Suche löschen...
Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 14.1889
- Erscheinungsdatum
- 1889
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.b
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454433Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454433Z
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454433Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Heft Nr. 7 und Nr. 22 wahrscheinlich unvollständig
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 10 (15. Mai 1889)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die Verzahnungen im allgemeinen und in Beziehung zur Uhrmacherei (Fortsetzung aus Nr. 9)
- Autor
- Dietzschold, C.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Sprechsaal
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 14.1889 1
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1889) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1889) 13
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1889) 25
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1889) 37
- AusgabeNr. 5 (1. März 1889) 49
- AusgabeNr. 6 (15. März 1889) 61
- AusgabeNr. 7 (1. April 1889) 75
- AusgabeNr. 8 (15. April 1889) 89
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1889) 103
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1889) 117
- ArtikelCentral-Verband 117
- ArtikelDer geringhaltige Goldschmuck und die Bewegung in der ... 118
- ArtikelLebensbild eines englischen Uhrmachers 119
- ArtikelEine Uhrenfabrik im Anfang des 19. Jahrhunderts (Schluss) 120
- ArtikelPatentbeschreibungen 120
- ArtikelDie Verzahnungen im allgemeinen und in Beziehung zur Uhrmacherei ... 122
- ArtikelSprechsaal 123
- ArtikelVerschiedenes 124
- ArtikelUhrmachergehilfen-Vereine 125
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 125
- ArtikelAnzeigen 125
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1889) 131
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1889) 147
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1889) 161
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1889) 175
- AusgabeNr. 15 (1. August 1889) 189
- AusgabeNr. 16 (15. August 1889) 203
- AusgabeNr. 17 (1. September 1889) 217
- AusgabeNr. 18 (15. September 1889) 231
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1889) 247
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1889) 261
- AusgabeNr. 21 (1. November 1889) 277
- AusgabeNr. 22 (15. November 1889) 291
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1889) 307
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1889) 323
- BandBand 14.1889 1
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
— 123 — mechanik entnommen, wobei die Z&hnzahlen absichtlich sehr niedrig gegriffen sind urn kräftig© deutlich© Zahnformen zu erhalten. A , 1. Beispiel: Eadien 90 mm und 60 mm; Bollkreisdurch- 2 messer = -5 Theilkreishalbmesser, o 9 2 d. i. - • 90 mm = 60 mm, und - • 60 mm = 40 mm. 3 ... Wir konstruiren zunächst, siehe Fig. 13, die Zahnkurven bekannter Weise. Hierauf berechnen wir die Theilung Theilkreisdurchmesser • k 2-90 mm -3,14156 ^ mm ^ Zahnzahl ^4 Geben wir ^ Theilung als Zahnluft, so bleibt für beide q 19 Zahnstärken — Theilung und damit Zahnstärke ^ Theilung = 0,45 • 23,56 mm = 10,6 mm Nehmen wir die Wälzung = 0,3 Theilung = 0.3-23,56 mm = 7,07 mm. Zahnfuss = 0,4 Theilung = 9,42, so ist der ßad- zahn bestimmt, — Die Dicke des Zahnes wächst von der Spitze nach dem Zahnfusse zu. Theilung Zahnluft ist bei gewöhn lichen Zahnrädern nöthig, weil kleine Fehler in den Theilungen und in der Zahnform Vorkommen; Seilers in Amerika hat Zahn- 1 Täder mit nur Theilung als Zahnluft hergestellt. Diese Bä der bewegen sich geräuschlos, was man sonst von Zahnrädern bei einigermaassen grösseren Umdrehungsgeschwindigkeiten nicht sagen kann. (Fortsetzung folgt.) *) Die sogenannte Ludolpli’sehe Zahl k = 3,14159265; anstatt dieser 22 355 Zahl hat man die Annäherungen — = 3,14286 und = 3,1415929. 99 1 2325 Es ist y = * (1 + 00043452) = 1— 71 = ^ a35 1 und (I +0,000000085943) = 13^^35530 75 ‘ 22 Wir können also in der Praxis stets für % setzen, da der Fehler nur ganz unwesentlich ist. Z. B. würde die Berechnung des Durchmessers eines Bades 23,25 mm statt 23,24 mm Durchmesser liefern, was praktisch ganz 22 belanglos ist. Man kann also bei unseren Berechnungen stets n durch — •ersetzen, noch genauer aber unbequem wäre — Spreclisaal. Das Feingehalts-Gesetz. Der in Nr. 6 u. 7 unseres Verbands-Organes enthaltene Artikel „Die Auslegung des Gesetzes vom 16. Juli 1884 betr. den Fein gehalt der Gold- und Silberwaaren“ veranlasst mich, auf einige darin enthaltene Punkte etwas näher einzugehen. Im Allgemeinen habe ich den Eindruck gewonnen, dass die von den gerichtlichen Maassregeln Betroffenen wohl durchweg Goldschmiede und nicht Uhrmacher sind. Es ist auch für uns ziemlich gleichgültig, ob Pince-nez als Schmucksachen oder als Geräthe angesehen werden sollen, aber wenn auf Seite 62 im Schlusssatz über Uhrgehäuse gesagt wird: „Es ist als ungenügend erklärt worden, wenn z. B. eine goldne Uhr mit 3 Goldkapseln die vollständigen 4 Stempelzeichen nur auf einer derselben, auf den ändern beiden dagegen nur den Feingehaltsstempel trug, während als richtig anerkannt wurde, wenn der eine Theil vollständig, die ändern dagegen garnicht gestempelt waren.