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Sächsische Elbzeitung : 21.07.1869
- Erscheinungsdatum
- 1869-07-21
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1787841065-186907212
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1787841065-18690721
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1787841065-18690721
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- Saxonica
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
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- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungSächsische Elbzeitung
- Jahr1869
- Monat1869-07
- Tag1869-07-21
- Monat1869-07
- Jahr1869
- Titel
- Sächsische Elbzeitung : 21.07.1869
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279 „Waö kann das Allcö zu bedeuten haben?" dachte ich, wäh rend ich vor dem Criminalrichter stand. „Waö hat die Skizze damit zu schaffen, vast ich den alten Napp die Treppe hinabge- stoßen habe?" Spreckdahl fuhr nun fort: „Diese Skizze rührt also, wie Sie cingcstehcn, von Ihrer Hand her? Was ist der Gegenstand derselben?" Ich erwiderte: „ES ist nichts als eine Phantasiczeichnung." „Es ist am Ende die Copie irgend eincö Gemäldes oder Kupferstiches?" Ich bctheucrle: „Nein, Herr Baron, die ganze Skizze ist nichts als meine eigene Erfindung." Der Richter rief mir in strengem Tone zu: „Gefangener, ich fordere Sie auf, wohl zu bedenken, was Sie hier aussagen! Lügen Sie nicht!" Vor Unwillen crröihcnd, sagte ich mit nachdruckövollcm Tone: „Ich habe nur die Wahrheit gesprochen!" „Schreiben Sie das also nieder," wandte sich Spreckdahl zu dem Schreiber. — „Und diese alte Frau, die auf der Skizze hier an der Brustwehr des Brunnens erdrosselt wird, haben Sie auch diese Figur nur nach Ihrer Phantasie gezeichnet?" — „Ganz gewiß." — „Sie sahen Sie niemals?" — „Niemals." Mit unwilliger Gebcrdc erhob sich Spreckdahl von seinem Stuhle, ließ sich jedoch gleich wieder auf seinen Sitz nieder, um, wie es mir schien, mit seinem College» eine leise Bcrath- schlagung zu halten. Ich murmelte in meinem immer größer werdenden Erstau nen leise vor mir hin: „Waö kann das Alles nur zur bedeuten haben? Waö habe ich denn begangen?" „Führt den Gefangenen zum Wagen," befahl der Baron endlich den mich umstehenden Polizisten. Dann wandte er sich feierlich zu mir: „Heinrich Kapff, wir fahren jetzt nach der Metzger-Straße: — Sie befinden sich auf sehr, sehr bcklagciiswcrthcn Pfaden! Bedenken Sie, baß, mag auch die irdische Gewalt unerbittlich sein, der große Gott im Himmel Ihnen dort Oben in seiner unendlichen Barmherzigkeit vielleicht Verzeihung angcdcihcn läßt, wenn Sie jetzt ein offenes und rcumüthigcs Bekenntnis; Ihres entsetzlichen Verbrechens ablegen." Ich vermochte nicht zu antworten, denn cs war mir, als müsse ich mich unter dem Banne eines fürchterlichen Traumes befinden, und so wandte ich mich denn stillschweigend ab, nm meinen Wächtern zu folgen. Auf'ö Neue bestiegen zwei Polizisten mit mir den Wagen, der durch verschiedene Straßen rollic. Der eine meiner Begleiter zog seine Tabaksdose hervor und bot dem Andern eine Prise an. Mechanisch streckte auch ich Zeigefinger und Daumen nach der Dose auS. Der Eigenthümcr der Dose klappte diese jedoch mit einer Geste des Abschcues gegen mich zu und ließ sie schnell wieder in seine Tasche gleiten. Ich fühlte das Blut kochend heiß zur Stirn und Schlafen cmporsteigen, bevor ich jedoch zu sprechen vermochte, hielt be reits der Wagen an. Der eine der Polizisten stieg aus, während der andere mich, obgleich ich gefesselt war, am Rockkragen festhiclt, bis sein Col lege bereit war, mich in Empfang zu nehmen, worauf er mich rauh zum Wagen hinauSschob. Alle diese ängstlichen Vorsichtsmaßregeln, mir jeden Flucht versuch unmöglich zu machen, ließen zwar wenig Gutes für mich erwarten, doch man sorgte dafür, daß mir überhaupt we nig Zeit zum Nachdenken blieb. Meine Wächter führten mich schnellen Schrittes ein enges, schmutziges, zwischen hohen, steilen Mauern hinlaufendcü Gäß chen entlang. Der Rinnstein derselben war ein Strom widerlich riechen der Flüssigkeit. Die Wächter eröffneten am Ende der Gasse eine Thür und stießen mich vor sich hin in einen viereckigen, schmutzigen Hof hinein. (Fortsetzung folgt.) Inserate. Durch die Bundesgesetzgebung über das Paßwesen und die Freizügigkeit sind die zeithcrigcn Bestimmungen über An- und Abmeldung fremder Personen wesentlich verändert worden. Zur Erzielung einer Conirole über ncuanziehendc Personen wird »un Folgendes angeordnel: 1) Wer in Schandau oder Hohnstein, oder in einem Dorfe des hiesigen Amtsbezirks Wohnung nehmen will, hat sich in Schandau bei dem unterzeichneten Gerichtsamte, in Hohnstein bei dem Bürgermeister, in den Dör fern bei dem Ortsrichtcr unter Ausweis über seine Person anzumeldcn und einen Wohnungöanmcldeschein ge gen Erlegung einer Gebühr von 3 Ngr. zu lösen, 2) der Wohnungsanmeldeschein ist auf den Dörfern dem Gemcindevorstande zur Eintragung in das Einwohner- registcr, außerdem in Stadt und auf dem Platten Lande dem Hauöwirthe vorzulegen, 3) die Unterlassung der Anmeldung oder der Vorlegung des Wohnungsanmcldcscheins wird mit Geldbuße bis 5 Thaler oder mit verhältnißmäßiger Gefängnißstrafc geahndet. Gleiche Strafe haben die Hauöwirthe, Ad ministratoren, Pächter re. zu gewarten, wenn sie Jemandem eine Wohnung in ihrer Behausung cinräumen, der nicht ortöangchörig und nicht mit Wohnungsanmcldcschein versehen ist, 4) der Bürgermeister zu Hohnstein und die Ortöricher auf dem Lande haben über die erfolgten Anmeldungen und die ausgestellten Wohnungs-Anmeldescheine ein Meldercgistcr zu führen, welches außer der fortlaufenden Nummer den Tag der Ausstellung des Anmeldescheins, den Vor- und Zunamen des Angczogenen, auch eine Colonne über die erfolgte Legitimation zu enthalten hat, 5) Formulare zu Wohnungs-Anmeldescheinen sind bei der unterzeichneten Behörde zu beziehen. 6) Die Bestimmungen über An- und Abmelden der Dienstboten und Gewcrbögchülfcn bleiben nach wie vor in Kraft und werden Zuwiderhandlungen mit den in den Verordnungen vom 10. Januar 1835 und 15. Octo ber 1861 angedrohten Strafen belegt. Königliches Gerichts amt Schandau, am 15. Juli 1869. — Tränckner. Bekannt m achun q. Jin Erbgericht zn Postelwitz sollen Montag, den 26. Juli a. o. von Bormittags 10 Uhr an folgende im Forstreviere anfbereitete Hölzer, als:
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