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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 14.1889
- Erscheinungsdatum
- 1889
- Signatur
- I.171.b
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454433Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454433Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454433Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Heft Nr. 7 und Nr. 22 wahrscheinlich unvollständig
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Bandzählung
- Nr. 20 (15. Oktober 1889)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Petition
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die Verzahnungen im allgemeinen und in Beziehung zur Uhrmacherei (Fortsetzung aus Nr. 16)
- Autor
- Dietzschold, C.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 14.1889 1
- AusgabeAusgabe 1
- AusgabeAusgabe 13
- AusgabeAusgabe 25
- AusgabeAusgabe 37
- AusgabeAusgabe 49
- AusgabeAusgabe 61
- AusgabeAusgabe 75
- AusgabeAusgabe 89
- AusgabeAusgabe 103
- AusgabeAusgabe 117
- AusgabeAusgabe 131
- AusgabeAusgabe 147
- AusgabeAusgabe 161
- AusgabeAusgabe 175
- AusgabeAusgabe 189
- AusgabeAusgabe 203
- AusgabeAusgabe 217
- AusgabeAusgabe 231
- AusgabeAusgabe 247
- AusgabeAusgabe 261
- ArtikelBericht des Aufsichtsrathes der Deutschen Uhrmacherschule zu ... 261
- ArtikelPetition 262
- ArtikelDie Verzahnungen im allgemeinen und in Beziehung zur Uhrmacherei ... 263
- ArtikelUnsere Werkzeuge 264
- ArtikelAuszug aus dem Berichte über die Preisbewerbung von Chronometern ... 265
- ArtikelPatentbeschreibungen 266
- ArtikelBriefwechsel 266
- ArtikelVerschiedenes 267
- ArtikelVereinsnachrichten 268
- ArtikelCentral-Verband 269
- ArtikelUhrmachergehilfen-Vereine 269
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 269
- ArtikelAnzeigen 270
- AusgabeAusgabe 277
- AusgabeAusgabe 291
- AusgabeAusgabe 307
- AusgabeAusgabe 323
- BandBand 14.1889 1
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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263 — Absatz III in zweiter Lesung ab (ebend. S. 1104) und auch bei der dritten Lesung gelang es nicht, die Annahme des in Ab satz III ausgesprochenen Grundsatzes zu bewirken (ebend. S. 1321 und 1358). Durch diese Beschlüsse des Reichstages ist nun insbesondere dem Uhrmachergewerbe ein gesetzliches Schutzmittel versagt worden und die Folgen sind zu unserm Bedauern nicht ausge- blieben. Beispielsweise wurden, wie uns seitens des Görlitzer Uhrmachervereins mitgetheilt worden ist, durch Uhren-Beisende die Bahnhofs-Werkstätten und die Fabriken besucht und Uhren durch Vorlegung von Mustern flott verkauft. Eine Beschwerde bei der Staatsanwaltschaft hatte keinen Erfolg. Sie konnte auch keinen Erfolg haben, da die betreffenden Uhren-Beisenden ihr Gewerbe an ihrem Wohnorte angemeldet hatten und sich nun auf § 49 der Gewerbeordnung berufen konnten. Wenn nun auch in einzelnen Fällen die Königl. Eisenbahn- Betriebsämter in dankenswerthem Eingehen auf diesbezügliche Beschwerden den Uhren-Beisenden das Betreten der Werkstätten verboten, so ist dadurch doch ein unbedingter Schutz gegen den gerügten Uebelstand nicht erreicht. Dazu ist vielmehr eine Aenderung des Gesetzes erforderlich. Die wirksamste Hilfe würde die Ergänzung des § 44 der Gewerbeordnung durch den seiner Zeit vom Bundesrathe vorgeschlagenen Absatz III liefern. Sollte dem Hohen Reichstage diese Bestimmung für den Augenblick als eine zu weit gehende erscheinen, so stellen wir gehorsamst anheim, die Beschränkung zunächst nur für unsern Gewerbe betrieb und die ihm verwandten Gewerbe zu veranlassen und demgemäss für den § 44 etwa folgende Fassung zu wählen: „Wer ein stehendes Gewerbe betreibt, ist befugt, auch ausserhalb des Gemeindebezirks seiner Niederlassung persönlich oder durch in seinen Diensten stehende Beisende für die Zwecke seines Gewerbebetriebes Waaren aufzukaufen und Bestellungen auf Waaren zu suchen; jedoch erstreckt sich diese Befugniss bei Waaren, welche vom Hausiren ausgeschlossen sind, nur auf den Verkehr mit Wiederverkäufern; insbesondere sind Beisende, die unter § 56 aufgeführte Waaren — Gold- und Silberwaaren, Taschenuhren -— nach Muster an Private ver kaufen, den Hausirern gleich zu stellen und als solche zu betrachten. “ Eines Hohen Reichstages gehorsamste Der Vorstand des Oentral-Verbandes der Deutschen Uhrmacher. A. Engelbrecht, Berlin W., Th. Eisass, Wiesbaden, Vorsitzender. Stellvertreter des Vorsitzenden. R. Schreck, Berlin, Kassirer. E. Gohlke, Berlin, A. Baumgarten, Berlin, Schriftführer. Stellvertreter des Schriftführers. H. A. Meinecke, Jul. Hertzog, A. Bartholome, Hamburg; Görlitz; Göppingen; Vertrauensmänner. Die Verzahnungen im allgemeinen und in Beziehung zur Uhrmacherei. Von C. Dietzschold, Direktor der kais. kön. Uhrmacherschule in