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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 24.1899
- Erscheinungsdatum
- 1899
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.b
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454436Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454436Z
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454436Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 14 (15. Juli 1899)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Central-Verband
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Der unlautere Wettbewerb vor den Gerichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 24.1899 -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1899) -
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1899) -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1899) -
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1899) -
- AusgabeNr. 5 (1. März 1899) -
- AusgabeNr. 6 (15. März 1899) -
- AusgabeNr. 7 (1. April 1899) -
- AusgabeNr. 8 (15. April 1899) -
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1899) -
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1899) -
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1899) -
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1899) -
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1899) -
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1899) -
- ArtikelAnzeigen -
- BeilageUhr aus dem XVI. Jahrhundert -
- ArtikelCentral-Verband 131
- ArtikelDer unlautere Wettbewerb vor den Gerichten 131
- ArtikelMusterstatut einer Uhrmacher-Innung 133
- ArtikelDeutsche Uhrmacherarbeiten-Ausstellung in Magdeburg vom 1. bis ... 135
- ArtikelGerichtliche Entscheidung 135
- ArtikelZur Geschichte der Uhrmacherei (I) 136
- ArtikelAus Glashütte 137
- ArtikelSchülerausflug nach Leipzig 137
- ArtikelVereinsnachrichten 137
- ArtikelVerschiedenes 137
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 140
- ArtikelAnzeigen 140
- AusgabeNr. 15 (1. August 1899) -
- AusgabeNr. 16 (15. August 1899) -
- AusgabeNr. 17 (1. September 1899) -
- AusgabeNr. 18 (15. September 1899) -
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1899) -
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1899) -
- AusgabeNr. 21 (1. November 1899) -
- AusgabeNr. 22 (15. November 1899) -
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1899) -
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1899) -
- BandBand 24.1899 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst. Organ des Central-Verbandes der Deutschen Uhrmacher. *_ Nr. 14. Halle, den 15. Juli 1899. 24. Jahrgang. Alle Verbandsangelegenheiten betreffende Mitteilungen sind an den Vorsitzenden des Central-Verbandes, Kollegen Chr. Lauxmann in Stuttgart, Canzleistrasse 14, zu richten. Alle für die Expedition bestimmten Geld-, Brief- und Inseratensendangen, ferner Abonnementsbestellangen sind stets zu adressieren an die Expedition des „Allgemeinen Journals der Uhrmacherkunst“, Wilhelm Knapp in Halle a. S. Inhalt: Central-Verband. — Der unlautere Wettbewerb vor den Gerichten. — Musterstatut einer Uhrmacher-Innung. — Deutsehe Uhrmacherarbeiten-Aus- stellung in Magdeburg vom 1. bis 17. Juli. — Gerichtliche Entscheidung. — Zur Geschichte der Uhrmaeherei (I). — Aus Glashütte. — Sehülerausflug nach Leipzig. — Vereinsnachrichten. — Verschiedenes. — Frage- und Antwortkasten. — Anzeigen. Einzelne Kollegen, die den Wunsch haben, dem Central-Verbände zuzugehören und an deren Wohnort ein Verein nicht besteht, wollen sich an den Vorsitzenden Kollegen Chr. Lauxmann-Stuttgart wenden, welcher gern bereit ist, den Anschluss zu vermitteln. Central-Verband. Eingegangen sind die Beiträge des Vereins Mainz mit Mk. 10, Kreisverband Lüneburg Mk. 22. Von dem Verleger unseres Organs, Herrn Wilhelm Knapp, Halle a. S., erhielten wir den vertragsmässigen halbjährlichen, hälftigen Gewinnanteil im Betrag von Mk. 1427,24 in gewohnter Pünktlichkeit. Dieser Anteil ist seit Bestehen unseres Verbandsorgans, bezw. seit der Verband sich durch Vertrag mit Herrn Knapp im Jahre 1891 einen Nutzen