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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 24.1899
- Erscheinungsdatum
- 1899
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.b
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454436Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454436Z
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454436Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 5 (1. März 1899)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Briefwechsel
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Uhrmacher-Innung Magdeburg
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Vereinsnachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 24.1899 -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1899) -
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1899) -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1899) -
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1899) -
- AusgabeNr. 5 (1. März 1899) -
- ArtikelAnzeigen -
- ArtikelCentral-Verband 41
- ArtikelTagesfragen 41
- ArtikelGutachten des Vereins Stuttgart in Sachen des Vereins München ... 42
- ArtikelSchlagwerk für Turmuhren 42
- ArtikelDie Verwandtschaft einiger Hemmungen zu einander (Schluss aus ... 43
- BeilageSchlagwerk für Turmuhren, von Valentin Jean-Marie in Bruyères ... -
- ArtikelBriefwechsel 45
- ArtikelUhrmacher-Innung Magdeburg 45
- ArtikelVereinsnachrichten 45
- ArtikelUhrmachergehilfen-Vereine 47
- ArtikelVerschiedenes 48
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 49
- ArtikelAnzeigen 50
- AusgabeNr. 6 (15. März 1899) -
- AusgabeNr. 7 (1. April 1899) -
- AusgabeNr. 8 (15. April 1899) -
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1899) -
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1899) -
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1899) -
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1899) -
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1899) -
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1899) -
- AusgabeNr. 15 (1. August 1899) -
- AusgabeNr. 16 (15. August 1899) -
- AusgabeNr. 17 (1. September 1899) -
- AusgabeNr. 18 (15. September 1899) -
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1899) -
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1899) -
- AusgabeNr. 21 (1. November 1899) -
- AusgabeNr. 22 (15. November 1899) -
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1899) -
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1899) -
- BandBand 24.1899 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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Nr. 5. Allgemeines Journal '1er Uhrmacherkunst. 45 Briefwechsel. Der Vorsitzende des Vereins Mecklenburg-Schwerin, Kollege H. Kuhrt, schreibt uns: „Es treten an mich als Vorsitzenden unseres Vereins, hauptsächlich von Kollegen, die ausserhalb unseres Vereins stehen, Fragen heran, die ich für nötig halte, mit Ihnen zu besprechen. Zunächst jedoch möchte ich Ihnen mit- teilen, dass wir schon im vorigen Jahre dahin einig wurden, dass unser Verein bei lnkrafttretung des neuen Gesetzes bleibe,’ wie er seither war, so dass wir alle, die unsern Bestrebungen nicht beitreten, auch nicht in den Verein aufzunehmen brauchen, oder nur aufnehmen, wenn sie sich durch Unterschrift verbind lich machen, unser Statut zu befolgen. Ist das richtig, oder habe ich etwas versäumt? Die zweite Frage wäre die: Wo bleiben die Wilden? Können diese so neben uns fortarbeiten mit Schleudern und Schwindel, oder kann man ihnen kraft des neuen Gesetzes das Geschäft legen? Drittens wäre es von Wert zu wissen, wie sich der Cenlral- Verband zu dem neuen Gesetze stellt?