Karlstein (Nieder-Oesterreich). (Fortsetzung aus Nr. 16.) Der Eingriff vor und hinter der Mittellinie. Die Betrachtung des Eingriffes vor und hinter der Mittel linie ist deshalb wichtig, weil eine zu weitgehende Ausdehnung des Eingriffes vor der Mittellinie die sogenannte eingehende Reibung hervorruft, welche mit Klemmungen verbunden ist, die das Uhrwerk schwer oder nicht überwinden kann. Das beste Mittel zur Untersuchung bietet hier die Eingriffs linie. Mit Hilfe derselben erkennen wir, wo die Berührung beider Zahnkurven erfolgt, wenn diese richtig ausgeführt sind, wir sehen aber auch, wo sie erfolgen kann, wenn Theilungs- oder Formfehler vorhanden sind. In Fig. 13 (in Nr. 10, S. 122), welche mit Oykloiden ver zahnte Bäder darstellt, sind einander die Zahnkurven schon ein bedeutendes Stück vor ihrer Berührung auf der Eingriffslinie sehr nahe, so dass ein geringer Theilungsfehler genügt, um schon weit vor der Mittellinie einen Eingriff zu erzielen. Sind mehrere Zähne gleichzeitig im Eingriff, so wirken nur die, welche hinter der Mittellinie einander berühren. Dies.ge schieht beim Eingriff von Bädern und vielzähnigen Trieben. Des halb ist auch in der Grossmechanik die Betrachtung des Ein griffes vor und hinter der Mittellinie nicht von Wesenheit. —- Anders in der Uhrmacherei. Der Uhrmacher hat fast ausschliesslich in Folge der be deutenden Uebersetzungen, welche zu erzielen sind, mit Rädern und wenigzähnigen Trieben zu thun. Hierbei ist meist nur je ein Bad und ein Triebzahn in Berührung. Bei manchen ein fachen Uhren (Schwarzwälder sogen. Schottenuhren), ist die zu bewältigende ganze Uebersetzung 1 : 132 und wird mit den Einzel übersetzungen 1 : 12 und 1:11 erreicht. Bei Uhren mit längerer Aufzugsdauer ist sie bedeutend grösser, z. B. bei einer 8 Tag- Reiseuhr mit Unruh 1 : 23040, denn das Federhaus macht hier in 48 Stunden, das Gangrad in 7V 2 Sekunden einen Umgang, sofern die Schwingungszahl der Unruh für eine Stunde 18000 ist. Zur Erreichung dieser grossen Uebersetzungen ist es noth- wendig, der Ausführung der Verzahnungen ein besonderes Augen merk zuzuwenden. Die Entstehung der mit der übermässigen Wirkung vor der Mittellinie eintretenden Widerstände sucht man vornehmlich dadurch zu beseitigen, dass man die Führung hinter der Mittel linie möglichst ausdehnt, was durch die Benutzung eines thunlichst grossen Stückes Zahn Wälzung geschieht. Hierdurch ist, wie bereits bemerkt, die sogenannte spitze Verzahnung entstan den. — Diese Ausdehnung der Badwälzung hat indess ihre Grenze. Wenigzähnige kleine Triebe werden schliesslich soviel Tiefe erhalten, dass die Herstellung der Triebe ausserordentlich erschwert ist. Das Gegentheil finden wir aber in vielen englischen Uhren. Dieselben haben stumpfe Radzahnwälzung und dünne Zähne. Dort wird auf die möglichst ausgedehnte Führung hinter der Mittellinie demnach nicht der Hauptwerth gelegt. Die genaue Herstellung der Theilungen und der Zahnformen sichert hier die Wirkung. Ein Beweis für letztere Behauptung ist dadurch ge geben, dass schlecht gearbeitete Triebe nur bei thunlichster Be nutzung der Führung hinter der Mittellinie wirken. Ja man verwendet vorzugsweise kleinere Triebe, deren Theilung also kleiner als die des Bades. Dabei führt der Badzahn den Trieb zahn bis zum äussersten Punkte und muss der nächste ßadzahn, ehe er den nächsten Triebzahn fasst, sich ein Stück leer bewegen, was man als „Fall“ bezeichnet. Unstreitig hat demnach die möglichste Ausdehnung der Führung hinter der Mittellinie den Vorthei], dass mit einfacheren Hilfsmitteln hergestellte Verzahnungen noch Dienst thun, mit vollkommeneren Einrichtungen erzeugte aber um so höher ge stellten Anforderungen genügen. — Man hat die Führung vor der Mittellinie dadurch zu vermeiden gesucht, dass man den Theil der Zahnkurve, an welchem der Eingriff vor der Mittellinie er folgt, weglässt*) oder durch eine Kurve ersetzt, die hinter die eigentliche so zurücktritt, dass die Wirkung ganz oder theilweise ausgeschlossen ist. Dies ist nur möglich, wenn Zahnfuss und Zahnwälzung eines vor und eines hinter der Mittellinie zur Wir kung gelangen, wie z. B. bei den Oykloiden Verzahnungen. — Die Triebstockverzahnung, bei der die Badwälzung vor und hinter der Mittellinie wirkt, gestattet die Anwendung dieses Mittels nicht. Man giebt bei Triebstockverzahnungen in der Praxis den wenigzähnigen Trieben daher meist etwas Fall, um sicher hinter der Mittellinie wirken zu lassen, obgleich sie an sich schon eine lange dauernde Führung bietet. — Wichtig ist es nun, sich über das Maass der Ausdehnung der Wirkung vor und hinter der Mittellinie ein Bild zu machen. Wir werden hierbei nur die beiden *) Was Mannhardt in München thatsächlich in mehreren Thurmuhren gethan hat.
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