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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 24.1899
- Erscheinungsdatum
- 1899
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.b
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454436Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454436Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454436Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 2 (15. Januar 1899)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Central-Verband
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 24.1899 -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1899) -
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1899) -
- ArtikelAnzeigen -
- ArtikelCentral-Verband 11
- ArtikelHenry George (XII) 12
- ArtikelAus Glashütte 14
- ArtikelSchaltwerk für elektrische Uhren 14
- BeilageModerne Schaufenster -
- ArtikelElektrische Aufziehvorrichtung mit Hilfsantrieb während des ... 15
- ArtikelPendel mit Nickelstahlstange und mehreren zusammenwirkenden ... 15
- ArtikelUmschau aus dem Gebiete der ausländischen Fachlitteratur 16
- ArtikelVollkaufmann und Minderkaufmann (I) 16
- ArtikelRussische Zollangelegenheiten 17
- ArtikelTrauernachricht 18
- ArtikelVereinsnachrichten 18
- ArtikelVerschiedenes 18
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 19
- ArtikelAnzeigen 20
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1899) -
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1899) -
- AusgabeNr. 5 (1. März 1899) -
- AusgabeNr. 6 (15. März 1899) -
- AusgabeNr. 7 (1. April 1899) -
- AusgabeNr. 8 (15. April 1899) -
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1899) -
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1899) -
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1899) -
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1899) -
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1899) -
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1899) -
- AusgabeNr. 15 (1. August 1899) -
- AusgabeNr. 16 (15. August 1899) -
- AusgabeNr. 17 (1. September 1899) -
- AusgabeNr. 18 (15. September 1899) -
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1899) -
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1899) -
- AusgabeNr. 21 (1. November 1899) -
- AusgabeNr. 22 (15. November 1899) -
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1899) -
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1899) -
- BandBand 24.1899 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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Allgemeines Journal der Uhrmacherkimst. Organ des Central-Verbandes der Deutschen Uhrmacher. Nr. 2. HaHe, den 15. Januar 1899. 24. Jahrgang. Alle Verbandsangelegenheiten betreffende Mitteilungen sind an den Vorsitzenden des Central-Verbandes, Kollegen Chr. Lauxmann in Stuttgart, Canzleistrasse 14, zu richten. Alle für die Expedition bestimmten Geld-, Brief- und Inseratensendangen, ferner Abonnementsbestellnngen sind stets zu adressieren an die Expedition des „Allgemeinen Journals der Uhrmaclierkunst“, Wilhelm Knapp in Halle a. S. Inhalt: Central-Verband. — Henry George XII. — Aus Glashütte. — Schaltwerk für elektrische Uhren. — Elektrische Aufziehvorrichtung mit Hilfsantrieb - während des Aufziehens. — Pendel mit Nickelstahlstange und mehreren zusammenwirkenden Kompensationsröhren. — Umschau aus dem Gebiete der aus ländischen Pachlitteratur. — Vollkaufmann und Minderkaufmann. — Russische Zollangelegenheiten. — Trauernachricht. — Vereinsnachriehten. — Ver schiedenes. — Frage- und Antwortkasten. — Anzeigen. Einzelne Kollegen, die den Wunsch haben, dem Central-Verbände zuzugehören und an deren Wohnort ein Verein nicht besteht, wollen sich an den Vorsitzenden Kollegen Chr. Lauxmann-Stuttgart wenden, welcher gern bereit ist, den Anschluss zu vermitteln. Central-Verband. Von dem Verleger unseres Organs, Herrn Wilhelm Knapp, Halle a. S., erhielten wir den vertragsmässigen Gewinnanteil für das zweite Halbjahr 1898 mit Mk. 1583,68. Diese Summe, die erheblich die seit Jahren vereinnahmte übersteigt, darf uns ein Beweis dafür sein, dass die Opfer, die Verband und Verleger auf Grund der Hamburger Beschlüsse aufwendeten, um dem Organ eine bessere Gestalt hinsichtlich der Form wie auch des Inhaltes zu geben, nicht vergeblich gewesen, und dass wir auf dem besten Wege sind, die Früchte einer mühe- und arbeitsvollen