Suche löschen...
Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 11.1886
- Erscheinungsdatum
- 1886
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.b
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454431Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454431Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454431Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 3 (16. Januar 1886)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Stempelzeichen des Feingehaltes für Gold- und Silberwaaren
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Peter Henlein, der Erfinder der Taschenuhr
- Untertitel
- Ein Beitrag zur Geschichte der Taschenuhren
- Autor
- Friedrich, Carl
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 11.1886 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (2. Januar 1886) 1
- AusgabeNr. 2 (9. Januar 1886) 9
- AusgabeNr. 3 (16. Januar 1886) 17
- ArtikelUeber Abtheilung II der deutschen Seewarte zu Hamburg 17
- ArtikelUeber das Treiben von Metallen 18
- ArtikelRezepte für Vergoldung und Versilberung 19
- ArtikelStempelzeichen des Feingehaltes für Gold- und Silberwaaren 20
- ArtikelPeter Henlein, der Erfinder der Taschenuhr 20
- ArtikelVerschiedenes 22
- ArtikelAnzeigen 23
- AusgabeNr. 4 (23. Januar 1886) 25
- AusgabeNr. 5 (30. Januar 1886) 33
- AusgabeNr. 6 (6. Februar 1886) 41
- AusgabeNr. 7 (13. Februar 1886) 49
- AusgabeNr. 8 (20. Februar 1886) 57
- AusgabeNr. 9 (27. Februar 1886) 65
- AusgabeNr. 10 (6. März 1886) 73
- AusgabeNr. 11 (13. März 1886) 81
- AusgabeNr. 12 (20. März 1886) 89
- AusgabeNr. 13 (27. März 1886) 97
- AusgabeNr. 14 (3. April 1886) 105
- AusgabeNr. 15 (10. April 1886) 113
- AusgabeNr. 16 (17. April 1886) 121
- AusgabeNr. 17 (24. April 1886) 129
- AusgabeNr. 18 (1. Mai 1886) 137
- AusgabeNr. 19 (8. Mai 1886) 145
- AusgabeNr. 20 (15. Mai 1886) 153
- AusgabeNr. 21 (22. Mai 1886) 161
- AusgabeNr. 22 (29. Mai 1886) 169
- AusgabeNr. 23 (5. Juni 1886) 177
- AusgabeNr. 24 (12. Juni 1886) 185
- AusgabeNr. 25 (19. Juni 1886) 193
- AusgabeNr. 26 (26. Juni 1886) 201
- AusgabeNr. 27 (3. Juli 1886) 209
- AusgabeNr. 28 (10. Juli 1886) 217
- AusgabeNr. 29 (17. Juli 1886) 225
- AusgabeNr. 30 (24. Juli 1886) 233
- AusgabeNr. 31 (31. Juli 1886) 241
- AusgabeNr. 32 (7. August 1886) 249
- AusgabeNr. 33 (14. August 1886) 257
- AusgabeNr. 34 (21. August 1886) 265
- AusgabeNr. 35 (28. August 1886) 273
- AusgabeNr. 36 (4. September 1886) 281
- AusgabeNr. 37 (11. September 1886) 289
- AusgabeNr. 38 (18. September 1886) 297
- AusgabeNr. 39 (25. September 1886) 305
- AusgabeNr. 40 (2. Oktober 1886) 313
- AusgabeNr. 41 (9. Oktober 1886) 321
- AusgabeNr. 42 (16. Oktober 1886) 329
- AusgabeNr. 43 (23. Oktober 1886) 337
- AusgabeNr. 44 (30. Oktober 1886) 345
- AusgabeNr. 45 (6. November 1886) 353
- AusgabeNr. 46 (13. November 1886) 361
- AusgabeNr. 47 (20. November 1886) 369
- AusgabeNr. 48 (27. November 1886) 377
- AusgabeNr. 49 (4. Dezember 1886) 385
- AusgabeNr. 50 (11. Dezember 1886) 393
- AusgabeNr. 51 (18. Dezember 1886) 401
- AusgabeNr. 52 (25. Dezember 1886) 409
- BandBand 11.1886 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
