Sächsische Elbzeitung : 06.09.1867
- Erscheinungsdatum
- 1867-09-06
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1787841065-186709068
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1787841065-18670906
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1787841065-18670906
- Sammlungen
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungSächsische Elbzeitung
- Jahr1867
- Monat1867-09
- Tag1867-09-06
- Monat1867-09
- Jahr1867
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- Titel
- Sächsische Elbzeitung : 06.09.1867
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Sächsische für Schandau und Hohnstein. Die „Sächsische Elb-Zeitung" erscheint regelmäßig Freitags und ist durch die Expedition in Schandau, sowie durch alle Postanstalten für Iv Ngr. Vierteljahr!, zu beziehen. — Inserate für auswärts nehmen an: Hr. Kämmerer Hesse in Hohnstein, sowie die Annoncenbureaus von H. Engler und E. Fort in Leipzig, welche man an erwähnten Geschäftsstellen spätestens bis Mittwoch'Abcmd, in der Expedition d. BI. aber bis DonncrSta-g früh 9 Uhr abzugebcn bittet. 36. Freitag, den 6. September 1867. Bekanntmachung, die Zulassung der Fischer'schen Dachpappe und Holzecmentbedachung als Surrogate harter Dachung. Daö Ministerium des Innern hat beschlossen, die Dachpappe und Holzcemcn,bcdachnng aus der Fabrik von August Wil helm Fischer zu Mügeln bei Dohna mit der Bestimmung, daß einer jeden Lieferung der Holzecmentbedachung in einem beson« dcrn Abdrucke die unter O crstchllichc Gebrauchsanweisung'beizugebcn ist, aus Grund der stattgcsundenen Untersuchung und vor genommenen Brennvcrsuche unter den in der Verordnung vom 29. September 1859 angegebenen Beschränkungen bis ans Wei teres und vorbehältlich des jederzeitigen Widerrufs als Surrogate der harten Dachung anzuerkcnncn. Unter Hinweis auf § 3 je ner Verordnung wird dies hierdurch zur öffentlichen Kcnntniß gebracht. Dresden, den 24. August 1867. M i n i st e r i u Ul des I n n e r n. V. Nostitz-Wallwitz. Forwerg. Anweisung für die Herstellung der Holzcement-Bcdachung. Die Holzcemcntbedeckung ist auf einer, für die zu erhaltende Belastung hinlänglich unterstützten und tragbaren Bretschal- ung oder Windclboden herzustcllcn. Sic hat zu bestehen auö: l) einer mindestens '/§ Zoll hohen gleichförmigen Bcdecku'ng des HolzwcrkS (.der Schalung) von feinem Sand oder diesem gleich feuerbeständigen Stoffe: 2) mindestens 4 in gehörigem Fugcn- wcchsel, mit Holzccmcnt- oder diesem gleich entsprechender Masse auf unter einander geklebten Lagen hinlänglich starken PapicrcS, Pappmaffe oder diesem gleich geeigneten Stoffes; 3) einem Holzeement- oder diesem gleich entsprechenden Ucberzugc der Decklage snb 2, welcher mit feinem Sande (Stcinkohlenflngasche, Steinkohlenschlackenpulver oder dergl.) dicht zu überdecken und in die noch weiche Ueberzugsmasse einzudrücken ist; 4) einer auf die Ueberzugsmassc mU> 3 aufzubringendcn und diese gleichförmig über deckenden, wenigstens 1'/, Zoll hohen Sand- und KicSschicht mit einer Beimischung von Lehm, welche, unter entsprechender An- seuchtung, vollkommen nach der Dachfläche abzucbnen und leicht einzuwalzen ist. UcbrigenS sind die Einfassungen an den Giebel und Dachsäumcn, welche zur Verhütung des HcrabrollenS der Decklage sul, 4 erforderlich, nicht aus Holz, sondern aus einem feuer- und wetterbeständigen Material (Blech und dergl.) herzustelleu und für die Ableitung des von der HolzccmeMdecklage ab- fließcndcn TagewaffcrS, die Dachsäumc mit entsprechend angebrachten Ocffnungcu zu versehen. Die Decklage -mb 4 ist stets in gutem Stande zu erhalten. Wochenschau. Sachsen. Schandau. Bei der voriger Woche hier staltgefundenen Necrutirung wurden von 334 Gestell- pflichtigen 128 alö tüchtig befunden ausgchoben; von Schandau allein wurden 8 behalten. — Im 8. Wahlbezirk: Pirna, Stolpen, Neustadt, Sebnitz, Schandau, Königstein, Gottleuba, Lauenstein, wurde Herr Advvcat Schreck in Pirna zum NeiwstagS- abgeordnetcn gewählt: derselbe erhielt von 7144 Slim- men 5137. Sein Gegenkandidat, Herr Rittergutsbesitzer Graf Ner auf Zehista, erhielt 1872 Stimmen. — Das Resultat der im Königreich Sachsen voll- zogenen Wahlen für den Reichstag des Norddeutschen Bundes liegt fetzt bereits fast vollständig vor. Dasselbe stellt sich folgendermaßen heraus: I. Wahlkreis Gutsbesitzer Riedel in Kleinschönau, II. Advoeat Mosig von Sichren- feld in Löbau, III. Amtshauptmann v. Salza und Lich- tenau in Bautzen, IV. Generalstaatsanwalt Dr. Schwarze in Dresden, V. Professor vr. Wizard in Dresden, VI. Advvcat I)r. Schaffrath in Dresden, VII. (fehlt noch), VIII. Advvcat Schreck in Pirna, IX. Stadlrath Sachße in Freiberg, X. Rittergutsbesitzer Oehmigen auf Choren, XI. Rittergutsbesitzer Günther auf Saalhausen, XII. Vice- burgermeister vr. Stephani in Leipzig, XIII. Ritterguts besitzer Singer auf Eyihra und I)r. Götz in Lindenau (Stichwahl), XIV. Geh. Justizralb vr. Gebert in Dres den, XV. Dr. für. Hans Blum in Leipzig und Amtshaupt- mann v. Könneritz in Chemnitz (Stichwahl), XVI. Adv. Ludwig in Cbemnitz und Kupferschmied Försterling in Dresden (Stichwahl), XVII. Drechslermeister Bebel in Leipzig, XVIII. Adv. Schraps in Dresden, XIX. Schrift steller Liebknecht in Leipzig und Graf zur Lippe auf Thum (Stichwahl), XX. Amtshauptmann v. Einsiedel in Anna« berg und Spinnereibesitzer EvanS in Siebenhöfen (Stich wahl), XXI. Dr. psiil. Leistner in Schönhayda, XXII. Pastor Heubner in Mylau, XXIII. Kaufmann Mammen in Plauen. In fünf Wahlbezirken wird somit eine noch- malige engere Wahl stattfinven müssen. (L. Ztz.) — Ueber die Wahlen zum norddeutschen Reichstage schreibt der „F. Ä." Folgendes: Die Betheiligung an den Wahlen war bedeutend schwächer, als früher, was freilich für das politische Bewußtsein des Volkes kein günstiges Zcugniß ablegt. Viele mögen der Wahl auS dem Grunde ferngeblieben sein, weil sie sich mit den neuen Verhältnis sen noch nicht befreunden können. Zugegeben, daß Man-
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