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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 32/34.1908/10
- Erscheinungsdatum
- 1908 - 1910
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.a
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20141342Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20141342Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20141342Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Original unvollständig: Jg. 1908: Inhaltsverz., S. 349-350; Jg. 1910: S. 315-322 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Jg. 32.1908
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Zeitschriftenteil
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 6 (15. März 1908)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Deutscher Uhrmacher-Bund
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 32/34.1908/10 1
- ZeitschriftenteilJg. 32.1908 1
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1908) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1908) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1908) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1908) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1908) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1908) 89
- ArtikelDeutscher Uhrmacher-Bund 89
- ArtikelEinladung zur Beteiligung an der sechzehnten ... 90
- ArtikelDer kleine Befähigungsnachweis und die Uhrmacher 91
- ArtikelAllgemeine Uhrmacher-Versammlung in Leipzig 92
- ArtikelDarf sich nur derjenige „Goldarbeiter“ nennen, der eine Lehrzeit ... 93
- ArtikelEinfluß der Stromstärke auf die Schwingungsweite elektrisch ... 94
- ArtikelPendel-Unruh oder Unruh-Pendel? 95
- ArtikelSchaustück „Die Schule“ 96
- ArtikelAus der Werkstatt 96
- ArtikelSchaufenster-Uhr mit Reklame-Trommel 97
- ArtikelDie Pforzheimer Goldwaren-Industrie 97
- ArtikelSprechsaal 98
- ArtikelVermischtes 99
- ArtikelVereins-Nachrichten, Personalien, Geschäftliches, Gerichtliches ... 101
- ArtikelBriefkasten 103
- ArtikelPatent-Nachrichten 104
- AusgabeNr. 7 (1. April 1908) 105
- AusgabeNr. 8 (15. April 1908) 123
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1908) 139
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1908) 155
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1908) 171
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1908) 187
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1908) 203
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1908) 219
- AusgabeNr. 15 (1. August 1908) 235
- AusgabeNr. 16 (15. August 1908) 251
- AusgabeNr. 17 (1. September 1908) 267
- AusgabeNr. 18 (15. September 1908) 283
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1908) 299
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1908) 317
- AusgabeNr. 21 (1. November 1908) 333
- AusgabeNr. 22 (15. November 1908) 351
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1908) 367
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1908) 383
- ZeitschriftenteilJg. 33.1909 -
- ZeitschriftenteilJg. 34.1910 -
- ZeitschriftenteilJg. 32.1908 1
- BandBand 32/34.1908/10 1
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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Bezugspreis Für Deutschland und österreidi- Ungarn bei der Geschäftsstelle bestellt vierteljährlich 2 Mark Jährlich 7,75 Mark vorauszahlbar Bestellungen nimmt ferner jede Postanstalt oder Buchhandlung zum Preise von 130 Mark vierteljährlich entgegen Bezugspreis fürs Eusland |ährllch8,50 Mark vorauszahlbar FHenlein Kessels A. Lange fhTiede ßreg Preise der Änzeigen Die viergespaltene kleine Zeile oder deren Raum für Geschäfts- lind vermischte Än zeigen 50 Pfg. für Stellen-Angebote und -Gesuche