Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 24.1899
- Erscheinungsdatum
- 1899
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.b
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454436Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454436Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454436Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 8 (15. April 1899)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Wechselstrom-Nebenuhr
- Untertitel
- D. Reichs-Patent Nr. 93834; von Ch. Spohr in Frankfurt a. M.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Nachtrag zu dem Artikel: Bewegung der Planeten in Ellipsen um die Sonne
- Autor
- Etzold, R.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Entscheidungen deutscher Gerichtshöfe
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Deutsche Uhrmacherschule
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 24.1899 -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1899) -
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1899) -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1899) -
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1899) -
- AusgabeNr. 5 (1. März 1899) -
- AusgabeNr. 6 (15. März 1899) -
- AusgabeNr. 7 (1. April 1899) -
- AusgabeNr. 8 (15. April 1899) -
- ArtikelAnzeigen -
- BeilageWechselstrom-Nebenuhr, von H. Ch. Spohr in Frankfurt a. M. -
- ArtikelCentral-Verband 71
- ArtikelTagesfragen 71
- ArtikelEigentümliche Rechtsprechung 72
- ArtikelUeber die Gassner’schen Trockenlemente 72
- ArtikelWeckeruhr mit absetzend wirkendem Läutewerk 74
- ArtikelWechselstrom-Nebenuhr 75
- ArtikelNachtrag zu dem Artikel: Bewegung der Planeten in Ellipsen um ... 76
- ArtikelEntscheidungen deutscher Gerichtshöfe 76
- ArtikelDeutsche Uhrmacherschule 76
- ArtikelBriefwechsel 77
- ArtikelVereinsnachrichten 77
- ArtikelVerschiedenes 77
- ArtikelGebrauchsmuster-Register 79
- ArtikelDeutsche Reichs-Patente 79
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 79
- ArtikelAnzeigen 80
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1899) -
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1899) -
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1899) -
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1899) -
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1899) -
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1899) -
- AusgabeNr. 15 (1. August 1899) -
- AusgabeNr. 16 (15. August 1899) -
- AusgabeNr. 17 (1. September 1899) -
- AusgabeNr. 18 (15. September 1899) -
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1899) -
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1899) -
- AusgabeNr. 21 (1. November 1899) -
- AusgabeNr. 22 (15. November 1899) -
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1899) -
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1899) -
- BandBand 24.1899 -
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- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
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76 Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst. Nr. 8. Die fortschreitende Bewegung der Anker AA 1 wird auf das Zeigerwerk übertragen, wodurch der Minutenzeiger bei jedem wechselweisen Stromsehluss um eine Minute weiter bewegt wird. Bei der vorbeschriebenen Anordnung kann die Kraftwirkung noch bedeutend erhöht werden, wenn auf jeder der Wellen zwei Anker kreuzweise sitzen und jedes Paar Anker durch einen be sonderen Hufeisenmagneten polarisiert wird, wodurch eine acht fache Wirkung entsteht, nämlich eine vierfache Abstossung