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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 11.1886
- Erscheinungsdatum
- 1886
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.b
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454431Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454431Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454431Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 39 (25. September 1886)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die Augsburger Uhrmacherei während des 18. Jahrhunderts (Fortsetzung)
- Autor
- Friedrich, Carl
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 11.1886 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (2. Januar 1886) 1
- AusgabeNr. 2 (9. Januar 1886) 9
- AusgabeNr. 3 (16. Januar 1886) 17
- AusgabeNr. 4 (23. Januar 1886) 25
- AusgabeNr. 5 (30. Januar 1886) 33
- AusgabeNr. 6 (6. Februar 1886) 41
- AusgabeNr. 7 (13. Februar 1886) 49
- AusgabeNr. 8 (20. Februar 1886) 57
- AusgabeNr. 9 (27. Februar 1886) 65
- AusgabeNr. 10 (6. März 1886) 73
- AusgabeNr. 11 (13. März 1886) 81
- AusgabeNr. 12 (20. März 1886) 89
- AusgabeNr. 13 (27. März 1886) 97
- AusgabeNr. 14 (3. April 1886) 105
- AusgabeNr. 15 (10. April 1886) 113
- AusgabeNr. 16 (17. April 1886) 121
- AusgabeNr. 17 (24. April 1886) 129
- AusgabeNr. 18 (1. Mai 1886) 137
- AusgabeNr. 19 (8. Mai 1886) 145
- AusgabeNr. 20 (15. Mai 1886) 153
- AusgabeNr. 21 (22. Mai 1886) 161
- AusgabeNr. 22 (29. Mai 1886) 169
- AusgabeNr. 23 (5. Juni 1886) 177
- AusgabeNr. 24 (12. Juni 1886) 185
- AusgabeNr. 25 (19. Juni 1886) 193
- AusgabeNr. 26 (26. Juni 1886) 201
- AusgabeNr. 27 (3. Juli 1886) 209
- AusgabeNr. 28 (10. Juli 1886) 217
- AusgabeNr. 29 (17. Juli 1886) 225
- AusgabeNr. 30 (24. Juli 1886) 233
- AusgabeNr. 31 (31. Juli 1886) 241
- AusgabeNr. 32 (7. August 1886) 249
- AusgabeNr. 33 (14. August 1886) 257
- AusgabeNr. 34 (21. August 1886) 265
- AusgabeNr. 35 (28. August 1886) 273
- AusgabeNr. 36 (4. September 1886) 281
- AusgabeNr. 37 (11. September 1886) 289
- AusgabeNr. 38 (18. September 1886) 297
- AusgabeNr. 39 (25. September 1886) 305
- AusgabeNr. 40 (2. Oktober 1886) 313
- AusgabeNr. 41 (9. Oktober 1886) 321
- AusgabeNr. 42 (16. Oktober 1886) 329
- AusgabeNr. 43 (23. Oktober 1886) 337
- AusgabeNr. 44 (30. Oktober 1886) 345
- AusgabeNr. 45 (6. November 1886) 353
- AusgabeNr. 46 (13. November 1886) 361
- AusgabeNr. 47 (20. November 1886) 369
- AusgabeNr. 48 (27. November 1886) 377
- AusgabeNr. 49 (4. Dezember 1886) 385
- AusgabeNr. 50 (11. Dezember 1886) 393
- AusgabeNr. 51 (18. Dezember 1886) 401
- AusgabeNr. 52 (25. Dezember 1886) 409
- BandBand 11.1886 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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— 306 - in Arbeit gestanden ist. Dieser Christian Gut wandte sich im Jahre 1727 an den Rath um Zulassung zu den Meisterrechten. Seine Bitte wurde ihm auf das Gutachten der Verordneten des Gewerbe- und Handwerksgerichts, das in unmotivirter Weise die Partei des Picklmann ergriff, am 20. Dez. 1727 dahin genehmigt, dass er gegen Erlag von 40 Gld., wovon 10 Gld. dem Aerar, die 30 Gld. dem Herrn Picklmann zugehen sollten für den Schaden, den er erlitt, solange Gut bei Marquard war, zu den Meisterrechten dispensando admittirt werde. Im Jahre 1732 am 9. Juni ging von dem Bürgermeister und Rath der Stadt Straubing ein Bericht an die Verordneten zum Gewerbe- und Handwerksgericht in Augsburg, betreffend den Verkauf einer Grossulirmacberswerkstätte nebst Behausung in Straubing, da von den Grossuhrmachern in Straubing keiner Lust zum Ankauf der Werkstätte hatte. Ein weiterer Akt vom 29. Aug. 1742 betrifft die Abände rung des Meisterstückes der Grossuhrmacher. Das Meisterstück, resp. dessen Herstellung betrug nämlich bis dahin: 1 1 /-2 Ztr. Messing und Kupfer, das Pfd. zu 40 Krz. Das Stechen Getriebene messingene Zierart versilbert . . . . Das Gehaus und was sonst vergoldet wird . . . 