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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 14.1889
- Erscheinungsdatum
- 1889
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.b
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454433Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454433Z
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454433Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Heft Nr. 7 und Nr. 22 wahrscheinlich unvollständig
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 13 (1. Juli 1889)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Prospekt für eine unter der Firma „Vereinigte Central-Uhren-Gesellschaft“ zu begründende Aktiengesellschaft
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Sprechsaal
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verschiedenes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 14.1889 1
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1889) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1889) 13
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1889) 25
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1889) 37
- AusgabeNr. 5 (1. März 1889) 49
- AusgabeNr. 6 (15. März 1889) 61
- AusgabeNr. 7 (1. April 1889) 75
- AusgabeNr. 8 (15. April 1889) 89
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1889) 103
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1889) 117
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1889) 131
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1889) 147
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1889) 161
- ArtikelCentral-Verband 161
- ArtikelMein Besuch der Deutschen Uhrmacherschule in Glashütte im ... 162
- ArtikelZur Frage der Abzahlungs-Geschäfte 164
- ArtikelUnsere Werkzeuge 164
- ArtikelPatentbeschreibungen 165
- ArtikelWeckuhren mit Klopfwerk 165
- ArtikelDer Chronometergang (Fortsetzung aus Nr. 11) 166
- ArtikelProspekt für eine unter der Firma „Vereinigte ... 166
- ArtikelSprechsaal 167
- ArtikelVerschiedenes 167
- ArtikelVereinsnachrichten 168
- ArtikelUhrmachergehilfen-Vereine 168
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 169
- ArtikelAnzeigen 169
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1889) 175
- AusgabeNr. 15 (1. August 1889) 189
- AusgabeNr. 16 (15. August 1889) 203
- AusgabeNr. 17 (1. September 1889) 217
- AusgabeNr. 18 (15. September 1889) 231
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1889) 247
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1889) 261
- AusgabeNr. 21 (1. November 1889) 277
- AusgabeNr. 22 (15. November 1889) 291
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1889) 307
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1889) 323
- BandBand 14.1889 1
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
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— 167 — dieser Veranstaltung zu erzielenden Einnahme an das Reichs- Postamt, zu zahlen ist. Dieses Abkommen, welches in entgegenkommenster Berück sichtigung des grossen öffentlichen Nutzens einer in weitestem Umfange durchgeführten einheitlichen Zeitregulirung gewährt worden ist, setzt unser Unternehmen in den Stand, die unver gleichlichen Leistungen der Elektrizität für diesen Zweck zu verwerthen, ohne dass es dazu der Herstellung irgend eines besonderen, längeren Leitungsnetzes bedarf, und zwar ist unserm Unternehmen diese ausserordentliche wirthschaftliche Erleich terung, gegen eine selbstverständliche Abgabe an die genannte Kaiserliche Verwaltung, in voller Ausschliesslichkeit gewährt, weil die Natur der vorliegenden Aufgabe die einheitliche Be handlung unbedingt fordert. Bisher hat die Verwirklichung dieses Abkommens nur vor bereitet werden können; zur weiteren Durchführung und zur Verwerthung desselben in gebührendem Umfange bedarf es einer dauernden festen Vereinigung in Form einer Aktien- Gesellschaft. Es ist bereits eine ansehnliche Reihe von Abonnements- Anmeldungen auf derartige, mit Hilfe des Fernsprech-Netzes auszuführende, Uhren-Regulirungen bei Herrn 0. A. Mayrhofer eingegangen. Unter diesen Anmeldungen sind bisher grosse Gruppen von Interessenten nur durch einzelne Beispiele ver treten, aber durch Beispiele, welche mit Sicherheit auf die Nach folge der sehr zahlreichen gleichartig Interessirten schliessen lassen. Es sind darunter Ministerien, Reichsämter, sowie grosse Fabriken und namhafte Firmen fast jeder Art grösseren Ge schäftsbetriebes mindenstens einmal vertreten. Auch ist es zweifellos, dass, wenn erst einmal der Anfang der Durchführung gemacht ist, unter anderen auch alle öffentlichen Stellen, welche dem Publikum bestimmte genau einzuhaltende Zeitpunkte vor schreiben, der unmittelbaren Einfügung in diese einheitliche Zeitregulirung bedürfen werden. 