und eine vierfache Anziehung. Ein solches Werk ist in Fig. 3 und 4 in Vorder- und Seitenansicht dargestellt. Bei diesem Werk ist die Anordnung der Elektromagnete dieselbe wie bei Fig. 1 und 2, nur sind die Polschuhe so breit, dass die zwei nebeneinander sitzenden Anker von ihnen über deckt werden. Die vier Eisenanker AB und A 1 B l sind durch Messing putzen, welche auf den Wellen WW l sitzen, so voneinander ge trennt, dass jeder der Anker für sich von den permanenten Hufeisenmagneten MM 1 polarisiert wird, und zwar, da die Anker kreuzweise fest auf den Messingputzen sitzen, so, dass die Anker A nord-, B süd-, A 1 süd-, B l nordmagnetisch werden. Tritt nun ein Strom so in die Spulen, dass die Pol schuhe bb 3 süd-, b 1 !) 2 nordmagnetisch werden, so wird der Anker A von b 2 abgestossen und von b angezogen, der Anker B von b abgestossen und von b 2 angezogen, zugleich der Anker B 1 von b 1 abgestossen, von b 3 angezogen, der Anker A 1 von b 3 ab gestossen und von b l angezogen; folglich entsteht bei jedem Stromwechsel eine achtfache Wirkung. Da bei dieser Anordnung vier Eisenanker vorhanden sind, die bei jeder Vorwärtsbewegung in Schwungkraft geraten und dadurch ein unrichtiges Einstellen zwischen den Polschuhen er folgen könnte, ist eine Sperr- oder Fangvorrichtung angebracht, welche die richtige Einstellung der Anker bewirkt und ein Vor- und Rückwärtsschleudern derselben verhindert. Diese achtfache Wirkung wird, wie bei Fig. 1 und 2 be schrieben, auf das Rad R übertragen, und es können dadurch mit ganz schwachen Strömen die grössten Zeiger fortbewegt werden. Nachtrag zu dem Artikel: Bewegung der Planeten in Ellipsen um die Sonne. er Vollständigkeit halber sei noch nach getragen, dass nach der Kant - Laplace’schen Theorie des Sonnensystems von einem ursprünglich rotieren den, grossen Weltendunstball sich nach und nach Ringe (wie beim Saturn) am Aequator der Rotations achse abgelöst haben, welche, bei ihrer grossen Umdrehungs geschwindigkeit und geringen Dichtig-, resp. Festigkeit schliesslich auseinandergegangen, zufolge der Oentrifugalkraft (welche dem „Stosse“ oder „Antriebe“ entspricht, von denen in dem betreffen den Artikel der vorigen Nummer d. Bl. die Rede) ein Stück weit fortgeschleudert wurden und sich dann zu ebenfalls rotierenden Kugeln zusammengezogen haben. Durch die Anziehung der Gesamtmasse des Dunstballes können diese (Planeten-)Kugeln nicht unendlich weit fort gelangen, sondern im Bogen nur bis zu einer gewissen Grenze, und müssen dann ihre elliptischen Bahnen beginnen. Weiter sei noch bemerkt, dass bei den meisten der so ge bildeten Planeten-Kugeln durch ihre Rotation sich ebenfalls wieder Ringe ablösten, welche s : eh dann zu Monden gestalteten. Auch mögen wohl Ringe sich nicht wieder zu einer einzigen Kugel-Masse zusammengezogen haben, sondern in viele Teile auseinander gegangen sein, wodurch die Planetoiden, Meteo riten und zum Teil auch die Kometen entstanden sind.“ R. Etzold. —-«es*— Entscheidungen deutscher Gerichtshöfe. Wanderlager. Für die Begriffsbestimmung des Wanderlagers ist das Hinführen der Waren an den Verkaufsort ein unwesentlicher Nebenumstand. Das Entscheidende ist allein in dem Feilbieten der Waren in einem vor übergehend benutzten Verkaufslokale ausserhalb des Wohnortes zu finden. Die Pfändung und der Zwangsverkauf des dem Mieter zustehenden Mietsrechts ist statthaft, da sich dasselbe als Vermögensrecht darstellt. Im Wechsel darf eine Firma X., deren Inhaber anders heisst, als „Herr X.“ bezeichnet werden, und wenn an dem Ort ein Herr X. wohnt, ist gegen denselben der Protest aufzunehmen. (Art. 43 W.