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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 24.1899
- Erscheinungsdatum
- 1899
- Signatur
- I.171.b
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454436Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454436Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454436Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Bandzählung
- Nr. 20 (15. Oktober 1899)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Central-Verband
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Mitteilung der Vereinigung für Chronometrie
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Text eines Statuts für Zwangs-Innungen (Fortsetzung und Schluss aus Nr. 18)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 24.1899 -
- AusgabeAusgabe -
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- AusgabeAusgabe -
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- AusgabeAusgabe -
- AusgabeAusgabe -
- ArtikelAnzeigen -
- BeilageNeues Tonschlagwerk -
- ArtikelCentral-Verband 191
- ArtikelMitteilung der Vereinigung für Chronometrie 191
- ArtikelText eines Statuts für Zwangs-Innungen (Fortsetzung und Schluss ... 191
- ArtikelDie Wandlungen des astronomischen Weltbildes bis zur Gegenwart 193
- ArtikelEin neues - musikalisches - Schlagwerk für Uhren 194
- ArtikelAus Laden und Werkstatt 196
- ArtikelSprechsaal 197
- ArtikelVereinsnachrichten 198
- ArtikelVerschiedenes 199
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 199
- ArtikelAnzeigen 200
- AusgabeAusgabe -
- AusgabeAusgabe -
- AusgabeAusgabe -
- AusgabeAusgabe -
- BandBand 24.1899 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
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- Links
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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst. Organ des Central-Verbandes der Deutschen Uhrmacher. Nr. 20. HaUe, den 15. Oktober 1899. 24. Jahrgang. Alle Verbandsangelegenheiten betreffende Mitteilungen sind an den Vorsitzenden des Central-Verbandes, Kollegen Chr. Lauxmann in Stuttgart. Canzleistrasse 14, zu richten. Alle für die Expedition bestimmten Geld-, Brief- und Inseratensendangen, ferner Abonnementsbestellungen sind stets zu adressieren an die Expedition des „Allgemeinen Journals der Uhrmacherknnst“, Wilhelm Knapp in Halle a. 8. Inhalt: Central-Verband. — Mitteilung der Vereinigung für Chronometrie. — Text eines Statuts für Zwangs-Innungen (Fortsetzung und Schluss). — Die Wandlungen des astronomischen Weltbildes bis zur Gegenwart. — Ein neues — musikalisches — Schlagwerk für Uhren. — Aus Laden und Werkstatt. Sprechsaal. — Vereinsnachrichten. — Verschiedenes. — Frage- und Antwortkasten. — Anzeigen. Einzelne Kollegen, die den Wunsch haben, dem Central-Verbände zuzugehören und an deren Wohnort ein Verein nicht besteht, wollen sich an den Vorsitzenden Kollegen Chr. Lauxmann-Stuttgart wenden, welcher gern bereit ist, den Anschluss zu vermitteln. Centr al-Verb and. In der letzten Zeit mehren sich die Klagen seitens unserer Vereine über das Unwesen des Hausierhandels mit Regu lateuren auf Abzahlung. Die betreffenden Hausierer lassen sich von dem Abnehmer, der in der Regel ahnungslos ist, einen Vertrag unterzeichnen, wodurch der Verkäufer bis zur völligen Abzahlung Eigentümer der Uhr bleibt. Wir weisen darauf hin, dass solche Verträge laut §§ 1 und 6 des Gesetzes, betreffend die Abzahlungsgeschäfte, vom 16. Mai 1894 nichtig sind, und dass der § 56a der Gewerbe-Ordnung diesen Verkauf im Umherziehen ausdrücklich verbietet, und der § 148 eine Zuwiderhandlung unter Strafe stellt. Es dürfte deshalb denVereinen