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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 14.1889
- Erscheinungsdatum
- 1889
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.b
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454433Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454433Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454433Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Heft Nr. 7 und Nr. 22 wahrscheinlich unvollständig
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 5 (1. März 1889)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Central-Verband
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Deutsche Uhrmacherschule
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Der geringhaltige Goldschmuck und die Bewegung in der Goldwaarenbranche (I)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 14.1889 1
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1889) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1889) 13
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1889) 25
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1889) 37
- AusgabeNr. 5 (1. März 1889) 49
- ArtikelCentral-Verband 49
- ArtikelDeutsche Uhrmacherschule 50
- ArtikelDer geringhaltige Goldschmuck und die Bewegung in der ... 50
- ArtikelUeber Herstellungskosten der Uhren 51
- ArtikelUnsere Werkzeuge 52
- ArtikelEdison’s verbesserter Phonograph 52
- ArtikelBeschreibung einer neuen Vorrichtung zum Aufziehen und ... 54
- ArtikelEine wichtige Erfindung auf dem Gebiete des Beleuchtungswesens ... 54
- ArtikelUeber die Untersuchung von Uhren auf Magnetismus 55
- ArtikelSprechsaal 56
- ArtikelVereinsnachrichten 56
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 57
- ArtikelAnzeigen 57
- AusgabeNr. 6 (15. März 1889) 61
- AusgabeNr. 7 (1. April 1889) 75
- AusgabeNr. 8 (15. April 1889) 89
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1889) 103
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1889) 117
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1889) 131
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1889) 147
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1889) 161
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1889) 175
- AusgabeNr. 15 (1. August 1889) 189
- AusgabeNr. 16 (15. August 1889) 203
- AusgabeNr. 17 (1. September 1889) 217
- AusgabeNr. 18 (15. September 1889) 231
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1889) 247
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1889) 261
- AusgabeNr. 21 (1. November 1889) 277
- AusgabeNr. 22 (15. November 1889) 291
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1889) 307
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1889) 323
- BandBand 14.1889 1
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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— 50 — dieselben direkt an die Adresse des stellvertretenden Vorsitzenden des Verbandes, Kollegen Eisass-Wiesbaden zu senden. Kollegen welche häufig mit Reparaturen von Thurm- und Hofuhren zu thun haben, bitten wir, Preislisten für vorkommende Reparaturen zu entwerfen, da uns dieses Material mit Ausnahme des von der Firma 0. F. Rochlitz, Berlin, übergebenen Verzeichnisses voll ständig abgeht. Der Redaktion des „Journal Suisse d’horlogerie“ in Genf, welches in Nr. 7, S. 189, eine gleich unrichtige Angabe ‘des Beitrages des Central-Verbandes für die Glashütter Schule brachte, wie solches Seitens des Königl, Sächsischen Ministeriums geschehen war, hatten wir unter Uebersendung eines Kassenberichts der Deutschen Uhrmacherschule in Glashütte die Bitte um Berichtigung ausgesprochen und ersehen wir aus der soeben erhaltenen Nr. 8, dass unserm Wunsche bereitwilligst Folge, gegeben worden. Der Vorstand des Central-Verbandes der Deutschen Uhrmacher. A. Engelbrecht. Deutsche Uhrmacherschule. Beginn des neuen Schuljahres. Am 1. Mai beginnt das neue (XII.) Schuljahr und zum Zwecke einer möglichst zeitigen Feststellung der künftigen Schüler zahl ist es erwünscht, wenn die Anmeldungen, am besten gleich mit Zeugnissen begleitet, thunlichst bald an die Direktion gelangen. Diejenigen Herren Kollegen, an welche Anfragen zu diesem Zwecke gerichtet werden, bitten wir in dazu geeigneten Fällen unsere Schule empfehlen zu wollen. Zugleich heben wir hervor, dass die an der Schule seit einigen Jahren eingerichtete Klasse für Elektrotechnik von Jahr zu Jahr stärker besucht wird, infolge dessen auch der Unterricht eine wesentliche Erweiterung erfahren hat. Derselbe erstreckt sich auf Haustelegraphie, elektrische Uhren- und Fernsprechanlagen. Auch die auf vielseitigen Wunsch eingerichtete Reparatur klasse wird hiermit in Erinnerung gebracht. Glashütte in Sachsen. Der Aufsichtsrath der Deutschen Uhrmacherschule. E. Lange, Vorsitzender. Der geringhaltige Goldschmuck und die Bewegung in der Goldwaarenbranche. i. Vor Kurzem ist ein Handbuch der Edelschmiedekunst unter dem Titel „Gold und Silber“ erschienen, in welchem der Ver fasser (im Abschnitt I: Gewinnung und Verarbeitung des Edel- metalles) die Behauptung