht, trotz deß schärfsten Protestes von Sachverständigen, das Schiffahrtsabkommen zu unterzeichnen? Die neuen Abmachungen, die vielleicht angenom men werden mußten, find das Schlußglied in der Kette, die der Reichsminister in den monatelangen Verhandlungen um da» deut sche Volk gelegt hat, der Kette, die das deutsche Volk erwürgen wirk Wenn heute ganz Deutschland unter einer gewaltigen Kohlrnnot lei det, so ist das nicht die Folge der wilden Streiks, sondern in erst«« Linie davon, daß die Erzeugung nicht dem Verbrauch« zugeführt werden kann. Wir haben nicht nur den Krieg verloren, sonder» auch den Frieden. Gegen Sw, Herr Reichsminister Erzberger, er heben wir schwere Vorwürfe. Die nächsten Ausführungen gehen unter in lärmende» Kundge bungen des Zentrums, ans dessen Reihen fortgesetzt gerufen wird: Unerhörtl Schluß! Schluß! Abg. Heinz« ruft: Das ist im neuen Deutschland die Redefreiheit! (Hierauf wiederholen sich hie Sturm szenen.) Präsident Fehrenbach erklärt, baß die persönlichen Angriffe de» Redners den Entrüstungssiurm entfesselt haben und bittet dasHau», die übrigen Ausführungen ruhig anzuhören. Dr. Bögler fährt fort: Wie ist es möglich, daß dem deutschen Volke, das einen Wilsonsrieden erwartete, jetzt ein solcher Waffen stillstand aüferlegt wird? Menn wir nicht zu einem Kirchhofssrie- cen kommen wollen, dann müssen zu den weiteren Verhandlungen die besten Köpfe als Sachverständige hinzugezogen werden. Minister Erzberger: Angesichts der Tatsache, daß gerade die Gruppe der heutigen Interpellanten mit ihrer Politik den Nieder-> gang unseres Vaterlandes herbeigeführt hat, ist es wirklich ein star kes Sütck, wenn ein Vertreter Ler Gruppe Stinnes es wagt, in der- Nationalversammlung von der Schuld eines Ministers zu sprechens der für den Frieden der Versöhnung eingetreten ist. Der Vorredner > wagt den dreisten Satz, ich hätte niemals Sachverständige gehört. ? Meine ganze Amtstätigkeit war, daß ich Tag für Tag Sachverstand dige gehört habe. Eine Denkschrift über die bisherigen Verhand lungen der Wasfenstillstandskommission ist nahezu fertig und wird! dem Hause zugehen. Die Verantwortung für die bisher getroffenen Abmachungen trägt die Neichsleitung, für alle Verträge aber trag«! ich die Verantwortung vor der Nationalversammlung. Sachver ständige sind in allen für das deutsche Wirtschaftsleben entscheiden den Fragen gehört worden, lieber dasSchiffahrtsabkommen habe»' eingehende Besprechungen stattgefunden. Die gegenteilige Behaup tung ist eine unerhörte Anmaßung, Erzberger wendet sich dann ge-s gen das Ammenmärchen chaß bei den ersten Verhandlungen der" deutschen Waffenstillstandskommission die Entente zu einem entschä- digungslosen Frieden bereit gewesen sei, daß aber bei derAusrusunz! der Revolution Foch erklärt habe, dieses neue Faktum ändere die ganze Lage. Der Minister erklärt es für Dichtung, daß der Aus-s bruch der Revolution emc Verschärfung der Bedingungen zur Folge, hatte. Das ist ganz unbegründet. Es find uns sofort die schwerste»! Bedingungen des Waffenstillstandes bekanntgegebcn worden. Ersd am Sonntag, den 10. November, abends 8 Uhr, erreichte mich der, Funkspruch der Obersten Heeresleitung, der in S Punkten um Mil« derungen ersucht, aber den ausdrücklichen, allein bisher noch nichi veröffentlichten. Satz enthält, gelingt die Durchsetzung dieser Punkt» nicht, so wä-e trotzdem abzuschließen. Die Ablieferung der land