ein leichtes sein, gegen dieses Treiben durch die betreffende Amtsanwaltschaft Strafklage zu erheben, unter Berufung auf die vorgenannten Gesetzes-Bestimmungen. Um aber denVereinen zu dienen, lassen wir die beiden letzten Paragraphen im Wortlaut folgen, damit sie dieselben bei Veranlassung sofort zur Hand haben. § 56a, Ziffer 4 der Gewerbe-Ordnung lautet: „Ausgeschlossen vom Gewerbetrieb im Umherziehen sind ferner: Das Feil- bieten von Waren, sowie das Aufsuchen von Bestellungen auf Waren, wenn solche gegen Teilzahlungen unter dem Vorbehalt veräussert werden, dass der Veräusserer wegen Nichterfüllung der dem Erwerber obliegenden Verpflichtungen von dem Vertrag zurücktreten kann. § 148, Ziffer 7a besagt: Mit Geldstrafe bis zu 150 Mk., und im Unvermögensfalle mit Haft bis zu vier Wochen wird be straft, wer dem § 56a zuwiderhandelt. Wenn also bei dem Hausieren auch mit Taschenuhren, ohne Teilzahlung oder Vorbehalt des Eigentumsrechts, die Ver- waltungs-, bezw. Polizeibehörde zuständig ist, so ist es in diesem Palle, wie wir ihn oben geschildert, direkt die Amtsanwaltschaft, bezw. das Amtsgericht an dem betreffenden Platze oder in dem betreffenden Bezirke. In dem Anzeigeblatt: „Der Geschäftsverkehr mit Deutschlands Möbelfabriken und Magazinen“ finden wir eine fast eine Seite einnehmende Anzeige der Firma Eugen Pincus, Berlin C., Neue Schönhauser Strasse 9,1, worin dieselbe ihre Fabrikation aller Arten Regulatöre (wörtlich), moderner Zimmeruhren, Haus- und Dielenuhren empfiehlt und sich zur Zusendung ausführlicher Preislisten bereit erklärt. Ebenso empfiehlt die Firma ihr grosses Lager aller Arten silberner und goldener Taschenuhren; dass natürlich die Preisnotizen nicht fehlen, versteht sich von selbst. Wir bringen dies zur Kenntnis unserer Mitglieder, damit die selben in der Lage sind, die nötigen Konsequenzen daraus zu ziehen. Von dem neugegründeten Verein Waldkirch in Baden haben wir durch den Vorsitzenden des badischen Landesver bandes Bericht erhalten, den wir unter Vereinsnachrichten wiedergeben. Der Vorstand des Central-Verbandes der Deutschen Uhrmacher. Vorsitzender: Ohr. Lauxmann. Mitteilung der Vereinigung für Chronometrie. Der Ausschuss der Vereinigung für Chronometrie hält seine nächste Versammlung in Glashütte am 21. und 22. Oktober ab. Die Tagesordnung lautet: 1. Bericht über die Entwicklung der Vereinigung für Chrono metrie und über die Thätigkeit des Ausschusses. 2. Welche Massnahmen sind zur Förderung weiterer tech nischer und experimenteller Arbeiten nötig? 3. Anträge, betr. technische Untersuchungen. 4. Beratung über die Beschaffung weiterer Mittel. 5. Zuwahlen zum Ausschuss. Anträge und Anregungen aus der Mitte der Fachgenossen schaft sind willkommen. Dieselben sind bis zum 20. Oktober dem Unterzeichneten einzusenden. Fr. Göpel, Charlottenburg, Kirchstrasse 3,111. Text eines Statuts für Zwangs-Innungen. (Fortsetzung und Schluss aus Nr. 18.) Gehilfen- und Herbergswesen. Arbeitsnachweis. § 46. Die Wahl der Gehilfenherberge wird von dem Aus schüsse für das Gehilfen- und Herbergswesen getroffen und unterliegt der Genehmigung der Innungsversammlung. § 46a. Der Ausschuss für das Gehilfen- und Herbergswesen errichtet für die Gehilfen, die sich vorschriftsmässig ausweisen und bei einem Innungsmitglied in Arbeit treten wollen, eine Geschäftsstelle für Nachweisung von Gehilfenarbeit. In der Herberge ist durch Aushang bekannt zu machen, wo sich diese Stelle befindet. Die näheren Bestimmungen über die Einrichtung der Ge schäftsstelle bleiben dem Ausschuss überlassen und bedürfen der Zustimmung der Innungsversammlung.
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