“ Zu Frage I bemerken wir, dass der geehrte Kollege durch aus nichts versäumt, sondern ganz richtig gehandelt hat, denn fast überall wird das Gleiche, weil der freiheitlichen Sichtung unseres Berufes keine Hindernisse in den Weg gelegt werden sollen, gethan. Zu Frage II ist zu sagen: So lange der Grundsatz der Ge werbefreiheit, die wir nicht aufgehoben wissen möchten, besteht, kann gegen die Wilden, bezw. Sehleuderer, ganz wohl auf Grund der Gewerbe-Ordnung und des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb in der Weise vorgegangen werden, dass ihnen ihr unsauberes Treiben entleidet wird. Beispiele: Verein Halberstadt und Innung Bremen. Die Frage III ist allerdings nicht in wenigen Worten zu er ledigen, doch wollen wir versuchen, unseren Standpunkt, wie wir in einzelnen Ausführungen schon gethan, festzulegen. Dass das neue Gesetz, das sich in die Gewerbe-Ordnung einfügt, von den besten Absichten der gesetzgebenden Faktoren beseelt, geeignet ist, manche Uebelstände zu heben, ist zu be jahen. Der Vorstand steht jedoch, wie noch viele andere Ver einigungen auf dem Standpunkt, dass das nicht durch Zwangs organisation, sondern nur auf Grund freier Vereinigungen, die von den Eegierungen unterstützt werden, geschehen kann. Innungszwang und Censuren haben für uns keinen Wert Da gegen erhoffen wir von der Errichtung der Handwerkskammern geeignete Vertretung unserer beruflichen Interessen. Wir gehen davon aus: dass der Hund, der zum Jagen ge tragen werden muss, nimmer einen Hasen fängt; mit anderen Worten, wen man in die Innung zwingt, der wird suchen, wo- möglich noch mehr als bisher, die gewährte Gewerbefreiheit zu missbrauchen. Nur willige Kräfte sind zu gebrauchen, die Nicht willigen werden später bereuen, den Anschluss versäumt zu haben C. L. Im übrigen überlassen wir dem Einsender des Notschreies, bezw. den darin genannten Kollegen die Widerlegung des er hobenen Vorwurfs der Unwahrheit. Der § 11 ist es sicher nicht, der uns zur Publizierung veranlasst, denn auch in Schwaben existiert das Sprichwort: Bange machen gilt nicht! Nachdem wir dies geschrieben, kommt noch in letzter Stunde eine Zuschrift des Herrn Koll. Meyer, in welcher wir ersucht werden, auch seine Ausführungen und die Zuschrift des Ober bürgermeisters Schneider aufzunehmen. Wir thun das um so lieber, als anstatt des ominösen § 11 ein freundliches Begleit schreiben beiliegt, und wollen damit beweisen, dass freie Ent- schliessung viel mehr schafft als Zwang. Chr. Lauxmann. An Herrn Olir. Lauxmann, Stuttgart. Laut § 11 des Pressgesetzes ersuchen wir um Aufnahme nachfolgender Berichtigungen zu dem Artikel ein Notschrei aus Magdeburg. Es ist unwahr, dass der Vorstand der Innung sich mit der Mehrheit der Mitglieder in Widerspruch befindet, da die Umwandlung des Vereins in eine Innung^ mit 34 gegen 5 Stimmen beschlossen wurde. Es ist unwahr, dass die Zahl der Magdeburger Mitglieder seit Errichtung der Innung zurückgegangen ist; im Gegenteil ist seit der Zeit ein Zuwachs von 15 auf 25 zu verzeichnen, wie auch der Gesamtmitgliederbestand noch immer 72 zählt. Es ist unwahr, dass der massgebende Antrag auf Errichtung der Zwangs- Innung vom Vorstande gestellt ist, sondern von ca. 30 freiwillig Unterzeichneten Kollegen eingereieht ist Es ist unwahr, dass der Vorstand über die Abstimmung betreffende Artikel in hiesige Lokalzeitungen lanciert hat. Es ist unwahr, dass der Vorstand die Gelegenheit versäumt, hat, die uns fernstehenden Kollegen heranzuziehen; seit über zehn Jahren ist dies vielfach und wiederholt versucht worden, jedoch stets erfolglos, mit wenigen Ausnahmen im Verhältnis zur Anzahl. Alle