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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 24.1899
- Erscheinungsdatum
- 1899
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.b
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454436Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454436Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454436Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 18 (15. September 1899)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Aus der Werkstatt
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Text eines Statuts für Zwangs-Innungen (Fortsetzung aus Nr. 17)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 24.1899 -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1899) -
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1899) -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1899) -
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1899) -
- AusgabeNr. 5 (1. März 1899) -
- AusgabeNr. 6 (15. März 1899) -
- AusgabeNr. 7 (1. April 1899) -
- AusgabeNr. 8 (15. April 1899) -
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1899) -
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1899) -
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1899) -
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1899) -
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1899) -
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1899) -
- AusgabeNr. 15 (1. August 1899) -
- AusgabeNr. 16 (15. August 1899) -
- AusgabeNr. 17 (1. September 1899) -
- AusgabeNr. 18 (15. September 1899) -
- ArtikelAnzeigen -
- BeilageZeigerstellvorrichtung an elektrischen Uhren -
- ArtikelCentral-Verband 171
- ArtikelAn die Vereinsvorstände 171
- ArtikelTagesfragen 171
- ArtikelDie Entwicklung der Elektrotechnik in Deutschland (Fortsetzung ... 172
- ArtikelAnkermodell mit Zeitangabe (Fortsetzung aus Nr. 16) 174
- ArtikelWeckeruhr mit absatzweise wirkendem Läutewerke 175
- ArtikelZeigerstellvorrichtung an elektrischen Uhren 176
- ArtikelAus der Werkstatt 176
- ArtikelText eines Statuts für Zwangs-Innungen (Fortsetzung aus Nr. 17) 177
- ArtikelSprechsaal 178
- ArtikelVereinsnachrichten 178
- ArtikelVerschiedenes 179
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 179
- ArtikelAnzeigen 180
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1899) -
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1899) -
- AusgabeNr. 21 (1. November 1899) -
- AusgabeNr. 22 (15. November 1899) -
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1899) -
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1899) -
- BandBand 24.1899 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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Nr. 18. Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst. 177 ausgeschlossen ist. Hat eine Uhr, und solches ist leider bei fast allen Damenuhren der Fall, den Sekundenzeiger nicht, so ist es notwendig, das Sekundenrad mit einem Zeichen zu versehen und ein gleiches auf der Platine anzubringen. Sobald diese punktierten Stellen sich berühren, schaut man auf den Sekundenzeiger der Normaluhr und merkt sich genau die Sekunde Hierdurch ist man in der Lage, ebenfalls nach einigen Minuten eine etwaige Abweichung festzustellen. Einmal an diese Eegulierung gewöhnt, wird man es nie mehr in andererWeise besorgen wollen. Auch bei den amerikanischen Weckuhren ist Sekundenbeobachtung äusserst bequem und zeitgewinnend. Bei Pendeluhren kommt man am leichtesten zu einer guten Eegulierung, wenn man sich den Abfall