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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 14.1889
- Erscheinungsdatum
- 1889
- Signatur
- I.171.b
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454433Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454433Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454433Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Heft Nr. 7 und Nr. 22 wahrscheinlich unvollständig
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Bandzählung
- Nr. 19 (1. Oktober 1889)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Bestimmungen über die Konkurrenz-Prüfungen von Marine-Chronometern auf der Deutschen Seewarte zu Hamburg
- Untertitel
- XIII. Konkurrenz-Prüfung vom 6. November 1889 bis 15. April 1890
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 14.1889 1
- AusgabeAusgabe 1
- AusgabeAusgabe 13
- AusgabeAusgabe 25
- AusgabeAusgabe 37
- AusgabeAusgabe 49
- AusgabeAusgabe 61
- AusgabeAusgabe 75
- AusgabeAusgabe 89
- AusgabeAusgabe 103
- AusgabeAusgabe 117
- AusgabeAusgabe 131
- AusgabeAusgabe 147
- AusgabeAusgabe 161
- AusgabeAusgabe 175
- AusgabeAusgabe 189
- AusgabeAusgabe 203
- AusgabeAusgabe 217
- AusgabeAusgabe 231
- AusgabeAusgabe 247
- ArtikelCentral-Verband 247
- ArtikelBestimmungen über die Konkurrenz-Prüfungen von ... 248
- ArtikelAmerikanische Uhrmacherschulen 249
- ArtikelDie Werkzeug-Ausstellung des Vereins Berliner Uhrmacher-Gehilfen ... 250
- ArtikelVerschiedenes 252
- ArtikelVereinsnachrichten 252
- ArtikelUhrmachergehilfen-Vereine 253
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 253
- ArtikelAnzeigen 254
- AusgabeAusgabe 261
- AusgabeAusgabe 277
- AusgabeAusgabe 291
- AusgabeAusgabe 307
- AusgabeAusgabe 323
- BandBand 14.1889 1
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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— 248 — Bestimmungen über die Konkurrenz-Prüfungen Ton Marine-Chronometern auf der Deutschen Seewarte zu Hamburg. XIII. Konkurrenz-Prüfung vom 6. November 1889 bis 15. April 1890. In Gemässheit der von dem Chef der Kaiserlichen Admiralität unterm 2. Dezember 1875 erlassenen Instruktion für die Deutsche Seewarte, § 2 unter 4, wird in Hamburg auf der, der Leitung der dortigen Seewarte unterstellten Abtheilung IV der Seewarte (Chronometer-Prüfungs-Institut) in der Zeit vom 6. November 1889 bis 15. April 1890 die dreizehnte der alljährlich zu veran staltenden Konkurrenz-Prüfungen von Marine-Chronometern ab gehalten werden, zu welcher es jedem im Gebiete des Deutschen Reiches etablirten Uhrmacher freistehen wird, bis zu sechs Marine-Chronometer, über deren Anfertigung in der eigenen Werkstatt eine schriftliche Erklärung beizufügen ist, unter Be achtung der nachstehenden Bedingungen und Tragung der Trans portkosten sowie der Verantwortung einzusenden. Gemäss hoher Verfügung des Staatssekretärs des Reichs- Marineamtes vom 12. Juli 1889 werden die geprüften Chronometer, soweit dieselben sich als brauchbar für die nautische Praxis er weisen, in 4 Klassen eingeordnet, welche durch folgende Prädi kate bezeichnet werden: 1. Klasse: „Vorzüglich“; 2. Klasse: „Sehr gut“; 3. Klasse: „Gut“ und 4. Klasse „Genügend“. A stellt den Kompensationsfehler, B den durch sprungweise Gangänderung, C den durch Acceleration erzeugten Fehler dar. Für die einzelnen Klassen werden die folgenden Maximalwerthe der die F’ehler der Chronometer zum Ausdruck bringenden Koef fizienten A, B und C festgestellt: Klasse I II III IV A+2B+C 2,5 Sek. 5,0 Sek. 6,5 Sek. 10,0 Sek. B 0,75 „ 1,20 „ 1,60 „ 2,50 „ C 0,075 „ 0,100 „ 0,120 „ 0,200 „ Zur Bestimmung von A, B und C werden die Chronometer stufenweise anfangs fallenden (bis 5 Grad Celsius) und später wachsenden Temperaturen (bis 30 Grad Celsius) ausgesetzt und es werden durch sorgfältige Standbestimmungen die mittleren täglichen Gänge innerhalb der einzelnen Zeitabschnitte (Dekaden) ermittelt. Es ist sodann A gleich der grössten Differenz zwischen den so gefundenen täglichen Gängen. — Bezeichnet ferner B l die grösste Differenz der täglichen Gänge von zwei auf einander folgenden Dekaden, t die Differenz der mittleren Temperaturen während dieser beiden Zeitabschnitte und T die Differenz der höchsten und niedrigsten überhaupt während der Prüfung vor gekommenen mittleren Dekadentemperatur, so ist Die mittlere tägliche Acceleration, (7, erhält man, indem man die Gangdifferenzen je zweier zur Mitte der Untersuchungszeit symmetrisch gelegener Dekaden gleicher Temperatur bildet, die selben durch die Anzahl der zwischen beiden Zeitabschnitten liegenden Tage dividirt und aus den so erhaltenen Zahlen das Mittel nimmt. Zur grösseren Genauigkeit der Bestimmung der Grösse C werden in dieser Weise die Gänge