Thätigkeit, die mancher vielleicht zu unterschätzen geneigt ist, zu ernten. Jedenfalls ermöglicht uns der Ertrag aus dem Organ eine weitgehende Unterstützung denjenigen Vereinen, die, sei es nun durch Agitation zur Gewinnung weiterer Mitglieder oder durch Vorgehen gegen unlautere Konkurrenz u. s. w., unserer materiellen Hilfe bedürfen, zu gewähren. In dieser Richtung ist an uns seitens des Vereins München, sowie des Vereins Köln a. Rh., unter jeweiliger Darlegung der anhängigen Fälle, das Ersuchen gerichtet worden, von Verbands wegen finanzielle Hilfe leisten zu wollen. Wir haben in beiden Fällen zugesagt; denn es handelt sich um gerichtliche Entscheidungen, die für den Gesamtverband und die gesamte Kollegenschaft von hohem Werte sind. Wir wollen heute noch nicht auf die Angelegenheiten näher eingehen, da wir glauben, besser zu thun, erst einen gerichtlichen Bescheid abzuwarten, als verfrüht Vorentscheidungen, die keineswegs ausschlaggebend sind, und deren Meldung eher der Sache schaden könnte, zu berichten. Der Verein München, der direkt vor einer Entscheidung steht, die nicht bloss München, sondern auch die Kollegen in Mainz und vielleicht noch andere Städte berührt, bezw. später berühren dürfte, stellt in heutiger Nummer einige Fragen, die, wie schon erwähnt, der Verbands-Vorstand bereits beantwortet hat. Wir bitten an dieser Stelle alle Kollegen, die sich der Gefahr solchen Gebarens, wie es in München und Mainz zum Ausdruck kommt, nicht verschliessen, ihre Antworten ungesäumt an den Verein München einzusenden. Wir verweisen dabei auf den bezüglichen Aufruf des Münchener Vereins. Um mannigfachen Klagen über zu spätes Erscheinen des Organs zu begegnen, haben wir für die Zukunft beschlossen, die Einsendungen von Mitteilungen, Vereinsberichten etc., mit je dem 6. oder 21. des Monats für die nächste Nummer zu schliessen. Jede uns später zukommende Einsendung kann nur in der nächstfolgenden Nummer Aufnahme finden. Veranlasst dazu sind wir, dass sehr oft in letzter Stunde noch Eingänge mit dem Vermerk: „für die nächste Nummer“, uns werden, bei denen wir absolut keine Zeit mehr haben, nur oberflächlich uns zu orientieren. Das soll durch den öbigen Beschluss künftig vermieden werden. Eine prinzipielle Frage in Beziehung der künftigen Organisation des Handwerks wirft der Verein Hamburg, der sich für Zwangs-Innung erklärt hat, auf. Es handelt sich dabei darum, dass eine solche Zwangs-Innung der behördlichen Zustimmung bedarf, um einen jährlichen Beitrag von 1 Mk. an den Central-Verband, dem sie auch ferner zugehören möchte, abführen zu können, da alle gezwungenen Mitglieder auch mitzahlen müssen. Für den Beitrag zur Deutschen Uhrmaeherschule ist die Genehmigung gegeben, und wir glauben, in Uebereinstimmung mit der zukünftigen Zwangs - Innung Hamburg, auf Grund unserer Beitragsleistung zur Schule bis zum nächsten Verbandstag den Schulbeitrag der Innung Hamburg durch die Verbandskasse gehen zu lassen, und, wenn auch in besonderer Verrechnung, die Schulleistung als Verbandsbeitrag anzusehen. Damit sind wir wenigstens um die Klippe, die sich noch öfter hindernd zeigen wird, bis nächstes Jahr herum. Das sind so die Schatten, die den Innungen voraus gehen und die Freiheit einengen. Der nächste Verbandstag wird die Aufgabe haben, darin Klarheit zu schaffen; denn dass wir uns wegen Innung oder freiem Verein nicht trennen, das glauben wir, bedarf keines Wortes, das halten wir für selbstverständlich. Ein Schreiben der Königl. württ. Centralstelle für Gewerbe und Handel ist unserem Koll. A. Bartholome zugegangen, des Inhalts, dass nach § 103a, Abs. 3, der Reichs-Gewerbe-Ordnung vom 26. Juli 1897 die Mitglieder der Handwerkskammern ausser von den Innungen auch von Gewerbe- und sonstigen Vereinigungen, welche die Förderung der gewerblichen Interessen verfolgen, mindestens zur Hälfte ihrer Mitglieder aus Handwerkern bestehen und im Bezirk der Handwerkskammer ihren Sitz haben, gewählt werden. Die Regierung fordert daher auf, dass sich die gewerblichen Vereine den Kammerbezirken an passen, was z. B. den Bezirksverein Göppingen in zwei Teile zerlegen würde. Das wird sich ordnen lassen. Wichtig ist aber, dass die Regierung, die sich allerdings ihre Entschliessung vorbehält, schon jetzt damit rechnet, den freien Vereinen bezw. den schon organisierten Handwerkern, wie wir es längst sind, das Wahl-
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