des Hebels zur Aus lösung des Schlagwerkes bedient, wie schon in Nr. 13 des Journals (vergl. „Aus Laden und Werkstatt“) ausführlich dar gelegt wurde. Zu dieser Beobachtung gehören freilich mehrere Stunden oder sagen wir mindestens ein ganzer Tag. — Eine andere Art diese Uhren rasch zu regulieren, besteht darin, dass man die Pendelschläge mehrere Minuten lang mit der grössten Aufmerksamkeit zählt, wobei zu bemerken ist, dass die Eegulateur- werke von den Firmen Werner, Mauthe, Becker und Lenz- kirch in der Minute 104 Pendelschwingungen machen. Wer keine Nerven von Stahl und Eisen hat und nicht ruhigen Blutes ist, unterlässt am besten eine derartige Eegulierung. Wie schon angedeutet, muss mindestens 5 Minuten lang gezählt werden, welche für obige Werke 520 Schwingungen ergeben. Zählt man während dieser Zeit 519 Schwingungen, so wird die Uhr im Tage ungefähr 3 Minuten Zurückbleiben. Aus dem Gesagten ergiebt sich, dass die Pendeluhren nicht so leicht zu beobachten sind, wie die Taschenuhren, weil eine Minutenbeobaehtung hieran meist nicht vorhanden ist. Sollte eine derartige, wie im oben vermerkten Artikel des weiteren er wähnt wurde, jetzt vorhanden sein, so würde solches für die genaue Eegulierung der Pendeluhren zu begrüssen sein. Eesumiere: Tragen wir Sorge für den guten Gang der Zeitmesser, und wir werden die Konkurrenz nicht zu fürchten haben. Entfernen abgebrochener Stablstücke aus anderen Metallen. Von M. Bornhäuser in Charlottenburg. Das Entfernen abgebrochener Stahlstücke, Spiral- und Ge windebohrer ist eine Arbeit, die auch der geschickteste Mechaniker bisweilen verrichten muss. Hat das Arbeitsstück wenig Wert, so wird es meist fortgeworfen; bei wertvolleren Stücken dagegen muss man stets versuchen, den Schaden zu heilen, was jedoch kaum jemals ohne erhebliche Mühe, selten ohne grössere oder kleinere Beschädigungen des Arbeitsstückes geschehen kann. Im folgenden sei eine Methode mitgeteilt, nach welcher das Lntfernen von ab gebrochenen Stahlstücken aus allen anderen vom Mechaniker zu bearbeitenden Metallen, mit alleiniger Ausnahme von Stahl und Eisen, ohne die geringste Beschädigung des Arbeitsstückes mit leichter Mühe möglich ist. Das Verfahren besteht einlach darin, dass man in irgend einem passenden, jedoch nicht eisernen Gefässe eine Lösung von 1 Gewichtsteil käuflichen Alauns in 4 bis 5 Gewichtsteilen Wasser herstellt und den betreffenden Gegenstand so lange kochen lässt, bis das sitzen gebliebene Stahlstück von selbst herauswirbelt; man muss hierbei darauf sehen, das Werkstück in eine solche Lage zu bringen, dass die sich entwickelnden Gasblasen aufsteigen können und nicht am Stahl haften bleiben, wobei sie ihn vor dem Angriff der Alaunlösung schützen würden. Trotzdem dieses so einfache und sichere Verfahren in Uhr macherwerkstätten seit langem bekannt und angewendet ist, ist es doch merkwürdigerweise in Mechanikerkreisen ziemlich un bekannt geblieben, ebenso wie den Berufschemikern die That- sache nicht bekannt zu sein scheint, dass Alaun Eisen löst. Um etwa laut werdende Zweifel endgültig zu beseitigen, habe ich mehrfache Versuche angestellt, bei denen ich in dankenswerter Weise von den Herren Blaschke und Dr. Dietz unterstützt wurde. Das Eesultat dieser Versuche ist folgendes: Kocht man ein Stück Messing, in welchem sich ein ab gebrochenes Stahlstück befindet, in sehr starker Alaunlösung, so löst sich das Stahlstück unter heftiger Gasentwicklung in kurzer Zeit auf. Dieser Vorgang wurde zunächst auf elektrochemische Einwirkung zurückgeführt. Es stellte sich jedoch