Suche löschen...
Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 24.1899
- Erscheinungsdatum
- 1899
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.b
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454436Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454436Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454436Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 8 (15. April 1899)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Central-Verband
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Tagesfragen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 24.1899 -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1899) -
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1899) -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1899) -
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1899) -
- AusgabeNr. 5 (1. März 1899) -
- AusgabeNr. 6 (15. März 1899) -
- AusgabeNr. 7 (1. April 1899) -
- AusgabeNr. 8 (15. April 1899) -
- ArtikelAnzeigen -
- BeilageWechselstrom-Nebenuhr, von H. Ch. Spohr in Frankfurt a. M. -
- ArtikelCentral-Verband 71
- ArtikelTagesfragen 71
- ArtikelEigentümliche Rechtsprechung 72
- ArtikelUeber die Gassner’schen Trockenlemente 72
- ArtikelWeckeruhr mit absetzend wirkendem Läutewerk 74
- ArtikelWechselstrom-Nebenuhr 75
- ArtikelNachtrag zu dem Artikel: Bewegung der Planeten in Ellipsen um ... 76
- ArtikelEntscheidungen deutscher Gerichtshöfe 76
- ArtikelDeutsche Uhrmacherschule 76
- ArtikelBriefwechsel 77
- ArtikelVereinsnachrichten 77
- ArtikelVerschiedenes 77
- ArtikelGebrauchsmuster-Register 79
- ArtikelDeutsche Reichs-Patente 79
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 79
- ArtikelAnzeigen 80
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1899) -
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1899) -
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1899) -
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1899) -
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1899) -
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1899) -
- AusgabeNr. 15 (1. August 1899) -
- AusgabeNr. 16 (15. August 1899) -
- AusgabeNr. 17 (1. September 1899) -
- AusgabeNr. 18 (15. September 1899) -
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1899) -
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1899) -
- AusgabeNr. 21 (1. November 1899) -
- AusgabeNr. 22 (15. November 1899) -
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1899) -
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1899) -
- BandBand 24.1899 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst. Organ des Central-Verbandes der Deutschen Uhrmacher. Nr. 8. HaUe, den 15. April 1899. 24. Jahrgang. Alle Verbandsangelegenheiten betreffende Mitteilungen sind an den Vorsitzenden des Central-Verbandes, Kollegen Chr. Lauxmann in Stuttgart, Canzleistrasse 14, zu richten. Alle für die Expedition bestimmten Geld-, Brief- und Inseratensendangen, ferner Abonnementsbestellungen sind stets zu adressieren an die Expedition des „Allgemeinen Journals der Uhrmacherkunst“, Wilhelm Knapp in Halle a. S. Inhalt: Central-Verband. Tagesfragen — Eigentümliche Rechtsprechung. — Ueber die Gassner’schen Trockenelemente. — Weckeruhr mit absetzend wirkendem Läutewerk. — Wechselstrom-Nebenuhr. — Nachtrag zu dem Artikel: Bewegung der Planeten in Ellipsen um die Sonne. — Entscheidungen deutscher Gerichtshöfe. Deutsche Uhrmacherschule. — Briefwechsel. — Vereinsnachriehten. — Verschiedenes. — Gebrauchsmuster-Register» — Deutsche Reichs-Patente. — Frage- und Antwortkasten. — Anzeigen. Einzelne Kollegen, die den Wunsch haben, dem Central-Verbände zuzugehören und an deren Wohnort ein Verein nicht besteht, wollen sich an den Vorsitzenden Kollegen Chr. Lauxmann-Stuttgart wenden, welcher gern bereit ist, den Anschluss zu vermitteln. Central-Verband. Eingegangen sind die Beiträge des Vereins Mecklenburg-Strelitz mit Mk. 23. Laut Zuschrift und beigesandten Belegen hat der Verein Nürnberg durch Zusicherung von Prämien an die Schutz mannschaft in sechs Fällen die Bestrafung von Hausierern mit Taschenuhren durch das Königl. Amtsgericht auf Grund des § 56, Ziffer III, erreicht. Die Strafen bewegen sich zwischen 3 und 25 Mk. Dieses Vorgehen des Vereins Nürnberg verdient allgemeine Anerkennung, da der betreffende Paragraph nur einen Wert