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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 14.1889
- Erscheinungsdatum
- 1889
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.b
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454433Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454433Z
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454433Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Heft Nr. 7 und Nr. 22 wahrscheinlich unvollständig
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 13 (1. Juli 1889)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Mein Besuch der Deutschen Uhrmacherschule in Glashütte im Frühjahr 1889
- Autor
- Elsass, Theodor
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Zur Frage der Abzahlungs-Geschäfte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Unsere Werkzeuge
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 14.1889 1
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1889) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1889) 13
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1889) 25
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1889) 37
- AusgabeNr. 5 (1. März 1889) 49
- AusgabeNr. 6 (15. März 1889) 61
- AusgabeNr. 7 (1. April 1889) 75
- AusgabeNr. 8 (15. April 1889) 89
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1889) 103
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1889) 117
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1889) 131
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1889) 147
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1889) 161
- ArtikelCentral-Verband 161
- ArtikelMein Besuch der Deutschen Uhrmacherschule in Glashütte im ... 162
- ArtikelZur Frage der Abzahlungs-Geschäfte 164
- ArtikelUnsere Werkzeuge 164
- ArtikelPatentbeschreibungen 165
- ArtikelWeckuhren mit Klopfwerk 165
- ArtikelDer Chronometergang (Fortsetzung aus Nr. 11) 166
- ArtikelProspekt für eine unter der Firma „Vereinigte ... 166
- ArtikelSprechsaal 167
- ArtikelVerschiedenes 167
- ArtikelVereinsnachrichten 168
- ArtikelUhrmachergehilfen-Vereine 168
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 169
- ArtikelAnzeigen 169
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1889) 175
- AusgabeNr. 15 (1. August 1889) 189
- AusgabeNr. 16 (15. August 1889) 203
- AusgabeNr. 17 (1. September 1889) 217
- AusgabeNr. 18 (15. September 1889) 231
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1889) 247
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1889) 261
- AusgabeNr. 21 (1. November 1889) 277
- AusgabeNr. 22 (15. November 1889) 291
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1889) 307
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1889) 323
- BandBand 14.1889 1
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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— 164 — schätzenswerth macht. Die meisten Einwohner sind Uhrmacher und Mechaniker oder wenigstens in deren Hilfsfächern thätig und da diese geschäftlich fn stete Berührung kommen, so pflegt sich dieses Verhältniss auch auf die familiären Beziehungen zu übertragen. Das Leben und die Wohnungen sind sehr billig und wenn erst die Eisenbahn von Mügeln nach Glashütte fertig sein wird, die eben von den gerade anwesenden Ingenieuren abgesteckt wurde, wird der Strom der Reisenden gewiss noch mehr nach Glashütte gezogen werden, als dies jetzt schon der Fall ist. So nahm ich denn Abschied von der Stadt, die mir in so kurzem Zeitraum so lieb geworden ist und danke ich hiermit nochmals Allen, die hierzu beigetragen; auch an die Genossen des runden Tisches in der „Post“ sende ich meine Grüsse. Wenn es mir aber gelungen sein sollte, bei meinen werthen Kollegen das Interesse für unsere Schule durch vorstehende Zeilen gefördert zu haben, so ist deren Zweck erfüllt. Zur Frage der Abzahlung»-Geschäfte. Zahlreiche an den Reichstag gerichtete Petitionen haben sich mit der Frage der Abzahlungsgeschäfte befasst, sie haben die grossen Schäden klargelegt, die diese Art Geschäfte nur zu oft anrichten, sie haben das Unwesen beleuchtet, das getrieben wird. Dass baldige Abhilfe von Seite der Gesetzgebung in Aus sicht gestellt ist, haben unsere geehrten Leser schon aus voriger Nummer durch das an unsern Oentralverbands-Vorsitzenden A. Engelbrecht gerichtete Schriftstück erfahren, in welchem die betreffende Stelle lautet: die Petitions-Kommission des Reichs tags hat beschlossen, diejenigen Petitionen, welche „die Abzah lungs-Geschäfte betreffen, dem Herrn Reichskanzler als Material für die demnächstige gesetzliche Regelung zu überweisen“. Die Angelegenheit ist seitdem keineswegs ins Stocken ge- rathen, denn die „Norddeutsche Allgemeine Zeitung“ brachte vor kurzem über obiges Thema offiziös und zwar an leitender Stelle folgenden Artikel, der besonders für diejenigen unserer Kollegen von besonderem Interesse sein wird, die unter der gemeinen Konkurrenz solcher Geschäfte schwer zu leiden haben, wo