3. Alle übrigen die Richtighaltung grösserer Gruppen von öffentlichen und privaten Uhren betreffenden Verträge, welche bis zur Konstituirung der Gesellschaft mit Stadtverwaltungen, Eisenbahnverwaltungen u. s. w. abgeschlossen sind. Auch ist es selbstverständlich, dass in allen denjenigen Fällen, in welchen die bezüglichen Verhandlungen bis zu dem vorerwähnten Termine noch nicht^ endgültig abgeschlossen sind, die Gesellschaft von diesem Zeitpunkte ab die Stelle der bisher durch Herrn 0. A. Mayrhofer vertretenen Partei einnehmen wird. Von den zahlreichen im Gange befindlichen Verhandlungen dieser Art sind bis jetzt nur diejenigen mit der Stadt Braunschweig zu einem vertragsmässigen Abschluss auf 50 Jahre gelangt, doch liegen auch für den Abschluss mit der Stadt Berlin die günstig sten Aussichten vor. 4. Die im Besitze der Herren 0. A. Mayrhofer und Carl Diener befindlichen, fast für alle grösseren Länder des euro päischen Kontinents gültigen Patente, welche zusammen die wesentlichen Grundlagen für die zweckmässigste und zuver lässigste Durchführung des Unternehmens enthalten, und deren Verwerthung auch im Auslande durch Verkauf oder Licenz- Ertheilung für die Gesellschaft sehr gewinnbringend zu werden verspricht. Der Gesammt-Werth und -Preis der vorstehenden Einlagen Nr. 2 bis 4 soll den Einbringenden nach Maassgabe der folgen den Festsetzungen vergütet werden: Es soll das Grundkapital der Gesellschaft Eine Million Mark betragen und aus 1000 Aktien über je 1000 Mark be stehen, welche auf den Inhaber lauten. Von diesen Aktien sollen 500 Stück, welche als Vorzugs- Aktien und mit Litt. A bezeichnet werden und die Nummern 1 bis 500 führen, in den vom Statut festgesetzten Raten baar ein gezahlt werden Dieselben werden mit einem doppelten Stimm recht und dergestalt mit einem Vorrecht ausgestattet, dass sie von dem an die Aktionäre vertheilbaren Reingewinn vorweg 5 Prozent Dividende erhalten. _ Die übrigen 500 Stück Aktien, welche als Stammaktien und mit- Litt. B. bezeichnet werden und gleichfalls die Nummern 1 bis 500 führen, werden zur Erwerbung der unter Nr. 2 bis ; 4> vorerwähnten nicht baaren Einlagen von der Gesellschaft aus gefertigt und den Einbringern dieser Einlagen überwiesen. Die Aktien Litt. B. gewähren nur einfaches Stimmrecht und nehmen an dem vertheilbaren Reingewinn erst dann Theil, nachdem die Aktien Litt. A 5 Prozent erhalten haben. Von dem alsdann übrigbleibenden vertheilbaren Reingewinn erhalten die Aktien Litt. A ein Drittel, die Aktien Litt. B zwei, Drittel. Im Falle einer Liquidation der Gesellschaft sollen die Aktien Litt. B erst nach Deckung des Nominalbetrages der Aktien Litt. A aus der Masse berücksichtigt werden. Hinsichtlich der übrigen Verwaltungs-Bestimmungen, welche sich im wesentlichen den sonst gebräuchlichen Normen an- schliessen werden, gewährt das Statut alle nähere Auskunft. Die obigen Bestimmungen werden jedenfalls schon erkennen lassen, mit welcher Zuversicht auf eine reiche Ertragsfähigkeit des Unternehmens von Seiten der die wesentlichen Grundlagen desselben Einbringenden gerechnet wird. Auch hat sich Herr C. A. Mayrhofer verpflichtet, die technische Oberleitung für die nächsten 10 Jahre zu führen und an keinem etwaigen Kon kurrenz-Unternehmen sich zu betheiligen. Das Statut sowie die Zeichnungsscheine werden in der Wechselstube der Diskonto-Gesellschaft, Oharlotten- strasse 36 in Berlin, ausliegen, woselbst die Aktien- Zeichnungen entgegengenommen werden. Spreclisaal. Berichtigung. Meinen geehrten Kunden und Geschäftsfreunden theile ich ergebenst mit, dass der in Nr. 11 vom 1. Juni d. J. unter Sprechsaal mit H. K. unterschriebene Artikel, Wort für Wort auf Unwahrheit beruht, und dass ich gegen den Verfasser desselben, Uhrmacher L. Kniep in Firma H. Kniep in Hildesheim, wegen der in demselben enthaltenen groben, wider besseres Wissen mir zugefügten Beleidigungen, Privatklage erhoben habe, sowie dass ich das s. Z. ergehende Urt-heil veröffentlichen werde. Neuss, den 23. Juni 1889. Aloys Hamm, Taschenuhrhandlung en gros. Verschiedenes. Das durchschnittliche Lebensalter des Uhrmachers beträgt 56 Jahre (nach Angabe des Gewerbe-Hygienikers Prof. Dr. Hirt), des Goldschmiedes 44 Jahre, des Graveurs ht 1 ^, des Schlossers 49 Jahre, des Grobschmiedes 55 Jahre, des Kupfer schmiedes 48V 2 Jahre, des Klempners 47 Jahre u. s. w. Der grösste Diamant der Welt, der „Imperiale“, ist auf der Pariser Weltausstellung zu sehen. Derselbe gehört einem Syndikate, dessen Haupttheilnehmer der Oesterreicher Pam ist. Der „Imperiale“, welcher sich gegenwärtig in der französischen Juwelen-Abtheilung befindet, wiegt 44 Karat mehr als der „Re gent“, dessen Gewicht 136 Karat beträgt, und 74 Karat mehr als der „Kohinoor“ der englischen Krone. Die sächsischen Elsterperlen. Der Mittelpunkt der sächsischen Perlenfischerei war seit Jahrhunderten die Stadt Oelsnitz im Vogtlande. So reichhaltige Bänke wie hier gab es nirgends, weder in den anderen Theilen Sachsens, noch sonst in Deutschland. In frühester Zeit konnte Jedermann Muscheln suchen; erst 1621 wurde der Perlenmuschel fang Eigenthum des Landesherrn. Kurfürst Johann Georg stellte in dem genannten Jahre Moritz Schmirler, dessen Eltern sich bereits mit dem Muschelfange beschäftigt hatten, mit einem Jahresgehalte von 30 Gulden als kurfürstlichen Perlenfischer an. Eine Verordnung von 1701 setzte auf die Entwendung von Perlen hohe Strafen. Noch in neuerer Zeit wurden drei Bürger in
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