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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 24.1899
- Erscheinungsdatum
- 1899
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.b
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454436Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454436Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454436Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 14 (15. Juli 1899)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verschiedenes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 24.1899 -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1899) -
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1899) -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1899) -
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1899) -
- AusgabeNr. 5 (1. März 1899) -
- AusgabeNr. 6 (15. März 1899) -
- AusgabeNr. 7 (1. April 1899) -
- AusgabeNr. 8 (15. April 1899) -
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1899) -
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1899) -
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1899) -
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1899) -
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1899) -
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1899) -
- ArtikelAnzeigen -
- BeilageUhr aus dem XVI. Jahrhundert -
- ArtikelCentral-Verband 131
- ArtikelDer unlautere Wettbewerb vor den Gerichten 131
- ArtikelMusterstatut einer Uhrmacher-Innung 133
- ArtikelDeutsche Uhrmacherarbeiten-Ausstellung in Magdeburg vom 1. bis ... 135
- ArtikelGerichtliche Entscheidung 135
- ArtikelZur Geschichte der Uhrmacherei (I) 136
- ArtikelAus Glashütte 137
- ArtikelSchülerausflug nach Leipzig 137
- ArtikelVereinsnachrichten 137
- ArtikelVerschiedenes 137
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 140
- ArtikelAnzeigen 140
- AusgabeNr. 15 (1. August 1899) -
- AusgabeNr. 16 (15. August 1899) -
- AusgabeNr. 17 (1. September 1899) -
- AusgabeNr. 18 (15. September 1899) -
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1899) -
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1899) -
- AusgabeNr. 21 (1. November 1899) -
- AusgabeNr. 22 (15. November 1899) -
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1899) -
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1899) -
- BandBand 24.1899 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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138 Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst. Nr. 14. Aus Dresden. Der ungemein rührige Obermeister der Uhrmacher-(Zwangs-)Innung zu Dresden, Koll. Ernst Schmidt, hatte für den 10. Juli die Gehilfen zu einer Versammlung zu sammenberufen, da laut Gesetz vom 26. Juli 1897 (und dem Statut der Innungen) aus der Zahl der vorhandenen, volljährigen Gehilfen im Innungsbezirke ein Gehilfenausschuss von drei Mitgliedern und zwei Ersatzmännern gewählt werden muss. Die beabsichtigte Wahl hat stattgefunden. Dr. A. Miethe, der Herausgeber des im Verlage von Wilh. Knapp, Halle a. S., erscheinenden „Atelier des Photo graphen“, der bedeutendsten deutschen Fachzeitschrift auf diesem Gebiete, ist als Nachfolger des verstorbenen Prof. H. W. Vogel als etatmässiger Professor an die Technische Hochschule zu Charlottenburg berufen worden. Herr Prof. Dr. Miethe tritt sein Lehramt am 1. Oktober an. Aus London. „Big Ben“, die grosse Glocke von London auf dem Turme des Parlamentsgebäudes zu Westminster, hat für einige Zeit die Arbeit einstellen müssen, und die tiefen Klänge der 16 t schweren Glocke sind verstummt. Die Gattin des im Parlamentsgebäude wohnenden Sergeant-at-Arms, des