dem Publikum die geringwertigste Waare aufgeredet wird, die dann der Uhimacher wohl oder übel noch repariren und nothdürftig in Gang halten muss. Der erwähnte Artikel der N. Allg. Ztg “ lautet: ” 6 ' Die Frage der wirtschaftlichen Schädlichkeit der Abzah lungsgeschäfte, welche seit längerer Zeit erörtert wurde, ist in sofern befriedigend beantwortet worden, als heute von -keiner Seite mehr bezweifelt wird, dass im allgemeinen mit wenigen Ausnahmen der sogenannte Ratenkauf eine ungesunde Erschei nung ist. Die wenigen Ausnahmen ergaben sich dabei von selbst: E ie Anschaffung z< e ^ ner Nähmaschine, um eine Erwerbs- ätigkeit mit derselben, zu begründen oder zu erweitern, kann sehr oft nur gegen Ratenzahlungen erfolgen, und Niemand wird aus einem solchen Ankauf der Näherin etc. einen Vorwurf machen können. Es lässt sich aber nicht leugnen, dass unter Ausbeutung der Unerfahrenheit und Unüberlegtheit namentlich der ärmeren Volksklassen eine ganze Reihe von wirthschaftlich werthlosen Anschaffungen auf dem Wege des Ratengeschäfts durch zungenfertige Agenten veranlasst wird. Aber dieses wäre f. 11 ! 6 ’ n?! 61 ! 11 t UCil uner freuliche, so doch immerhin noch erträg liche Thatsache, wenn nicht in den Abzahlungs-Verträgen selbst eine grobe, aller Billigkeit widersprechende und, wie der römische Jurist sich ausdrücken würde, contra bonos mores ver- stossende Clausei allgemein Vorbehalten würde. Das Abzahlune-s- S. , aft r an sich, der Gedanke, durch Ratenzahlungen einen nützlichen Gegenstand zu erwerben, ist erklärlich und berechtigt- ebenso berechtigt erscheint das Bestreben des Verkäufers sich bei der Mittellosigkeit des Käufers zu sichern. Diesem Bestreben tspnngt der Vorbehalt, den der Verkäufer stellt, dass die ge bt Sa ^ 6 S ° lange sein Eigenthum verbleibe, wärA liü m g , S6L Auch gQgm diesen Vorbehalt wäre noch nichts einzuwenden, wenn dem Käufer, im Falle er nicht in der Lage ist, seinen Verpflichtungen nachzukommen, nicht der Verlust seiner sämmtlichen geleisteten Ratenzahlungen auferlegt würde. Es ist klar, dass der Verkäufer, falls der Kon trakt wegen Nichterfüllung seitens des Käufers zurückgeht, eine Entschädigung haben muss für die Benutzung der Sache durch den Käufer in der Zeit, in welcher dieselbe in dessen Besitz war; es ist aber unbillig, dass diese Entschädigung in den sämmt- lichen Raten besteht, denn diese Raten stellen ausser dem Mieths- zinse einen Theil des Kaufpreises dar. Man wird nicht zu weit gehen, wenn man diese Handhabung des Ratengeschäfts, die allerdings nur eintritt, wenn der Kontrakt nicht erfüllt wird, als eine wucherische Ausbeutung bezeichnet, der unter allen Um ständen entgegengetreten werden muss. Es ist klar, dass man dem Verkäufer seine Sicherheit, die allein in dem Vorbehalt des Eigenthumsrechtes besteht, nicht rauben kann, und dass man ihm das Recht, im gegebenen Falle sich wieder in Besitz der Sache zu setzen, lassen muss. Aber man kann die Herausgabe der Sachen durch den Schuldner — Käufer davon abhängig machen, dass eine vorherige Einigung auf Grund des Vertrages erfolgt. Diese Einigung hätte dahin zu erfolgen, dass unter Ver anschlagung der Abnutzung der Sache, also des Miethszinses eine Aufrechnung gegen die gezahlten Raten, also eventuell eine Ruckzahlung seitens des Verkäufers an den Käufer stattfindet. Nur wenn diese Einigung erfolgt oder wenn der Verkäufer auf dem Prozesswege ein diesbezügliches Urtheil erstritten hat, dürfte die Herausgabe der Sache gerechtfertigt erscheinen. Die maassgebenden Kreise haben sich mit dieser Frage be fasst, es sind Erhebungen veranlasst worden, auf Grund deren man einer gesetzgeberischen Lösung der Angelegenheit näher zu treten gedenkt. Somit ist die Aussicht vorhanden, dass ®lu Auswuchs, welcher an unserem wirthschaftlichen Körper sich gezeigt hat und der die allgemeine Gesundheit schädigt, in ab sehbarer Zeit beseitigt werden wird. (Schluss* folgt) Unsere Werkzeuge. Federlochzange mit Vorrichtung zum Eindrücken von Federhaushaken für Taschenuhren. Wie die nachfolgende Abbildung zeigt, ist die Vorrichtung zum Eindrücken der Federhaushaken sehr einfach. Der Kopi der Federlochzange ist etwas länger gehalten als gewöhnlich um dem Stempel n Raum zu geben, der dazu bestimmt ist, den Eindruck in den Umfang des Federhauses zu bewirken, so dass der Haken in Form einer Zunge hervortritt, wie bei m durch ein Beispiel gezeigt ist. Der Rand des Federhauses wird bei dieser Thätigkeit in keiner Weise verbogen oder sonstwie be schädigt, es entsteht nur eine kleine Oeffnung, die durch die eingewundene Feder wieder verdeckt wird. Man hat nur nöthig, den Haken, der durch den Druck beim Auflegen auf die stählerne Unterlage i erzeugt worden ist, niedriger zu feilen, weil er der Stärke des Federhauses entspricht. Diese Federlochzangen werden in der Schweiz fabrizirt und sind durch die Uhren- und Werk zeughandlungen von Ernst Holzweissig Nachfolger in Leipzie- zu beziehen.
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