Sächsische Elbzeitung : 24.01.1862
- Erscheinungsdatum
- 1862-01-24
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1787841065-186201241
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1787841065-18620124
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1787841065-18620124
- Sammlungen
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungSächsische Elbzeitung
- Jahr1862
- Monat1862-01
- Tag1862-01-24
- Monat1862-01
- Jahr1862
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- Titel
- Sächsische Elbzeitung : 24.01.1862
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Sächsische 8 A AK HK >M VrME^T TrNNA» Amts- und Anzeigeblatt für Schandau, Sebnitz und Hohnstein. Dic „Sächsische Elb-Zcitung" erscheint regelmäßig Freitags »nd ist durch die Expedition in Schandau, sowie durch alle Poßanstalten für Iv Ngr. vicrteljahrl. zu beziehen. — Inserate nehme» an: Hr. Duchbindermstr. Brosch in Sebnitz, Hr. Kämmerer Hesse in Hohnstein u. Hr. Kauf:». An germa»» i» Königstein, welche man an erwähnten Geschäftsstellen spätestens bis Mittwoch Abend, in der Expedition d. BI. aber bis Donnerstag früh 9 Uhr abzugeben bittet, 4. Freitaj), -en 24. Fanuar 1862. B e k a n n t m a ch u n g. Nach §. 48 und 49 der am heutigen Tage durch daö Gesetz, und Verordnungsblatt vom Jahre 1861, Stück 18, Nummer l33, Seite 559, publicirten, vom 30. vor. Monatü dalirien Verordnung zur Ausführung des allgemeinen deutschen Handelsgesetzbuchs und des Gesetzes, vom 30. Ociober vor. Jadres, die Einführung dcS allgemeinen deutschen Handelsgesetzbuchs betr., sind zum Behuf der Anlegung der Handelsregister sämmllichc daö Firmen- und Procurawescn betreffenden Anmeldungen, welche nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs, des Einführungsgesetzeö zu selbigem und der gedachten Verordnung zum Behuf der Eintragung in das Handelsregister zu bewirken sind, in Bezug aus alle bei Publikation der cingangsgedachten Verordnung bereits bestehenden kaufmännischen Geschäfte (Handels gesetzbuch Ari. 4 in Verbindung mit Art. 5, 6, 10, 271 und 272) binnen vier Wochen von dieser Publikation an gerechnet von den nach dem Handelsgesetzbuchc und dieser Verordnung dazu Verpflichteten (vergl. Art. 19, 45, 87, 88, 129, 135, 152, 153, 177, 212, dcS Handelsgesetzbuchs, sowie §. 13 des EinführungSgewtzes und §. 42 der Ausführungsverordnung) bei einer Jndividualstrafe von fünf Thalern bei den im §.47 bezeichneten Gerichten (den Bezirksgerichten für den gerichtsamtlichen Sprengel derselben, im Uebrigen den Gerichisämtern, in den Schönburgischcn Neceßhcrrschaflcn den dasigen Gerichten) mittels — nach §. 55 stempelfrcicn — Schreibens einzureichen, worauf wegen Eintragung der rechtzeitig erfolgten Anmeldungen von den betreffenden Gerichten daö Weitere ebenfalls kosten- und stempelfrci erpedirt werden wird. Damit nun Niemand durch Unkenntniß dieser Bestimmungen in Strafe und Kosten verfalle, werden Dieselben auch hierdurch zur öffentlichen Kcnnlniß gebracht. Dresden, den 18. Januar 1862. Ministerium der Justiz. 0>. v. Wochenschau. Sachse». Schandau. Das Projekt einer Eisen bahnverbindung zwischen hier und Numburg wird, wie dem „Dr. I." auö Böhmen mitgelheilt wird, neuerdings und mit Energie ausgenommen. Der Graf Salm-Neiffer- schcidt, Bürgermeister Epßert (auö Numburg) und Herr Strache sind bemüht, den Plan seiner Nealisirung zuzu- führcn. Herr Strache befand sich in Dresden, um mit der königl. sächs. Negierung wegen deö Anschlusses und Weiterbaues der Bahn von Sebnitz über Schandau an dic Staatöbahn zu unterhandeln. Wan sagt, den Bau der Bahnstrecke von Numburg nach Schandau werde Herr- Klein übernehmen. — Zur Berichtigung der in mehreren sächsischen Ka lendern und Almanachen enthaltenen unrichtigen Angaben macht das Ministerium des Innern darauf aufmerksam, daß in dem laufenden Jahre: 1) die Messe in Frankfurt a. O. nicht den 10. Februar, sondern den 10. März, 2) der Markt zu Altstadt-Dresden nicht den 10. Februar, sondern ebenfalls den 10. März, 3) die Messe zu Frank furt a. M. nicht den 9. März, sondern den 9. April, und 4) der Markt zu Neustadt-Dresden nicht den 19. April, sondern den 19. Mai beginnt. Behr. Rosenberg. Dresden. Nach einer Bekannntmachung des Stadt ratHS sind im vorigen Hahre in Dresden 172 ne.ue Wohn häuser (19 weniger alö 1860) gebaut worden; davon kommen 86 auf Antonstadt, 52 auf dic Secvorstadt, 14 auf die Pirnaische, 11 auf die Wilsdruffer Vorstadt, 4 auf Friedrichstadt, je 2 auf Neustadt und Stadt-Nendorf und 1 auf die Altstadt. — Daü „Dr. I." schreibt unterm 21. d. M.: In mehreren Blättern ist der Entlassung des früher» Musik direktors an der königlichen Kapelle zu Dresden, Nöckel, aus der Strafanstalt zu Waldheim Erwähnung geschehen. Diese Nachricht ist begründet, sowie auch die in' jenen Blättern mügcthcilte Verordnung des Justizministeriums in Nichtigkeit beruht. Wenn darin die gefaßte Ncsolution auf das frühere Gesuch von Nöckcl'S Ehegattin, ihm die Auswanderung nach Amerika zu gestalten, gesetzt wird: so geschah das, weil Nöckcl'S eigene Eingaben zu Be- gründnug einer unbedingten Begnadigung nickt geeignet erschienen. — Mit Nöckel's Entlassung ist übrigens der letzte der wegen der sogenannten Maiunruhen Vcrurtheilten freigegcben worden, und wir sind außerdem in der Lage, hinzufügcn zu können, inmittclst wieder einigen politischen Flüchtlingen ihre Gesuche, namentlich dem Buchhändler Ludwig Schreck auö Leipzig die von ihm gewünschte Er-
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