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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 24.1899
- Erscheinungsdatum
- 1899
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.b
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454436Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454436Z
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454436Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 6 (15. März 1899)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Betrachtungen über die Zustände in der Uhrmacherei (I)
- Autor
- Lauxmann, Chr.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Regulativ für die Prüfung von Präzisions-Taschenuhren durch die Abteilung IV der Deutschen Seewarte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 24.1899 -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1899) -
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1899) -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1899) -
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1899) -
- AusgabeNr. 5 (1. März 1899) -
- AusgabeNr. 6 (15. März 1899) -
- ArtikelAnzeigen -
- ArtikelCentral-Verband 51
- ArtikelBetrachtungen über die Zustände in der Uhrmacherei (I) 51
- ArtikelRegulativ für die Prüfung von Präzisions-Taschenuhren durch die ... 52
- ArtikelDer Planet Mars 53
- ArtikelSchlagwerk für Grossuhren 54
- ArtikelDie Geschichte der Spindelbrücke, sowie deren Ausstattung 54
- BeilageUnruhbrücken -
- ArtikelVolkswirtschaftliches 55
- ArtikelZur Angelegenheit Magdeburg 57
- ArtikelDeutsche Uhrmacherschule 58
- ArtikelVereinsnachrichten 58
- ArtikelVerschiedenes 58
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 60
- ArtikelAnzeigen 60
- AusgabeNr. 7 (1. April 1899) -
- AusgabeNr. 8 (15. April 1899) -
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1899) -
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1899) -
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1899) -
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1899) -
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1899) -
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1899) -
- AusgabeNr. 15 (1. August 1899) -
- AusgabeNr. 16 (15. August 1899) -
- AusgabeNr. 17 (1. September 1899) -
- AusgabeNr. 18 (15. September 1899) -
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1899) -
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1899) -
- AusgabeNr. 21 (1. November 1899) -
- AusgabeNr. 22 (15. November 1899) -
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1899) -
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1899) -
- BandBand 24.1899 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
-
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52 Allgemeines Journal der Uhrmaeherkunst. Nr. 6. einmal nicht die Reparaturen, so wie der Gehilfe es wünscht, verschaffen, ja er ist manchmal froh, überhaupt Arbeit zu haben. Hat nun der junge Gehilfe recht, wenn er behauptet, in dieser Stelle kann ich nichts lernen? Teil möchte dieses bestimmt verneinen. Meiner Ansicht nach geht ein junger Mann zu dem Zweck in die Welt, um sich für seine spätere Wirksamkeit und Geschäftstüchtigkeit vorzubilden. Wie würde es mit dieser be stellt sein, wenn er nur das Allerfeinste gelernt und die täglich vorkommenden Arbeiten, die ihm sein Auskommen sichern, ver säumt hätte. Ich glaube, seine Kunst würde ihn schmählich im Stiche