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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 32/34.1908/10
- Erscheinungsdatum
- 1908 - 1910
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.a
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20141342Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20141342Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20141342Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Original unvollständig: Jg. 1908: Inhaltsverz., S. 349-350; Jg. 1910: S. 315-322 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Jg. 33.1909
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Zeitschriftenteil
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 17 (1. September 1909)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Deutscher Uhrmacher-Bund
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 32/34.1908/10 1
- ZeitschriftenteilJg. 32.1908 1
- ZeitschriftenteilJg. 33.1909 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1909) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1909) 21
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1909) 41
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1909) 59
- AusgabeNr. 5 (1. März 1909) 79
- AusgabeNr. 6 (15. März 1909) 99
- AusgabeNr. 7 (1. April 1909) 115
- AusgabeNr. 8 (15. April 1909) 135
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1909) 155
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1909) 171
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1909) 189
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1909) 205
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1909) 223
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1909) 241
- AusgabeNr. 15 (1. August 1909) 259
- AusgabeNr. 16 (15. August 1909) 275
- AusgabeNr. 17 (1. September 1909) 293
- ArtikelDeutscher Uhrmacher-Bund 293
- ArtikelDer dreizehnte Zentralverbandstag 295
- ArtikelDer Vertrag der Uhrmacher-Fachverbände mit dem Verbande ... 298
- ArtikelStutzuhr mit Chronometergang 300
- ArtikelAuszug aus dem Bericht über die zweiunddreißigste ... 301
- ArtikelAus der Werkstatt 302
- ArtikelEine neue Gefahr 303
- ArtikelSprechsaal 304
- ArtikelVermischtes 306
- ArtikelVereins-Nachrichten, Personalien, Geschäftliches, Gerichtliches ... 308
- ArtikelBriefkasten 309
- ArtikelPatent-Nachrichten 310
- AusgabeNr. 18 (15. September 1909) 311
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1909) 329
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1909) 345
- AusgabeNr. 21 (1. November 1909) 363
- AusgabeNr. 22 (15. November 1909) 379
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1909) 399
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1909) 415
- ZeitschriftenteilJg. 34.1910 -
- BandBand 32/34.1908/10 1
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
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294 DEUTSCHE UHRMACHER-ZEITUNG Nr. 17 die Handwerker selbst. Der Handwerkerstand bedeute heute eine Macht, darum werde er auch so viel umworben. In dem Augenblicke, da er sich einseitig einer Gruppe anschließe, gebe er seine Macht preis. Der Handwerkerstand solle nicht fremde Organisalionen stärken, sondern die eigene. Der Bericht ver zeichnet bei diesen Stellen sehr starken Beifall. Auch der Bayerische Handwerker- und Gewerbe-Bund hat den Beitritt zum Hansa-Bund abgelehnt. Selbst für Freunde des Hansa-Bundes kann es nicht zweifelhaft sein, daß die Ausführungen des Herrn Dr. Mensch vom Standpunkt des Handwerkers aus unangreifbar sind. Daher sind auch wir der Meinung: der Uhrmacher wende lieber alle seine Kräfte seinen eigenen Fach - Organisationen zu, als daß er sie zugunsten einer neuen Organisation zersplittere, deren Umfang zu groß ist, als daß bei ihren etwaigen Erfolgen für das Handwerk dabei mehr als kärgliche Brosamen abfallen könnten. Allerdings besagt § 1 der Statuten des Hansa-Bundes klar und unzweideutig, daß ihm ausschließlich die Vertretung der gemeinsamen Interessen von Deutschlands Gewerbe, Handel und Industrie obliegt und daß er diese gemeinsamen Interessen gegen alle Angriffe und Schädigungen zu schützen habe. Aber mindestens so lange, bis diese Worte durch Erfolge belegt sind, sollte dem Handwerker das Hemd der eigenen Organisationen näher sein als der Hansa-Rodt. Uhrmadiertag in Karlsbad. Für den »Verband der Uhr macher in Böhmen« erläßt der Obmann, Herr Kollege Heinrich Czapek in Gablonz a. N., eine Einladung zur Teilnahme an einem allgemeinen Uhrmachertag. Dieser wird am 13. September im Bayerischen Hof zu Karlsbad (Böhmen) abgehalten und vor mittags 1 / 2 \0 Uhr eröffnet werden. Etwaige Anträge für die Tagesordnung müssen mindestens acht Tage vorher in den Händen des Herrn Czapek sein. Wir wünschen der Tagung guten Erfolg! Ein neuer Schwindel. Die »Ungarische Uhren industrie« in Ujbanya beglückt deutsche Blätter mit Inseraten. In dem einen wird für eine Mark eine »Uhr samt Kette« angeboten, was aber im Texte der Anzeige in »schwindelerregender« Weise verklausuliert ist. Eine andere Anzeige hat die Überschrift »Gold auf Raten!« und sucht Dumme für Goldplaque-Uhren. Fahrräder und Glashütter Uhren. Herr Kollege H. B. in Brunsbüttelkoog übersendet uns ein Blatt aus dem Kataloge des Stukenbrokschen Fahrräder-Versandhauses. Dieser enthält auch Taschenuhren, und auf Seite 222 figurieren »ga rantiert echt Glashütter Präzisionsuhren allerfeinster Qualität«. Da es nichts Neues ist, daß der eine oder andere der kleineren Glashütter Fabrikanten die Uhrmacher umgeht, so haben wir leider keinen zureichenden Grund, an der »Echtheit« der an gebotenen Glashütter Uhren zu zweifeln. Wohl aber haben die Uhrmacher ein Interesse daran, zu erfahren, wer dem Versand- haüse die Uhren liefert. Vielleicht werden diese Zeilen zur Ermittelung des betreffenden Fabrikanten dienen. Unerbauliches aus dem Fache. Unser an den General- Anzeiger für Hamburg-Altona gerichtetes Ersuchen, dem Schwindelinserate des Feithschen Versandhauses die weitere Aufnahme zu versagen, hat den gewünschten Erfolg gehabt. Der Verlag des Blattes schreibt uns, daß es auch sein Bestreben sei, Anzeigen, die einen reellen Hintergrund vermissen lassen, abzulehnen. Bei der großen Menge der täglich einlaufenden Anzeigen schlüpfe aber bisweilen dennoch ein solches Inserat durch. Die weitere Aufnahme der Feithschen Anzeige wurde jedenfalls abgelehnt. Möchten recht viele deutsche Blätter sich die Auffassung des Hamburger General-Anzeigers zu eigen machen. Ein großer Teil der Verleger pflegt noch immer die Antwort zu geben, daß sie den Inserenten gegenüber nicht die Vorsehung spielen könnten und daß die Leser sich selbst schützen müßten. Das ist eine billige Ausrede, die schon durch Berücksichtigung der Leichtgläubigkeit eines riesigen Teiles der deutschen Zeitungs leser hinfällig wird. Was diese in ihrem Leibblatte gedruckt sehen, sei es auch nur als Inserat, hat in ihren Augen dadurch sogleich den Stempel der Zuverlässigkeit. Es müßte für jede Zeitung Ehrensache sein, diese beklagenswerte Leichtgläubigkeit durch eine gewisse Desinfektion ihres Inseratenteiles zu korrigieren. — Das am 1. Oktober in Kraft tretende neue Wettbewerbsgesetz wirft seine Schatten voraus in Gestalt von Ausverkäufen, die sich zurzeit merklich gesteigert haben. Nicht bloß der bekannte Feith, sondern leider auch Angehörige des Faches suchen die kommenden Wochen unter dem Schutze des in den letzten Zügen liegenden unzulänglichen alten Gesetzes noch rasch auszunutzen. Leider haben wir den Anfragenden in solchen Fällen nur selten einen besseren Rat geben können als den, den 1. Oktober abzuwarten. In der Zwischenzeit sei empfohlen, den Artikel über das neue Wettbewerbgesetz nachzulesen, den wir in der Nummer 13 gebracht haben. — Zu einem neuen ungesetzlichen »Industriezweige« scheint sich das Auskegeln von Uhren auszuwachsen. Die Beschwerden über solche Fälle mehren sich in auffälliger Weise. So schreibt uns Herr Kollege F. H. aus Prüm (Eifel): »In der hiesigen Gegend ziehen zurzeit Leute herum, die jeden Sonntag in einem ändern Orte ein Preiskegeln veranstalten und jedesmal fünf bis acht Uhren auskegeln lassen.« Das Auskegeln wird also geradezu gewerbsmäßig betrieben. Wir empfehlen, in solchen Fällen ungesäumt mit Strafanzeigen beim Amtsgericht vorzugehen (die keine Kosten verursachen). Zunächst verbietet § 286, Absatz 2 des Strafgesetzbuches »öffentlich veranstaltete Ausspielungen ohne obrigkeitliche Erlaubnis«. Dieser Paragraph wird sich freilich kaum jemals mit Erfolg anführen lassen, denn nach Auskunft des Herrn Justizrat Henschel liegt eine Ausspielung im Sinne des erwähnten Paragraphen nur vor,' wenn der Gewinn vom Zufall abhängig ist. Da nun Kegeln offenbar zu den Spielen gehört, bei denen das Ergebnis zu einem beträcht lichen Grade von der Geschicklichkeit des Spielers abhängig ist, so wird ein Preiskegeln nicht als »Ausspielung« im Sinne des Gesetzes aufzufassen sein. Dagegen läßt sich in solchen Fällen geltend machen, daß bei diesen Unternehmungen das Kegeln nur ein Mittel zum Zwecke ist. Der eigentliche Zweck ist der Absatz der Uhren; an öffentlichen Orten, wozu Kegelbahnen immer ge hören, dürfen aber Taschenuhren und Schmucksachen (wozu auch Ketten gehören) nicht verkauft oder sonstwie feilgeboten werden. Die Unternehmungen stellen sich demnach als Umgehungen der durch die §§ 56 und 42a der Gewerbeordnung ausgesprochenen Verbote dar. Über die Erfolge, die gegen die Preiskegel- Hausierer erzielt werden sollten, erbitten wir Nachricht. — Als ein trauriges Zeichen der Zeit ist die folgende Anzeige aus der Berliner Morgenpost vom 14. August zu betrachten: »Uhrmacher übernimmt für Äbzahlungs- und Pfandgeschäfte Reparaturen. Offerten F. J. . . . usw.« Dem betreffenden Uhrmacher muß jedes Gefühl für das Häßliche seines Beginnens abhanden gekommen sein. Braucht er Arbeit und ist er ein guter Arbeiter, so wird er auch bei Fachgenossen ausreichende Unterstützung finden. Wir führen seit einiger Zeit eine Liste von Uhrmachern, die sich genötigt sehen, für andere Kollegen zu arbeiten. Erhalten wir Anfragen nach Adressen solcher sogenannter Stubenarbeiter, so geben wir auf Grund dieser Liste geeignete Auskunft. Anläßlich des eben besprochenen Falles bringen wir diese Liste wieder in Erinnerung. Mit Bundesgruß die Geschäftsstelle des Deutschen Uhrmacher-Bundes Carl Marfels
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