inneren Angelegenheiten, die Innung betreffend, halten wir für überflüssig, an dieser Stelle zu erledigen, wie auch lediglich solche Aus einandersetzungen in dem Rahmen der Versammlung bleiben müssen. Der Vorstand der Uhrmacher-Innung des Regierungs-Bezirks Magdeburg. Ernst Meyer. Paul Hedieke Uhrmacher-Innung Magdeburg. Der Vorstand der Uhrmacher-Innung Magdeburg sendet uns nachstehende Berichtigung, die handschriftlich nur durch den Schriftführer Hedieke, wie es scheint in Vollmachtsnamen des Herrn E. Meyer, gezeichnet ist, und die wir schon aus diesem Grunde nicht verpflichtet wären, aufzunehmen. Wir nehmen aber keinen Anstand, das Schriftstück zu ver öffentlichen, da unsere Leser gewiss den Notschrei noch zur Hand haben und dadurch in der Lage sind, Artikel und Be richtigung miteinander zu vergleichen. Das Fazit dieser Vergleichung wird sich jeder selbst ziehen können. Wir finden nirgends einen Zusammenhang zwischen dem Notschrei und der Berichtigung; so mag es unserer, durch Herrn Hedieke zur Berühmtheit gelangten schwäbischen Weisheit zur Entschuldigung dienen, dass wir die Worte auch eines schwäbischen Weisen in unserer Einfalt zitieren- „Herr, dunkel ist der Kede Sinn.“ Da die Magdeburger Zwangs-Innungsfrage nun einmal für die All gemeinheit angeschnitten ist, so halle ich es für geboten, den Sachverhalt an der Hand des soeben von Herrn Oberbürgermeister Schneider erhaltenen Schreibens in kürzen Worten klarzulegen. „Magdeburg, den 17. Febr. 1899. An Herrn Uhrmacher Ernst Meyer, hier Der Herr Regierungs - Präsident hat den Antrag auf Errichtung einer Zwangsinnung für das Uhrmachergewerbe in Magdeburg abgelehnt, weil nach dem Ergebnis der Abstimmung, auch unter Berücksichtigung der berechtigten Einsprüche immer noch 3.' gegen und nur 23 für die Errichtung gestimmt r. -u • , Schneider.“ hs ergiebt sich hieraus, dass die gemachten Einsprüche meinerseits gegen die Abstimmung als voll berechtigt vom Herrn Regierungs - Präsidenten anerkannt sind, und bliebe nur noch übrig, das Zahlenverhältnis zu klären. Der Antrag auf Errichtung einer Zwangs-Innung wurde den Kollegen Magdeburgs durch einen 11jährigen Lehrling zur Unterschrift vorgelegt. °Es hat somit eine Beeinflussung dafür durchaus nicht stattgefunden. 29 Kollegen hatten diesem Antrag ihre Unterschrift gegeben und ist so an deu Regierungs präsidenten abgegangen. Von diesen 29 haben bei der Abstimmung 6 gegen ihren eigenen Antrag gestimmt. Zieht man diese 6 von den 32 Gegnerstimmen ab, so bleiben nur noch 26, und würde demnach die Zwangs-Innung mit 3 Stimmen Majorität durchgekommen sein. Dieses der Wahrheit gemäss. Ernst Meyer, Magdeburg. Yereinsnaclirichten. Rundschreiben des Landesverbandes badischer Uhrmacher. Karlsruhe, im Januar 1899. Werter Herr Kollege! Beifolgend empfangen Sie die Statuten des im Oktober vorigen Jahres zu Karlsruhe gegründeten Landesverbandes badischer Uhrmacher. Dieselben wurden von dem in der fraglichen Versammlung gewählten Gesamtvorstande zusammengestellt und durchberaten, sodann unseren Ver trauensmännern, den Herren Willmann-Freiburg, Lafontaine-Waldshut, Schaaf-Heidelberg, Köhler-Mannheim zur Einsichtnahme und Genehmigung bezw. Abänderung eingesandt und von diesen für gut befunden. Zufolge des in gleicher Versammlung gefassten Beschlusses haben diese Statuten nun Gültigkeit, bis sie von der nächsten Verbands-Versammlung welche im August d. J. in Freiburg stattfinden soll, endgültig genehmigt oder j abgeändert werden. Es geht deshalb unsere Bitte dahin, die Statuten nicht achtlos auf die Seite zu legen, sondern ersuchen wir unsere werten Kollegen
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