lassen, und ich könnte manchen Fall anführon, wo Not und Sorge am Kranken- und Sterbelager gerade aus diesem Grunde standen. . Ich habe schon früher einmal ausgeführt, dass die Gehilten- jahre die eigentliche Lehrzeit sind. Hier lernt ein junger Mann unter all der verschiedenen feinen und weniger feinen Arbeit viel mehr, als or nur selbst weiss. Unbemerkt sammelt er Erfahrungen nach jeder Richtung, vorausgesetzt, dass er bei einem guten Uhrmacher ist, und wird später im Leben einsehen, dass ihm auch die Behandlung der Zimmeruhren durchaus nichts geschadet, sondern nur genützt hat. Ich bin gewiss der letzte, der der gewöhnlichen Arbeit ein Lob singt und das Streben nach höherer Ausbildung missbilligt, Genau das Gegenteil ist der Fall. Aber ich kann es auch nicht billigen, wenn junge Leute den Zweig, der ihnen teilweise die spätere Existenz sichert (Ausnahmen giebt es ja), mit souveräner Verachtung behandeln, und es muss gesagt werden, geradezu darin eine Erniedrigung erblicken, wenn ihnen zugemutet wird, einmal oder öfter auch sich der Reparatur einer Zimmeruhr zu unterziehen. Hier heisst es richtig, das Eine thun und das Andere nicht lassen oder versäumen. Nur dann ist der angehende Geschäfts inhaber in der Lage, seine Kunden recht zu befriedigen, wenn er auch in Zimmeruhrenarbeit genügende Erfahrungen gesammelt hat und den Eigentümer einer solchen nicht geringschätzend an sieht, weil er ihm nichts Feineres gebracht hat. In der Regel versuchts ja das Publikum bei einem Neuetablierten zuerst mit einer grossen Uhr, ehe es demselben die kostbarere Taschenuhr anvertraut. Also neben der Taschenuhrenarbeit versäume ein Gehilfe nicht, auch der Zimmeruhrenarbeit einige Beachtung zu schenken, es wird sich später lohnen. gestatten. Bei Einlieferung der Instrumente an die Seewarte ist in einem Begleitschreiben ausdrücklich zu erklären, dass die obigen Anfertigungsbedingungen erfüllt sind. Ferner ist der Name des Feinstellers (Regleurs) zu nennen, sowie eine kurze Angabe über die Konstruktion der Hauptteile (Hemmung, Kompensation, Spiralfeder) beizufügen. — Jede zur Prüfung eingelieferte Uhr muss auf dem Zifferblatte oder auf dem Werke mit dem Namen des einliefernden Uhrmachers sowie mit einer Nummer versehen sein. Der Um stand, dass die genannten Angaben sich auf dem Gehäuse oder auf dem inneren Staubdeckel befinden, entbindet von dieser Be dingung nicht. Eine nachweisbar absichtlich ausgeführte Umgehung oder Verletzung der vorstehend aufgeführten Bedingungen bezüglich der Anfertigung zieht für die Zukunft den Ausschluss des be treffenden Uhrmachers von der Beteiligung an diesen Prüfungen nach sich. Regulativ für die Prüfung von Präzisions-Taschenuliren durch die Abteilung IV der Deutschen Seewarte. §1. Termine der Prüfungen und Bedingungen für die Zulassung zur Prüfung. n der Abteilung IV der Deutschen Seewarte (Chrono- meter-Prüfungs-Institut) werden alljährlich sechs mal Prüfungen von Präzisions-Taschenuhren vor genommen, und zwar sind als Anfangstermine dieser Untersuchungen der 1. Februar, 1. April, 1. Juni, 1. Oktober und 1. Dezember festgesetzt worden 1. August, ,. — w Es steht jedem im Gebiete des Deutschen Reiches etablierten Uhrmacher frei, zu diesen Prüfungen Präzisionsuhren einzusenden, deren einzelne Teile innerhalb der Grenzen des Deutschen Reiches angefertigt sind und deren Feinstellung (Reglage) ebendaselbst ausgeführt worden ist. Ausnahmsweise ist bis auf weiteres auch die Einlieferung solcher Instrumente gestattet, deren Spiral- und Zugfedern im Auslande angefertigt worden, bei denen im übrigen aber die oben genannten Bedingungen erfüllt sind. Um eine Kontrolle bezüglich dieser Bestimmungen zu ermöglichen, haben die Einlieferer auf Verlangen des Reichs-Marineamts durch Vor lage von Fakturen, Arbeitsbüchern u. s. w. einen Nachweis be züglich der Anfertigung und weiteren Bearbeitung der ein gelieferten Uhren zu erbringen, auch haben dieselben den Organen der ge nannten Behörde die Inaugenscheinnahme ihrer Werkstätten zu §2. Prüfungsordnung. Die Taschenuhren werden, je nach dem Wunsche des Ein lieferers, einer mehr oder minder eingehenden Untersuchung („grosse“ oder „kleine Prüfung“, siehe unten) in Bezug auf ihr Verhalten bei verschiedenen Temperaturen und Lagen unter worfen; während dieser Zeit werden die Instrumente in zwei tägigen Intervallen mit den Hauptuhren verglichen. Die Dauer der Untersuchungen, sowie die Anordnung der Temperaturen und Lagen derselben sind in den folgenden Uebersichten gegeben. Grosse Prüfung. 1. Lage horizontal, Zifferbl. oben, Zimmertemp. 15 — 20° 0. 4 Tage, 2. „ vertikal, Bügel oben, „ „ „ 4 „ 3. „ „ „ unten „ „ 2 „ 4. „ „ „ links „ „ ” t ' 5. „ „ „ reekts „ „ » * n 6. „ horizontal, Zifferbl. unten, „ „ „ 4 „ 7. „ „ oben, Kälteraum 5 —8° C. 2 ,, 8. „ vertikal, Bügel oben „ ,, „ 4 „ 9. „ horizontal, Zifferbl. oben, Zimmertemp. 15 —20° C. 2 ,, 10. „ vertikal, Bügel oben, „ „ ,> 2 „ 11 Wärmeraum 30—35° C. 4 „ * x ' ft * M “ q 12. „ horizontal, Zifferbl. oben, „ „ „ “ n 13. „ vertikal, Bügel oben, Zimmertemp. 15 —20° C. 4 „ 14. „ horizontal, Zifferbl. oben, „ „ „ 4 „ Im ganzen 42 Tage. Die für diese Prüfung zu entrichtenden Gebühren betragen 6 Mark. Kleine Prüfung. 1. Lage horizontal, Zifferbl. oben, Zimmertemp. 15 —20° C. 6 Tage, 2. „ vertikal, Bügel oben, „ „ „ 6 » 3. „ „ „ „ Kälteraum 5 — 8° C. 2 „ 4. ” horizontal, Zifferbl. oben, Zimmertemp. 15 —20° C. 2 „ 5. „ vertikal, Bügel oben, „ „ » 2 „ 6 Wärmeraum .30 — 35° C. 2 „ 7. ” „ „ „ Zimmertemp. 15 —20° C. 4 „ 8. „ horizontal, Zifferbl. oben, „ „ „ ^ n Im ganzen 28 Tage. Die für diese Prüfung zu entrichtenden Gebühren betragen 4 Mark. §3. Zulässige Schwankungsgrenzen. Nach Beendigung der Untersuchung wird über jede Uhr, welche die unten definierten Schwankungsgrenzen nicht über schritten hat, ein amtliches Zeugnis ausgestellt. — Die Ent scheidung bezüglich der zulässigen Schwankungsgrenzen erfolgt auf der Grundlage der folgenden Bestimmungen: 1. Es darf während der einzelnen Abschnitte der Prüfung, also während der Zeit gleicher Temperatur und Lage, der Unterschied im doppel tägigen Gange an benachbarten Doppeltagen den Betrag von 8 Sekunden nicht überschreiten. 2. Bezeichnet man in der „grossen Prüfung“ mit G, bis G lt und in der „kleinen Prüfung“ mit g 1 bis g 9 die mittleren täglichen Gänge während der einzelnen Abschnitte der Prüfung, so dürfen (grosse Prüfung) (kleine Prüfung) G u G 9 und G,4, bezw. g u g 4 und g 9 sich um höchstens 4 Sekunden voneinander unterscheiden. Die gleiche Bedingung gilt bezüglich der Werte (Kioase Prüfung) (kleine Prüfung) GL, G, 0 und G 13 , bezw. g t , g- a und g 7 . 3. Nachdem die Mittelwerte des Ganges bei horizontaler und vertikaler Stellung während der Prüfung bei Zimmertemperatur auf Grund der Formeln
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