aufstellt, dass in Deutschland zu Schmucksachen am meisten 18-, auch 16- und selbst nur 14karätiges Gold verarbeitet werde. Wäre diese Behauptung von einer weniger hervorragenden Stelle und in einem minder be deutenden Buche gemacht worden, so würden wir darauf ver zichtet haben, dieselbe als Ausgangspunkt der folgenden Be trachtung zu wählen, da wir aber das Werk eines in Deutschland wegen seiner Verdienste um das Kunstgewerbe hochverdienten Mannes vor uns haben, ein Werk, das unseres Erachtens eine hohe Bedeutung für die Edelschmiedekunst gewinnen wird, so dürfen wir es uns nicht versagen, einen Irrthum zu berichtigen, der geeignet ist, die Unkenntniss und die Unklarheit zu ver stärken, welche bezüglich des Feingehaltes der in Deutschland zur Verarbeitung kommenden Gold- und Silberlegirungen im grossen Publikum nicht nur, sondern auch in der Gold- und Silberwaarenbranche selbst zur Zeit besteht und welche zur Folge hat, dass der richtige Blick für die schweren Schäden, welche auf dieser Branche lasten, und die Art und Weise, wie dieselben beseitigt werden könnten, verloren geht. . Als im Jahre 1884 gelegentlich der ersten Berathung des Reichsgesetzes, betreffend den Feingehalt der Gold- und Silber- waaren, sich herausstellte, dass nahezu sämmtliche Reichstags mitglieder vor einer vollständigen „terra incognita“ standen, und als sodann bei der dritten Lesung die Erfahrung gemacht werden musste, dass die bestehenden Unklarheiten durch widersprechende Ansichten aus den Hauptzentren der Industrie hier und da noch vermehrt worden waren, da hoffte wohl Mancher, die Industrie werde nun ihrerseits dazu beitragen, dass wenigstens der Un klarheit innerhalb der Branche gesteuert werde. Allein wie wenig sich diese Hoffnung bis heute bestätigt hat, dafür liefert die Thatsache einen schlagenden Beweis, dass selbst diejenigen, welche sich dem Interesse der Branche hingeben und darum mit Hilfe der Interessenten einen klaren Ueberblick über die Verhält nisse zu erhalten sich bemühen, solchen nicht zu erlangen ver mögen. Wir wollen indessen den Beweis nicht schuldig bleiben, dass bei der Angabe des in Deutschland zu Schmucksachen zumeist verarbeiteten Goldes neben der guten 14karätigen Legirung nicht die feineren Legirungen zu 16 und 18 Karat, sondern die ge ringeren Legirungen zu 6 und 8 Karat*) in Betracht kommen. „Es ist doch ein Skandal“, so heisst es in einem Referate, welches in der am 4. Juni v. J. in Frankfurt a. M. stattgehabten Versammlung deutscher Gold- und Silberwaaren-Interessenten gehalten wurde, „ dass Schmuckwaaren, die nur noch einen Fein gehalt von 250 /iooo (6 Karat) enthalten, angefertigt und als Gold- waaren verkauft werden.“ Und was geschah, als gelegentlich der Berathung des erwähnten Feingehaltsgesetzes die Regierung für Goldschmuck die Festsetzung eines Minimalfeingehaltes von 585 /iooo (14= Karat) in Aussicht genommen hatte? Die Fabrikanten geringhaltigerer Schmuckwaaren setzten einen so stürmischen Kampf gegen diese Bestimmung in Szene und wurden dabei durch eine so intensive Agitation aus den Kreisen der Verkaufs lädeninhaber und der Grosskaufleute unterstützt, dass sie über die Verfechter des Regierungsentwurfs, zu welchen sich die In teressenten hochhaltiger Schmuckwaaren aufgeworfen hatten, den Sieg davontrugen. Wenn wir hinzufügen, dass die Handels kammerberichte für den Amtsbezirk Pforzheim pro 1887 eine „Bevorzugung der billigen Waare seitens des Publikums“, der jenige der Stadt Hanau für denselben Zeitabschnitt konstatirt, dass geringwerthige Waaren im Gehalte bis zu 333 /iooo (ß Karat) in „grösser Anzahl auf den Markt gebracht werden“, so ge- geschieht dies nur deshalb, um diejenigen, welche der Ansicht huldigen, dass seit Erlass des Feingehaltsgesetzes**) eine wesent liche Aenderung eingetreten sei, vom Gegentheile zu überzeugen. Um nunmehr zu unserer Betrachtung überzugehen, so er achten wir und werden darauf noch zurückkommen, dass in Be rücksichtigung der dabei für Deutschland in Betracht kommenden Fragen der geringhaltige Schmuck, soweit er als das. was er wirklich ist, im Publikum Abnehmer findet, seine Existenz berechtigung hat und dass diese Berechtigung, soweit es die mit derselben verbundenen Schäden zu beseitigen gilt, selbstverständ lich unangetastet bleiben muss. Soweit der geringhaltige Schmuck *) Die Bezeichnung- nach Karat wurde der Klarheit der Beweisführung wegen, soweit diese sieh erstreckt, ausnahmsweise aus Zweckmässigkeits gründen, beibehalten. Für die weiteren Ausführungen wird aber dem Fein gehaltsgesetze, nach welchem die Anwendung des alten „Karat“-Stempels unzulässig und eine Feingehaltsstempelung nur nach Tausendtheilen zulässig ist, Rechnung getragen. **) Das Reichsgesetz vom 16. Juli 1884, betreffend den Feingehalt der Gold- und Silberwaaren, wird zuweilen auch „Stempeigesetz“ genannt. Da die Bezeichnung „Feingehaltsgesetz“ indessen häufiger in Anwendung kommt, auch wohl treffender sein dürfte, kann es zur Klärung der Meinung nur bei tragen, diese Bezeichnung ausschliesslich anzuwenden.
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