aus dem Verbandsorgan sicherte, der weitaus höchste des I. Semesters. Er ermöglicht der Verbands leitung die Bestreitung der Bezahlung von Prämien in Bezug auf das Hausiergesetz, ebenso eine kräftige Unterstützung unserer Vereine bei gerichtlichen Schritten gegen den unlauteren Wettbewerb, die, wie wir schon des öfteren erfahren mussten, nicht ohne erhebliche Kosten geschehen können. Wir halten es deshalb auch für die unerlässliche Pflicht aller unserer Verbandsmitglieder, das Organ zu halten und zu lesen und es in erster Linie mit Inseraten jeder Art zu bedenken. Es liegt in der Stärkung des Organs, das stetig zunimmt, die Kraft unseres Verbandes, deren wir bedürfen, um jederzeit Fühlung untereinander zu haben und unsere Interessen gemeinschaftlich zu vertreten. Wir freuen uns darum, dass nach den Opfern, die sowohl der Verleger, der eine vornehme Aus stattung unseres Organs, wie sie ein anderes Fachblatt nach dem Urteil hervorragender Sachverständiger nicht hat, geschaffen, gebracht hat, als auch, dass unsere eigenen Bemühungen, so bescheiden sie sein mögen, nicht vergeblich gewesen sind, und unser Organ in langsamem, aber sicherem Aufschwung sieh die ihm gebührende Stellung in allen in Frage kommenden Interessenkreisen verschafft hat. Die Benutzung des Arbeitsmarktes wird allen Verbandskollegen dringend ans Herz gelegt. Wir danken unsern treuen Mitarbeitern, unserem Verleger und jedem Mitgliede unseres Verbandes mit der Bitte um ferneres Eintreten für unseren Verband und die Interessen der Uhrmacher, wie sie in unserem Central-Verband verkörpert sind. Von verschiedenen Seiten sind wir schon angegangen worden, wir möchten den Vereinen, die sich in Innungen um wandeln wollen, Innungsstatuten zur Verfügung stellen. Der Güte unseres Vertrauensmannes Koll. Schmidt-Dresden verdanken wir ein solches, von der Königl. sächs. Eegierung genehmigtes Statut, das wir, statt der einzelnen Zuschriften, im Wortlaut ver öffentlichen. Es sind 59 Paragraphen darin enthalten, doch sind deren in Magdeburg noch eine erhebliche Zahl mehr. Von dem Eechtsanwalt Herrn Dr. C. H. P. Inhülsen, 37. Clephane Eoad Canonbury, London, werden wir ersucht, in unserem Organ mitzuteilen, dass derselbe schon seit dem Jahre 1891 seine Thätigkeit als deutscher Eechtsanwalt in London betreibt und mit dem englischen Eecht vertraut ist. Wir kommen hiermit diesem Wunsche nach, in der sicheren Voraussicht, dass es manchem älteren oder jüngeren Kollegen von Wert sein dürfte, eine Adresse zu haben, wo er sich im Bedarfsfälle, sei es in Eechts- oder Eechtsschutzangelegenheiten etc., hin wenden kann. Nachdem die erste Hälfte des Jahres abgelaufen, ersuchen wir alle diejenigen Vereine, die mit den Verbandsbeiträgen noch im Eückstand sich befinden, um schleunige Zusendung derselben, damit eine geordnete Kassenführung möglich und eine direkte Mahnung unnötig ist. Der Vorstand des Central-Verbandes der Deutschen Uhrmacher. Vorsitzender: Ohr. Lauxmann. Der unlautere Wettbewerb vor den Gerichten. or Erlass des Gesetzes zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs vom 27. Mai 1896 erhoben sich viele angesehene Stimmen aus den Kreisen besonders des Handels, welche befürchteten, dass dasselbe in wohlmeinender, aber unverständiger Handhabung auch das reelle Geschäft schädigen würde. Jetzt, nachdem das Gesetz drei Jahre, nämlich seit 1. Juli 1896, in Kraft ist, kann man sagen, dass diese Befürchtungen nicht in Er füllung gegangen sind. Völlig entgegengesetzte Klagen werden laut. Man behauptet, das Gesetz nütze nichts, der unlautere Wettbewerb sei nicht oder nur unerheblich zurückgedrängt. Man fordert weitergehenden Schutz. Unser Gesetz ge währt bekanntlich nicht den Gerichten die Befugnis, nach ihrem freien Ermessen darüber zu befinden, ob eine Handlung des Wettbewerbs eine unlautere sei oder nicht, im Gegensatz zu der französischen Eechtsprechung, welche sich diese Freiheit selber geschaffen hat. ohne erst auf ein ausdrückliches Gesetz zu warten. Das deutsche Gesetz zählt vielmehr nur einzelne, und zwar die
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