Suche löschen...
Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 24.1899
- Erscheinungsdatum
- 1899
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.b
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454436Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454436Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454436Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 9 (1. Mai 1899)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Vom Büchertisch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Vereinsnachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 24.1899 -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1899) -
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1899) -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1899) -
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1899) -
- AusgabeNr. 5 (1. März 1899) -
- AusgabeNr. 6 (15. März 1899) -
- AusgabeNr. 7 (1. April 1899) -
- AusgabeNr. 8 (15. April 1899) -
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1899) -
- ArtikelAnzeigen -
- BeilageSchlagwellen-Ein- und Ausschaltvorrichtung für ... -
- ArtikelCentral-Verband 81
- ArtikelTagesfragen 81
- ArtikelÖffentliche Prüfung der Schüler an der Deutschen Uhrmacherschule ... 82
- ArtikelBetrachtungen über die Zustände in der Uhrmacherei (III) 82
- ArtikelGerichtliche Entscheidungen 83
- ArtikelSchlagwellen-Ein- und Ausschaltvorrichtung für ... 84
- ArtikelFreier Cylindergang für Uhren 84
- ArtikelWeckereinstellvorrichtung mit Vorkehrung zur Unschädlichmachung ... 85
- ArtikelVom Büchertisch 86
- ArtikelVereinsnachrichten 87
- ArtikelVerschiedenes 88
- ArtikelGebrauchsmuster-Register 90
- ArtikelDeutsche Reichs-Patente 90
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 90
- ArtikelAnzeigen 90
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1899) -
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1899) -
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1899) -
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1899) -
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1899) -
- AusgabeNr. 15 (1. August 1899) -
- AusgabeNr. 16 (15. August 1899) -
- AusgabeNr. 17 (1. September 1899) -
- AusgabeNr. 18 (15. September 1899) -
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1899) -
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1899) -
- AusgabeNr. 21 (1. November 1899) -
- AusgabeNr. 22 (15. November 1899) -
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1899) -
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1899) -
- BandBand 24.1899 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Nr. 9, Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst. 87 schon gesagt — die Posten aus beiden Büchern ins Hauptbuch übertragen zu müssen. Mit der Anlage dieser Bücher kann jeder Geschäftsmann sofort beginnen und hat nicht nötig, damit bis zur Aufmachung seiner nächsten Inventur zu warten, oder zuvor eine solche an fertigen zu müssen. Man zieht nämlich einfach aus dem Hauptbuch die sämtlichen Schuldreste heraus, addiert diese Beträge sorgfältig und setzt die Gesamtsumme (wie mein Schema I dies angiebt) gleich ins Verkaufsbuch auf der ersten Zeile ein. Auf der zweiten Zeile beginnt man sofort mit der ersten sich darbietenden Ver kaufsbuchung. Mit dem Gutschriftsbuche ist gar keine weitere Vorbereitung erforderlich und wird dasselbe ebenfalls gleich in Gebrauch genommen. Indem ich nun ausdrücklich bemerke, dass meine Methode nicht nur in Laden-, sondern ebenso gut auch in beliebigen anderen Geschäften mit demselben grossen Nutzen angewendet werden kann, hoffe ich, mit vorstehenden Erläuterungen beim Lesenden volles Verständnis hervorgerufen zu haben, und empfehle meinen „Wegweiser“ allen Interessenten zur Benutzung. A. Goldbeck in Leipzig, Königsplatz. Y ereinsnaehricliteu. Verein Hamburg. Am 20. März traf unsern Verein der schmerzliche Verlust, unser sehr thätiges und langjähriges Mitglied, den Kollegen H. H. Böttger durch den Tod zu verlieren. Br starb im Alter von 48 Jahren. Der Verein wird dem lieben, so früh Heimgegangenen ein ehrendes Andenken bewahren. Der Vorstand. Uhrmacherinnung in Dresden. Die Uhrmaeherinnung in Dresden hielt ihre