“ und ferner: „Dies ist auch besonders stets hinsichtlich der Carrure des Pendants und des Bügels erwähnt worden.“ so ist solche Entscheidung sehr wohl geeignet, unsere Lage noch schwieriger zu gestalten, als sie schon jetzt ist, denn wie leicht könnte es nicht irgend einem Beamten einfallen, die Oarrure und den Pendant, die immer mit dem schweizerischen Sternpelzeichen versehen sind, als solche Theile zu bezeichnen, die auch noch den deutschen Stempel tragen müssen. Viel wichtiger ist für uns die im „Deutschen Reichsanzeiger“ ge brachte reichsgerichtliche Entscheidung über die Anwendung des Feingehaltsgesetzes. Darnach genügt es, wenn Uhrgehäuse einmal und zwar in dem hintern Gehäusedeckel alle vorge schriebenen Bestandtheile der deutschen Stempelbezeichnung tragen. Die nächste Nummer unseres Verbandsorgans wird auch auf diese reichsgerichtliche Entscheidung näher eingehen. H. A. Meinecke. Ein Vorschlag zur Besserung. In Nr. 7 unseres Organs vom 1. April 1889 befindet sich Seite 81 unter der Bubrik „Sprechsaal“ ein ^Artikel über den Hausirhandel mit Uhren, betitelt: Zur Selbsthilfe! Ich habe als Kollege diesen Artikel aufmerksam gelesen, mir auch die besprochene Maassregel zur Unterdrückung des Hausirhandels überlegt und erlaube mir nun meine unmaassgebliche Ansicht hier unumwunden mitzutheilen. Die von dem Verfasser in Nr. 7 vertretene Ansicht: An stellung eines besonders geeigneten Kriminal-Beamten, der die Betrüger zu verfolgen hätte, ist ja recht gut und wohl auch ausführbar, leider aber kommt der Umstand in Betracht, dass Festnahme eines umherziehenden Gauners grosse Schwierigkeiten insofern bereitet, weil sehr oft schon mehrfacher Betrug verübt worden ist, ehe die Thatsache bekannt wird; nun hat der Uhr macher nicht allein den Schaden, dass sein Verkaufsgebiet eine Zeit lang ausgenützt ist, sondern er müsste sich auch Zeit und Mühe nehmen (die Geldopfer gar nicht gerechnet) dem auf gestellten Beamten einen wahrheitsgetreuen Bericht der voll endeten Thatsachen des Uhrenverkaufs zusenden, ebenso müsste er Erkundigungen einziehen, wohin der Uhrenhausirer seine Baub- zugrichtung genommen und ähnliches mehr. Ich möchte mir nun eine Frage erlauben, die wohl in Be tracht gezogen werden muss: wie viele Kollegen giebt es, die, weil Gewerbefreiheit gesetzlich gestattet, überdies weil ein Zweifel über entsprechende Bestrafung des Hausirers existirt, wie viele wären da bereit, einen solchen Beamten energisch zu unterstützen? Ich vermuthe sogar das Gegentheil, wie ich des weiteren ausführen werde. — Man streife nur den noblen Firniss, genannt Beellität, ab, und mancher Kollege muss ein gestehen, dass er indirekt den Hausirhandel unterstützt, dass er für Waarenbazare Uhren liefert, Uhren reparirt u. drgl. m. Kommt nun zu einem Kollegen, der auch für solche Abzahlungs geschäfte keine Sympathie hat, eine Beparatur, und der Betreffende weiss wohl die Bezugsquelle, er wird die Uhr aber dennoch an nehmen und — eine Faust in der Tasche, als Rache — die Arbeit sich höher bezahlen lassen! Ferner kommt es jetzt vor, dass in dem Artikel Goldwaaren sogar gelernte und reelle Goldarbeiter (ansässige Geschäftsleute)^, welche das Hausiren „ein Betteln um Arbeit und Verdienst nannten, durch den überall bemerkbaren stetigen Rückgang des Erwerbs gezwungen sind, wenn sie ihre Ladenmiethe oder Wechsel — oder den Reisenden so und so, er kommt in nächster Zeit, sein Avis ist schon da — auf eine ehrliche und Credit erhaltende Weise befriedigen wollen, — es zwingt die Noth- wendigkeit der Verhältnisse (ein Ausspruch aus einer deutschen Beichstagssitzung) — wenn es da also beim Ladenbesitzer nicht schief gehen soll — dass diese im Stillen auch Hau siren gehen, und wodurch soll denn das Publikum den Beeilen vom Unreelen unterscheiden? den in bedrängter Lage und den Schwindler? — Nur ein Beispiel. Ich kenne einen gelernten und fleissigen Goldarbeiter in hiesiger Gegend, der sich ritterlich wehrt, um seine Existenz und hinreichend Brod zu haben, und so wie ich ihn kenne, einem, der ihm früher gesagt: „dass er vielleicht später auch noch hausire“, den Hals zugedreht hätte und doch ist dies bei diesem Goldarbeiter schon einige Jahre der
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder