Erzgebirgischer Volksfreund : 27.01.1921
- Erscheinungsdatum
- 1921-01-27
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
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- Urheberrechtsschutz 1.0
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- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
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- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1735709689-192101271
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- http://digital.slub-dresden.de/id1735709689-19210127
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1735709689-19210127
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
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- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungErzgebirgischer Volksfreund
- Jahr1921
- Monat1921-01
- Tag1921-01-27
- Monat1921-01
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- Erzgebirgischer Volksfreund : 27.01.1921
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Dr. 22. Donnerstag, den 27. Januar 1921. 74. Jahrg. Lesch assung verbilligten Kaser-«. Sommerroggen-Saatgutes. Das Wirtschastsminlslerlum beabsichtigt auch tn diesem Sahre — jedoch letztmalig — Mittel gur Gewährung verbilligten Laser» und Sommerroggen-Saatgutes an die von den Witterungsundilden während der vorjährigen Erntezeit besonders hart betrosfenen Landwirte im Erzgebirge und Vogtland bereilzusiellm. Für das Saatgut sür Sommerroggen und Laser ist «in« Verbilligung des Zentnerpreises auf 50 Mk. vorgesehen. Geschädigte Landwirte haben ihre Anträge aus Lieserung von verbilligtem Laser» oder Sommer roggensaatgut bei der Ortsbehvrde bl« spätestens zum S. Februar 1921 «Sublich «u-ubriogen: sür Berücksichtigung derselben gelten folgend« Grundsätze: 1. Für die Unterstützung kommen nur Berufslandwirte in Frag«, aus deren Grundbesitz nicht mehr als 1200 Steuereinheiten ruhen und r. die lülS in keine höhere als die 18. Steuerklasse der Sächsischen Sinkominensteuer «in- geschäht worden sind. S. Di« Löhenlage des Gut«» darf nicht unter «X) m betragen. c 4. Die Unterstützung wird auf solche Gemeinden beschränkt, denen durch di« Ungunst d«r Witterung di« Ernte in grohem Umfange schwer geschädigt worden ist. v. Abweichung« von vorstehenden Grundsätzen sind nur ganz ausnahmsweise tu des»»» Sers begründete« FSUeu zulässig. » Der Nachweis ordnungsmäßiger Aussaat der vorschristsmähigen Safer- und Sommer roggenmengen und ordnungsmäßiger Düngung ist durch vertrauenswürdige Sachver ständige zu erbringen. 7. Landwirte, welche die Ration!erungsvorschrifien gröblich verletzt hoben, ihrer Ablieserungs- schuldigkeit nicht nachgekommen sind oder die Landdewirtschaslung vernachlässigt haben, bleiben von der Unterstützung ausgeschlossen. Schwarzenberg, den 25. Januar 1S2l. Der Bezirksverband der Rmtshauptmannschast. Schneeberg. Das Ruscheln und Rodeln ist hier aachgelasseu 1« auf ber Seulinarslrasj« 2. auf beiden Seite« ber SymnaNalstratze, fedoch aus der südlichen Seite nur vom Drückner'schen Lause und auf der nördlichen Sette nnr von der Abzweigung der Auer Stratze ab. Allen Bestimmungen unserer srüheren Bekanntmachungen ist bei Ver meidung der dort angedrohlen Strafen genau nachzugeh«». Schneeberg, den 25. Januar 1921. Der Stadtrat. Schwarzenberg. KoWrwMonsLmzüge. Di« TeMarbeitsgemeinschast Sachs«» S. in. b. L. Dresden beabsichtigt di« Anfertigung von Lonstrmationsanzügen aus dunkelblauem Cheviot mit guten Fulterzutaten. Fertige Muster liegen beim Bezirksverband Schwarzenberg, Markt 9, zur Besichtigung aus. Die Preise betragen: Ausführung 1 (Glatter Sacco), Gr. 34—SS SSV.