wirtschaftlichen Maschinen läßt sich übrigetts durchsetzen, ohne daN irgend einem deutschen Bauern auch nur eine einzige Maschine weg genommen werden muß. Zu den Verhandlungen nach Spaa war Herr Hugo Stinnes entsandt worden. Ich habe seine Abberufung durchacsetzt und ich vertrete sie, weil ich unseren Feinden als Sach-i verständigen nicht einen Herrn anbieten konnte, der an der Ausbeu tung Belgiens so hervorragend beteiligt gewesen ist und der vo» allen Dingen die haupttreibende Kraft gewesen ist bei dercBersLliKk' pung der belgischen Arbeitslosen, die so ungeheuer viel böses Blut gemacht hat. Der Verein der deutschen Stahlindustriellen hat dar auf erklärt, wenn Hugo Stinnes nicht in Luxemburg als Sachver ständiger zugezogen wird, entsendet der Verein überhaupt kein«» Sachverständigen. Unter solchen Terrorismus suchen Si« (zu Do» Bögler gewendet) die Regierung zu setzen, aber ick kann Ihnen sa» gen: Ihre Herrschaft ist vorbei! Um unser Volk über Lie schm« Zrsit bis zur neuen Ernte hinmeorubelken. müllen einmal unser« hAtcr das ihre tun, um Mur -an» müss«n di» tragen. (4) Er bat in strafrechtlichen Fällen bas Recht der Niederschla gung sowie der Verwandlung, Minderung oder des Erlasses der Strafe. Er kann die Ausübung dieses Rechts auf einzelne Minister übertragen. Sowett bisher cinzelneMinisterien zur Niederschlagung, sowie zur Verwandlung, Minderung oder zum Erlaß von Strafen ermächtigt waren, bleibt es bei dieser Ermächtigung. 8 13. Der Staatspräsident hat die von der Volkskammer oder durch Volksabstimmung beschlossenen Gesetze auszufertigen und binnen Monatsfrist im Gesetz- und Verordnungsblatt zu verkünden. 8 14. Alle im Namen des Freistaates Sachsen ergehenden An ordnungen und Verfügungen des Staatspräsidenten bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Gegenzeichnung des Ministerpräsidenten oder eines Ministers, der dadurch die Verantwortung übernimmt. 8 15. (1) Der Staatspräsident hat das Recht, über Gesetze, die von der Volkskammer beschlossen sind, binnen cires Monats die Volksabstimmung anzuordnen. Die Abstimmung ist binnen 2 Mo naten nach der Anordnung vorzunehmen. Sie kann nur auf ja oder nein lauten. (2) Entscheidet die Volksabstimmung gegen die Volkskammer, so ist diese vom Staatspräsidenten aus-ulösen. Sie muß binnen 3 Monaten neu gewählt werden und wieder zusammentreten. 8 16. Die Volkskammer kann bei Anwesenheit von minbcflens zwei Drittel der Zahl ihrer Mitglieder mit zwei Drittel Mehrheit beantragen, daß der Staatspräsident vor Ablauf der Zeit, für die er gewählt ist, übersetzt wird. Der Antrag ist binnen 2 Monate» zur Volksabstimmung zu bringen. 3. Das Gesamtministerium. 8 17. Jedes Mitglied des Gesamtministeriums bedarf zu seiner Amtsführung des Vertrauens der Volkskammer. 8 18. (1) Ter Ministerpräsident führt den Vorsitz im Gesamt- Ministerium und ernennt für den Fall derVehinderung seinen Stell vertreter. (2) Das Gesamtministerium beschließt über die Verteilung der Geschäfte. 8 19. (1) Der Ministerpräsident ist für die Politik des Gesamt ministeriums, jeder Minister für die Leitung seines Geschäftszwei ges der Volkskammer verantwortlich. (2) Die Volkskammer kann durch ausdrücklichen Beschluß die Entlassung des Ministerpräsidenten oder einzelner Minister fordern. Der Antrag auf Entlassung ist auf die nächste Tagesordnung zu setzen. (3) Jeder Minister ist berechtigt, jederzeit seine Entlassung zu fordern. (4) Der Staatspräsident hat den Anträgen aus Entlassung statt- zugebcn. (5) Wird der Ministerpräsident entlasse n, so ist das Gesamt- Ministerium neu zu bilden. 