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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 14.1889
- Erscheinungsdatum
- 1889
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.b
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454433Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454433Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454433Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Heft Nr. 7 und Nr. 22 wahrscheinlich unvollständig
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 21 (1. November 1889)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Briefwechsel
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Vereinsnachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 14.1889 1
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1889) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1889) 13
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1889) 25
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1889) 37
- AusgabeNr. 5 (1. März 1889) 49
- AusgabeNr. 6 (15. März 1889) 61
- AusgabeNr. 7 (1. April 1889) 75
- AusgabeNr. 8 (15. April 1889) 89
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1889) 103
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1889) 117
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1889) 131
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1889) 147
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1889) 161
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1889) 175
- AusgabeNr. 15 (1. August 1889) 189
- AusgabeNr. 16 (15. August 1889) 203
- AusgabeNr. 17 (1. September 1889) 217
- AusgabeNr. 18 (15. September 1889) 231
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1889) 247
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1889) 261
- AusgabeNr. 21 (1. November 1889) 277
- ArtikelZur gefälligen Beachtung 277
- ArtikelCentral-Verband 277
- ArtikelKassenbericht der Uhrmacherschule in Glashütte und der ... 278
- ArtikelDie französische und die schweizerische Abtheilung für ... 280
- ArtikelAuszug aus dem Berichte über die Preisbewerbung von Chronometern ... 280
- ArtikelUnsere Werkzeuge 281
- ArtikelBriefwechsel 282
- ArtikelVereinsnachrichten 282
- ArtikelUhrmachergehilfen-Vereine 283
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 283
- ArtikelAnzeigen 283
- AusgabeNr. 22 (15. November 1889) 291
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1889) 307
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1889) 323
- BandBand 14.1889 1
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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— 282 — Briefwechsel. Von unserm geschätzten Kollegen Würth ans Buchen (Oden wald) hatten wir vom 8. Oktober er. ein Schreiben erhalten, dessen Wortlaut und einige unsererseits daran geknüpfte Be merkungen wir in Nr. 20 unseres Organes veröffentlichen wollten. Die Aufnahme ist Seitens des Herausgebers beanstandet aut Grund eines rechtsanwaltlichen Gutachtens, folge dessen eine Schadenersatzklage der in dem Schreiben genannten Firma zu gewärtigen sei. Ungeachtet wiederholter Lesung unserer Be trachtung haben wir die Ueberzeugung von der Strafbarkeit der selben nicht gewinnen können; wir werden nicht verfehlen, auch hier in der Rechtsfrage Erkundigungen einzuziehen; inzwischen geben wir Kenntniss des Falles ohne Nennung von Namen: „Kollege W. liest in der Beilage des Anzeigers seines Wohn ortes das Inserat einer Firma, welche den „Versand direkt an Private ohne Zwischenhändler“ anzeigt. In Folge dieser Anzeige bricht er seine Geschäftsverbindungen mit dem Hause und unter richtet uns unter Einsendung eines Exemplars des Anzeigers von der Thatsache, damit wir von Vorstandswegen in unserem Organ die Verbandsgenossen von der Sachlage in Kenntniss setzen.“ Diese Wahrnehmung wohlberechtigter Interessen ist einer der Hauptpunkte unserer Organisation und ersuchen wir unsere geehrten Kollegen, denen Gesetzeskunde ein interessantes Studium ist, sich zum Wohle des Ganzen in unserm Organe darüber zu äussern. Der Vorstand des Vereins selbstst. Uhrmacher von Rosen berg bittet dem Kollegen Weinert in Lublinitz mitzutheilen. welcher Paragraph das Hausiren mit Korallen, Granaten etc. verbietet, da die dortige Polizei ihn nicht 'schützen wolle. — Wir kommen dem Wunsche gern nach, bemerken aber, dass es sich dabei um in Gold oder Silber gefasste Steine nur handeln kann, wenn auf Grund der Gewerbeordnung ein Schutz der Be hörde eintreten soll. Es heisst im Tit. III der Reichsgewerbe- Ordnung, Gewerbebetrieb im Umherziehen § 56. Ausgeschlossen vom Ankauf oder Feilbieten im Umherziehen sind 3. Gold- und Silberwaaren, Bruchgold, Bruchsilber, Taschen uhren. Unser Vertrauensmann, der Vorsitzende des Vereins Ham burg, erfreut uns mit einem längeren Schreiben vom 22. d. Mts. Zunächst ist es die Angelegenheit des Einwickelpapiers, welche auch den dortigen Verein beschäftigt hat. Man wünscht das Papier kräftiger, wie das vor einigen Jahren gelieferte. Wir haben uns bemüht, das