2 Kloben Oben ein Bild von Messing Der Fuss zum Treiben Bley-Gewichte Gld. 100.20 30.— 16 .— 115 .— 12 .— 8 .— 8 .— 4.— Die Summe betrug also ohne Arbeitslohn, ohne Kost und ohne Werkzeug Gld. 292.20 Dazu kamen noch bei Aufnehmen des Stückes Gld. 2.— Bei der Beschau, das 1., 2. und 3. Mal, je 2 Gld „ 6.— Gld. 300.20 Unterschrieben ist diese Berechnung von Peter F ed er spiel und Christian Gut, damals Geschworne. Dafür schlugen sie ein kleineres billigeres vor, zu dem blos nöthig war: 3 4 Ztr. Messing und Kupfer, das Pfd. zu 40 Krz. Das Stechen Getriebene Zier aus Messing oder Kupfer . . . Das Vergolden 10 Kloben 3 4 Ztr. Blei, der Zentner zu Gld. 11.15 . . . Der Kasten, aus Nussbaum gefertigt Ohne Kost, Lohn und ohne Werkzeug .... Gld. ö0.-— „ 16 .- , 8 .- „ 20 .- „ 15.— „ 8.26 „ 20 .— Summa: Gld. 136.26 Im Jahre 1746 den 5. Aug. wird dem Grossuhrmacherge sellen Thomas Hart mann von Wald, hochgräfl. Fugger'sehe Herrschaft, obgleich derselbe 17 Jahre in der Fremde gearbeitet und auch in der Wissenschaft sich geübt hatte, so dass er jedem Grossuhrmacher an die Seite treten zu dürfen glaubte, seine Bitte um Admittirung zu den Meisterrechten abgeschlagen und er an die Ordnung gewiesen. Wie aus der Eingabe des Hartmann hervorgeht, gab es damals in Augsburg nur einen katholischen und zwei evangelische Grossuhrmacher. Am 5. April 1755 wurde des Andreas Schütz, Bürgers zu Oberhausen, Gesuch, seinen künftigen Tochtermann Martin Holzapfel als Grossuhrmacher zum Beisitzer in Augsburg auf zunehmen, unter Hinweis auf das unterm 16. Nov. 1751 emanirte Regulativ-Dekret, abgewiesen. Am 2. Juni 1759 wurde dem Jos. Bögle, Bürgerssohn und Grossuhnnachergesellen, die Bitte um Erlaubnis, salvo jure civico ausserhalb der Stadt wohnen zu dürfen, genehmigt; doch musste er von seinem Vermögen die Steuern auf 3 Jahre voraus bezahlen und wegen der erforderlichen Gerechtigkeit bei dem Gewerbe- und Handwerksgericht sich vorstellen. Am 22. Febr. 1763 wollte sich ein Sigmund Hüppe, Grossuhrmachergeselle aus Breslau, nachdem er seit 1745 bei der Profession war und seit 1750 die berühmtesten Werkstätten in Deutschland und der Schweiz besucht hatte, in Augsburg niederlassen und bat deshalb, ihm das Meisterrecht von Gross uhrmachern in hohen oberherrlichen Gnaden angedeihen zu lassen. Seine Eingabe wurde an das Gewerbe- und Handwerksgericht um Bericht und Gutachten hinübergegeben. Hüppe sagt in seiner Eingabe, dass sich damals blos drei Grossuhrmacher in • • Augsburg befanden. Drei Grossuhrmacher unterschrieben sich c5 O < ... im Jahre 1760 mit den Kleinuhrmachern zugleich; sie hiessen: Franz Xaver Gegen reiner, Carl Friedrich Enghart und Ulrich Hepp. Von dem ersteren sagt Paul von Stetten, dass er aus Bayern und Stadtgerichtsassessor war und es theils durch den von dem seel. Brander genossenen Unterricht, theils durch eigenen Forschungsgeist, Fleiss und Nachdenken soweit gebracht hat, dass er den besten Künstlern in seiner Art billig an die Seite gesetzt zu werden verdient. Man hatte