— Mk., besser« Ausführung 27V.— Md. P. Anzug, » 38—43 325.— - - » 33V.— . » . . S (Sporlsasson) - 34—36 270.— . - 38-43 380.- . Bestellungen sind sofort, spätestens aber bis zum Donnerstag, den 27. Iannar INI, «Mags 1 Ahr im Ernährungsamt onzubringen. Die Bestellungen sind unbedingt verbindlich, da Rücknahme bestellter Anzüge nicht erfolgt. Schwarzenberg, den 25. Januar 1921. Der «al -er Stadl. — Ernährungsamt. — richtige Angaben macht und vorsätzlich d Steuervorteil erschleicht, mit einer Gelds! zogen«« Steuer ober mit «efSnAnks. D Zu, «tnreichlug der schriftliche» können von jede» Steuerpflichtige» bei werden. Bekanntmachung, belr. »le «ulrichlung »er Umsatzsteuer für das Jahr l»Sb» Ans Grund des 8 144 der Ausführungsbestimmungen zum Umsatzsteuergesrhe roerd«» di» zur Entrichtung der Umsatzsteuer verpflichteten Personen, die eine selbständige gewerbliche oder berufliche Tätig keit ausüben, die Gesellschaften und sonstigen Personenoereinigungen in Schwarzenberg aufgesordert, di« vorgeschriebenen Erklärungen über den Gesamtbetrag der steuerpflichtigen Entgelte aus dem Jahr«. 1920 bis spätestens Ende Januar 1921 dem unterzeichneten Umsatzsteueramt schriftlich einzureichen oder di« «r- sorderltchen Angaben an Amlsstelle mündlich zu machen. Vorstehend« Frist kann aus Antrag perläagert werden. Als steuerpflichtiger Gewerbebetrieb gilt auch der Besitz der Land- lind Forstwirtschaft, der Vieh zucht, der Fischerei und des Gartenbaues sowie der Bergwerksbetried. Die Absicht der Gewinnerzielung ist nicht Voraussetzung für das Vorliegen eines Gewerbebetriebes im Sinne des Umsatzsteuergefetz«. Auch Angehörige freier Berufe (Aerzte, Rechtsanwälle, Notare, Schriftsteller, Künstler n. s. w ) find «uq rvnnft, Bstrleö« sind steuerpflichtig; ein« Steuerbefreiung für Betrieb« «ft »Acht m«h» al, 3099 Marl Umsätze besteht nach dem Umsatzsteuergesetz« vom 24. Derber 1919 xtcht mehr. Dir Steuer wird auch erhoben, wenn und soweit die steuerpflichtigen Personen »sw. Dege», stäub« au» dem eigenem Betrieb« zum Selbstgebrauch« ober -verbrauch, entnehmen. Al» Gnüelt gilt tn letzterem Fall« der Betrag, der am Ort« und zur Seit der Entnahm« von Wkbervmftkckirit gezahlt p» werden pflegt. . 1 k. - «- Aü,. >»E - E - > s - - f VLO vMttrcyMHg ver ^LLLuNMig VUNY DM LWlvMDgW" strafen bi» zu j« övv Vkark erzwungen werden. Umwandlung in Hast ist zulässig. W«r meint, zu» Erfülllmg der diuffvrderung nicht verpflichtet zu fein, hat die» dem Umsatzsteuer«»» rechtzeitig um«. einer Erklärung nicht zagegangra sind. Bei Nichteinreichung einer Erklärung, die im übrigen durch eil« Ordnungsstrafe g«ahnd«t wer den kann, ist das Umjatzsteueramt befugt, den Umsatz schätzungsweise zu ermitteln und darnach dl« Steuer festzu setzen. Schwarzenberg, den 22 Januar 1921. Der «al »er Sladt. — Umsatzsteuer««». Schwarzenberg. BrermWrttusmarken. Vom Bezirksverband ist uns eine kleine Menge DrermspiriiusmarKeri zur Verteilung an I die