Disciplinar- beamten, ist schwer erkrankt, und aus Büeksicht auf sie musste das historische Schlagen zeitweilig eingestellt werden. Der Mechanismus des Glockenwerkes wird durch über eine Tonne schwere Gewichte bewegt, die in einem 174 Fuss tiefen Schachte hängen und sich mit tadelloser Pünktlichkeit nach der Green wicher Normalzeit richten. Tagestelegramm. Um die Absender eines Telegramms in die Lage setzen zu können, die Nacht-Zustellung eines Tele gramms auszuschliessen, was nicht selten von Wert ist, bestimmte das Beichspostamt schon zu Ende vorigen Jahres, dass mit dem vor die Aufschrift einer Depesche zu setzenden Vermerk: „Tages“ bezweckt werden könne, dass ein solches Telegramm nur am Tage, d. h. von 6 Uhr früh bis 10 Uhr abends, bestellt werde. Der Vermerk „Tages“ gilt als ein Textwort; seine Nutzanwendung ist noch wenig bekannt. Eugen von Lommel1f. Am 19. Juni starb der Bektor der Universität München, Professor der Physik Eugen v. Lommel, ein Gelehrter, der als Hochschullehrer und Forscher eine ver dienstvolle Thätigkeit entfaltet hat. Auch in weiteren Kreisen wird ihm eine freundliche Erinnerung bewahrt bleiben, da er es sieh allezeit angelegen sein liess, aus den Schätzen der Wissen schaft der Laienwelt in gemeinverständlicher Form zu übermitteln, was von physikalischer Kenntnis in den Bereich der allgemeinen Bildung gehört. Er wurde am 19. März 1837 zu Edenkoben in der Pfalz geboren, in München studierte er Mathematik und Physik, dann begann seine Lehrthätigkeit in Schwyz und Zürich, 1886 wurde er als Nachfolger von Wilhelm Beetz an die Uni versität München berufen. Hier erwarb er sich besondere Ver dienste um die Herausgabe der mathematischen und physikalischen Schriften hervorragender Mitglieder der Münchener Akademie der Wissenschaften. Auf seine Anregung und durch sein Zuthun kamen Gesamtausgaben der Abhandlungen des um die Elektrizitäts lehre verdienten Georg Simon Ohm und Fraunhofers heraus. Lommel beschäftigte sich anfangs gleichmässig mit Mathematik und Physik; aus dieser Zeit stammt seine Abhandlung zur Lehre von den Besselsehen Funktionen. Später widmete er sich vor wiegend physikalischen Untersuchungen; dabei bevorzugte er zwei Hauptgebiete der Physik, die Lehre vom Licht und die Wetter kunde. Von seinen Schriften sind besonders zu nennen: „Das Wesen des Lichts“, „Lexikon der Physik und Meteorologie“, „Lehrbuch der Experimentalphysik“. Aus Halle. Am 27. Juni wurde ein hiesiger Uhrmacher in Haft genommen, weil er im Verdacht steht, Helfershelfer einer sogenannten schwarzen Bande zu sein. Es wurden nämlich bei der Haussuchung eine Partie Goldwaren im Aschenkasten ge funden, die von einer Dresdener Gold Warenfabrik herrühren, von welcher sich, wie berichtet die beiden Schwindler v. Glan und ein gewisser Bahn Gold- und Silberwaren von sehr hohem Werte zu verschaffen wussten. Diese Waaren suchten sie hier an den Mann zu bringen. Bei dem verhafteten Uhrmacher wurden an Goldwaren, etwa 1700 Mk. an Wert, für 450 Mk. verpfändet. Ein hiesiger Barbier vertrieb Waren aus der zweifelhaften Quelle, was ebenfalls seine Verhaftung zur Folge hatte. Auch die beiden Schwindler v. Glan und Bahn sind festgenommen worden. Sie waren nach Holland geflüchtet, wurden aber ausgeliefert und nach Leipzig transportiert. Ein bedeutender Einbruchsdiebstahl ist in Leipzig in der Bayersche Strasse 42b, erste Etage, belegenen Uhren- und Goldwarenhandlung verübt worden. Es sind dort gestohlen worden: 40 Stück neue goldene, bereits abgezogene Damenuhren, 11 goldene Herrenuhren, 50 silberne Herrenuhren, 50 goldene Herrenuhrketten, 50 goldene Damenuhrketten, 100 Paar goldene Ohrringe, 30 verschiedene goldene Armbänder, namentlich