von ihm sehr richtige astronomische Pendeluhren und ein besonderes Meisterstück von solcher Kunst hat er erst vor wenigen Jahren nach St. Emmeran in Regensburg verfertigt. Er lebte noch 1779. Der zweite, Carl Friedrich Eng hart, Bürgerssohn, kann aber damals erst Geselle gewesen sein. Sein Vater war Schlosser, welches Handwerk auch der Sohn zunächst lernte und darauf 7 Jahre wanderte. Hierauf hat er in Regensburg die Grossuhrmacherprofession ordentlich erlernt und auf derselben 2 1 /o Jahr in der Fremde, als auch ein Jahr bei den Augsburger Grossuhrmachermeistern gearbeitet. Er machte daher am 23. Nov. 1767 eine Eingabe, dass ihm die Ersitzjahre nachgelassen und er sofort zu den Meisterrechten der Grossuhrmacher admittirt werden möchte, was ihm auch am 24. November 1767 gewährt worden ist. Im Jahre 1771 wandte sich Ignatius Mögele, aus Bern beyern, hochfürstl. augsburgischer Herrschaft gebürtig, nachdem er die Grossuhrmacherei in Wien ordentlich erlernt, allbereit und auswärts auch 14 Jahre auf derselben gearbeitet, binnen dieser Zeit nicht weniger das gute Zeugnis dahin erhalten hatte, dass er ein rechtschaffener und fleissiger Arbeiter sei, an den Rath um Erlass des ihm noch fehlenden einen Ersitzjahres, wo gegen er die Grossuhrmacherstochter Maria Theresia Federspiel heirathen würde. Seine Bitte wuide ihm auch gewährt und er sofort zu den Meisterrechten zugelassen. Im Jahre 1772 kam Maria Katharina Eppinger, Bürgerin und Holzuhrmacherswittwe, nachdem ihr Mann, welcher sich durch Verfertigung hölzerner Uhren und anderer Maschinen so- wol in Augsburg als auswärts bekannt gemacht hatte, vor vier Monaten verstorben und sie mit zwei Kindern zurückgelassen habe, mit der Bitte ein, dass, da sie endlich in Johannes Spatz, Grossuhrmachergesellen, welcher schon einige Jahre bei dem bürgerlichen Grossuhrmacher Gegenreiner gearbeitet, einen Ehe verlobten gefunden hatte, diesem die Ersitzjahre nachgelassen und er sofort zu den Meisterrechten admittirt werden möchte, was ihr auch am 13. Okt. 1772 gewährt worden ist. Im Jahre 1787 ist Johann Fischer, gelernter Gross uhrmacher und Bürgerssohn mit der Bitte um Nachlass der ihm noch fehlenden zwei Ersitzjahre eingekommen, die ihm auch am 24. Juni 1787 genehmigt wurde; er musste dafür in die Lade 10 Gld. zahlen. Ein weiterer Grossuhrmacher Augsburgs wird am 24. Aug. 1795 genannt. Er hiess Georg Labinger. Bei ihm stand der Geselle Martin Schürer nur 2 Tage in Dienst, worauf hin er mit Zurücklassung seines Lohnes fortging, weil er von der Ehefrau des Labinger ein sehr nachtheiliges Gerücht hören musste und es ihn in einer solchen Werkstätte nicht freute. Im Jahre 1804 bewarb sich Johann Vogel von Göggingen, kurfürstl. Trierischer Kabinets-Grossuhrmacher um das Bürger recht und die Ausübung des Meisterrechtes in Augsburg, wo sich damals fünf Grossuhrmacher befanden. Drei davon wehrten sich segen die Zulassung, weil Mangel an Nahrung sei, die anderen zwei aber sagten, es sei, nicht wahr, dass für einen ge schickten Meister Mangel an Nahrung sei. Dem Vogel wurde daher am 28. April 1804 die Ausübung des Meisterrechtes für seine Person gestattet. Im Jahre 1803 bewarb sich Maria Theresia Korbfeder, Bürgerin, für ihren Eheverlobten, den Beisitzerssohn und Gross uhrblattstecher Wilhelm AntonVittimhof um das Bürger recht. Derselbe wurde von den Grossuhrmachern als fleissiger und guter Arbeiter geschildert und da ausser ihnen sich in
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