letzte Innungsversammlung (Osterquartal) am 14. April a. e. im Restaurant „Herzogin-Garten“ ab. Die selbe wurde vom Obermeister Herrn Ernst S chmidt Uhr eröffnet. Gegen wärtig waren 21 Mitglieder. Es erfolgte zunächst die Bestätigung der legalen Einberufung, wonach die Eingänge in chronologischer Reihenfolge zum Vortrag gelangten. Unter diesen befanden sieh Berichte von der Handels- und Ge werbekammer zu Dresden, sowie ein ebensolcher von der Uhrmacherschule in Glashütte. Wiederum, wie schon öfters, werden schriftlich anonyme Klagen laut über marktschreierische Geschäftsempfehlungen, wogegen sich leider wenig -thun lässt, wenn der Beschwerdeführer seinen Namen verhüllt. Ferner war von auswärts das Ersuchen an die Innung gerichtet worden, für eine her vorragende Leistung den Meistertitel erteilen zu wollen, wogegen jedoch der hiesige Stadtrat geltend macht, dass für solche Uhrmacher, welche nicht in unseren Innungsbereich gehören, das Prüfen von Arbeiten für genannten ■Zweck unstatthaft sei und der Stadtrats - Stempel versagt werde. Es wurden vier Lehrlinge zu Gesellen gesprochen. Sie erhielten die Censuren I, IIa, II und III. Die jungen Leute wurden vom Obermeister zu ernstem Streben im Beruf ermahnt und mit den besten Wünschen für ihr ferneres Leben ent lassen. Hierauf folgte der Bericht über die Thätigkeit des Vorstandes, woran der Vorsitzende einen Rückblick auf die Vergangenheit der Innung knüpfte. Alsdann wendete der II. Obermeister, Herr Ackermann, sich mit Worten des Dankes für energisches und unparteiisches Wirken im Interesse der Innung an Herrn Schmidt, und die Anwesenden bekundeten ihro Gesinnungsgleichheit durch Erheben von den Sitzen. Der Vortrag des Kassenberichtes musste in folge dringlicher Abhaltung seitens des Kassierers vertagt werden. Mit dem 1. Juni d. Js. wird die Zwangsinnung in Kraft treten Bis dahin bleiben noch die bisherigen Vorstandsmitglieder im Amt. Die Sterbekasse bleibt fortbestehen, doch geschieht der Beitritt nunmehr freiwillig. Den Herren Schmidt und Pfeiffer wird die Vertretung der Innung am 21. d. Mts. in ■Glashütte gelegentlich der Prüfung und Ausstellung von Schülerarbeiten über tragen. Im Fragekasten fand sieh nur geringer Inhalt vor, welcher schnell erledigt wurde. Nach Schluss der Sitzung, welcher 11 Uhr erfolgte, blieb noch ein guter Teil der Kollegen im Versammlungslokal, um bei fröhlichster Stimmung den Rest der ehemaligen Vergnügungskasse in Gersten - und Reben saft umzuwandeln. Hoffen wir nunmehr das Beste von der ersten Haupt versammlung der Zwangsinnung! Dresden, den 18. April 1899. Ernst Schmidt, Moritz Weisse jun., Obermeister. z. Z. I. Schriftführer. Elbe-Mulde-Unterverband. Der diesjährige Verbamdstag findet Montag nach Pfingsten, den 29. Mai d. J., nachmittags 1 Uhr, im alten Schützenhause bei Merker, in Bitterfeld, statt. Tagesordnung: 1. Rechnungslegung für 1898/99 behufs Entlastung des Rechnungslegers; 2. Vereinsberichte; 3. Wahl des. Vorstandes; 4. Ent richtung der Jahresbeiträge; 5. Nochmalige Besprechung wegen Bildung einer Zwangsinnung; 6. Allgemeines. Kollegen hiesiger Gegend, welche dem Verbände noch nicht an gehören, werden hierzu freundlichst eingeladen. Torgau, im April 1899. Der Vorstand. I.A.: W. Taube. Verein Meissen. Nicht nur über den „Verein Meissen“ soll in nachstehendem berichtet werden, sondern auch über die Geschichte der Umwandlung des Vereins in eine Zwangs-Innung. Als im Jahre 1896 der Verein Meissen durch Zutritt von zehn Mit gliedern neu belebt wurde, tauchte schon — in Anbetracht der damals zu erwartenden neuen Innungs- und Handwerkergesetze — die Frage auf, welche Form der Vereinigung für die Meissner Kollegen die ratsamste sei. Es blieb beim freien Verein, dessen zwölf Mitglieder dem Central-Verband beitraten, resp. schon angehörten, sowie auch später dem „Unterverband Sachsen“. Es ist schon an dieser Stelle seiner Zeit berichtet worden, welche erfreuliche Einigkeit im Meissner Verein geherrscht hat und welche Erfolge er damit zu verzeichnen hatte, so dass man mit Befriedigung auf den nunmehr erloschenen Verein zurückblicken kann. Im Oktober 1897 hatte Schreiber dieser Zeilen das letzte Mal Gelegenheit genommen, an dieser Stelle über