8 20. (1) Die zuständigen Minister führen die Gesetze und Be schlüsse der Volkskammer aus. (2) Sie erlasse» die Ausführung» - Verordnungen und die Ver ordnungen, zu deren Erlaß sie besonders ermächtigt sind. (3) Soweit nicht die Zuständigkeit einzelner Minister gegeben ist, ist dar Gesamtministerium zuständig. 8 21. Die Bezüge der Minister werden durch besonderes Gesetz geregelt. WM-rWMsran- und NallorMvsrsammUmg Weimar, 18. Febr. Präsident Fehrenbach eröffnet die Sitzung um 2 Uhr 20 Min. Protesttelegramme gegen die Temarkationslinie sind eingeaa.:- gen aus Bromberg, Birnbaum und Bentschen. Ein Telegramm emcs Berliner Herrn wendet sich mit scharfen Worten gegen den Vcrgnll- aungspöie! und fordert die Einführung von Landestrauer und das Verbot öffentlicher Tanzlustbarleiten. Abg. Dr. V'zler (Deutsche Volkspartei) begründet die Inter pellation Heinze über den Waffenstillstand. Mit grausamer Sicherheit wisse her Feind die Punkte zu wäh len und zu treffen, welche uns dem Avin «ntaegenführtn müssen. Große Kreise t er Industrie, des Handels, der Schiffahrt und des Gewerbes haben längst gewußt, daß die Wilsonschrn Bedingungen doch vic eicht nur gestellt worden sind, um un» zu«rst zum Waffen- stillstand zu br nge» und bann zu vergewaltig««. Redner wirft Erz- berger vor. baß er 'ie Verhandlungen über dle Ablieferung des Eiscnbcchn.aaleUals una Ler landwirtschaftlichen Maschinen geführt hab«, ohn« daß bri den Verhandlungen in Soa^ Trier und Luz«m- Es wird wiederholt darauf hingewiefen, daß einer jeden Person auf den Febrnar-Abschnilt Ler Seisenkorle einmal siolt 50 Gramm lOO Gramm K. A-Seise gegen Darlegung der Seisenkarle ab gegeben werden dürfen. Schwarzenberg, den 17. Februar 1SlS. Der Bezirksverband Der Arbeiter- nnd SolLakenrat -er Amlshauptmannschast Schwarzenberg. vr. Wimmer. Aurich. Aus Blalt 26l des Handelsregisters, die Firma 8- Schwerdtner in Neustädtel belreffend, ist heule eingetragen worden: Kurt Felix Schwerdtner ist als Inhaber ausgeschieden. Inhaber ist der Fabrikant Mofes Brest in Berlin. Er hoslet nicht sür die im Betriebe des Geschäfts begrünüelen Derbindlichkeilen des bisherigen Inhabers, es gehen auch nicht die in dem Betriebe begründeten Forderungen aus ihn über. Die Handelsniederlassung ist von Neustädtel nach Berlin verlegt. Die Firma wird daher im hiesigen Handelsregister gelöscht. Schneeberg, den 18. Februar lSlS. Das Amtsgericht. Aue. GrnbenrSnmnng und Düngerabsnhr. Nachdem die für das Unternehmen der Grubenräumung und Düngerabiuhr in Ans während des Krieges hervorgelrelcnen Schwierigkeilen beseitigt sind, und eine geregelte Durchführung der Absuhr Mieder gewährleiste! ist, werden hiermit alle hinsichllich der Grubenräumung und Düngerabfuhr nach- f gelassenen Erleichterungen ausgehoben. Zuwiderhandlungen gegen die einschlagenden Bestimmungen werden künftig mit Geldslrase bis ! zu 60 Mark oder Kast bis zu 2 Wochen bellrast. Der Nat Ler Stadl. — Polizeiableilung. — Wegen Reinigung bleiben Gemeindeaml einschl. Emährunasaml und sämlliche Kassen am 21. «ab 22. Februar 1919 geschlossen. Bockau, den 18. Februar ISIS. Der Vemei ibevorskaad. Da-vorliinsige Grundgesetz de-Freigaai-s Sachsen.
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