minderbemittelten Laushaltungen überwiesen worden. JNsolqe der geringen Mcnge können nur diejenigen minderbemittelten Lanshaltungen berück sichtigt werden, die keine Gaskocheiurichluuge« besitze« ««» bei denen KiuLer unter 2 Jahr«», Kranke oder alte Leute vorhanden find. Die Marken werden Donnerstag, »en 27. Januar 1821, vormittags für die Einwohner im 1. bis 5. und 8. Bezirk (Wilüenau) in unserem Ernährungsamt mck für die Einwohner im 7. Bezirk (Neuwelt) in der dortigen Verwaltungsstelle ausgegeben. Schwarzenberg, am 25. Januar 1921. Der Rat Ser Stadt. — Ernährungsamt. ObMiMche Gemeinderarssitzung Freitag, Sen 2«. Januar 1921; abends 7 Ahr, im Sitzungssaal des Gemeindeamt». Doch««, den 25. Januar 1921. Der Gemein»evorfla«». Republik oder Monarchie. ' ' —a— Dreißig Jahve hindurch ist der 27. Januar vaterländi- scher Gedenktag gewesen. Die Mehrheit des Volkes hat sich nicht daran gestoßen, daß an ihm bei Behörden und Schulen teilweise die Arbeit ruhte. Nach der Umwälzung kann man, meist bei Detrach- t-ungcn über dis Notwendigkeit der „Nationalfeiertage* des 1. Mai und 9. November, davon lesen, wie unwürdig es gewesen sei, dir Geburtstage von Fürsten und den Erinnerung st ng des 2. Septem- k»«r zu begehen. Wenn sich im dieser Verurteilung Zeitungen befon- «ers hervortuen, die früher ellenlange Fcstartikel zum Lobe von Fürsten und Krivgstaten verzapfte«, so nennt man das wohl Um stellung. Ob eine solche immer und überall mit Würde et was zu tun hat, mag füglich bezweifelt werde». Derartige Kon junkturpolitik ist nicht germanischen Geistes. Dagegen ist da» Treuverhältnis zwischen Fürst und Volk etwas spezifisch deutsches. Daß es im Laufe der Zeiten — nicht nur auf Seiten des Volkes — immer mehr an Innerlichkeit verlor, ist kein unnatürlicher Vorgang. Industriealisierumg und Internationalis mus stehen derartigen Banden einer überkommenen Moral, feindlich gegenüber. Tatsache ober ist «s, daß in unseren; Volke das mo narchische Gefühl trotz allem nicht tot ist. Dann bedürfte es der Anstrengungen nicht, Lie man macht, es tot zu schlagen. Presse imd Führer aller republikanischen Schattierungen geben sich, wie jeder weiß, darin die erdenklichste Mühe. Unschön, ober zeitgemäß ist es, daß man sich dabei meist des Mittels bedient, Personen zu verunglimpfen. Außerdem zeugt Lies nicht von politischem Scharf blick, denn der modern« monarchische Gedanke, wie ihn die Zeit ent wickelt hat, hat mit Persönlichkeiten ebensowenig zu tun wie der republikanisch«. Di« Frage: Monarchie oder Republik? ist heute praktisch eine «in politische, eine Frage der Zweckmäßigkeit gewor den. Do wir, wie wir in den letzten Jahren oft genug bewiesen haben, vorläufig noch ein wesentlich unpolitisches Volk sind, spielen bet ihrer Beantwortung Gefühlswerte eine große Rolle. Dadurch rechtfertigen sich aber di« Versuche nicht, diese Werte künstlich auf dem Wege der Verhetzung zu verfälschen. Dt« Republik hat bisher nicht darzutuu vermocht, daß sie für Vie deutschen Verhältnisse geeignctcr ist als die monarchische Re- gierüngsform. Damit soll denen nicht recht gegeben werden, di« heut« mit all« Gewalt dahin steuern, Li« Monarchie wird« zu er- richten. Zunächst sind die Widerstände außerhalb der Rei-Hagren- zen noch zu groß, daß sie nicht unüberwindlich sind, dafür bieten di« «SM« HMo« k S-ckkKkSM! M «MiA» MürM, Serner haben wir im Inneren noch nicht die recht« Distanz zu den Wirr nissen der letzten Jahr«. Wenn die Zeit dazu reif ist, dann kommt di« Monarchie sozusagen von selbst Wer den Glauben hat, daß sie — worauf es «Mein ankommt — für die Zukunft unseres Volkes ein Sogen ist, der soll ihrem Kommen Len Weg bereiten, nicht durch de magogische Mittel, sondern mit geistigem Rüstzeug. Unsere Justiz. Berlin, 26. Ian. In der heutigen Sitzung des Reichstages hielt, nachdem Ler Reichstag die Genehmigung zur Strafverfolgung des Abg. Erzberger wegen Meineids gegeben hatte, Reichsminister Dr. Heinze eine Rede zum Iustizetat, in Ser er folgendes ausführte: Für absehbare Zeiten wird der Kampf, den Deutschland in der Welt zu führen hat, ein Kampf um Las Recht sein. Unser Rechts- isben ist schwer erschüttert. Die Gesetzgebung muß auf den verschie densten Gebieten neue Dahnen einschlagen, aber man darf von ihr nicht zu viel erwarten. Häufig« Aenderungen stören di« Sicherheit der Rechtsprechung und die wifsenfchaftliche Durchdringung. Dazu kommt, daß die großen Iustizgesetze gewissermaßen das Knochenge rüst für das gesamte Rocht darstellen. Sir dürfen nicht übereilt werden. Die Gesetzgebung und die Praxis müssen in engstem Zu sammenhänge stehen. Das ist in Deutschland besonders schwer, weil hier die Gesetzgebung wesentlich beim Reiche, die Praxis bei den Ländern liegt. Das Reich muß dauernd über die wichtigen Vorgänge bei Len einzelstaatlichen Gerichten unterrichtet sein, wie es seinerseits bereit ist, Lie einzelstaatlichen Justizverwaltungen schon in früheren Stadien Ler Vorbereitung der Gesetze zu hören. Ich habe keinen Zweifel, daß die Länder Lieser,meiner Auffassimg volles Verständnis «ntgegenbringen. Besonderes Gewicht ist auf persönlich« Fühlung zu legen. Auch Hosse ich, dauernd in der Lage zu sein, tüchtige jünger« Juristen aus den Ländern aus einige Zeit im Roichsjitstizministerinm zu beschäftigen. Gegen uns«« Gerichte und Richter sind in Ler letzten Zeit heftige Angriffe gerichtet war- den, Lie sich aber fast nur auf die Strafjustiz bezichen. Ich muß es aber ablehnen, daß wegen etwaiger vereinzelter Fehlsprüche die ge samte Justiz verdammt wird. Unser Nichtrrstano ist unantastbar und dringt immer mehr in den sozial«« Seist, der di« Zeit be- herrscht, ein. Unsere Rechtsprechung muß nach wie vor im wesent lichen auf Lem gelehrten, beamteten Richtertum beruhen, das mit dem Laienelement in angemessener Weise zu verbinden ist. vor im wesentlichen auf Lem gelehrten, beamteten Richtertum beru- hen, das mit dem Laienelement in angemessener Weise zu verbin den ist. Was die Arbeiten »es Reichsjustizministeriums im einzelnen angeht, so fei zunächst auf die große Reform des Strafrecht» hinge- wiesen. Dieser Tage ist der Entwurf der Strafrechtskommission von 1913 und «in wesentlich unbearbeiteter Entwurf von 1919 nebst einer Denksrchist im Buchhandel erschienen. Unter Beräck'ich- tigung der öffentlichen Kritik wird dann Ler amtliche Entwurf den gesetzgebenden Faktoren vovgekgt wevden. Die Reichs usttiverwal- tu«, j«iner««t «IMzLia mit dem neue« '^jaej-tzduch ein Strafvollzugagefetz vorzulegen. Das Bürgerliche Gesetzbuch ba darf einiger einschneidender Aenderungen. Im Rechte de» Miet und