für unsere Zwecke am besten passende Papier zu finden. Von dem sogenannten stärkeren Papier haben wir absehen müssen, weil solches nicht mehr Seidenpapier ist. Aber ein vorzüglich kräftiges, d. h. nicht leicht reissbares, dabei chlor- und säurefreies Papier, wie es zum Einwickeln von Gold und Silber sich eignet, haben wir gewählt. Bei dem bedeutenden Aufträge, welchen wir gegeben, sind uns Vorzugspreise be rechnet worden; das Gleiche gilt hinsichtlich des Drucks; während wir schreiben, sind schon 20 Riess in der Druckerei und der Rest kann in einigen Tagen folgen. Die Klagen über das frühere Einwickelpapier waren wohlbegründete. Das Format war zu klein, die Schrift schwer leserlich, das Papier nicht widerstandsfähig. Wir haben im Format V 4 Bogen als das Richtige erachtet; auf diesem Raum kommt der ganze Inhalt des vortrefflichen Auf satzes unseres Wiesbadener Kollegen in leicht leserlicher deutscher Schrift zur vollen Geltung. Am Kopf steht die Firma des Oentral- Verbandes, am Schluss haben wir unseres Organs Erwähnung gethan, um auf diesem Wege im Interesse Beider, die ja auf einander angewiesen sind, zu wirken. Die Abhandlung selber haben wir in zwei Theile zerlegt, die durch den leeren Raum zweier Zeilen begrenzt werden. Es ist hierdurch dem Ermessen jedes Einzelnen überlassen, eine weitere Theilung des grossen Formats vorzunehmen. Der Verein Hamburg bestellt 8—10000; wir müssen natürlich abwarten, ob die Höhe solcher Bestellungen aufrecht erhalten wird, nachdem man Kenntniss von dem neuen Format genommen hat. Es wird auch von Hamburg aus Klage geführt über Firmen aus Berlin und Hannover, welche Preiscourante in unver schlossenen Umschlägen versenden. Wir versagen uns einst weilen die Nennung von Namen, da wir dazu nicht besonders autorisirt sind. Wenn irgend einer, so ist es der Schreiber des Briefes, dessen Kompetenz in Beurtheilung der Klasse Uhren der Ham burger Gewerbeausstellung nicht angezweifelt werden wird. Sein Urtheil über den Bericht einer deutschen Fachzeitung ist ein durchaus abfälliges. Der Schriftführer des Vereins Lübeck sendet uns schätzens- werthen Bericht über die Sitzung vom 14. Oktober s. Vereins nachrichten. Ausser der Frage des Einwickelpapieres, welche im Verein Lübeck immer mit Wärme behandelt worden — der Auftrag lautet auch auf 10000 Exemplare —- ist es die Frage des Arbeitsmarktes, welche besprochen worden. Wir freuen uns, dass in den Vereinen endlich einmal die Frage debattirt wird. Wir haben es uns stets angelegen sein lassen, die Verbands genossen darauf hinzuweisen, wie nothwendig es sei, sich aus schliesslich unseres Organs zu bedienen. Die D. U. Z. hat auch nicht von Anfang an dieses starke Material aufweisen können; wir Alle haben dazu beigetragen, dass es dahin gekommen; ein mehr wie lOjähriges — fast könnte man sagen — Monopol kann schon etwas zu Wege bringen. Im Lauf noch nicht eines Jahres haben wir schon viel gewonnen; der weitere Erfolg wird nicht ausbleiben, aber: wir müssen selber ernstlich wollen. Der Verein Mainz meldet Bedarf an Lehrverträgen und Gehilfenzeugnissen; wir erwarten demnächst Lieferung der be stellten Drucksachen und machen dann sofort Sendung. E. Von unserem Koll. Kniep erhalten wir vom 28. d. folgendes Schreiben: Geehrter Herr Kollege! Heute kann ich Ihnen schon die Mittheilung machen, dass ein Termin in der Sache Hamm gegen mich auf unbestimmte Zeit verschoben ist. Der heutige Termin ist ausgefallen wegen angeblicher Behinderung des Herrn Kommerz.-Rath Ahlborn. Es wird übrigens anerkannt, dass die berechtigten Interessen der Uhrmacher durch mich vertheidigt erscheinen, und zwar zu Recht, es liegt der Gegenpartei nur noch die Frage offen, ob ich nicht etwa zu weitgehend gehandelt habe. Mit bestem Gruss Ludolf Kniep. Y ereinsnachrichten. Verein Berliner Uhrmacher. In der am 15. d. M. stattgefundenen Sitzung wurden zu nächst 5 Lehrlinge eingeschrieben, und sodann an 3 Ausgelernte, welche ihre Prüfungsarbeiten vorschriftsmässig ausgeführt hatten, die Lehrbriefe verth eilt. Dem Ausgelernten Otto Klein (Lehrherr E. Kl ein-Berlin), welcher ausser der Repassage einer viersteinigen Oylinder-Uhr und 15 Bogen sauber und korrekt ausgeführter Zeichnungen noch einen Sekunden-Regulator aus Rohmaterial angefertigt, auch seine theoretischen Aufgaben sehr gut gelöst hatte, wurde für seine gut ausgeführten Arbeiten, ausser dem Verbands-Diplom, noch eine Prämie in Höhe von M. 15 seitens des Oentral-Ver- bands-Vorstandes zuerkannt und ausgehändigt. Bei der hierauf folgenden Wahl der Abschätzungs-Kommission für die Gewerbe-Steuer, wurden durch Akklamation die Kollegen Wensky, David, Völkel, Oelgart, Born, Kurz und Pack busch wieder gewählt. Zu Punkt 5 der Tagesordnung übergehend, wurde nach leb hafter Debatte folgender Antrag des Kollegen Baumgarten angenommen: „Der Vorstand ist gehalten, bei eintretendem Todesfälle „eines Kollegen, der Wittwe desselben auf deren Wunsch mit „Rath und That zur Seite zu stehen.“
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