während der 4 ersten und der 4 letzten Dekaden in Rechnung gezogen. — Innerhalb der einzelnen Klassen werden die Chronometer nach der Summe A-\-2B-\-C geordnet, d. b. dasjenige Chronometer, bei welchem diese Summe den geringsten Werth erreicht, nimmt den der Güte nach ersten Rang ein. Einer Verfügung der Kaiserlichen Admiralität vom 24. Au gust 1887 zufolge gelangen auch in diesem Jahre für die ersten 6 in oben beschriebener Weise geordneten Chronometer Prämien zur Vertheilung. Die Prämiirung erfolgt indessen nur dann, wenn das Instrument der ersten Klasse angehört, und der Be sitzer sich verpflichtet, das Chronometer der Kaiserlichen Marine auf deren Wunsch zum Preise von 600 M. zu überlassen. — Die erste Prämie beträgt 700 M., das die zweite Stelle einnehmende Chronometer erhält eine Prämie von 600 M. und die vier folgen den Instrumente erhalten eine solche von resp. 500, 400, 300 und 300 M. Ein und dasselbe Chronometer kann nur einmal prämiirt werden. Den einzusendenden Instrumenten ist beizufügen eine genaue Angabe über die Zeit der Fertigstellung, die Art der Kompensation und der Hemmung unter Beigabe einer dieselben erläuternden Skizze, sowie die Zeit der letzten Reinigung, da nur Uhren, welche innerhalb eines Jahres vor Beginn der Prüfung gereinigt wurden, bei der Prämiirung berücksichtigt werden können. Bezüglich des Ankaufs von Chronometern behält sich die Kaiserliche Admiralität die freie Wahl vor, wird aber, wie schon bemerkt, für jedes in ihren Besitz übergehende Instrument neben der auf dasselbe entfallenden Prämie noch 600 M. zahlen. Anmeldungen von Chronometern oder sonstige, auf die Prüfung selbst bezügliche Anfragen sind entweder an die Di rektion der Seewarte oder an den Direktor der Hamburger Stern warte, Herrn G. Rümker, als Vorstand der Abtheilung IV der Seewarte, zu adressiren. Der Anmeldung muss der Name des Fabrikanten, welcher das Chronometer konstruirt hat, sowie die Zahl und die Nummer der einzelnen Chronometer beigefügt wer den. Es wird gebeten, die Anmeldungen baldmöglichst zu machen und die Chronometer spätestens Ende Oktober einzusenden; Chronometer, welche nach dem 1. November zu den genannten Instituten gelangen, können nicht mehr zur Konkurrenz-Prüfung zugelassen werden. Die Ohronometersendungen sind direkt an die „Sternwarte Hamburg“ zu adressiren. Bei Sendungen aus dem Innern Deutsch lands würde es sich empfehlen, die Chronometer, nach zuvor ein geholter Genehmigung der betreffenden Kaiserlichen Postdirektion, an den Eisenbahnstationen den den Post-Waggon begleitenden Post beamten zur besonderen Fürsorge direkt zu übergeben, und wird ein Beamter der Seewarte die Uhren, falls der Zug, mit dem sie ein treffen, mit Bestimmtheit angegeben werden kann, in Hamburg | am Bahnhofe in* Empfang nehmen. Bei Sendungen durch die Post werden die folgenden Vor sichtsmaasregeln in Vorschlag gebracht: I. Man setze die Unruh durch Unterschieben von Kork stückchen oder Papierstreifen fest, so dass jede Bewegung verhindert wird. II. Man befestige die Kompass-Aufhängung durch Einschieben des Befestigungs- Armes, oder auf irgend eine andere fest und sicher erscheinende Weise. III. Alan fülle den ganzen Raum zwischen dem Uhrgehäusa und dem hölzernen Kasten mit trockenem, staubfreiem Werg oder mit Papierschnitzeln oder anderem weichen Material aus, um jede Bewegung des Chronometers zu ver hindern. IV. Der geschlossene Chronometerkasten ist in einem Weiden korb oder einem etwas elastischen Kasten in einer grossen Menge weichen Materials zu verpacken. V. Zwei Chronometer können in einen Korb verpackt werden, doch so, dass jeder Kontakt zwischen ihnen durch Füll material, Stroh oder Werg vermieden wird. Die bei Gelegenheit der bisherigen Konkurrenz-Prüfungen gemachten Erfahrungen veranlassen die Direktion, diese Maass regeln der Berücksichtigung der einzelnen bei der Konkurrenz Betheiligten angelegentlich zu empfehlen. Ueber den Eingang der Chronometer wird dem Absender eine von dem AbtheilungsVorstände Unterzeichnete Bescheinigung zugestellt werden, und erfolgt die Aushändigung der Chrono meter nach beendigter Prüfung gegen Rückgabe dieses Scheines. Sollte es von auswärtigen Uhrmachern gewünscht werden, so können ihnen die Chronometer mittels der Post in der ange gebenen Weise verpackt, wieder zugestellt werden; die Unkosten der Verpackung werden alsdann mittels Postnachnahme erhoben, doch wird für etwaige Beschädigung keine Verantwortlichkeit übernommen. — Eine Versicherung der Chronometer gegen Feuersgefahr erfolgt nicht, so dass keinerlei Ersatz für Feuer schaden während der Dauer der Konkurrenz-Prüfung geleistet wird. Die Direktion der Seewarte, Dr. Neumayer.
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