-O.) Gegen den Acceptanten eines fälligen Wechsels kann auch ohne vorherige Präsentation desselben auf Zahlung geklagt werden. Die Klag erhebung ersetzt die Präsentation. Urheber im Sinne des Muster- und Modellschutzgesetzes vom 11. Januar 1876 ist derjenige, aus dessen geistiger, produktiver Thätigkeit das Muster her orgegangen ist, und kann ein Muster nur dann als ein neues eigentümliches Erzeugnis gelten, wenn es aus jener eigenen, geistigen, produktiven Thätigkeit des Urhebers entstanden und nicht bereits vorhanden oder so einfacher Art ist, dass bei ihm von einer geistigen Thätigkeit über haupt keine Bede sein kann. Der Begriff des Musters erfordert insbesondere, dass sich diese Neuheit und Eigentümlichkeit des Erzeugnisses in seiner Form, d.h. der äusseren Gestaltung in der Fläche oder der plastischen Gestaltung - offenbart und das Erzeugnis gerade hierdurch den Geschmacks und Formsinn befriedigt oder zu befriedigen bestimmt ist. Es ist Pflicht des Lehrherrn, den Lehrling vor unnötiger Gefahr zu schützen, und er darf demselben keine gefährliche Arbeit auftragen. Der Lehrherr ist hierfür haftbar. (U. Bayr. oberst. Landesgerichts ) Das einzelne Mitglied einer Handelsgesellschaft kann für sich selbständig Rechtsgeschäfte mit der Gesellschaft abschliessen, daraus gegen sie klagen und deshalb auch im Gesellschaftskonkurs seine Forderung aus solchen Geschäften nach Abzug der ihn selbst in seiner Eigenschaft als Gesellschafter treffenden Verbindlichkeit rechtswirksam anmelden. Maschinen sind nicht Arbeitsgerätsehaften oder Gebrauchsgegeustände im Sinne des Gebrauchsmustergesetzes vom 1. Juni 1891. Um die Löschung eines zu Unrecht eingetragenen Freizeichens oder eines Zeichens von der im § 4, Abs. 1, Ziff. 1 des Warenbezeichnungs gesetzes vom 12. Mai 1894 bezeichneten Art kann lediglich das Patentamt angegangen werden. Einer Klage auf Löschung beim Civilgericht kann durch die Behauptung, dass der Inhalt des Freizeichens den thatsächliehen Verhältnissen nicht entspreche, kein Eingang verschafft werden. Das auf ein Verfahren erteilte Patent, den Gegenstand der Er findung zu gebrauchen, erstreckt sich nach § 4 des Patentgesetzes nur auf die durch das Verfahren unmittelbar hergestellten Erzeugnisse. Der Käufer der Ware hat in Anwendung der ihm obliegenden Sorg falt eines ordentlichen Kaufmanns dafür zu sorgen, dass die Ware rechtzeitig und gehörig untersucht wird und die Mängelanzeige erfolgt. Wenn er ver reist, hat er einen geeigneten Vertreter hierfür zu bestellen. Buchführung. In Bezug auf § 9, Abs. 1 des Wettbewerbsgesetzes hat das R.-G. ausgesprochen, dass die Buchführung als Geschäfts geheimnis gelten muss. Eine Verletzung desselben greift in dasjenige ein, was der Handlung eigentümlich und der Geheimhaltung bedürftig ist. Ein Jahresabschluss ist ein Geschäftsgeheimnis. Indessen gehört zur An wendbarkeit des Gesetzes, dass die Absicht, dem Inhaber Schaden zu zufügen, erkennbar sei. Das blosse Bewusstsein von der Möglichkeit hierzu reicht nicht aus. Deutsche Uhrmacherschule. Oeffentliche Prüfung, verbunden mit einer Ausstellung von Schülerarbeiten und Zeichnungen. Am 21. April, vormittags von 9 bis 12 Uhr, findet die Prüfung, verbunden mit einer Ausstellung von Schülerarbeiten und Zeichnungen, statt, wozu Freunde und Gönner der Schule hiermit ergebenst eingeladen werden. Beginn des neuen Schuljahres. Am 1. Mai beginnt das neue (zweiundzwanzigste) Schuljahr. Anmeldungen hierzu, am besten mit Zeugnissen begleitet, werden bald erbeten:
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