für uns hat, wenn wir demselben auch Geltung zu ver schaffen wissen. Wenn zunächst die Nürnberger Kollegen den Vorteil von ihren Massnahmen selbst haben, so ist doch der ganze Verband dabei interessiert, und haben wir deshalb die Kosten der bezahlten Prämien mit Mk. 12 auf die Verbandskasse übernommen, sind übrigens gern bereit, vorkommenden Falls auch höhere Prämien zu verwilligen, um dem unter der Hand fortwuehernden Hausierhandel den Lebensnerv zu unterbinden. Wie so oft, zeigt sich in diesem Palle der Wert eines Zusammenhaltens in klarer Weise, und es werden durch solche Erfolge diejenigen Lügen gestraft, die behaupten, dass ein Verein den Kollegen keinen greifbaren Nutzen biete. Wo der Einzelne wehrlos wäre, da ist die Vereinigung in der Lage, für die Gesamtheit einzutreten und dadurch jedem Einzelnen materiellen Vorteil zu schaffen. Und hinter den Vereinen steht der Verband, der es nie an der nötigen Unterstützung fehlen lassen wird. Der Vorstand des Central-Verbandes der Deutschen Uhrmacher. Vorsitzender: Chr. Lauxmann. Tagesfragen. I. Beratung zur Hebung der deutschen Chronometer- Fabrikation. (Fortsetzung.) err Dr. Stechert von der Deutschen Seewarte zu Hamburg gab in seiner längeren Besprechung „Ueber den augenblicklichen Stand der deutschen Chrono meter-Industrie“ zuerst einen schätzenswerten histo rischen Rückblick, dessen Hauptpunkte in voriger Nummer kurz zusammengefasst sind. Danach berichtete der ge nannte Redner über die Thätigkeit der Deutschen Seewarte in Beziehung zur Chronometer-Prüfung. Die Eröffnung der Konkurrenz-Prüfungen von seiten der Deutschen Seewarte erfolgte im Jahre 1876, wobei als oberstes Prinzip zur Geltung kam: die deutsche Marine mit dem besten Material zu versehen, welches zu erlangen war Nichts war natürlicher, als dass man sieh bezüglich der Art und Weise der Prüfungen an die schon lange bestehenden englischen anschloss. Ein Beamter der Seewarte reiste nach England, um die Einrich tungen in Augenschein zu nehmen, und so wurden die ersten Prüfungen ganz nach Greenwicher Muster eingerichtet. Unter dem Vorsitz des Freiherrn v. Schleinitz wurde 1878 die erste Chronometer-Konferenz einberufen, im Jahre 1887 die zweite, unter dem Vorsitz von Herrn Geheimrat Prof. Dr. Neu- mayer. Auf der zweiten Konferenz wurden veränderte Prüfungs- bedingungen beschlossen. Schon auf der ersten Konferenz wurde betont, dass die Instrumente in Deutschland gearbeitet sein möchten, und auf der zweiten Konferenz wurde beschlossen, dass wenigstens die Reglage von deutschen Händen ausgeführt sein müsse. Dieser Standpunkt, die deutsche Industrie zu unter stützen, wurde in sehr liberaler Weise vertreten, vielleicht etwas zu liberal. Nun wurden im Jahre 1897 verschiedene Angriffe und eine förmliche Bewegung gegen die Seewarte laut, welche darin gipfelte, dass die bisherige Zulassung bei den Prüfungen zu liberal gehandhabt würde; doch konnte es keinem scharf Denken den entgehen, dass durch die Vorwürfe nicht die Seewarte, sondern die Fachgenossen getroffen wurden. Um Klarheit zu schaffen, fand im Frühjahr 1898 eine dritte Konferenz statt; die selbe geschah unter einem erweiterten Gesichtskreis, denn es wurden auch Marine-Offiziere und Praktiker hinzugezogen. Diese dritte Konferenz hatte sich als Hauptziel die Hebung der deutschen Industrie gestellt, so dass nur deutsche Chrono meter zur Prämiierung zugelassen werden sollen. Die Konferenz äusserte Wünsche und gab Vorschläge, auf Grund derselben ver fügte das Reichs-Marine-Amt, dass jeder deutsche Uhrmacher bis zu 10 Chronometer zur Konkurrenz-Prüfung einliefern dürfe, ohne Nachweis des Ursprungs. Man beschränkte aber die Prä miierung auf den Nachweis des deutschen Ursprungs. Die Höhe der Prämien wurde bis über das Doppelte erhöht, von 2800 Mk. auf 5700 Mk. Die höchste Prämie beträgt jetzt 1200 Mk. und beschränkt sich auf rein deutsche Chronometer. Ausser den Prämien werden für Chronometer I. Klasse 800 Mk., II. Klasse 750 Mk., III. Klasse 600 Mk. gezahlt. Die Handels marine bezahlt nur 600 bis 550 Mk., ja es wurde sogar der Preis in einem Falle auf 460 Mk. heruntergedrückt, so dass ein nennenswerter Gewinn (ungefähr 20 Mk.) nicht bleibt. Fragt man sich, weshalb die Chronometer-Industrie in Deutschland nicht prosperiert, so muss in erster Linie der
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder