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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 24.1899
- Erscheinungsdatum
- 1899
- Signatur
- I.171.b
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454436Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454436Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454436Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Bandzählung
- Nr. 10 (15. Mai 1899)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Noch etwas zur Frage der Auslieferung einer Uhr ohne Empfang des vereinbarten Reparaturpreises
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Hammerausschaltung bei Rechenschlagwerken mit Viertelschlag
- Untertitel
- Deutsches Reichs-Patent Nr. 102954; von Gebrüder Junghans in Schramberg (Württ.)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 24.1899 -
- AusgabeAusgabe -
- AusgabeAusgabe -
- AusgabeAusgabe -
- AusgabeAusgabe -
- AusgabeAusgabe -
- AusgabeAusgabe -
- AusgabeAusgabe -
- AusgabeAusgabe -
- AusgabeAusgabe -
- AusgabeAusgabe -
- ArtikelAnzeigen -
- BeilageHammerausschaltung bei Rechenschlagwerken mit Viertelschlag, von ... -
- ArtikelCentral-Verband 91
- ArtikelDer Versicherungszwang der Uhrmachergehilfen 91
- ArtikelNoch etwas zur Frage der Auslieferung einer Uhr ohne Empfang des ... 92
- ArtikelHammerausschaltung bei Rechenschlagwerken mit Viertelschlag 93
- ArtikelUnsere Werkzeuge 94
- ArtikelNeuheiten 94
- ArtikelDas Karborundum, seine Herstellung und Verwendung 94
- ArtikelZeitmessung sonst und jetzt 95
- ArtikelAufruf 97
- ArtikelVereinsnachrichten 97
- ArtikelUhrmachergehilfen-Vereine 98
- ArtikelVerschiedenes 98
- ArtikelGebrauchsmuster-Register 100
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 100
- ArtikelAnzeigen -
- AusgabeAusgabe -
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- BandBand 24.1899 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
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Nr. 10. Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst. 93 Aeusserlichkeiten einschüchtern lässt. Selbstverständlich ist aber der gewandteste Geschäftsmann noch immer kein Eechtsgelehrter, und es kann daher nicht als ausgeschlossen angenommen werden, dass eine rechtskundige Vertretung des Geklagten in dem von uns mitgeteilten Palle vielleicht zu einem anderen Ausgange ge führt hätte. Aus allen diesen Erwägungen gelangt man zu dem Schlüsse, dass es in einem ähnlichen Palle stets zweckmässig sein wird, die Vertretung einem Advokaten zu übertragen. Hammeraussclialtung bei Kechenschlagwerken mit Viertelschlag. Deutsches Reichs-Patent Nr. 102954; von Gebrüder Junghans in Schramberg (Württ.). Hierzu die Abbildungen auf Beilage Nr. 10. >«e»»«#!^lan hat bereits Uhren konstruiert, bei welchen unter Benutzung zweier Hämmer und zweier Klangfedern die Viertelstunden durch Doppelschläge, die vollen Stunden hingegen durch einfache Schläge angegeben werden, und zwar in der Weise, dass während der Viertelschläge beide Hämmer sich bei ihrem Betrieb durch Stiften räder u. s. w. frei bewegen können, wohingegen bei Beginn der Vollschläge der eine der beiden Hämmer in der gehobenen Lage festgehalten wird, also nicht zur Einwirkung auf die zugehörige Klangfeder kommen kann. Um dies zu erreichen, bedurfte man jedoch bisher besonderer, und zwar ziemlich verwickelter Ab- stellmechänismen, wodurch die Herstellung derartiger Uhren er schwert wurde. Den Gegenstand der vorliegenden Erfindung bildet nun ein in der oben angegebenen Weise mit zwei Hämmern und zwei Klangfedern arbeitendes Stunden- und Viertelstundenschlagwerk, bei welchem die Feststellung des einen Hammers in der ge hobenen Lage in einfacher Weise durch einen am Viertelstunden rechen vorgesehenen Sperrarm erfolgt, welcher nach jedem Vier viertelschlage in einen entsprechenden Arm auf der betreffenden Hammerwelle eingreift und letztere festhält. Hierbei ist es jedoch notwendig, den genannten Sperrarm nicht starr, sondern federnd an dem Viertelstundenrechen anzuordnen, denn da der Schöpfer den Viertelstundenrechen auch nach seinem vollständigen Empor heben bei dem darauf folgenden Anheben des Stundenrechens noch in Schwingung versetzt, so muss der Sperrarm diese Schwingungen naturgemäss mitmachen, ohne die festgestellte Hammerwelle freizugeben; hierzu ist eine gewisse Federung des Sperrarmes unbedingt notwendig. Eine weitere Folge der federnden Anordnung des genannten Sperrarmes ist die, dass der festgestellte Hammer beim Wiederfreigeben der Hammerwelle nicht plötzlich fallen gelassen wird, so dass also nach einem Vollschlage und vor dem nächsten Viertelschlage die betreffende Klangfeder nicht in zweckwidriger Weise zum Ertönen gebracht werden kann. Eine Ausführungsform des neuen Schlagwerkes ist in den Fig. 1 bis 3 dargestellt. Fig. 1 zeigt das Schlagwerk in derjenigen Stellung, in welcher beide Rechen freigegeben sind und das Schlagwerk den ersten Schlag ausführt. Fig. 2 veranschaulicht das