Angelegenheiten des Vereins zu berichten, und zwar betraf es das Doppel-Jubiläum seines Vorsitzenden, Koll. Geschke; seitdem hat der Verein regelmässig seine, in der Hauptsache immer gut besuchten Versammlungen abgehalten und die ver schiedenen Angelegenheiten erledigt, aber von allgemeinem Interesse und wesentlich für den Verein sind die Versammlungen vom Juli und September 1898, in welchen über die Umwandlung des Vereins in eine Zwangs - Innung verhandelt und Beschluss gefasst wurde. Schon auf dem sächsischen Unter-Verbandstag 1898, welcher in Meissen abgehalten wurde — hierüber berichtete seinerzeit Koll. Roth-Dresden in der Nummer unseres Organs vom 1. August 1898 — wurde die Frage der Um wandlung akut und die Meinungen darüber geklärt. Mit vielem Interesse haben wir auch die Meinungen, wie sie im Verbandsorgan zum Ausdruck ge kommen sind, gelesen und erörtert. Die Vor- und Nachteile einer Zwangs- Innung wurden von den verschiedenen Gesichtspunkten aus beleuchtet und erwogen, aber in einem Punkte, der ein Vorteil der Zwangs-Innung ist, welcher geeignet erscheint, die Nachteile derselben aufzuwiegen, war man nur einer Meinung, das ist, dass jeder das Uhrmachergewerbe Ausübende ge zwungen ist, sich der Vereinigung anzuschliessen und die Versammlungen zu besuchen, in der man dann auch den Kollegen, der sich bisher fern gehalten, näher kennen lernt und ihn für die Zwecke der Vereinigung — die lokale und die centrale — interessiert und gewinnen kann. In der Versammlung vom 8. September 1898, welche von zehn Mit gliedern besucht war, wurde nunmehr über die Umwandlung Beschluss gefasst', der Antrag, den Verein in eine Zwangs-Innung umzuwandeln, wurde mit neun Stimmen — eine war, weil nicht korrekt, ungültig — angenommen. Die Grundlage der Umwandlung war nun gegeben und ein Antrag, für das Uhrmachergewerbe innerhalb des Amtsgerichts-Bezirkes Meissen eine Zwangs- Innung zu errichten, beim Stadtrat eingereicht. Der Amtsgerichts-Bezirk Meissen umfasst ca. 70000 Seelen, und sind 23 Uhrmacher, welche das Ge werbe ständig betreiben, vorhanden. Der Antrag war noch von zwei Kollegen, welche nicht im Verein waren, mit unterzeichnet worden, so dass derselbe mit 14 Unterschriften bedeckt war. Bekanntlich legt nun die Behörde auf 14 Tage eine Liste aus, in welche die Beteiligten ihr Veto „für“ oder „gegen“ eintragen können; von diesem Rechte hatten nur zwei Kollegen Gebrauch ge macht, und zwar hatten sie mit „ja“ -gestimmt, so dass unserem Antrage von der Oberbehörde ohne weiteres stattgegeben wurde und somit die Zwangs- Innung für die Uhrmacher innerhalb des Amtsgerichts - Bezirkes Meissen, mit dem Sitze in Meissen, errichtet war. Es galt nun ein Innungs-Statut auszuarbeiten, welcher Arbeit sich vier Kollegen unterzogen und unter Assistenz eines behördlichen Vertreters er ledigten. Aus den 58 Paragraphen, des Statutes, welches sich im grossen Ganzen an das von der Regierung entworfene Normalstatut anlehnt, ist besonders einer, welcher von allgemeinem Interesse ist und die Beachtung aller Verbands kollegen verdient. §3 lautet: Ausserdem wird die Innung folgende Zwecke verfolgen: 1 2. Unterstützung der Deutschen Uhrmaehersehule in Glashütte, sowie des Central-Verbandes der Deutschen Uhrmacher. Ich will gleich verraten, dass das so entworfene Statut von der Oberbehörde genehmigt und beglaubigt ist. Die Meissner Zwangs-Innung gehört somit mit ihren 23 Mitgliedern dem Central-Verband an. Wir argumentieren so: der Verband unter stützt bekanntlich die Schule direkt, und wir denVerband mit jährlich 1Mb. pro Mitglied. Jeder Verbandskollege und -Anhänger wird sich gewiss darüber freuen, dass damit, dass uns dieser Paragraph genehmigt worden ist, bewiesen ist. dass auch eine Zwangs-Innung in ihrer Gesamtheit Mitglied des Verbandes sein kann. Ende Januar a. c. fand die Versammlung statt, welche die entworfenen Statuten zu beraten, bezw. gutzuheissen hatte. Zu dieser waren alle Kollegen erschienen, welche der Innung angehören müssen, so dass sich diese Versamm lung zu einer äusserst interessanten gestaltete; schon aus dem Grunde, dass man einmal die Kollegen kennen lernte, welche man nur dem Namen nach,
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder