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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 24.1899
- Erscheinungsdatum
- 1899
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.b
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454436Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454436Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454436Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 2 (15. Januar 1899)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Central-Verband
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Henry George (XII)
- Autor
- Flechtner, Fritz
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 24.1899 -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1899) -
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1899) -
- ArtikelAnzeigen -
- ArtikelCentral-Verband 11
- ArtikelHenry George (XII) 12
- ArtikelAus Glashütte 14
- ArtikelSchaltwerk für elektrische Uhren 14
- BeilageModerne Schaufenster -
- ArtikelElektrische Aufziehvorrichtung mit Hilfsantrieb während des ... 15
- ArtikelPendel mit Nickelstahlstange und mehreren zusammenwirkenden ... 15
- ArtikelUmschau aus dem Gebiete der ausländischen Fachlitteratur 16
- ArtikelVollkaufmann und Minderkaufmann (I) 16
- ArtikelRussische Zollangelegenheiten 17
- ArtikelTrauernachricht 18
- ArtikelVereinsnachrichten 18
- ArtikelVerschiedenes 18
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 19
- ArtikelAnzeigen 20
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1899) -
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1899) -
- AusgabeNr. 5 (1. März 1899) -
- AusgabeNr. 6 (15. März 1899) -
- AusgabeNr. 7 (1. April 1899) -
- AusgabeNr. 8 (15. April 1899) -
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1899) -
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1899) -
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1899) -
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1899) -
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1899) -
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1899) -
- AusgabeNr. 15 (1. August 1899) -
- AusgabeNr. 16 (15. August 1899) -
- AusgabeNr. 17 (1. September 1899) -
- AusgabeNr. 18 (15. September 1899) -
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1899) -
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1899) -
- AusgabeNr. 21 (1. November 1899) -
- AusgabeNr. 22 (15. November 1899) -
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1899) -
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1899) -
- BandBand 24.1899 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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12 Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst. Nr. 2. recht für die Handwerkskammern zuzugestehen. Damit hätten die freien Vereine eine Recht, das alle Nachteile der Zwangs organisationen überwiegen würde. Wir ersuchen unsere Vereine auf Grund des Vorstehenden bei den in Frage kommenden Verwaltungsbehörden die nötigen Schritte zu thun, um sich das Wahlrecht zu den Handwerkskammern, die künftig über die Fragen, die unser Interesse berühren, zu befinden haben, zu sichern. Der Vorstand des Central-Verbandes der Deutschen Uhrmacher. Vorsitzender: Chr. Lauxmann. Henry George. Eine Kritik seiner Lehre von Dr. Pritz Piechtner. XII. [Nachdruck verboten.] in weit gefährlicherer Monopolist als der Grundeigentümer ist für den Arbeiter schon heute der Kapitalist, der gross industrielle Unternehmer. Dessen Mono pol aber würde nicht nur nicht be seitigt, sondern im Gegenteil ausser ordentlich gestärkt werden. Dass George dieses Monopol immer übersieht, zeigt, dass er überhaupt keine rechte theo retische Einsicht in die veränderte Produktionsweise unserer heutigen Wirt schaftsordnung besitzt. Die Begriffe der Betriebsform und der Konkurrenz sind bei ihm nicht anders gedacht als bei Smith und Ricardo, nicht aber auf der Grundlage der bestehenden kapita listischen Produktionsweise. George behauptet ferner, dass aus der Einziehung der Grund rente sich noch ein weiterer Vorteil für die Arbeiter ergeben werde. Die Finanzen des Staates würden sich nämlich dadurch so ausserordentlich heben, dass genügend Geld zur Verstaat lichung der Verkehrsmittel, zum Bau von Arbeiterwohnungen, öffentlichen Bädern, Vergnügungsanstalten u. s. w., vorhanden wäre. Abgesehen davon, dass die Benutzung des vorhandenen Geldes für solche Zwecke für den einzelnen Arbeiter immer nur einen unwesentlichen Gewinn bedeutete, der seine eigentliche materielle Lage wenig besserte, so ist es doch sehr fraglich, ob diese ver mehrten Einkünfte des Staates auch wirklich genügten, um alle ändern Steuern zu beseitigen. Und selbst wenn dies der Fall wäre, bleibt es weiter sehr zweifelhaft, ob diese Steuererleichte rungen gerade den Arbeitern zu Gute kommen würden und nicht nur den Unternehmern, etwa durch Erhöhung des Kapitalzinses oder auch des eigentlichen Unternehmergewinnes. Schliesslich würden auch die Krisen .folge der Reform keineswegs verschwinden, sondern im Gegenteil aller Wahrschein lichkeit nach durch die gesteigerte Produktion noch zahlreicher werden; denn die Ursache der Krisen liegt ja nicht, wie George fälschlich glaubt, in dem Bodenmonopol und der Grundrente, sondern in der ungeregelten, planlosen Produktionsweise. Diese aber würde durch die Reform nicht beseitigt werden, da ja an der heutigen privatkapitalistischen Produktionsweise nichts geändert werden soll. Lässt sich also eine Besserung der Lage der arbeitenden Klassen nicht erwarten, wenn die Durchführung der Reform streng nach den Plänen von George erfolgt, so bleibt noch ein Einwand zu widerlegen, der leicht von den Anhängern der Bodenreform an dieser Stelle erhoben werden könnte. Es kann nämlich gesagt werden: Ja, irren ist menschlich, und George hat geirrt, als er die Durchführung seiner Reform auch dann für möglich hielt, wenn der Kapitalzins unverändert fortbestände, während sie that- sächlich überhaupt nur denkbar ist, wenn dieser Zins ebenfalls in Wegfall kommt. Diese Konsequenz zieht z. B. der Führer der deutschen Bodenreformer, Michael Flürscheim. Aber seine Angriffe gegen den Kapitalzins sind ebenso erfolglos, wie sein Versuch, ihn zu beseitigen, erfolglos sein würde. Der Zins würde auch fortbestehen, wenn aller Boden umsonst zu haben wäre, oder wenn er sich in Gemeinbesitz befinde, d. h. unverkäuflich wäre. Denn auch angenommen, die grosse Vermehrung des Kapitalangebots würde, wie Flürscheim meint, zu einer grossen Erniedrigung, ja selbst zur Beseitigung dieses Zinses führen, so könnte diese Wirkung doch nur eine ganz vorübergehende sein, denn die mit Hilfe der umsonst dargeliehenen Kapitalien erzielten Gewinne würden eine solche Nachfrage nach Kapitalien und eine solche Vermehrung der gewerblichen Thatigkeit hervorrufen, dass binnen kurzem der Zinssatz auf das übliche Niveau gebracht sein würde. Aber diese Annahme ist selbst unbegründet. Der Zins kann gar nicht in Wegfall kommen, denn er ist allein zu erklären aus der technischen Produktivität des Kapitals. Da. in der Regel überall, wo Kapitalien in der Produktion Verwendung finden, ein Mehr an Produkten erzielt wird, als ohne das Kapital, so muss derjenige, der Kapital entleiht, für diese ihm überlassenen Vorteile etwas zahlen. Wo daher Kapital zu produktiven Zwecken benutzt wird, kommt auch ein entsprechender Zins in Anrechnung, was ja auch George sehr wohl einsieht. Der Zins ist also eine notwendige Begleiterscheinung der wirtschaftlichen Funktion des Kapitals, und seine Höhe wird von zahlreichen und komplizierten Faktoren bestimmt, nicht aber allein durch die Grundrente. Haben wir nun — unter der Annahme der Ausführbarkeit der Bodenbesitzreform — gesehen, dass sie die von ihr gegebenen Verheissungen in Wirklichkeit gar nicht zu erfüllen vermöchte, so stehen auch znguterletzt ihrer praktischen Durchführbarkeit fast unüberwindliche Schwierigkeiten im Wege. So einleuchtend und sympathisch auch gar manchem der Plan erscheinen mag, dem einzelnen nur dasjenige Grundeinkommen zu überlassen, welches er seinem Fleisse, seiner Geschicklichkeit und seinem Kapitalaufwande zu verdanken hat, dasjenige dagegen, welches die Folge besonders günstiger Naturkräfte oder von Verkehrs verhältnissen, kurz ein Ergebnis der gesellschaftlichen Zusammen hänge ist, der Gesamtheit zu überweisen, so schwer, ja man darf wohl sagen, unausführbar ist eine solche Trennung, wollte man sie praktisch durchführen. Denn es fehlt jeder auch nur einiger- massen sichere Anhalt dafür, wie viel von dem Gesamtertrag© auf Arbeitslohn, Kapitalzins und Grundrente fällt, so dass also eine eigentliche Grundrentenbesteuerung unmöglich ist. Ist es nun aber schon bei der Schätzung des augenblicklich vor handenen Bodenwertes äusserst schwierig, die Grundrente heraus zurechnen, so liegt doch eine bei weitem grössere Schwierigkeit in der Berechnung des später erfolgenden Zuwachses an Grund rente. Das Ziel, die Grundrente zu beseitigen, lässt sich daher nur auf dem Wege der vollen Verstaatlichung des Grund und Bodens erreichen; denn nur bei Staatsbesitz und Staatsverwaltung ist es überhaupt erreichbar, dass alle Grundrente an den Staat fällt. So hängt am letzten Ende die kritische Stellungnahme zu den Bestrebungen der Bodenbesitzreform von der Stellung ab, die man dem Privateigentum an Grund und Boden gegenüber einnimmt. Für die Entscheidung dieser Frage wird man gut thun, mit Adolph Wagner nach den typischen Verwendungs zwecken des Bodens zu unterscheiden. Von den weniger wich tigen Kategorieen (Bergwerks-, Forst-, Wegeboden u. s. w.) abgesehen, kommt namentlich der landwirtschaftliche und der städtische Wohnungsboden in Betracht. Was nun den agrarischen Boden betrifft, so darf noch heute das Privateigentum als die sozialpolitisch zweckmässigste Besitzform angesehen werden. Ob dieser private Grundbesitz in seinen heutigen Rechtsformen des halb auch in aller Zukunft fortdauern wird, ist eine ganz andere Frage. Wie aber auch die zukünftige Entwicklung verlaufen mag, nie sollte man vergessen, dass man sie nicht gewaltsam in künstliche Bahnen drängen darf; vor allem aber sollte man sich klar machen, dass in der Rückkehr zu der Wirtschaft und den
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