Schlagwerk in derjenigen Stellung, in welcher beide Rechen in der emporgehobenen Lage durch den Schlusshebel gehalten werden und der Schöpfer festgestellt ist. Fig. 3 zeigt den Viertelstundenrechen nebst dem daran an geordneten Sperrhebel im einzelnen. Die allgemeine Einrichtung und Wirkung des abgebildeten Schlagwerkes ist die gleiche wie bei den üblichen, mit Rechen arbeitenden Schlagwerken, und soll in nachstehendem kurz er läutert werden. Der Stundenrechen a ist mit einem Arm b versehen, dessen Stift c beim Herabfallen des Rechens a zur Anlage der Staffel d kommt. In derselben Weise ist der Viertelstundenrechen a l mit einem Arm b 1 versehen, dessen Kopf e 1 zur Anlage an die Staffel d l kommt. Der in üblicher Weise mit einer drehbaren Klinke f versehene Auslösehebel e wird von dem Stiftenrad g be einflusst und wirkt in bekannter Weise auf den Schlusshebel h und gleichzeitig auch durch das Sperrstück i auf den Sperrstift k des Antriebsrades l für den Windfang m ein. Bei der Umdrehung des Schöpfers, welcher durch einen Hubstift n auf die Rechen« und a 1 einwirkt, dreht sich das Sternrad o und hebt die auf den Hammerwellen p und q sitzenden Arme^ 1 und q 1 an, um so die Hämmer zu bewegen. Bei dieser an sich bereits bekannten Einrichtung ist nun die eingangs erwähnte Anordnung getroffen. Es ist nämlich an dem Viertelstundenrechen a ein von der Feder a 2 beeinflusster Sperrarm « 3 (Sperrfalle) vorgesehen, der, sobald der Viertelstunden rechen ganz emporgehoben ist und der Stundenrechen um den ersten Zahn gehoben werden soll, vor einen entsprechend ge stalteten, mit Stift r 1 versehenen Sperrarm r tritt, welcher auf der Hammerwelle q sitzt und dadurch diesen einen Hammer fest stellt. Ausserdem ist eine Vorrichtung vorgesehen, welche be wirkt, dass der Stundenrechen in seiner gehobenen Stellung fest gehalten wird, wenn der Viertelstundenrechen behufs Abgabe der Viertel-, Einhalb- und Dreiviertelschläge herabfällt, es soll also durch diese Vorrichtung verhindert werden, dass im Anschluss an die Viertel-, Einhalb- und Dreiviertelschläge auch die Stunden schläge doppelt erfolgen. Zu diesem Zweck ist ein besonderer Sperrhebel s angebracht, welcher unter der Wirkung einer Feder t steht und mit einer Rast u für den Stift v des Stunden rechens, sowie mit einer schrägen Fläche «; versehen ist, auf welche beim Herabfallen des Viertelstundenreehens der Stift « 4 des letzteren trifft. Die Wirkung des vorstehend beschriebenen Schlag werkes ist folgende: Sobald der Auslösehebel e, wie in Fig. 1 gezeichnet, das Antriebsrad l freigegeben hat, beginnt der Schöpfer zu wirken und hebt den Viertelstundenrechen empor, wobei sich das Rad o dreht und durch Einwirkung auf die Arme p 1 und q 1 die Abgabe von Doppelschlägen veranlasst. Wenn der Rechen „Viertel“, „Einhalb“ oder „Dreiviertel“ schlägt, also noch nicht vollständig emporgehoben ist, so bleibt auch der Arm « 3 unterhalb des Stiftes r\ und dem Arme r wird also zur Abgabe der genannten Doppelschläge freie Beweglichkeit gelassen. Wird jedoch beim „Voll“-Schlagen der Viertelstundenrechen behufs Abgabe von vier Doppelschlägen gänzlich emporgehoben, so tritt der Arm « 3 nach dem vierten Doppelschlage, wie in Fig. 2 angegeben, in den Weg des Stiftes r x und sperrt den Arm r. Während des Weiterdrehens des Schöpfers zum nunmehrigen Anheben des Stundenrechens kann also der auf der Welle q sitzende Hammer nicht in Thätigkeit treten, und werden somit die vollen Stunden lediglich durch einfache Schläge mittels des auf der Welle p sitzenden Hammers angezeigt. Hierbei kann der Viertelstunden rechen noch die oben angedeuteten, durch die Konstruktion des Schöpfers (und der Rechen) bedingten Schwingungen mitmaehen, ohne dass dabei, wie aus der Abbildung hervorgeht, der federnde Arm « 3 den Arm r loslässt. Ist der Stundenrechen gänzlich emporgehoben, so fällt der Schlusshebel h nach rechts, die Klinke des Schöpfers legt sich auf eine Rast des letzteren (s. Fig. 2) und wird dadurch gesperrt. Beim Weitergang der Uhr wird die Klinke f durch das Stiftenrad g angehoben und dadurch das Sperrstück i des Aus- lösehebels e in den Weg des Sperrstiftes k gebracht, gleichzeitig wird auch der Schlusshebel wieder nach links gedrückt, und der Viertelstundenrechen fällt behufs Abgabe des nächsten Viertel schlages um einen Zahn herab, der Stundenrechen bleibt jedoch in der gehobenen Stellung, da er mit seinem Stifte v auf dem Arm s aufliegt. Bei dem vorgenannten Herabfallen des Viertel stundenrechens lässt jedoch der Arm « 3 den Arm r noch nicht sofort frei, sondern hält ihn vorläufig noch zurück. Erst wenn das Sternrad o durch Einwirkung auf den Armj? 1 den Arm r nach links (Fig. 1) dreht, wird letzterer Arm vollständig frei gegeben, und der zugehörige Hammer kann nunmehr in Wirkung treten. Auch wenn der Viertelstundenrechen nach Abgabe des Viertel- und des Einhalbschlages um zwei, bezw. drei Zähne
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