die Zeile 40 Pfg. Die ganze Seite (400 Zeilen zu je 50 Pf g.) wird mit 150 Mark berechnet Die Deutsche Uhrmacher - Zeitung erscheint am l.und 15. jedes Monats Die einzelne Nummer kostet 35Pfg. Probenummern (aus überzähligen Beständen) werden auf Verlangen kostenfrei zugesandt Organ des Deutschen Uhrmadier-Bundes Fernsprech-HnschluB Amt I, Nr. 2984 Verlag Carl Marfels Aktiengesellschaft Berlin SW 68, ZimmerstraBe 8 Telegramm-Adresse Uhrmacherzeitung, Berlin, Zimmerstr. XXXII. Jahrgang * Berlin, 15. März 1908 * Nummer 6 Alle Rechte für sämtliche Artikel und Abbildungen Vorbehalten [irm |ur Berechnung der Reparaturenpreise. Zu diesem Thema gehört auch das Kapitel von den Besuchen bei Kunden und ihrer Berechnung. Der diensteifrige Uhr macher rennt — das ist seit Alters her so der Brauch bei jedem Wink dem Kunden ins Haus oder schickt seinen Gehilfen, sei es, um eine Uhr abzunehmen, aufzuhängen, zu regulieren, hinzubringen usw., und das alles ohne Entgelt, als ob sich ein derartiges »unbezahltes Ehrenamt« von selbst für ihn verstünde. Daß aber im Gegenteil das Gesetz eine angemessene Bezahlung für solche Gänge unterstützt, möge aus dem nachstehend ab gedruckten Bescheide unseres Syndikus, des Herrn Justizrat Henschel, hervorgehen, abgegeben zu einem uns von Herrn Kollegen Max Richter in Berlin unterbreiteten Falle. Herr R. hatte eine Wanduhr repariert, deren Bezahlung der Kunde ablehnte, weil sie ihm nicht genau genug ging. Herr R. ließ sie wieder holen, hauptsächlich um sie bis zur Bezahlung fest zuhalten, und stellte uns die Frage, ob er zur Ablieferung in die Wohnung ohne Entgelt überhaupt verpflichtet sei. Die Antwort unseres Rechtsbeistandes lautet: »Sie sind nicht verpflichtet, die Uhr dem Kunden in die Wohnung zu schicken. Erfüllungsort ist der Wohnort des Verpflichteten. Der Kunde muß also die Uhr von Ihnen abholen. Wenn Sie auf aus drücklichen Wunsch den Kunden in seiner Wohnung besuchen, so können Sie hierfür eine Vergütung verlangen. Ihre Frage, nach welcher Taxe Sie die Vergütung berechnen müssen, ist dahin zu beantworten, daß eine Taxe nicht besteht. Sie können also eine angemessene Vergütung in Rechnung stellen. Um Streitigkeiten zu vermeiden, empfiehlt es sich, dem Kunden vorher mitzuteilen, wie viel Sie für den Weg zu berechnen gedenken. Die Uhr können Sie bis zur Bezahlung Ihrer Forderung zurückbehalten.« Möge dieser Bescheid dazu beitragen, mit dem altert Zopf der unentgeltlichen Kundenbesuche aufzuräumen, die unter Um- ständen eine Menge Zeit versdilingeii, nichts einbi*ingßn und außerdem in der bisherigen, nicht bezahlten Form der Würde unseres Faches nicht angemessen sind. Bekämpfung von Versteigerungen. Unter dem Deck mantel von verschiedenen Bezeichnungen werden jetzt vielerorts Versteigerungen abgehalten, über die uns Beschwerden zugehen. Soweit es sich um Versteigerungen auf preußischem und bayeri schem Boden handelt, haben wir in der Nummer 15 vom 1. August 1902 die »Neuen Verordnungen des Handelsministers zur Bekämpfung von Schwindelauktionen« abgedruckt, die am 1. September des Jahres 1902 in Kraft getreten sind. Wir bringen aus diesen Verordnungen die' wichtigsten in gedrängter Form abermals zur Kenntnis der Leser, da sie offenbar nur sehr wenig bekannt geworden sind: Die Ortspolizeibehörde kann- jede Versteigerung verhindern! Die Versteigerung gebrauchter Gegenstände ist wenig gegen früher behindert, dagegen muß bei der Ver steigerung neuer Sachen (also auch von neuen Uhren) der Versteigerungsauftrag mtt dem Verzeichnisse der Gegenstände der Behörde zur Genehmigung eingereicht werden. Die Ge nehmigung muß von der Behörde versagt werden, wenn die
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