heraus, dass die Spannung zwischen Eisen und Messing zu gering und zu inkonstant ist, um eine Erklärung der Thatsache abzugeben, wenn auch die Lösung des Eisens durch einen derartigen Vor gang ein wenig gefördert wird. Ich fand nun, dass Eisen auch ohne Vorhandensein eines anderen Metalles in Alaun gelöst wurde, am heftigsten bei der Siedetemperatur. So löste sich ein 0,4 mm dickes Stahlblech (Federstahl) von 2,5 g Gewicht in einer gesättigten Alaunlösung nach etwa 3 / 4 Stunden vollständig auf. Es ist übrigens nicht nötig, dass die Alaunlösung kocht, es genügt bereits, wenn sie heiss ist; ja sogar in der kalten Flüssigkeit sieht man kleine Bläschen vom Stahl aufsteigen, ein Zeichen, dass die chemische Eeaktion auch hier noch vor sich geht. Alaun ist nämlich ein Doppelsalz, bestehend aus schwefel saurem Natrium und schwefelsaurer Thonerde. Das Eisen ver drängt das in der schwefelsauren Thonerde enthaltene Aluminium, dieses zersetzt beim Freiwerden das Wasser und scheidet sich unter heftiger Wasserstoffentwicklung als Aluminiumoxyd aus. Die weiteren Versuche wurden nunmehr in der Weise vor genommen, dass die betreffenden Metallstücke vor und nach dem Kochen sorgfältig gewogen wurden. Untersucht sind: Gezogenes und gegossenes Messing, Zinn, Zink, Blei, Aluminium, Nickel, Mangankupfer, Neusilber, Silber und Platin. Wie zu erwarten war, wurde von allen diesen Metallen keine nachweisbare Menge in Alaun gelöst, ihr Gewicht war vor und nach halbstündigem Kochen genau dasselbe. Das Endergebnis ist demnach, dass wir in der Alaunlösung ein wertvolles Mittel besitzen, durch dessen Anwendung noch manches Arbeitsstück erhalten werden kann, das sonst ver loren Wäre. (Deutsche Mechanikerzeitung.) ■ Text eines Statuts für Zwangs-Innungen. (Fortsetzung aus Nr. 17.) Gemeinsame Bestimmung für Innungsämter. § 40. Wählbar zu Mitgliedern des Vorstandes und der Ausschüsse sind nur solche nach § 17 stimmberechtigte Innungs mitglieder, welche zum Amte eines Schöffen fähig sind (§§ 31, 32 des Gerichtsverfassungs - Gesetzes). Die Mitglieder des Vorstandes und der Ausschüsse verwalten ihr Amt als Ehrenamt unentgeltlich, doch werden denselben die baren Auslagen ersetzt. Ausserdem erhält der Obermeister, der Schriftführer und der Kassenführer auf Innungsbeschluss eine mässige Entschädigung. Zu einem derartigen Beschlüsse ist die Zustimmung der Aufsichtsbehörde erforderlich. Gehilfenausschuss. § 41. Zur Mitwirkung bei den Geschäften der Innung, soweit sie durch Gesetz oder Statut vorgesehen ist, wird ein Gehilfenausschuss von 3 Mitgliedern und 2 Ersatzmännern gewählt. Wahlberechtigt sind die bei einem Innungsmitgliede be schäftigten volljährigen Gehilfen, welche sich im Besitze der bürgerlichen Ehrenrechte befinden. Wählbar ist jeder Gehilfe, welcher 1. volljährig ist und sieh im Besitze der bürgerlichen Ehren rechte befindet; 2. zum Amte eines Schöffen fähig ist (§§ 31, 32 des Ge richtsverfassungs - Gesetzes); 3. im übrigen den Anforderungen des § 129 der Gewerbe ordnung entspricht. Bis zum Ablaufe von sechs Jahren nach dem Inkrafttreten des § 100r a. a. 0. sind Gehilfen auch dann wählbar, wenn sie den Anforderungen unter Ziffern 1 und 2 genügen und eine Lehrzeit von mindestens zwei Jahren zurückgelegt haben. Die Wahl wird vom Obermeister oder einem Mitgliede des InnungsVorstandes, wenn ein solches nicht vorhanden ist, von einem Vertreter der Aufsichtsbehörde geleitet. Zur Wahl sind alle Wahlberechtigten mindestens 24 Stunden vor dem Wahl termin einzuladen.
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