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Erscheint monatl. 2 mal. — Abonnementspreis durch die Post oder den Buchhandel Mk. 1,50 pro Quart., direkt per Kreuzband Mk. 1,75 Fürs Ausland: 9 Mk. pro Jahr. — Inserate die 4gespaltene Petitzeile oder deren Baum 25 Pf., bei Wiederholungen Babatt. — Arbeitsmarkt pro Zeile 15 Pf. HALLE a. S., den 15. März 1889. Alle Buchhandlungen und Postämter (Post - Zeitungskatalog Nr. 202) nehmen Bestellungen an. Verantwortlicher Bedakteur: Ferdinand Bosenkranz in Leipzig Verlag von Wilhelm Knapp in Halle a. S. Inhalt*. Central-Verband. — Die Auslegung des Gesetzes vom 16. Juli 1884, betreffend den Feingehalt der Gold- und Silberwaaren - Deutsche Dhrmaeherschule. - Dhrmacherschule zu Porrentruy,- Uhrmachersehule zu Solothurn. - Ueber die Untersuchung von Uhren auf Magnetismus. (Fortsetzung ) — Der Chronometergang. - Die Yerazhnungen im allgemeinen und in Beziehung zur Uhrmacherei. (Fortsetzung.) - Geschichtliche Notizen über den Ursprung und die Fabrikation von Musikwerken - Aus der Praxis. - Zur Beurtheilung der Nickelwerke. — Sprechsaal. - Vereinsnachrichten. - Uhrmacher gehilfen-Vereine. — Frage- und Antwortkasten. — Anzeigen. Mit nächster Nummer beginnt das II. Quartal des „Allgemeinen Journals der Uhrmacherkiuist“. Es wird daher Kin schleunige Erneuerung des Abonnements gebeten, damit die Weiterlieferung ohne Verzögerung geschehen kann. Bestellungen nehmen entgegen: alle Buehhandungen und Postämter des In- und Auslandes, sowie die Expedition des „Allgemeinen Journals der Uhrmacherkunst“ in Halle a. Mühlweg 19. Central-Verband. An Sendungen für die Verbandskasse sind seit unserem letzten Bericht eingegangen die Beiträge: der Innung Altenburg und der Vereine Lübeck, Meissner Hochland, Görlitz und Magdeburg. Der Verein Hannover bat uns Anzeige gemacht, dass die Firma G. Schlotermann, Uhren-Fournituren- und Werkzeughandlung ihre unter dem 9. Mai 1884 gegebene Erklärung: nicht zu detailliren zurückgenommen hat. Es ist unsere Pflicht, diese Thatsache zur Kenntnissnahme und Nachachtung unserer Verbandsgenossen zu bringen. Für unsere Schule in Glashütte sind neuerdings gespendet: vom Koll. E. Klein, Berlin Mk. 2, Koll. G. Krüger, Spandau Mk. 3. Summa der bis dahin eingegangenen freiwilligen Beiträge Mk. 107. Wir bitten, derartige Zuwendungen gütigst direkt an die Adresse unseres Vorsitzenden, Berlin W., Kanonier-Str. 40, aufzugeben. Der Vorstand des Central-Verbandes der Deutschen Uhrmacher. A. Engelbrecht. Die Auslegung des Gesetzes vom 16. Juli 1884, betreffend den Feingehalt der Gold- und Silber- Waaren. Das genannte Gesetz trat am 1. Januar 1888 in Kraft, ohne dass bis heute von den Reichs-Behörden irgend welche Ausführungs-Bestimmungen hierzu erlassen worden sind. Obgleich nun lange vor Inkrafttreten desselben von vielen, be rufenen und unberufenen Seiten, die verschiedensten Erläuterungen hierzu publizirt wurden, herrschte doch bis in die jüngste Zeit in den Kreisen der Interessenten vollständige Unklarheit über die Bedeutung der einzelnen Paragraphen des Gesetzes. Durch die, zu Anfang des v. J. Seitens des Königl. Polizei- Präsidiums zu Berlin angeordnete Kontrolle der Stempelung und