— 20 Steinpelzeichen des Feingehaltes für Gfold- und Silberwaaren. Bekanntmachung, betreffend die Bestimmung der Form des Stempel zeichens zur Angabe des Feingehaltes auf goldenen und silbernen Geräthen. Reichs-Gesetzblatt vom 7. Januar 1886. Auf Grund des § 3 des Gesetzes über den Feingehalt der Gold- und Silberwaaren von 16. Juli 1884 (Reichs-Gesetzbl. S. 120) bat der Bundesrath folgende Bestimmung getroffen: Das Stempelzeichen für die Gold- und Silbergerätlie muss enthalten: 1) die Reichskrone, 2) das Sonnenzeichen (ein Kreis) für Gold oder das Mond sichelzeichen für Silber, 3) die Angabe des Feingehaltes in Tausendtheilen und 4) die Firma oder die in Gemässheit des Gesetzes vom 30. November 1874 eingetragene Schutzmarke des Ge schäftes, für welches die Stempelung bewirkt ist. Die Krone muss bei Goldgeräthen in dem Sonnenzeichen, bei Silbergeräthen rechts neben dem Mondsichelzeichen sich befinden. Silber Berlin, den 7. Januar 1886. Der Stellvertreter des Reichskanzlers, von Boetticher. Peter Henlein, der Erfinder der Taschenuhr. Ein Beitrag zur Geschichte der Taschenuhren. Von Carl Friedrich. Alle Rechte Vorbehalten. Wie man schon im Alterthume bei den Sonnen-, Sand- und Wasseruhren die Nothwendigkeit erkannt hatte, dieselben trag bar zu gestalten, so musste man es auch im Mittelalter bei der fortschreitenden Vervollkommnung der Räder- und Gewichtuhren mit der Zeit als Unbequemlichkeit empfinden, dass dieselben lediglich für die Thürme und öffentlichen Monumente anwendbar waren und nicht auch in den Wohnungen gebraucht werden konnten. Es scheint aber gleichwol eine geraume Zeit gedauert zu haben, bis dieser Fortschritt erreicht wurde. Zwar wenn man dem gelehrten Franzosen Jules Lab arte glauben würde, wären tragbare Uhren mit Räderwerk und Gewicht schon im 10. Jahrhundert unserer Zeitrechnung im byzantinischen Reiche gang und gähe gewesen. Allein in der, von dem Genannten angeführten Stelle des Constantinus Porphyrogenitus (944—959) 1 ) ist über die innere Einrichtung der zwei beschriebenen Uhren, von denen die eine aus Silber, die andere aus Bronze bestand, nicht das mindeste angegeben. Es ist eine unhaltbare Ver- muthung, dass diese zwei Uhren, die einer Zeit angehörten, in welcher noch nicht einmal die grossen Thurmuhren erfunden waren, bereits tragbare Räderuhren gewesen seien. Es waren augenscheinlich Nachtuhren; denn diese wurden immer nur am Abend in das Schlafzimmer des Kaisers und in das Wachtlokal der Soldaten gebracht „zum Gebrauche der Nachtwachen“, wie ausdrücklich gesagt wird. Sie scheinen auch nur bei Nacht in Gang gesetzt worden zu sein, während sie bei Tage in Ruhe lagen. Man nannte damals alle Wasseruhren im Gegensätze zu den Sonnenuhren, die nur bei Tage brauchbar waren, Nachtuhren, weil sie eben auch bei Nacht die Zeit zeigten. So hiess die Uhr, welche König Pipin von dem Papste Paul I. zum Ge schenk erhalten hatte, liorologium nocturnum; so nannte auch der Erzdiakon Pacificus in Verona seine Wasseruhr ein horologium ') De ceremoniis Aulae Byzantinae. Romae 1819, Bd. I. S. 472. nocturnum, 2 ) und die zwei Nachtuhren des Kaisers Constantinus Porphyrogenitus können unmöglich etwas Anderes als derartige Wasseruhren gewesen sein. Die Franzosen behaupten ferner auch, dass tragbare Haus uhren in ihrem Lande schon am Ende des 13. Jahrhunderts in Gebrauch gewesen seien. Zum Beweise dessen führen sie eine Stelle aus dem Inventar Karls V. an, in welcher von einer Uhr die Rede ist, welche einst Philipp dem Schönen (1285—1314) gehört hatte. Von ihr wird gesagt, dass sie ganz aus Silber ohne Eisen gewesen sei und zwei Gegengewichte aus Silber, die mit Blei gefüllt waren, gehabt habe. 3 ) Diese Stelle ist vom technischen Standpunkte aus nicht ganz korrekt; denn zwei Gegengewichte ohne Zuggewichte sind an einer Uhr nicht denk bar. Ueberhaupt ist es auffallend, dass die Gegengewichte und nicht die Zuggewichte namhaft gemacht werden. Die Gewichte