Dienstvertrages gilt es, neue Gedanken zur Geltung zu brin gen. Ein Gesetz über die Stellung der unehelichen Kind« ist i, Vorbereitung. Die Frage nach Einführung einer Mobiliarhypothe wird geprüft. Auf das Handelsrecht bezieht sich der dem Reichst« vorliegende Gesetzentwurf über Lie Detriebsbilanzen. Was Lac Recht Les gewerblichen Eigentums, Patentrecht» usw. angcht, so li» gen Entwürfe aus Lem Jahre 1911 vor, die umgearboktet worder müssen. Von gewisser Bedeutung ist eine Reform de» gesamt« Prozeßrechts und der Gerichtsverfassung. Ein« neue Strafprozeß ordnung liegt beim Reichsamte. Eine neue Zivilprozeßordnung F in Vorbereitung. Die Gerichtsverfassung bÄmrf einschneidende'' Aenderungen. Es gilt, die Gerichtsbarkeit der Scmdergerickte mög lichst mit der ordentlichen Gerichtsbarkeit zu vereinigen- da» ein zelne Richtertum zu stärken, das GLteverfcchren auszugestalten, dn Instanzenzug zu vereinfachen und dafür zu sorgen, daß nicht jod' Bagatelle durch den kostspieligen Apparat de« Gerlchtsvsrfahrem durchgetrieben werden muß. Die schwierige Stellung, in der sich das Richtertum befindet, is ims bekanirt. Bet der bevorstehenden Reform wird es hoffentlick auch gelingen, die Wünsche der Rechtsanwaltschaft weitgehend zi erfüllen. Da die großen Reformen noch längere Zett bedürfen, wirk dem Reichstag in diesen Tagen eine Novelle zur Entlastung d« Ga richte zugehen. Auch ein Gesetz über die Iugendgerichtsbarkeit wir» hoffentlich bald an den Reichstag kommen. Was die Behandlung der sogenannt«» Kriegsverbrrchen durch den Oberreichsanwalt auiangt, so werden di« ungeheuren Schwie rigkeiten verkannt. Die Erwartung, daß nach Eingang des B» lastungsmaterials aus dem Auslande in kürzester Frist Entschei dungen darüber gefällt werden könnten, ob di« öffentliche Klage z» erheben sei, ist leider nicht in Erfüllung gegangen. In der Haupt sache ist Lies darauf zurückzuführen, daß in den Prozeßordnungen Frankreichs und Belgiens eine Anwesenheit des Beschuwigten, fei nes Verteidigers und des Vertreters Ler Leutschen Anklagebchörd, bei den kommissarischen Vernehmungen vom Zeigen nicht zugelas sen ist. Dies bringt es mit sich, daß Einwendungen gegen die An? gaben der ausländischen Zeugen bei den Vernehmungen keine Be rücksichtigung finden. Von Italien, Serbien, Rumänien find solch« Ersuchen überhaupt noch nicht erledigt worden. Bon Frankreick und Belgien nur ein Teil. Von England sind di« Ersuchen kürzlich in einem umsanoreichen dicken Faszikel erledigt worden. Bei d« Uebermittlung bemerkt der elbische Generalstaatsanwalt jedoch^ daß die 'Angaben nicht als erschöpfend angesehen werden sollen, viel mehr lediglich allgemeine Hinweise 'bringen sollen. Das Material ist übrigens nach den Bedingungen der deutschen Strafprozeß«», nnng gar nicht zu verwerten. Der Oberreichsamvalt wir» in der nächsten Woche nach Eng land fahren, um der englischen und Len «Merten Regierungen über den Stand der Prozess« Bericht zu erstatten. Die deutsche Justiz hat alles getan, um der Gerechtigkeit Genüge zu tun. Wir können aber nicht jemanden verurteilen, dessen Schuld nicht aufgeklärt ist. ! Nechtsvertröge mit Oesterreich sind in Vorbereitung, wie über- f Haupt «ine westaebeudo SmktsannSherung « Qcktervrtch M «Hotz.
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