Feder armbänder, 30 goldene Vorsteeknadeln mit verschiedenen Steinen, 10 Brillantringe, 100 goldene Damenringe und 100 goldene Herrenringe. Die Goldsachen haben einen Wert von 20000 Mk. Die Diebe haben sich entweder einschliessen lassen oder mittels Nachschlüssels sich Zugang zu dem Grundstück verschafft, haben dann die in das Geschäftslokal führende Eingangsthüre mittels Centrumsbohrers angebohrt und auf diese Weise ein Feld der Thür herausgeschnitten. Die Schliche englischer Geschäftsschwindler im Lichte der Justiz. Wie gewinnbringend der Schwindel zu sein vermag und wie er seine Opfer in der Geschäftswelt sucht und findet, darüber gab, wie wir berichtet haben, vor kurzem eine Gerichtsverhandlung interessante Aufschlüsse. Der Londoner Geschäftsmann Karl Hermann Ern, der in Deutschland verhaftet worden war, wurde von dem Konstanzer Landgerichte wegen Be trugs und Unterschlagung zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt. Man traut seinen Augen kaum, wenn man sieht, mit welcher Leichtfertigkeit selbst nach dem Auslande hin, zum eigenen Schaden und zum Nachteile des soliden Geschäftsverkehrs, Waren verborgt werden. In jedem einzelnen Betrugsfalle, der in diesem mehrtägigen Prozesse zur Verhandlung kam, spielte der Miss brauch der geschäftsfreundlichen Auskunft eine grosse Bolle: Banken, bei denen Ern sieh ein geordnetes Konto hielt, gaben daraufhin gute Auskunft, und Geschäftsverbindungen dienten ihm, so lange sie noch nicht zum Opfer geworden, als Empfehlung. Sogar ohne jede Erkundigung, bloss auf die imponierende Annonce „Ein Engroshaus mit Prima-Bankverbindungen eröffnet soliden Blankokredit“ Hessen sich sonst ganz verständige Ge schäftsleute nach London hin in Acceptaustausch ein, um sich nach kurzer Zeit mit 10000, 20000, ja 50000 Mk. geprellt zu sehen. Als Bepräsentanten der höchsten kaufmännischen Vorsicht erscheinen Industrielle und Kauf leute, die nach dem Verzeichnisse des „Geschäftsrates“ bei Ern anfragen, um über seine eigenen fingierten Firmen Auskunft zu erhalten, und ein Fabrikant preist es bei einer ihm aus London zugehenden Bestellung geradezu als „glücklichen Zufall“, dass ihm gleichzeitig ein Londoner „Erstes Kommerzielles Auskunftsbureau“ seine Dienste für 2 Mk. die Auskunft offeriert — jenes Bureau des Ern, dessen „gesamte Geschäftsausstattung“ nach der Schilderung eines Zeugen ledig lich aus einem „Pappendeckel“ bestand, der in einer entlegenen „schmutzigen Basierbude“ ausgehängt war. Kurz, Ern schädigte viele Jahre hindurch Geschäftsleute, immer einen nach den anderen, indem er unter verschiedenen Firmen als Agent und Käufer oder Bankier auftrat und wieder unter anderen Firmen sich selbst als Beferenz diente und seinen Opfern sich durch ein gedrucktes Programm als Auskunftsbureau empfahl. Die namhaftesten Auskunftsorganisationen, deren Be richte vor Schaden bewahrt haben würden, sind gar nicht, oder erst, wenn es zu spät war, befragt worden. So konnte der Staatsanwalt in seinem Plaidoyer die in England bestehende „Firmenfreiheit“ und die „prächtigen Briefbogen“ als die „tech nischen Mittel“ bezeichnen, mit denen es Ern gelungen war, seine Betrügereien zu vollführen, und zum Beweise, in wie grossartigem Umfange er sie betreiben konnte, hob der Staats anwalt hervor, dass die Schädigungen des Ern nicht auf 60000 Mk , sondern auf 600000 Mk., also das Zehnfache, zu be ziffern gewesen sein würden, wenn nicht zahlreiche Firmen durch „fälsche Scham“ sich hätten abhalten lassen, ihre Verluste offen zu bekennen. Gegenüber so schreienden Uebelständen, wie sie dieser Prozess blossgelegt hat, ist der laute Buf nach Abhilfe-
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