nämlich, durch welche sowol das Geh- als das Schlagwerk in Bewegung gesetzt werden, heissen kurzweg Zuggewichte; das am entgegengesetzten Ende der Schnur oder des Strickes befindliche kleinere Gewicht lieisst Gegengewicht und ist nur zu dem Zwecke vorhanden, das Herunterrutschen der Schnur, an der das Zug gewicht hängt, zu verhindern. Lediglich von zwei Gegengewichten kann daher bei einer Uhr keine Rede sein. Mit Blei gefüllt war wahrscheinlich nur das Zuggewicht, da dasselbe, um das Werk in Bewegung setzen zu können, von bedeutend grösserer Schwere sein musste, als das Gegengewicht. Doch wie dem auch sei, es bleibt immerhin seltsam, dass der Schreiber des Inventars nur das Nebensächliche der Erwähnung werth fand. Dass aber unter der in Rede stehenden Uhr eine tragbare Haus- oder Wohnungsuhr im modernen Sinne des Wortes zu verstehen sei, ist etwas gewagt zu schliessen; denn es fehlt in dieser Beziehung jede Andeutung. Dass die Uhr aus Silber war, beweist gar nichts, denn aus Silber gab es auch Thurmuhren, so z. B. die berühmte Uhr zu Lund, einer Universitätsstadt der schwedischen Provinz Schonen. 4 ) Eine derartige Palastthurmuhr mag auch die des Königs Karl V. gewesen sein. Es ist dies um so sicherer, als von da an bis zum Schlüsse des 15. Jahr hunderts keine weiteren Hausuhren beweglicher Art mehr er wähnt werden. Erst um 1494 ist von kleinen und tragbaren Uhren die Rede in der Ueberschrift eines Sonettes von Caspar Vis conti, während im Sonette selbst sich der Besitzer einer solchen Uhr mit dieser vergleicht. Professor Hamb erg er, 5 ) der den Grund zur Geschichte der Uhren gelegt hat, sah in der Ueber schrift dieses Sonettes mit Unrecht einen Beweis dafür, dass in Italien die Taschenuhren zuerst erfunden worden seien. Schon der Umstand, dass die geschilderte Uhr nicht blos die Stunden, sondern auch den Lauf der Planeten und die Feste des Jahres anzeigte, also wahrscheinlich mit einem immerwährenden Kalender versehen war, hätte Herrn Hamberger und Joh. Beckmann abhalten sollen, in jener Uhr, deren Anfertigung einem gewissen Laurentius von Vulparia, einem geborenen Florentiner, zugeschrieben wird, etwas Anderes als eine Wohnungs- oder Hausuhr zu sehen, die damals in den verschiedenen Ländern Europas eben aufkam und gegen die unbewegliche Thurmulir beweglich und von einem Raume zum anderen transportirbar war, wenn sie auch immer noch infolge des sie treibenden Ge wichtes zur Befestigung an eine Wand gebunden blieb. Sie bezeichnete als solche gewiss einen so bedeutenden Fortschritt in der Uhrmacherei, dass sie einen Dichter gar wol zu einem Lob- gesange auf sie veranlassen konnte. Jener Laurentius war also nicht der Erfinder der Taschenuhren, sondern für Italien, wie es scheint, der Erfinder der Hausuhren, welche die erste Stufe der beweglichen LThren bezeichnen. Die Franzosen nennen einen Carovage oder Carovagius, welcher noch um 1480 2 ) Siehe Hambergers Aufsatz über die Räder- u. Gewichtuhren bei Joh. Beckmann, Beiträge zur Geschichte der Erfindungen Bd. I. S. 160 etc. 3 ) Labarte, Histoire des arts industriels au moyen-äge et ä l’epoque de la renaissance. Bd. III, S. 412 (1875). 4 ) Siehe darüber: Gustav Herz, Geschichte der Uhren. Berlin, Nicolai’sche Buchhandlung. 1851. 5 ) Ein Auszug seines Vortrages über Räder- und Gewiehtuhren findet sich gedruckt in den Göttingischen gelehrten Anzeigen 1758 S. 865 etc. Denselben hat auch Joh. Beckmann in seinen ,,Beiträgen zur Geschichte der Erfindungen“ Bd. I. 149 etc. abgedruckt.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder